Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 3. Brief- und Fernmeldegeheimnis und allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Brief- und das Fernmeldegeheimnis sind aus Sicht des Zivilrechts besondere Erscheinungsformen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das als absolutes Recht wiederum aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitet wird.[15] Die in den Grundrechten getroffenen Wertentscheidungen, insbesondere auch die des Art. 10 GG, strahlen i...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / a) Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestimmt sich durch Abwägung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht – und damit auch das Brief- und Fernmeldegeheimnis – ist keine absolute Größe. Vielmehr ist, wie der BGH es jüngst noch einmal formuliert hat, "[d]as allgemeine Persönlichkeitsrecht (...) ein Rahmenrecht, dessen Reichweite nicht absolut feststeht. Diese muss vielmehr durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belan...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Aus den Gründen

A. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Beklagte 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung der Beklagten, der Erbengemeinschaft "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten” zu gewähren, kommt inhaltlich einem Auskunf...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und ... / 2. Noch einmal: Zur Vererblichkeit höchstpersönlicher Positionen

Das Kammergericht hat aber erneut die (alte) Frage[6] aufgeworfen, ob sich § 1922 BGB auch auf Vererblichkeit von Rechtspositionen mit höchstpersönlichen Inhalten bezieht. Es hält zwar die in DAV-Stellungnahme Nr. 34/2013 (Seite 52 ff) begründete Auffassung für "zunächst überzeugend". Hier hatte ich i.R.d. Stellungnahme vertreten, dass bei der Universalsukzession nicht zwisch...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / bb) Problem: Vererbbarkeit höchstpersönlicher Inhalte des Digitalen Nachlasses

Von dem Grundsatz der Vererbbarkeit des gesamten Vermögens des Erblassers sind grundsätzlich auch nichtvermögenswerte Rechtsverhältnisse erfasst, soweit das Gesetz diesbezüglich nichts Gegenteiliges vorsieht.[33] Mit der Thematik des digitalen Nachlasses lebt eine Diskussion auf, welche im Zusammenhang mit dem "klassischen Nachlass" in dieser Intensität nicht geführt wird: D...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der verstorbenen L.W. bei dem sozialen Netzwerk Facebook geltend. Die Klägerin ist die Mutter der am 3.12.2012 im Alter von 15 Jahren verstorbenen L.W. (im Folgenden: Erblasserin). Die Klägerin war zu Lebzeiten der Erblasserin ...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung und Einwilligung

Anders ist es nur im Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, denn "[d]er Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich (...)."[18] Allerdings ist ein rechtswidriger Eingriff auch in diesen Kernbereich dann ausgeschlossen, wenn der Betroffene dem eingreifenden Verhalten zugesti...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / c) Abwägung auch im Rahmen des § 88 Abs. 3 TKG

Zugunsten des KG Berlin könnte man nun ins Feld führen, dass in dem von ihm zu entscheidenden Fall gerade kein erst durch Abwägung in seiner Reichweite zu bestimmendes "allgemeines Rahmenrecht" zur Debatte stand, sondern die sehr konkrete Regelung des § 88 Abs. 3 TKG, die nach ihrem insoweit eindeutigen Wortlaut gerade keine Abwägung vorsieht. Ein solcher Einwand griffe aber...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und ... / 4

Auf einen Blick Die Entscheidung des KG ist abzulehnen. Zwar geht das KG zu Recht davon aus, dass das Vertragsverhältnis zwischen Provider und Erben, das nicht mit dem zwischen Arzt und seinem Patienten vergleichbar ist (und in das die Absender von Nachrichten im Übrigen nicht einbezogen sind), nach § 1922 BGB auf die Erben übergeht, ohne dass der Rechtsgedanke des § 399 BGB...mehr

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zfs 8/2017, Anordnung der B... / 2 Anmerkung:

Der Entscheidung ist voll zuzustimmen. Vor dem Hintergrund und im Hinblick darauf, dass eine Gutachtensanordnung nicht isoliert mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann, kann auf die strikte Einhaltung der vom Fahrerlaubnis-Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden. Nur eine solche Betracht...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und ... / aa) Aus dem Urteil

Das Kammergericht führt weiter aus, die "§ 2047 Abs. 2 bzw. § 2373 S. 2 BGB (enthielten jedenfalls) keine Regelung über die Vererbbarkeit nicht vermögensrechtlicher, d. h. höchst- persönlicher Rechtspositionen", da beide Vorschriften einen "stattgefundenen Erbgang aufgrund der dinglichen Verkörperung der höchstpersönlichen Inhalte" voraussetzten. Auch diese Aussagen gehen au...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 2. Entscheidung des KG

Das KG hat entschieden, dass den Erben im Hinblick auf die auf dem Facebook-Account der Erblasserin gespeicherten Daten kein Zugangsverschaffungsanspruch zusteht. Die sog. "Gedenkzustandsrichtlinie" von Facebook sei AGB-rechtlich nicht zu beanstanden. Dabei handle es sich um eine Leistungsbeschreibung im Sinne von § 307 Abs. 3 BGB, sodass diese einer Inhaltskontrolle nach § 3...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Problematik nicht auf § 88 Abs. 3 TKG beschränkt

Der richtige Lösungsansatz ist der Letztgenannte. Um sich das vor Augen zu führen, hilft es, wenn man den vom KG Berlin entschiedenen Sachverhalt abwandelt und das Problem dadurch in einen allgemeineren Kontext stellt. Stellen wir uns dazu Folgendes vor: Facebook erfährt nicht vom Tod der Tochter und versetzt ihr Benutzerkonto deshalb auch nicht in den Gedenkzustand. Die Elte...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Bei der Einwilligung

Gerade bei der Einwilligung wird das Prinzip des überwiegenden Interesses dagegen oft nicht als das der Rechtfertigung zugrundeliegende Prinzip erkannt. Vielmehr ist davon die Rede, rechtfertigend wirke hier allein oder vor allem die Interessenpreisgabe durch den zur Verfügung über das Rechtsgut Befugten. So sieht es anscheinend auch das KG Berlin. Die Interessenpreisgabe all...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und ... / 2. Rechte der Absender

Auch dem Absender haben die Provider nicht versprochen, an eine bestimmte Person zu übermitteln (die Identität der User wird von den Providern regelmäßig gar nicht geprüft, wie auch das KG zutreffend feststellt). Sie haben sich allein verpflichtet, an einen bestimmten Account, an ein bestimmtes elektronisches Postfach[26] zu übermitteln. Facebook und andere Provider würden si...mehr

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zerb 08/2017, Facebook und ... / a) Rechtsnachfolger sind nur die Erben, nicht die nächsten Angehörigen

Die vom Kammergericht aufgeworfene Frage, warum den Erben Rechtspositionen zustehen sollten, den Angehörigen aber nicht, lässt sich leicht beantworten: Die Ursache liegt darin begründet, dass die nächsten Angehörigen allein subsidiär – sprich: mangels vom Erblasser bestimmter und damit mangels anderer in Betracht kommender Personen – bloße Abwehrrechte (!) im Fall einer Verl...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / bb) Kritik

Wie bereits oben ausgeführt wurde, verkennt das KG Berlin, dass für die mutmaßliche Einwilligung nicht das Prinzip des fehlenden Interesses entscheidend ist, sondern das des überwiegenden Interesses. Andernfalls hätte der Rechtfertigungsgrund keinen praktischen Anwendungsbereich. Dazu Schlehofer:[37] "Nach dem Prinzip des mangelnden Interesses müsste man eine 100%ige Wahrsche...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 2. Berufsunfähigkeit und verwandte Rechtsbereiche

Rz. 137 Die Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als privatrechtlichen Vertrag ist ein Rechtsbegriff, welcher losgelöst ist von anderen Berufsunfähigkeitsvokabeln aus anderen Rechtsgebieten. Dies ist für die Erklärung gegenüber dem Mandanten wichtig, da oftmals Berufsunfähigkeit aus anderen Rechtsgebieten (z.B. aus dem Sozialrecht) mit Berufsun...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Erwerb von Betäubungsmitteln zum Zwecke der Selbsttötung

a) Der Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung ist grundsätzlich nicht erlaubnisfähig. b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Menschen, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben enden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und en...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Zugang zum Facebook-Account

a) Die Erben des verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks können aufgrund des Fernmeldegeheimnisses (§ 88 TKG) vom Anbieter des Dienstes solange keinen Zugang zum Konto des Verstorbenen erhalten, wie dem nicht alle Kommunikationspartner zugestimmt haben, die mit dem Verstorbenen Kommunikationsinhalte ausgetauscht haben, die nur für diese beiden Nutzer oder nur einen ein...mehr

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FF 07/08/2017, Expertenkreis legt Abschlussbericht zur Reform des Abstammungsrechts vor

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4.7.2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der ...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 3. Bundesverfassungsgericht und EGMR zur grundsätzlichen Achtung dieses Rechts

Die erste Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die hierzu Stellung nimmt, stammt aus dem Jahre 1988.[7] Es ging um die Frage, ob ein erwachsenes Kind gegen seine Mutter einen Anspruch auf Benennung des biologischen Vaters hat. Das Gericht bejahte unter dem damaligen Nichtehelichenrecht einen solchen Anspruch grundsätzlich. Es leitete diesen aus dem allgemeinen Persönlichke...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 2. Mögliche rechtliche Verankerung

Zunächst zu einer möglichen rechtlichen Verankerung eines solchen Rechts. Im deutschen Recht wurde trotz eines gewissen Haut Gout, der einer Betonung der biologischen Abstammung seit der unseligen Nazizeit wegen der damaligen sog. "rassenkundlichen" Untersuchungen anhaftet,[3] ein solches Recht von der verfassungsrechtlichen Literatur schon früh in Art. 1 GG – Würde des Mens...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / a) Rechtsprechung des BVerfG

Allerdings ist – wie bereits angedeutet – das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht ausnahmslos gegeben.[39] Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der des EGMR können die allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer betroffener Personen einer Durchsetzung dieses Rechts entgegenstehen. Es wurde bereits erwähnt, dass das Bundesverfas...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 3. Verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Vorgaben

Aus dem Familienschutz des Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. § 1589 BGB lässt sich ein Recht auf eine der Abstammung entsprechende Zuordnung jedenfalls nicht ableiten, weil der verfassungsrechtliche Begriff der Familie nicht auf der einfachgesetzlichen Verwandtschaftsbeziehung aufbaut. Art. 6 GG umfasst auch die nur rechtliche und die nur sozial-familiäre Beziehung[74] sowie die allei...mehr

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zfs 6/2017, Umfang der vorg... / 2 Aus den Gründen:

"II. Der gem. § 62 Abs. 1 S. 1 OWiG zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist auch begründet." Die Bußgeldstelle wird angewiesen, der Verteidigerin des Betr. die vollständige Messreihe zu der ihn betreffenden Messung nebst Passwort/Token sowie die Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichnachweise des Messgeräts seit der ersten Inbetriebnahme zur beabsichtigten Prüfung de...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 1. Das Recht der rechtlichen Eltern

Rechtliche Väter, die Zweifel an der Abstammung der ihnen rechtlich zugeordneten Kinder haben, können zur Klärung derselben die Vaterschaft innerhalb gewisser Fristen anfechten. Die Rechtsprechung verlangt dafür jedoch einen sog. "Anfangsverdacht".[56] Einen solchen Anfangsverdacht substantiiert vorzutragen, mag unter Umständen schwer sein. Die Praxis wich auf sog. "heimliche...mehr

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Vorabkontrolle im Datenschu... / 5.5 Schritt 5: Eignungsprüfung, Konformitätsprüfung

Ist das Verfahren überhaupt geeignet, um die geplanten Zwecke zu erreichen? Es ist in der Praxis immer wieder zu beobachten, dass für eine bestimmte Zwecksetzung Maßnahmen ergriffen werden, die sich in der Praxis als weitgehend oder völlig ungeeignet herausstellen. Man schießt sozusagen oft mit Kanonen auf Spatzen. Das ist im Ergebnis umso fataler, je mehr Persönlichkeits- un...mehr

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zerb 5/2017, Kein Schmerzen... / Aus den Gründen

Die Berufung der Klägerin, die sich nur auf die Abweisung des Zahlungsantrags und nicht zugleich auf die für sie teilweise nachteilige Entscheidung über den Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten bezieht, bleibt erfolglos. Zwar hat das Amtsgericht rechtsfehlerhaft Vortrag übergangen und aus Sicht der Kammer zugleich einen Gesichtspunkt iSv § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / III. Beispiel Dashcam

Der Datenschutz ist ebenfalls bei der Frage zu berücksichtigen, ob die hier anstehenden Probleme durch Dritte gelöst werden können: So ist beispielsweise § 6 BDSG die zentrale Vorschrift bei der Verwendung von Dashcams, zu dessen rechtlicher Qualifizierung und Aufarbeitung der Verkehrsgerichtstag 2016 beitragen konnte.[30] Hier zeichnet sich ab, wie differenziert die Verwert...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / I. Allgemeines

Grundlage hierfür ist die bahnbrechende Entscheidung des BVerfG im Volkszählungsurteil BVerfGE 65, 1, das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet. Ebenso bejaht BVerfGE 120, 378 die (anlasslose) Videoaufzeichnung als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht umfasst die Befugni...mehr

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zerb 5/2017, Kein Schmerzen... / Sachverhalt

Die Klägerin ist Tochter der Frau Z. und des am 24.3.2014 verstorbenen Herrn Z. Dessen Ehefrau und Alleinerbin war die Beklagte, die auch die Beisetzung der Asche des Verstorbenen in ihrem sog. Familiengrab veranlasste. Im November 2015 erfuhr die Klägerin, dass die Urne ihres Vaters dem Grab entnommen worden war. Die Beklagte verweigerte zunächst jede Auskunft über den Verbl...mehr

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zerb 5/2017, Kein Schmerzen... / Leitsatz

Die Verletzung des Totenfürsorgerechts als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des primär Totenfürsorgeberechtigten ist grundsätzlich dazu geeignet, einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Hierzu bedarf es weiterhin einer schwerwiegenden Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, deren Unwertgehalt nicht in anderer Art und Weise aufgefangen werden kann...mehr

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FF 5/2017, Das Kind im Mittelpunkt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Nürnberg (24.–26.11.2016) Die Herbsttagung war wieder sehr gut besucht: Etwa 400 Teilnehmer waren nach Nürnberg gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Abstammungsrecht, Samenspende...mehr

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zfs 4/2017, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [13] II. … Ein Leistungsanspruch des Kl. ist derzeit jedenfalls noch nicht fällig, weil die Bekl. notwendige Erhebungen zur Prüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Kl. aufgrund dessen unzureichender Mitwirkung nicht hat abschließen können. [14] 1. Die Fälligkeit des Leistungsanspruchs hängt nach § 14 Abs. 1 VVG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.1 Steuergeheimnis (§ 86 Abs. 1 Halbs. 2 FGO)

Rz. 11 Nach § 86 Abs. 1 FGO sind die Behörden zur Vorlage verpflichtet, soweit nicht durch das Steuergeheimnis geschützte Verhältnisse Dritter unbefugt offenbart werden. Nach einer Auffassung soll danach der Schutz des Steuergeheimnisses absolut sein, ohne dass eine Abwägung mit dem Interesse an zuverlässiger Sachaufklärung erfolgt.[1] Allerdings ergibt sich aus der Verweisu...mehr

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Können für die Firma Namen von Nichtgesellschaftern genutzt werden?

Zusammenfassung Die Firma, also der Name einer Gesellschaft, ist ein wichtiges Merkmal eines Unternehmens und dient als dessen "Aushängeschild". Das HGB verbietet Irreführungen mit Blick auf die Firmierung eines Unternehmens. Das OLG Düsseldorf hat nun entschieden, dass die Verwendung des Namens eines Nichtgesellschafters in der Firma dann zulässig ist, sofern die angesproch...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / 1. Persönlichkeitsrecht der Mutter aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Durch die Aufklärung der tatsächlichen leiblichen Vaterschaft kann zumindest mittelbar das Persönlichkeitsrecht der Mutter aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG berührt sein. Als Ausprägung des Schutzes der Privat- und Intimsphäre besteht ein verfassungsrechtliches Recht, geschlechtliche Beziehungen nicht offenbaren zu müssen, sondern selbst darüber zu befinden, ob, in w...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / c) Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Ferner kann sich auch der Mann (ebenso wie die Mutter), dessen leibliche Vaterschaft gegen seinen Willen festgestellt werden soll, auf das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre, respektive darauf berufen, geschlechtliche Beziehungen nicht offenbaren zu müssen.[23]mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / 1. Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Artikel 2 Abs. 1 GG gewährt jedem das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dieses Grundrecht umfasst neben der allgemeinen Handlungsfreiheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), das als "unbenanntes" Freiheitsrecht die speziellen ("benannten") Freiheitsrechte, die ebenfalls konstituierende Elemente der Persönlichkeit s...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / 3. Schranken

Die in Art. 2 Abs. 1 GG genannten Schranken gelten sowohl für die allgemeine Handlungsfreiheit als auch für das allgemeine Persönlichkeitsrecht.[11] Bedeutung kommt der verfassungsmäßigen Ordnung als Schranke für das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu. Darunter wird die Gesamtheit der Normen, die formell und materiell mit der Verfassung im Einklang stehen, verstand...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / 2. Eingriff

Nach dem modernen Eingriffsbegriff ist "jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, welches in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht", ein Eingriff. Es kommt weder auf Finalität noch Unmittelbarkeit noch auf die Anwendung von Befehl und Zwang an.[9] Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind meist faktischer ...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / VII. Zusammenfassung und Fazit

Das Recht auf Klärung der eigenen Abstammung – durch Vaterschaftsfeststellung oder isolierte Abstammungsklärung – fällt in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Danach ist ein Individuum grundsätzlich vor der Vorenthaltung verfügbarer Informationen über die eigene Abstammung geschützt. Schranken ergeben sich aus d...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / V. Abwägungsentscheidung des Gesetzgebers

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (s.o. III. 1.) kann im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung (s.o. III. 3.) eingeschränkt werden. Die kollidierenden Verfassungsrechte (s.o. IV.) sind mit dem Recht auf Kenntnis der Abstammung in Ausgleich zu bringen. In dem aufgezeigten Spannungsverhältnis kollidierender Grundrechtspositionen besteht jedoch ein weiter gesetzgebe...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / VI. Vereinbarkeit mit EMRK

Ein anderes Ergebnis ergibt sich in dem jüngst vom BVerfG[36] entschiedenen Fall auch nicht mit Blick auf die die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Vor dem BVerfG rügefähig sind zwar nur Verstöße gegen Grundrechte des Grundgesetzes, nicht hingegen gegen die EMRK, denn letztere ist als völkerrechtlicher Vertrag innerstaatlich aufgrund des zur Umsetzung nach Art. 59...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / I. Einleitung

Insgesamt waren 2014 rund 134.800 Kinder und Jugendliche von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, knapp 1 % weniger als im Vorjahr. 56.400 Umgangsverfahren waren anhängig, meist in Folge eines Trennungs- und Scheidungsverfahrens,[2] obwohl Umgangsregelungen beispielsweise auch nach einer Unterbringung des Kindes wegen einer Kindeswohlgefährdung (§§ 1666, 1666a BGB) oder nac...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 5. Kinder im Grundschulalter und Jugendliche

Bei Kindern im Grundschulalter und Jugendlichen kommt ebenfalls eine regelmäßige und periodische Umgangsregelung in Betracht. Mit zunehmendem Alter dieser Kinder wächst auch die Dauer des Umgangskontaktes.[55] Bei diesem Personenkreis ist allerdings zu beachten, dass sie schon flexible und auch selbstständig vereinbarte Besuchskontakte benötigen, um ihren eigenen Interessen ...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 8. Die Berücksichtigung des Alters des Kindes bei Umgangsverweigerung

Ab welchem Alter der erklärte Kindeswille insbesondere bei einer Umgangsverweigerung mitbestimmend ist, hängt vom Woher (betrifft den Bedürfnishintergrund), dem Wohin (betrifft die Zielorientierung, einen bestimmten Zustand zu erreichen oder beizubehalten), Alter, Entwicklungsstand, von der Persönlichkeitsentwicklung des jeweiligen Kindes und auch vom Konfliktniveau der Elte...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / b) Verfassungsmäßigkeit der Publizitätspflicht

Tz. 10 Die Publizitätspflicht nach § 325 HGB verletzt im Fall von Kapitalgesellschaften auch unterhalb der Schwelle der Größenmerkmale von § 1 PublG weder den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) gegenüber Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften noch die Berufsfreiheit (Art. 12 GG).[22] Vielmehr ist die Publizität durch das Gebot des Gläubigerschutzes (bzw. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / dd) Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Tz. 486 Konstituierendes Moment einer Rückstellung ist die Unsicherheit, in Abgrenzung gegenüber einer Verbindlichkeit (Inanspruchnahme bzw. Höhe) sowie auch in Abgrenzung gegenüber einer Nichtbilanzierung. Im Kern besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der subjektiven Beurteilung der Unsicherheit, eventuell aus bilanzpolitischen Gründen, und der erforderlichen Objektivier...mehr