Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.2 Ausnahme für Betriebsratsmitglieder und leitende Angestellte

Ausnahmen bestehen für Arbeitnehmer, deren Teilnahme an Betriebsfeiern der Erfüllung beruflicher Aufgaben dient, etwa Arbeitnehmer der Personalvertretung oder Arbeitnehmer mit Leitungsfunktion (Personalchef, Abteilungsleiter). Bei Betriebsratsmitgliedern und Arbeitnehmern der Firmenleitung, die in Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben an mehr als 2 Betriebsveranstaltungen jä...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1.2 Verfahren der Übernahme und Umfang

Rz. 63 Die entsprechenden Regelungen können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden. Sofern ein Betriebsrat existiert, ist nur die Übernahme mittels Betriebsvereinbarung möglich. Damit soll der Gefahr einer Umgehung des Betriebsrats begegnet werden.[1] Ebenso verhält es sich mit ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 63 Zu beachten ist, dass der Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Recht auf Mitbestimmung hinsichtlich der Fragen hat, ob im Betrieb in Schichtarbeit gearbeitet wird[1], bei der zeitlichen Ausgestaltung [2], in wie viele Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind[3] sowie bei der Änderung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / 1 Begriff der Betriebsveranstaltung

Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern sowie Betriebsausflüge.[1] Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung ein gewisses Eigengewicht hat. Sie...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 2 Definition der "Betriebsveranstaltung"

Nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung sind Betriebsveranstaltungen Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.[1] Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläumsfeiern, Wei...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.1 Durchschnittsregelung

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. . Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist jeweils ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Der genaue Abrechnungszeitraum ist mit dem Betriebs-/Personalrat zu vereinbaren, so auch die Einführung eines Jahresstundenkontos. Im TVöD wurde auf das "J...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.1 Grundsätzliches

Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall In einer Zeit knapper Haushaltsmittel des öffentlichen Dienstes sowie starken Konkurrenzdrucks durch privatrechtlich organisierte Betriebe gewinnt das Thema "Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall" zunehmend an Bedeutung. Feste Arbeitszeiten bedeuten, dass der Mitarbeiter für seine Anwesenheit auch dann bezahlt wird, wenn ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 5 Kontrolle der Arbeitszeit

Flexible Arbeitszeitmodelle setzen häufig, die elektronische Zeiterfassung voraus, da die manuelle Erfassung der verschiedenen, immer wieder wechselnden Arbeitszeiten sehr aufwendig wäre. Wird eine entsprechende Software in der Firma eingeführt, so steht dem Betriebs-, bzw.Personalrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bzw. § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG– Leis...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.5 Gleitzeitregelungen

Bestehende Gleitzeitregelungen bleiben nach der Protokollerklärung zu Abschnitt 2 Arbeitszeit hinsichtlich der Vorgaben zu Korridor, Rahmenzeiten und Abrechnung im Stundenkonto nach § 10 TVöD unberührt (s. zu verschiedenen Gleitzeitmodellen unter Punkt 8). Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Protokollerklärung. Zweifelhaft ist, ob die Befreiung auch fü...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.6 Mischformen

Die beschriebenen Grundformen der Arbeitszeit sind vielfältig miteinander kombinierbar. So können bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden 4 Stunden in einer festen Schicht vereinbart (starre Teilzeitarbeit) und weitere 2 Stunden vom Arbeitgeber einseitig abgerufen werden (flexible Teilzeitarbeit- Arbeit auf Abruf). Denn liegen die Einsatzzeiten der flexiblen Arbeitskraft ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.2 Flexibilisierungsalternative 1 "wöchentlicher Arbeitszeitkorridor"

Nach § 6 Abs. 6 TVöD kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden durch Betriebs-/Dienstvereinbarung vereinbart werden. Zwingend ist dabei allerdings das wenig praxistaugliche Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD (näher unten Punkt 4) einzuführen. Sämtliche Stunden innerhalb des Korridors, also auch die die 39 Wochenstunden überschreiten, werden nicht als Übers...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.6 Zusammenfassendes Ergebnis

Um die wenig praktikable Regelung des § 10 TVöD "Arbeitszeitkonto" zu vermeiden, sollten vom Arbeitgeber nach Möglichkeit mit dem Betriebs-/Personalrat Gleitzeitregelungen, unter Umständen auch mit Funktionszeiten – Mindestbesetzungen oder Besetzungen – vereinbart werden ( s. hierzu unter Punkt 8). Die Möglichkeit, die 39 Stunden im Jahresdurchschnitt abzurechnen, ergibt sich...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.6 Vertrauensarbeitszeit mit Ergebnisorientierung

In neuerer Zeit wird die sog. "Vertrauensarbeitszeit" propagiert, bei der eine Kontrolle der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nicht stattfindet. Der Mitarbeiter verfügt eigenverantwortlich über seine Arbeitszeit. Bei hoher Identifikation des Mitarbeiters mit der Einrichtung bzw. dem Produkt oder der Dienstleistung erscheint die Einführung von Vertrauensarbeitszeit sinnvoll....mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.5 Gleitzeit mit sich ändernden Funktionszeiten

Bei diesem Modell werden die Funktionszeiten durch den Arbeitgeber in bestimmten Zeitabständen geändert und angepasst. Das Modell "Gleitzeit als gemeinsamer, sich ändernder Arbeitsplan" zeigt eine weitere mögliche konkrete Ausgestaltung eines Zeitkontenmodells, bei der die Funktionszeiten – die jeweilige Mindestbesetzung oder Besetzung des Bereiches, der Abteilung – einseitig...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 1 Ziele der Arbeitszeitflexibilisierung

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Problem, saisonale, konjunkturelle und personelle Schwankungen im Arbeitsanfall ausgleichen zu müssen. Die Beschäftigten haben dagegen ein Interesse an planbaren, möglichst regelmäßigen Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber will einerseits bezahlte Leerzeiten mit geringer Produktivität sowie andererseits in Arbeitsspitzen die Bezahlung zuschlag...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 9 Der Aushilfenpool

Unzulässige Daueraushilfen Nicht zulässig ist es, für einen bereits bei Vertragsschluss ersichtlichen ständigen Vertretungsbedarf immer wieder denselben Arbeitnehmer befristet einzustellen.[1] Praxis-Beispiel In einer Abteilung mit 20 Mitarbeiterinnen ist ständig mindestens eine Mitarbeiterin wegen Urlaub, Krankheit, Schwangerschaft oder aus anderen Gründen abwesend. In diesem...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.1 Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD durch Betriebs-/Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag

Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch durch landesbezirklichen Tarifvertrag (im Bereich eines Mitgliedverbandes der VKA) oder durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene (im Bereich des Bundes) eingerichtet werden, § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 TVöD. Diese Regelungen werden in der Praxis bedeuten, ...mehr

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Arbeitszeit / 2.6 Langzeitkonto

Der TVöD ermöglicht neben dem in den Absätzen 1 bis 5 des § 10 TVöD geregelten Arbeitszeitkonto die Einrichtung eines Langzeitkontos. Die Regelung hierzu in § 10 Abs. 6 TVöD lautet: "Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebs-/Personalrat zu beteiligen und – bei Insolvenzfähigkeit des Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.2.4 Besondere Bereitschaftszeitregelung im Rettungsdienst und in Leitstellen

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen sind in Buchstabe B des Anhangs zu § 9 TVöD geregelt. Gegenüber der Regelung für Hausmeister (vgl. Ziff. 2.2.3) gelten folgende Besonderheiten: Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit ist von der gesetzlichen Grenze des § 3 ArbZG auf 12 Stunden werktäglich angehoben worden. Dabei ist klargestellt worden, dass Zeiten ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.7.1 Allgemeine Regelungen

Die Nacht- und Schichtarbeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, § 6 Abs. 1. Hierdurch sollen nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit, sondern auch deren Verteilung und Rhythmik als Belastungsfaktor berücksichtigt werden. Für die Schichtarbeit beschränkt sich das ArbZG auf diese al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.8 Übernahme der Abweichungsmöglichkeiten des § 7 ArbZG durch Nicht-Tarifgebundene

Grundsätzlich sieht das ArbZG ein Abweichen von den Mindestvoraussetzungen, die in den §§ 3–6 normiert sind, nur durch Tarifvertrag bzw. Dienst-/Betriebsvereinbarung vor. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können daher von den tarifvertraglich vereinbarten Abweichungen zunächst nicht profitieren. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes sieht § 7 Abs. 3 Satz 3 unter bestimmten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Auch hier steht die Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben im Mittelpunkt. Die Verteilung erfolgt dabei auf "Tage", ist also nicht auf Wochentage oder Werktage beschränkt. Eine Einbeziehung des Samstags und des Sonntags als A...mehr

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Langzeitkonten / 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen für Langzeitkonten

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten seit 1998 durch das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz: Flexi-Gesetz.[1] Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi ...mehr

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Kündigung im öffentlichen Dienst: Beteiligung des Personalrats besonders wichtig

Zusammenfassung Vor einer Kündigung im öffentlichen Dienst müssen bestimmte Beteiligungsrechte beachtet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Kündigung unwirksam sein kann, wenn der Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde. Hintergrund Im öffentlichen Dienst müssen Arbeitgeber vor bestimmten Maßnahmen die Interessenvertretungen der Beschäftigten bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung im öffentlichen D... / Hintergrund

Im öffentlichen Dienst müssen Arbeitgeber vor bestimmten Maßnahmen die Interessenvertretungen der Beschäftigten beteiligen. Dazu gehört insbesondere der Personalrat. In vielen Fällen ist außerdem die Gleichstellungsbeauftragte einzubeziehen. Diese Beteiligungsverfahren sollen sicherstellen, dass Personalentscheidungen sorgfältig geprüft werden und die Interessen der Beschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung im öffentlichen D... / Entscheidung

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und erklärte die Kündigung für unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts muss der Personalrat vor einer Kündigung vollständig und ordnungsgemäß informiert werden. Dazu gehören auch Unterlagen aus anderen Beteiligungsverfahren, etwa Stellungnahmen der Gleichstellungsbeauftragten. Im konkreten Fall lag keine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung im öffentlichen D... / Zusammenfassung

Vor einer Kündigung im öffentlichen Dienst müssen bestimmte Beteiligungsrechte beachtet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Kündigung unwirksam sein kann, wenn der Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde.mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / 2 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen

§ 164 SGB IX regelt besondere Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen seiner gesteigerten Treue- und Fürsorgepflichten gegenüber schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Der Vorschrift kommt daher eine zentrale Bedeutung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen zu. Entscheidet sich der Arbeitgeber z. B. gegen einen schwerbehinderten Bewerber, hat der Arbeitgeber nach...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.4.2 Teilhabeplan (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 15 Das Fallmanagement beinhaltet gemäß Abs. 3 Nr. 2 die Entwicklung und Koordinierung eines individuellen Rehabilitationsprozesses gemeinsam mit dem Betroffenen und ggf. unter Einbindung weiterer Beteiligter sowie die Erstellung eines individuellen Teilhabeplans nach § 19 SGB IX, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. zu a) Der medizinische Rehabilitation...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3 Mitbestimmung

Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer sowie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Bestimmungen, deren Rechtsfolgen von der Anzahl der unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fallenden Personen abhängen. Dazu gehören i. d. R. die Bestimmungen zur Größe der Personalvertretung, der Anzahl der freizustellenden Mitglieder und der M...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Mitteilung und Begründung

Da in den Fällen der vorläufigen Maßnahme stets die Beteiligungsrechte des Personalrates zumindest vorläufig übergangen werden, ist die Dienststelle verpflichtet, die vorläufige Regelung mitzuteilen und zu begründen. Die Begründung hat sich dabei auf alle tatbestandlichen, aber auch inhaltlichen Merkmale zu erstrecken. Die Personalvertretung muss eigenständig prüfen und erke...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

In § 62 Abs. 9 PersVG MV ist für das Mitbestimmungs- und das Mitwirkungsverfahren die gesetzliche Grundlage für eine vorläufige Regelung geschaffen. Die Regelung ist als vorläufige Regelung zu kennzeichnen und von der Dienststelle zu begründen. Ausdrücklich wird die Information der Personalvertretung zu diesem Zeitpunkt nicht erwähnt. Da es sich hier aber um einen Ausnahmefa...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Allgemeines

§ 83 BPersVG schafft die Möglichkeit zu vorläufigen Maßnahmen in Eilfällen. Dies entspricht der bisherigen Regelung des § 72 Abs. 6 BPersVG a. F. i. V. m. § 69 Abs. 5 BPersVG. Der Begriff "Mitwirkung" ist im Bundespersonalvertretungsgesetz ein terminus technicus. Ist von "Mitwirkung" die Rede, ist das Verfahren nach § 72 BPersVG zwingend durchzuführen. Im Betriebsverfassungsg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Nordrhein- Westphalen

§ 66 Abs. 8 PersVG NW schafft die gesetzliche Grundlage für vorläufige Regelungen. Wie im Bundesrecht ist der Personalrat von der Regelung in Kenntnis zu setzen und eine Begründung abzugeben. Das Verfahren ist einzuleiten oder fortzusetzen. Eine vorläufige Maßnahme auf der Rechtsgrundlage des § 66 Abs. 8 LPVG NW ist möglich, wenn ein Mitbestimmungsfall vorliegt und das Mitbes...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Rechtliche Prüfung

Die Personalvertretung kann beim Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Regelung angreifen. Sie kann auch den Versuch unternehmen, durch einstweiligen Rechtsschutz die vorläufige Maßnahme wieder aufheben zu lassen. In der Praxis wird dieses Instrument allerdings häufig leerlaufen. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird das Beteiligungsverfahren rege...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Baden-Württemberg

§ 88 Abs. 4 LPVG BW öffnet sowohl in den Mitbestimmungsangelegenheiten nach §§ 76-78 Abs. 1 LPVG BW als auch in Mitwirkungsangelegenheiten nach §§ 82 und 83 LPVG BW die Schaffung vorläufiger Regelungen. Die Voraussetzungen entsprechen den Regelungen zu § 76 BPersVG für die Fälle der Mitbestimmung bzw. § 83 BPersVG für die Fälle der Mitwirkung. Ein guter Beispielsfall für die ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Einleitung des Beteiligungsverfahrens

Die weitere Verpflichtung, das entsprechende Beteiligungsverfahren unverzüglich einzuleiten bzw. fortzusetzen, ist eine weitere zwingende Folge der vorläufigen Übergehung der Mitbestimmungsrechte. Der Begriff der Unverzüglichkeit bezieht sich sowohl auf die Einleitung, als auch die Fortsetzung. Anderenfalls wäre es der Dienststelle möglich, ein eingeleitetes Mitbestimmungsve...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Bremen

Für das Land Bremen schafft § 58 Abs. 3 LPVG Bremen die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen in den Fällen der Mitbestimmung. Da die Mitwirkung im LPVG Bremen nicht vorgesehen ist, bedarf es auch keiner entsprechenden Regelung. Die Durchführung von Dienstplänen kann unter der Voraussetzung der Dringlichkeit gemäß § 58 Abs. 3 LPVG Bremen eine vorläufige Maßnahme sein. Die...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 7 Besonderheiten für Beschäftigte der Entsorgungsbetriebe

Rz. 21 Die Tarifvertragsparteien des TVöD für den Bereich der Entsorgungsbetriebe haben in § 42 des Besonderen Teils Entsorgungsbetriebe von der Öffnungsklausel des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG Gebrauch gemacht. Danach kann unter anderem die Höchstdauer der Befristung durch Tarifvertrag abweichend vom Gesetz festgelegt werden. Nach § 42 Abs. 1 BT-E ist die kalendermäßige Befrist...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7 Hessen

§ 64 Abs. 3 HPVG bildet die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen. Die Möglichkeit derartiger vorläufiger Maßnahmen erstreckt sich auf den gesamten Bereich der Beteiligungsrechte, die der Anhörung und der Mitwirkung unterliegen. § 64 Abs. 3 HPVG verweist lediglich auf die Verfahren nach §§ 76-73 HPVG. Für die wortgleiche Fassung in § 73 HPVG a. F. hat der Hesssiche VGH ent...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9 Niedersachsen

Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen ist § 74 NPersVG. Entsprechend der Regelung im Bundesrecht ist die vorläufige Regelung dem Personalrat mitzuteilen, die Regelung zu begründen und unverzüglich das Verfahren einzuleiten bzw. fortzusetzen. Während grundsätzlich die Eilbedürftigkeit der Maßnahme nur objektiv und nicht vor dem Hintergrund eines möglichen zögerlichen Hande...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.3 Eilbedürftigkeit genügt nicht

Die bloße Eilbedürftigkeit reicht nicht aus. Es kommt stets darauf an, dass die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen ist oder ein der Allgemeinheit drohender Schaden abzuwenden ist.Der Prüfungsmaßstab ist streng. Die Anforderungen sind streng auszulegen. Es ist hier immer zu berücksichtigen, dass die Beteiligungsrechte des Personalrates, die Gesetzesrang haben, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Brandenburg

Für das Land Brandenburg besteht in § 61 Abs. 9 LPVG BB die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mitbestimmung. Für die Fälle der Mitwirkung schafft § 68 Abs. 5 LPVG BB durch den Verweis auf § 61 Abs. 9 LPVG BB ebenfalls die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen. Der vorläufige Ausspruch einer Kündigung während das Mitbestimmungsverfahren noch lä...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Unaufschiebbarkeit

Die Unaufschiebbarkeit ist Voraussetzung für die vorläufige Regelung. Unaufschiebbarkeit liegt dann vor, wenn das Abwarten bis zur Beendigung des Mitwirkungsverfahrens die Funktionsfähigkeit der Dienststelle beeinträchtigen würde oder andere wichtige öffentliche Aufgaben betroffen sind. Da auch bei Durchführung des Mitwirkungsverfahrens die Möglichkeit besteht, dass der Pers...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 7 Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte

Nach § 1 Abs. 3 Buchst. c) TV-L gelten die Bestimmungen des TV-L nicht für studentische Hilfskräfte. In den Tarifverhandlungen hatten die Gewerkschaften eine Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentisch Beschäftigten gefordert.[1] Auf eine Einbeziehung der studentisch Beschäftigten in den Geltungsbereich des TV-L konnten sich die Tarifvertragsparteien nicht verständigen...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.3 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 21 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist bei allen Arbeitnehmenden anzuwenden, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Nach § 167 Abs. 2 hat der Arbeitgebende in diesen Fällen dem Arbeitnehmenden anzubieten, mit ihm und mit der zuständigen Interessenvertretung i. S. d. § 176 (Betriebs-/Personalrat) und bei s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.4.1 Beteiligte eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Beteiligt sind in erster Linie Arbeitgeber und Mitarbeiter. Das BEM kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Mitarbeiter ist berechtigt, das betriebliche Eingliederungsmanagement jederzeit abzubrechen. Weitere Beteiligte sind: Intern Betriebs- oder Personalrat (zwingende Beteiligung) Schwerbehindertenvertretung (beim entsprechenden Personenkreis) Betrieb...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.2.2 Sekundäre Prävention

Rz. 11 Unter sekundärer Prävention versteht man die Krankheitsfrüherkennung. Es geht darum, Krankheiten in der präklinischen Phase – also wenn subjektiv noch keine oder nur sehr schwach ausgeprägte Beschwerden/Funktionseinbußen (Symptome) vorhanden sind – wahrzunehmen. Zur Früherkennung bedient man sich sog. Screenings (Filteruntersuchungen). Dadurch können Krankheiten, die ...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.1 Information

Gesundheitsberichte werden von Krankenkassen erstellt. Dabei können von Krankenkassen betriebliche Berichte angefordert werden. Aus Gründen der Anonymität allerdings erst ab 50 versicherten Mitarbeitern inklusive der Krankheitsarten. Dabei sind hier nur Krankheitszeiten berücksichtigt, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. D.h. derlei Berichte sind firmenin...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.10 Gleichstellung (Abs. 3)

Rz. 32 Nach § 2 Abs. 3 können Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung nicht in der Lage sind, einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten. Die Gleichstellung ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen....mehr