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Arbeitszeitmodelle, allgemeine Verwaltung / 1 Ziele der Arbeitszeitflexibilisierung

Stefanie Hock
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Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Problem, saisonale, konjunkturelle und personelle Schwankungen im Arbeitsanfall ausgleichen zu müssen. Die Beschäftigten haben dagegen ein Interesse an planbaren, möglichst regelmäßigen Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber will einerseits bezahlte Leerzeiten mit geringer Produktivität sowie andererseits in Arbeitsspitzen die Bezahlung zuschlagspflichtiger Überstunden vermeiden. Gleichzeitig soll erreicht werden, einen möglichst großen Anteil der anfallenden Arbeit mit der Stammbelegschaft zu erfüllen und Neueinstellungen aus Kostengründen zu vermeiden. Durch die flexible Arbeitszeitgestaltung können und sollen die Voraussetzungen für einen kunden- und bedarfsgerechten Einsatz der Arbeitszeit geschaffen werden. Es gilt, die unterschiedlichen Interessen des Arbeitgebers und der Beschäftigten in Einklang zu bringen und dabei auch die Kundenbedürfnisse zu berücksichtigen. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung liegt immer dann vor, wenn die Betriebszeit sich nicht (mehr) mit der individuellen Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers deckt und wenn die Arbeitszeitlage nicht durch ein starres Schichtsystem, sondern entsprechend dem betrieblichen Bedarf und/oder den Wünschen der betroffenen Arbeitnehmer bestimmt wird.

 
Praxis-Beispiel

Bei gleichmäßiger Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die Tage Montag bis Freitag fallen bei Auftragsmangel Leerzeiten an, die vom Arbeitgeber zu bezahlen sind. In Zeiten starker Inanspruchnahme der Einrichtung müssen Überstunden angeordnet werden, die regelmäßig zuschlagspflichtig sind und zudem der Zustimmung des Betriebs-/Personalrats bedürfen.

Bei flexibler Arbeitszeit dagegen arbeiten die Mitarbeiter in den "auftragsschwachen" Zeiten weniger, dafür in den "auftragsstarken" Zeiten mehr. Überstunden fallen nicht an, d...

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