Rz. 63

Das deutsche Erbrecht geht von dem Grundsatz der Universalsukzession aus, so dass grundsätzlich alle Rechtsverhältnisse des Erblassers auf die Erben übergehen. Dabei kommt es auf einen wirtschaftlichen Wert des Rechts nicht an. Auch wirtschaftlich wertlose Rechte sind Vermögen im Sinne des § 1922 BGB. Gehen Rechte ausnahmsweise nicht mit dem Erbgang über, so ist das in der besonderen Personenbezogenheit des Rechts begründet. Solche Rechte gehen aber nicht auf die (nächsten) Angehörigen über. Vielmehr erlöschen sie. Insbesondere das postmortale Persönlichkeitsrecht geht nicht auf die Angehörigen über. Sie nehmen es treuhänderisch für den Verstorbenen war.

 

Rz. 64

Das Recht an den auf den Speichermedien festgehaltenen Inhalten ist ein Recht, das unabhängig von einem bestehenden oder nicht bestehenden Vermögenswert der Inhalte ebenfalls Teil des Nachlasses ist, wenn es dem Erblasser zustand. Dass selbst die höchstpersönliche Natur der Inhalte einem Erbgang nicht entgegensteht, ergibt sich insbesondere aus den §§ 2047 Abs. 2, 2373 S. 2 BGB. Beide Regelungen sehen den Übergang privater Aufzeichnungen des Erblassers auf die Erben vor. Die Entstehungsgeschichte der Regelungen zeigt zudem auf, dass gerade das ideale Interesse der Erben an solchen Aufzeichnungen den Gesetzgeber dazu bewogen hat, solche Gegenstände dem Nachlass zuzuordnen. Auf einen Vermögenswert kam es dem Gesetzgeber dabei nicht an.

 

Rz. 65

Das aus Art. 1 Abs. 1 GG folgende postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers steht dem Übergang privater Aufzeichnung auf die Erben nicht entgegen. Es schützt den Erblasser allein vor einer seine Würde und seinen Achtungsanspruch verletzenden Verwendung solcher Inhalte durch die Erben, nicht aber vor der Kenntnisnahme und sonstigen Nutzung der privaten Inhalte durch diese. Will der Erblasser nicht, dass die Erben von privaten Aufzeichnungen Kenntnis nehmen, so kann er sich davor durch lebzeitige Maßnahmen, z.B. Löschung und Vernichtung, oder auch durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers schützen.

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