Steuererklärung auch für steuerbefreite Vereine Pflicht

Die Finanzämter prüfen in der Regel alle 3 Jahre, ob Vereine und Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindergärten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck Gem 1) abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte beifügen.

Überprüfung alle 3 Jahre – Finanzämter verschicken Aufforderung

Da der 3-jährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele werden aber in den nächsten Tagen eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der genannten Unterlagen erhalten.
Wie bei anderen Steuerpflichtigen werden keine Steuererklärungs-Formulare mehr an die Vereine versandt. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Da dies zurzeit elektronisch über ELSTER nicht möglich ist, können die benötigten Vordrucke im Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wenn die Vereine bzw. ihre Vorstände über keinen Internetzugang verfügen, können die Vordrucke ausnahmsweise bei dem zuständigen Finanzamt abgeholt werden.

LfSt Rheinland-Pfalz v. 6.5.2016

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