Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 124 Geeign... / 2.4 Persönliche Anforderungen an das Betreuungspersonal (Abs. 2 Satz 3 bis 8)

Rz. 20 Abs. 2 Satz 3 bis 8 konkretisierten erstmals die persönliche Eignung des Fach- und Betreuungspersonals (entsprechende Bestimmungen sind bereits mit Wirkung zum 1.1.2017 in das allgemeine Vertragsrecht der Sozialhilfe aufgenommen worden, § 75 Abs. 2 Satz 3 bis 8 XII i. d. F. des Art. 11 BTHG). Hintergrund ist der Schutzauftrag des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2018, Einer flog übe... / IX. Schluss

Es ist zu erwarten, dass die Einfügung des § 1906 a BGB nicht die letzte Änderung im Bereich der freiheitsentziehenden und ärztlichen Maßnahmen gewesen sein wird. Es handelt sich um einen äußerst sensiblen Bereich des staatlichen Eingriffs in elementare Persönlichkeitsrechte, mit oft dramatischen Auswirkungen auf den einzelnen Betroffenen. Was zum Schutz eines kranken Mensch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2018, Einer flog übe... / 11

Auf einen Blick Die zum 26.7.2017 in Kraft getretene Änderung der Regelung der ärztlichen Zwangsmaßnahme entkoppelt sie von der Unterbringung. In dem neuen § 1906 a BGB werden die strengen Voraussetzungen für die ärztliche Zwangsmaßnahme noch einmal geschärft und die Beachtlichkeit des Willens und damit der Selbstbestimmung des Betroffenen gestärkt. Die Zwangsmaßnahme ist au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.3 Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Grundgedanke dieses Gesetzes ist, dass der Minderjährige nicht auf Grund von Handlungen seiner Eltern verschuldet in die Volljährigkeit entlassen werden soll. Denn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts[44] ist die Möglichkeit der Eltern, ihre minderjährigen Kinder bei Fortführung eines von den Kindern ererbten Handelsgeschäfts finanziell unbegrenzt zu verpflichten (§...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 151 Geltun... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 3 Die Personengruppe schwerbehinderter Menschen ist im Teil 1 des SGB IX in § 2 Abs. 2 definiert, weil der zusätzliche Schwerbehindertenbegriff auf dem für das Neunte Buch insgesamt maßgebenden Behindertenbegriff aufbaut. Zusätzlich wird in § 2 Abs. 2 auf eine erhebliche — in Graden der Behinderung — bemessene Schwere der Behinderung abgestellt. Rz. 4 Der Schwerbehinderte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / 2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Rz. 27 Im Kern geht es in den zitierten Entscheidungen um das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im BGB nicht näher kodifiziert. Es ist aber als "sonstiges Recht" (vgl. § 823 Abs. 1 BGB) anerkannt und wird aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag der Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus dem Schutzauftrag des Art. 8 Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / c) Allgemeines Persönlichkeitsrecht und KunstUrhG

Rz. 30 Der Gesetzgeber hat die zur Bestimmung des Schutzumfangs des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorzunehmende Abwägung in einigen Fällen bereits selbst vorgenommen oder zumindest konkretisiert. So sind bspw. in § 23 Abs. 1 KunstUrhG Fälle geregelt, in denen es zur Verbreitung und Zurschaustellung eines Fotos der Einwilligung der abgebildeten Person nicht bedarf, etwa d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Rahmenrecht und das Prinzip des überwiegenden Interesses

Rz. 28 Die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts steht nicht von vornherein fest. Sie kann vielmehr erst durch Abwägung nach dem Prinzip des überwiegenden Interesses im Einzelfall bestimmt werden. Dazu der BGH in seiner bereits oben angesprochenen Entscheidung:[23] Zitat "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Rahmenrecht, dessen Reichweite nicht absolut festst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / d) Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Geheimnisschutz

Rz. 32 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Einzelnen etwa auch vor der Ausforschung seiner Geheimnisse. Insbesondere aufgrund der Ausstrahlungswirkung des Art. 10 GG in das Privatrecht wird der Einzelne so auch vor dem unbefugten Öffnen von Briefen und anderen verschlossenen Schriftstücken geschützt.[25] Gerade für die schriftliche Kommunikation gilt, dass sowohl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Speichermedien beim Erb... / b) Inhaberschaft an den Inhalten über das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Rz. 14 Erst recht muss dann aber derjenige, der Aufzeichnungen nicht aufgrund eines Auftrags für einen anderen, sondern allein für sich, also "im eigenen Auftrag", angefertigt hat, die Berechtigung am Inhalt dieser Aufzeichnungen haben ("Skripturakt").[15] Diese Berechtigung ist dann ebenfalls Gegenstand der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Rz. 15 Denken wir dazu noch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Speichermedien beim Erb... / VII. Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers steht dem Übergang auf die Erben nicht entgegen

Rz. 56 Sämtliche Rechtspositionen unterliegen somit der Gesamtrechtsnachfolge und gehen auf die Erben über. Ist das ausnahmsweise einmal nicht der Fall, so geht das Recht ersatzlos unter. Das ist bei Rechten an Dateien mit höchstpersönlichen Inhalten des Erblassers allerdings gerade nicht der Fall und folgt insbesondere auch nicht aus dem Schutz des postmortalen Persönlichke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 1. Fernmeldegeheimnis und allgemeines Persönlichkeitsrecht

Rz. 69 Das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG gilt nicht unmittelbar zwischen Privatpersonen. Vielmehr handelt es sich bei dem Grundrecht nach Art. 10 Abs. 1 GG um ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat, das ihn vor rechtswidrigen Eingriffen des Staates in sein Fernmeldegeheimnis schützt. Privatpersonen sind gegenüber privaten Dritten aber nicht schutzlos. Das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Speichermedien beim Erb... / 2. Auch das Persönlichkeitsrecht des Erblassers bietet keinen Anknüpfungspunkt für einen Rechtsübergang auf die Angehörigen

Rz. 53 Ein Übergang von Rechtspositionen auf die nächsten Angehörigen lässt sich schließlich auch nicht aus dem Persönlichkeitsrecht des Erblassers herleiten. Zwar können die nächsten Angehörigen im Falle der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechtes als Wahrnehmungsberechtigte berufen sein, Rechte des Erblassers postmortal treuhänderisch zu schützen.[70] Das aber au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / bb) Ehegrundrecht als liberales besonderes Persönlichkeitsrecht

Art. 6 Abs. 1 GG ist zudem zuvörderst ein liberales Freiheitsgrundrecht, das auf Abwehr staatlicher Eingriffe gerichtet ist, aber kein petrifizierter Imperativ einer bestimmten Sexualmoral bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland.[64] Auch Einrichtungsgarantien sind auf der Grundlage eines liberalen Grundrechtsverständnisses zu erklären[65] und lassen sich nicht gegen ihr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / D. Andere Rechte Dritter, insbes. Persönlichkeitsrecht

Rz. 24 Auf den Geräten und Speichermedien des Erblassers werden sich häufig Daten finden, die nach ihrem Inhalt insbesondere das Persönlichkeitsrecht Dritter betreffen. Das können bspw. Fotografien sein, auf den andere Personen abgebildet sind, oder private Nachrichten, die der Erblasser erhalten hat. In unserem Beispielsfall tritt das besonders deutlich im Fall der intimen F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 1. Immaterialgüterrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht etc.

Rz. 31 Wie wir bereits oben (siehe Rdn 25 ff.) gesehen haben, ist das Recht an den Inhalten der gespeicherten Daten zu trennen vom Eigentum am Datenträger und dem von diesem Eigentum auch auf die dort gespeicherten Daten ausstrahlenden Schutz der Daten.[58] Wenn auf einem Datenträger etwa ein Computerprogramm gespeichert ist, so bleibt das Urheberrecht an diesem Programm nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 1. Aufgrund des postmortalen Persönlichkeitsrechts

Rz. 43 Den hier gefundenen Ergebnissen steht auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers nicht entgegen. Zwar wird mit Blick auf private Bilder, Videos und Tagebuchaufzeichnungen sowie im Hinblick auf die (höchstpersönlichen) Kommunikationsinhalte mit Dritten diskutiert, ob der Erblasser nicht ein berechtigtes Interesse auf Geheimhaltung auch vor seinen Erben hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Speichermedien beim Erb... / IV. Kontinuitätsgedanke: Untergang des Rechts als Ausnahme

Rz. 36 Das Gesetz kennt nur wenige Ausnahmefälle, in denen Rechtspositionen mit dem Tod erlöschen, etwa in den §§ 473, 613 S. 1, 673 S. 1, 675, 1061, 1090 Abs. 2, 1098 Abs. 1, 1586 Abs. 1, 1615 Abs. 1 BGB. Diese Ausnahmen haben ihren Grund regelmäßig darin, dass es sich um besondere, auf die Person des Erblassers bezogene Rechte und Pflichten handelt. Rz. 37 Aus dem Rechtsged...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / c) Einwilligung außerhalb des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung

Rz. 36 Betrifft die Einwilligung nicht den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, wird die Auslegung der Einwilligung regelmäßig zu anderen Ergebnissen führen. Das OLG Koblenz hatte es anschaulich wie folgt zusammengefasst:[32] Zitat "Im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf Löschung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog ist zu berücksichtigen, dass unter Beachtung des Grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / b) Die Einwilligung

Rz. 29 Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts reicht nur soweit, wie der Betroffene des Schutzes auch bedarf. Insoweit spielt die Einwilligung des Betroffenen eine entscheidende Rolle, denn durch sie kann der Betroffene sogar auf den Schutz des eigentlich unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung verzichten. Auch das hat der BGH in seiner angesproche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / e) Auslegung bei Berührung des Kernbereichs der privaten Lebensführung

Rz. 85 Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Geheimhaltungsinteresse des Absenders überwiegen lassen. So wäre es etwa in dem Fall, dass eine Liebesbeziehung mit dem Tod des Erblassers endet und die Kommunikationsinhalte den Kernbereich der persönlichen Lebensführung des Partners betreffen (vgl. § 3 Rdn 35). Rz. 86 Die Ausnahme für solche Inha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / I. Die Rechtslage zu Lebzeiten des Erblassers

Rz. 25 Um uns der Frage zu nähern, wie im Erbfall mit solchen Hinterlassenschaften umzugehen ist, die das Persönlichkeitsrecht Dritter betreffen, betrachten wir zunächst die Rechtslage zu Lebzeiten des Erblassers. Sehr aufschlussreich ist dafür eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2015 zu der Frage, ob nach dem Ende einer Beziehung die Partner einen Anspruch auf Löschung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / 1. Verhältnismäßigkeit

Das geltende Familienrecht hat sämtlichen Paarbeziehungen nunmehr die Ehe zur Verfügung gestellt, sodass deren Inanspruchnahme hiernach jedenfalls vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt ist. Eingriffe in den Bestand oder Inhalt sind hieran zu messen und müssen sich insoweit als verhältnismäßig erweisen. Die Verhältnismäßigkeit verweist mit Eignung und Erforderlichkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / 4. Zwischenergebnis

Rz. 39 Zu Lebzeiten des Erblassers kommt es für sein Recht an solchen Inhalten, die (auch) die privaten Interessen Dritter betreffen, auf die Frage an, ob der Erblasser durch das "Innehaben und Betrachten" solcher Inhalte, seien es nun Fotos, Nachrichten, Notizen etc., das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt. Ein Recht an den Inhalten hat der Erblasser d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Speichermedien beim Erb... / VIII. Zusammenfassung der dem Erbgang zugrunde liegenden Prinzipien

Rz. 63 Das deutsche Erbrecht geht von dem Grundsatz der Universalsukzession aus, so dass grundsätzlich alle Rechtsverhältnisse des Erblassers auf die Erben übergehen. Dabei kommt es auf einen wirtschaftlichen Wert des Rechts nicht an. Auch wirtschaftlich wertlose Rechte sind Vermögen im Sinne des § 1922 BGB. Gehen Rechte ausnahmsweise nicht mit dem Erbgang über, so ist das i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / III. Offenheit der Ehe für drittes Geschlecht

Jüngst hat das BVerfG in einem sehr sorgfältig begründeten Beschluss entschieden, dass im Hinblick auf den Schutz der im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verankerten geschlechtliche Identität sowie auf Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG auch Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, einen Ansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Speichermedien beim Erb... / c) Aussortieren von höchstpersönlichen Inhalten zugunsten der Angehörigen beim Erbgang?

Rz. 17 Im Rahmen der Diskussion ist die Frage aufgekommen, ob höchstpersönliche Inhalte statt den Erben den nächsten Angehörigen des Erblassers zugänglich gemacht werden müssen. Das KG schreibt in seinem Urteil zur Rechtsnachfolge in ein Benutzerkonto bei dem sozialen Netzwerk "Facebook" zu dieser Fragestellung wörtlich:[17] Zitat "Die herrschende Meinung in der Literatur geht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwertbarkeit von Dash-Cam... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg …" [16] 1. Das Erstgericht hat sich zutreffend die Überzeugung gebildet, dass die im Bekl.-Lkw installierte Dashcam so konfiguriert war, dass sie nur bei starker Erschütterung ein insgesamt 30 Sekunden langes Aufzeichnungssegment aus dem Zwischenspeicher dauerhaft auf die eingesetzte SD-Karte speichert, jed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Die richtige Verteidig... / V. Einschaltung Privater

Rz. 86 Derzeit wird diskutiert, in welcher Weise private Dienstleister polizeiliche Aufgaben übernehmen dürfen und inwieweit diese Erhebungen verwendet werden dürfen. Dies betrifft zum einen die Verwendung von Dashcam-Aufzeichnungen, zum anderen die jüngst entschiedenen Messungen durch Private. Auf dem Verkehrsgerichtstag 2016 hat sich eine Arbeitsgruppe[86] intensiv mit dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / 3. Einwilligung beim Austausch unter Privaten

Rz. 33 Wie wir oben gesehen haben (siehe Rdn 29) geht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aber eben nur so weit, wie der Betroffene den Bereich seiner privaten Lebensführung nicht selbst freiwillig gegenüber anderen öffnet und diese daran teilhaben lässt. Wer also mit einem Kommunikationspartner Nachrichten austauscht, ihm Fotos von sich zur Verfügung stellt ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / a) Auslegung der Einwilligung

Rz. 34 Die dogmatische Einordnung der Einwilligung ist umstritten. Man kann sie einordnen als rechtsgeschäftliche Willenserklärung, als rechtsgeschäftsähnliche Erklärung oder auch als Realakt.[27] Abhängig von der Antwort auf diese Frage wird auch unterschiedlich beurteilt, ob eine Einwilligung widerrufen werden kann.[28] Der BGH hat sich in diesem Streit nicht abschließend ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / 5. Umfang der Verfügungsbefugnis des Erblassers

Rz. 40 Die Auslegung entscheidet in Zweifelsfällen auch darüber, in welchem Umfang der Erblasser zur Verfügung über solche Inhalte befugt ist. So wird es bspw. regelmäßig der Üblichkeit entsprechen, dass der Erblasser mit seiner Familie oder Freunden über Briefe spricht, die er erhalten hat, oder mit ihnen Fotos teilt. Anders ist es, wenn die Inhalte nicht im privaten Bereic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / dd) Sozial- vs. Privatsphäre

Rz. 215 Weiterhin kann zu berücksichtigen sein, ob die nach Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO verarbeiteten Daten solche sind, die der Sozial- oder Privatsphäre des Betroffenen zuzuordnen sind. Rz. 216 Der Begriff "Privatleben" umfasst unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR[283] eine Reihe von Aspekten, die sich auf die Identität einer Person beziehen, wie ihren Namen, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / E. Ergebnis

Rz. 46 Sofern die auf den Datenträgern des Erblassers gespeicherten Inhalte (auch) die Rechte Dritter betreffen, so ist zu prüfen, ob die Erben gegenüber diesen Dritten ein Recht zum "Behaltendürfen" an diesen Inhalten geltend machen können. Rz. 47 Betreffen die Inhalte Immaterialgüterrechte eines Dritten und hatte bereits der Erblasser diese Immaterialgüterrechte ohne Zustim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / 1. Intime und weniger intime Fotos

Rz. 26 Die Klägerin hatte nach dem Ende der Beziehung von ihrem ehemaligen Lebenspartner die Löschung aller Fotos und Filmaufnahmen verlangt, die er im Laufe ihrer Beziehung von der Klägerin angefertigt hatte und die er überwiegend in digitaler Form aufbewahrte. Das in der 1. Instanz zuständige LG Koblenz hatte diesem Antrag nur insoweit entsprochen, als die jeweiligen Aufna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte Dritter an den a... / b) Kernbereich der privaten Lebensgestaltung

Rz. 35 Im konkreten Fall bestätigte der BGH die Auslegung der Einwilligung durch das OLG Koblenz, wonach bei intimen, während des Bestehens einer Beziehung angefertigten Fotos die Einwilligung nur für die Dauer der Beziehung erteilt sei. Insbesondere weil die Einwilligung nicht auf der Basis eines Vertrages und nicht gegen Geld, wie etwa bei einem professionellen Modell, son...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / V. Verfassungsrechtlicher Schutz der Bestandslebenspartnerschaften

Der Gesetzgeber hat bestehende Eingetragene Lebenspartnerschaften nicht von Gesetzes wegen in Ehen umgewandelt, sondern lediglich das Angebot einer – in Identitätskontinuität stehenden[146] – Umwandlung auf Antrag gemacht (§ 20a LPartG). Eine automatische Überführung in die Ehe hätte das Allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen bestehenden Lebenspartnerschaften verletzt, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / I. Speichermedien beim Erblasser

Rz. 43 Wir beginnen die Untersuchung in § 2 damit, dass wir die Rechtsnachfolge nach dem Erblasser untersuchen, und zwar zunächst nur mit Blick auf die bei ihm vorhandenen Speichermedien und die dort gespeicherten Daten. Etwaige Rechte Dritter werden dabei zunächst außen vor gelassen. Rz. 44 Gemeint sind Fälle, in denen nur Rechte des Erblassers betroffen sind, etwa der Fall,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / IV. Nicht berücksichtigte Bewerber

Rz. 60 Die weitere Speicherung personenbezogener Daten von abgewiesenen Bewerbern ist in aller Regel nicht erforderlich.[36] Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt das Recht ein, darüber zu bestimmen, ob der Arbeitgeber die im Bewerbungsverfahren erfragten persönlichen Daten aufbewahren darf oder ob deren Vernichtung verlangt werden kann. Rz. 61 Es sind Fälle denkbar, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sicherungsmechanismen z... / 2. Videoüberwachung

Rz. 20 Soweit – in sicherheitsrelevanten Bereichen – die Einführung von Videoüberwachungstechniken grundsätzlich als rechtmäßig betrachtet werden kann,[28] stellt sich die Frage, ob derartige Daten unter Berücksichtigung des mit einer Videoüberwachung verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen zur Zweckverfolgung zwingend "klar" ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Speichermedien beim Erb... / D. Konsequenzen für den digitalen Nachlass

Rz. 66 Für vom Erblasser hinterlassene Geräte und Speichermedien gelten die allgemeinen Regeln. Auf die Erben geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB insbesondere das Eigentum an den Geräten und den Speichermedien über. Das gilt auch für das aus dem Eigentum folgende Recht an den darauf gespeicherten Dateien samt den durch sie vermittelten Inhalten. Rz. 67 Mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwertbarkeit von Dash-Cam... / Leitsatz

1. Die Verwertung von sog. Dash-Cam-Aufzeichnungen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle ist im Zivilprozess zulässig. Dies gilt jedenfalls für im Fahrzeug auf dem Armaturenbrett fest installierte Kameras, die in Fahrtrichtung, also nach vorne, ausgerichtet sind und bei Autobahnfahrten betrieben werden. Persönlichkeitsrechte des Unfallgegners sind durch diese Art von Aufzei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, Art. 17 Abs. 3 lit. a) DSGVO

Rz. 96 Ein Löschungsanspruch der betroffenen Person und eine Löschpflicht des Verantwortlichen besteht nicht, soweit die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information weiterhin erforderlich ist. Rz. 97 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass zum effektiven Persönlichkeitsschutz auch der sog. Indiskretionsschut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Rechtliche Maßnahmen z... / B. Vereinbarungen mit den Anbietern

Rz. 15 Erklärt ein Nutzer gegenüber einem Anbieter – in der Regel über ein diesem vorgesehenes Onlineformular – bestimmte Personen für zuständig, über seine bei diesem Anbieter gespeicherten digitalen Inhalte zu verfügen, so ist dies rechtlich als Außenvollmacht nach § 167 Abs. 1 Alt. 2 BGB zu qualifizieren. Erklärt der Nutzer, dass der Account im Todesfall an eine bestimmte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / b) Freiheitsrechts-relative Gewährleistung

Die Folgen aus diesem objektiven Gehalt des Art. 6 Abs. 1 GG sind freilich schon aus einem wichtigen Grund zu relativieren: Das Ehegrundrecht ist nicht nur Institutsgarantie, sondern zugleich und sogar vorrangig Individualgrundrecht.[53] Und Individualgrundrechte können ihrerseits der Durchsetzung objektiver Ziele tradierter Institutsrichtigkeit Grenzen ziehen.[54] So hat da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Speichermedien beim Erb... / A. Einleitung

Rz. 1 In diesem Abschnitt gehen wir auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Erblasser und seinen Rechtsnachfolgern ein (vgl. § 1 Rdn 43). An dem folgenden, an unseren Ausgangsfall (siehe § 1 Rdn 53) anknüpfenden Beispiel werden wir die rechtliche Problematik hier in § 2 näher veranschaulichen: Beispiel L findet auf den diversen von A genutzten Speichermedien (Festplatte des PCs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / (3) Identifizierende Presseberichterstattungen

Rz. 198 Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch an die Tätigkeit von Presseunternehmen zu denken, die im Rahmen der sog. identifizierbaren Berichterstattung oft personenbezogene Daten verarbeiten. Unter konkret datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sind diese Fälle, soweit ersichtlich, bislang nicht Gegenstand des rechtlichen Diskurses gewesen. Oftmals verfolgt die Pres...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / f) Mögliche Folgen der Verarbeitung für den Betroffenen

Rz. 241 Zitat "Je negativer oder unsicherer die Folgen der Verarbeitung sein könnten, umso unwahrscheinlicher ist es alles in allem, dass die Verarbeitung als zulässig angesehen wird. In diesem Zusammenhang wäre sicherlich das Vorhandensein alternativer Methoden zum Erreichen der von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen angestrebten Ziele, die weniger schädliche Folgen f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / IV. Verfassungsrechtlicher Schutz für gleichgeschlechtliche Ehen

Künftig wird sich auch die Frage stellen, welchen Grundrechtsschutz gleichgeschlechtliche Ehen bzw. der Wunsch genießen, eine solche Ehe einzugehen. Eine Rückabwicklung der erfolgten Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist zwar keine ernsthafte politische Option und auch kein realistisches Bedrohungsszenario. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie Ehen, die unter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / a) Freiwilligkeit im Beschäftigungsverhältnis

Rz. 5 Mit Blick auf den Gesichtspunkt der Freiwilligkeit wird bereits heute die Einwilligung im Arbeitsrecht und auch bei allen anderen Beschäftigungsverhältnissen als problematisch[10] eingestuft. Rz. 6 Die Problematik konzentriert sich dabei auf die regelmäßig existenzielle Bedeutung des Arbeitsplatzes, die dazu führen soll, dass ein Beschäftigter normalerweise nicht dem "W...mehr