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Körperschaftsteuer



















Umsetzung von BEPS-Maßnahmen und der EU-Amtshilferichtlinie

Der Bundesrat hat am 16.12.2016 dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen zugestimmt. Darin ist auch die Erhöhung der einkommensteuerlichen Freibeträge bzw. des Kindergelds verankert.








Gesetzesänderung - rückwirkend zum 1.1.2016

Bessere Möglichkeit der Verlustverrechnung bei Körperschaften

Verlustverrechnung bei Körperschaften: Am 14.9.2016 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften) vorgelegt, der die Möglichkeiten einer Verlustnutzung bei Körperschaften wesentlich verbessern soll. Es ist vorgesehen, dass die gesetzliche Neuregelung bereits ab dem 1.1.2016 gelten soll.



FG Pressemitteilung

Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs

Werden bei einer Kapitalgesellschaft innerhalb von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Person übertragen, sind insoweit die bis zum Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste steuerlich nicht mehr abziehbar. Diese Regelung schränkt allerdings die Möglichkeit eines Verlustrücktrags nicht ein.



Bundeskabinett

Bun­des­re­gie­rung setzt Emp­feh­lun­gen des BEPS-Pro­jekts um

Das Bundeskabinett hat am 13.7.2016 den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen" beschlossen. Damit sollen internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 vom Oktober 2015 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht überführt werden.