Besteuerung: Betriebe gewerblicher Art und jPöR

Die Finanzverwaltung hat sich zur Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG bei disquotaler Verlusttragung bei Eigengesellschaften mit mehreren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) als Gesellschafter geäußert.

Disquotale Verlusttragung bei Eigengesellschaften

Das BMF-Schreiben v. 12.11.2009 wird durch zwei neue Randziffern ergänzt. Die Finanzverwaltung befasst sich hierin mit Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR).

Aktuell äußert sich die Finanzverwaltung zu der disquotalen Verlusttragung bei Eigengesellschaften mit mehreren jPöR als Gesellschafter und verdeutlicht dies anhand eines Beispiels.

BMF, Schreiben v. 6.7.2021, IV C 2 - S 2706/19/10007 :001, veröffentlicht am 19.7.2021

Schlagworte zum Thema:  Verlust, Körperschaftsteuer