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JStG 2009, Betriebe gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

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BMF, Schreiben v. 12.11.2009, IV C 7 - S 2706/08/10004 , BStBl I 2009, 1303

Bezug: Sitzung KSt/GewSt III/09 zu TOP I/4; BMF-Schreiben vom 8.10.2009, IV C 7 – S 2706/08/10004 (2009/0648518)

Zu Anwendungsfragen zu den Regelungen zur Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) durch das Jahressteuergesetz 2009 nehme ich nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wie folgt Stellung:

A. Zusammenfassung von BgA
I. Allgemeines
II. Versorgungsbetriebe
1. Allgemeines
2. Selbstständiger Netzbetrieb
3. Telekommunikationsbetrieb
4. Photovoltaikanlage
III. Verpachtungs-BgA
IV. Fortgelten bisheriger verbindlicher Auskünfte oder Zusagen
B. Allgemeine Grundsätze der Einkommensermittlung eines BgA
C. Sonderregelung zum Ausschluss einer verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 7 KStG)
I. Begünstigte Betriebe
1. BgA
2. Eigengesellschaften
a) Allgemeines
b) Stimmrechtsverhältnisse
c) Verlusttragung
II. Begünstigte Dauerverlustgeschäfte
1. Allgemeines
2. Voraussetzung für ein „wirtschaftliches” Dauerverlustgeschäft
3. Einzelne begünstigte „wirtschaftliche” Dauerverlustgeschäfte
a) Verkehrsbereich
b) Umweltbereich
c) Sozialbereich
d) Kulturbereich
e) Bildungsbereich
f) Gesundheitsbereich
4 „Hoheitliche” Dauerverlustgeschäfte einer Kapitalgesellschaft
III. Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung bei nicht begünstigten Dauerverlustgeschäften
IV. Anwendungsregelungen
V. Anwendung der Grundsätze des § 8 Abs. 7 KStG auf Personengesellschaften mit Dauerverlustgeschäften
1. Juristische Person des öffentlichen Rechts ist Gesellschafterin der Personengesellschaft
a) Allgemeines
b) Personengesellschaft unterhält ausschließlich ein Dauerverlustgeschäft
c) Personengesellschaft unt...

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