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Körperschaftsteuer












Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH Kommentierung

Dividenden von Kapitalgesellschaften bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG einem abgeltenden Kapitalertragsteuerabzug von den Bruttoeinnahmen mit einer teilweisen Abstandnahme auf drei Fünftel des Steuerabzugs unterliegen.


















Sturm
Sturm
Unwetterschäden in der Steuererklärung

Das Unwetter zerstört, der Staat hilft

„Tief Bernd“ aus dem Juli 2021 lässt grüßen: Demolierte Dächer, überschwemmte Autos, überflutete Häuser und Wohnungen und jede Menge entwurzelte Bäume. Ein Sturmtief verursachte in diesem Jahr leider erneut zahlreiche Schäden. Menschen müssen nun ihre Häuser wiederherrichten oder haben Hab und Gut verloren und sind gezwungen, dies zu ersetzen. Besonders stark betroffene Bundesländer haben jetzt von ihren jeweiligen Finanzverwaltungen im Rahmen des sog. Katastrophenerlasses Unterstützungen zugesagt bekommen. Ohnehin können Unwetterschäden in der Steuererklärung geltend gemacht werden.



Börsenkurs_Zeitung_Dividende_Euromünzen
Börsenkurs_Zeitung_Dividende_Euromünzen
Praxis-Tipp

Körperschaftsteuerpflicht von Streubesitzdividenden

Beteiligungserträge in Form von Gewinnausschüttungen sind bei inländischen Kapitalgesellschaften voll körperschaftsteuerpflichtig, wenn die zufließenden Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen (unmittelbare Beteiligung unter 10%) herrühren (§ 8b Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 KStG). Gilt dies auch, wenn unterjährig mehrere Erwerbe jeweils unter der 10%-Grenze erfolgen, die gleichwohl in der Summe mindestens 10% ausmachen?






Wasserball schwimmt in Pool
Wasserball schwimmt in Pool
BFH Kommentierung

Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung

Beruht die Zusammenfassung der Tätigkeit einer kommunalen Bädergesellschaft mit den Tätigkeiten kommunaler Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) darauf, dass mit einem Bad eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG), entfällt die Verflechtung, wenn das Bad nur noch als Reservebad im Stand-by-Betrieb vorgehalten wird.









EU-Fahne
EU-Fahne
BFH Kommentierung

Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass inländische Anteilseigner einer Drittstaatenkapitalgesellschaft im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens den Nachweis führen können, dass ein bestimmter Bezug als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren ist, Ausschüttungen an inländische Gesellschafter einer EU-Kapitalgesellschaft gemäß § 27 Abs. 8 Satz 9 KStG ohne weitere Nachweismöglichkeit des Anteilseigners jedoch stets als Gewinnausschüttung gelten, wenn die EU-Kapitalgesellschaft das Feststellungsverfahren gemäß § 27 Abs. 8 KStG nicht betreibt.