Somit können – den Anforderungen der jeweiligen Verwaltung entsprechend – durch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung die Modalitäten zur Auszahlung des Leistungsentgelts vereinbart werden. Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA waren die Betriebsparteien aufgefordert, rechtzeitig vor dem 1.1.2007 betriebliche Systeme bzw. Regelungen zur Umsetzung des Leistungsentgelts zu treffen.

Die Tarifvertragsparteien haben sich im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung auf die Bildung eines neuen Gremiums geeinigt. Der sog. Betrieblichen Kommission ist als wesentliche Aufgabe zugewiesen, an der Entwicklung des betrieblichen Systems mitzuwirken. Arbeitgeber und Personalvertretung vereinbaren das betriebliche System in Form einer Betriebs-/Dienstvereinbarung.

Es gilt sachgerechte, auf die jeweiligen betrieblichen Belange abgestellte Regelungen zu vereinbaren, insbesondere zur Leistungsbemessung, Verteilung des Gesamtbudgets sowie zu den Auszahlungsformen (s. u.).

Der nachfolgend dargestellte Ablaufplan zeigt die einzelnen Schritte auf, die empfehlenswert sind, um die leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA betrieblich einzuführen:

  1. Bildung einer Betrieblichen Kommission
  2. Entwicklung des betrieblichen Systems zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung
  3. Schulung der Führungskräfte
  4. Festlegung von Leitzielen durch die Dienststellen-/Unternehmensleitung und Ermittlung geeigneter Ziele und Kriterien für die systematische Leistungsbewertung
  5. Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung mit dem Betriebs-/Personalrat
  6. Kommunikation zum Leistungsentgelt in der Personalversammlung
  7. Abschluss von Zielvereinbarungen/Festlegen von Kriterien
  8. Leistungsbewertung der Beschäftigten
  9. Berechnung der Leistungsentgelte nach den Regelungen Dienst-/Betriebsvereinbarung
  10. Controlling und Auszahlung

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