Neue Regelungen gegen Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder

Die EU Kommission begrüßt die am 21.2.2017 bei der Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erzielte Einigung auf neue Regelungen gegen Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder.

Dieses neueste Werkzeug im Instrumentarium der EU zur Bekämpfung der Steuervermeidung soll verhindern, dass multinationale Unternehmen die Körperschaftsteuer umgehen, indem sie Abweichungen zwischen den Steuersystemen von Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten der EU ausnutzen ("hybride Gestaltungen").

Schlupflöcher werden Schritt für Schritt geschlossen

"Heute schreiben wir ein neues Kapitel unserer erfolgreichen Kampagne für fairere Besteuerung", sagte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll. "Schritt für Schritt schließen wir die Schlupflöcher, die einige Unternehmen zur Steuervermeidung nutzen. Ich gratuliere den Mitgliedstaaten zu ihrer Einigung auf diese wirksame Maßnahme gegen Steuermissbrauch und für ein gerechteres Steuerumfeld in der EU."

Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung

Die neuen Bestimmungen stützen sich auf die im letzten Juli vereinbarte Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (ATAD), die EU-weite Anti-Missbrauchsmaßnahmen gegen Steuervermeidung vorsieht. Zu hybriden Gestaltungen kommt es, wenn Länder unterschiedliche Bestimmungen für die steuerliche Behandlung bestimmter Einkommen oder Einrichtungen haben, die von multinationalen Unternehmen so missbraucht werden können, dass sie in keinem Land besteuert werden. Die heute erzielte Einigung (ATAD 2) soll sicherstellen, dass hybride Gestaltungen aller Art auch dann nicht zur Steuervermeidung in der EU genutzt werden können, wenn Drittländer an den Regelungen beteiligt sind. Die Einigung wurde nur 4 Monate nach der Vorlage des Kommissionsvorschlags erzielt.

Die neuen Regelungen treten am 1.1.2020 in Kraft. Für Artikel 9a gilt eine längere Einführungsperiode bis 2022.

Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung auf Unternehmensebene

Die am 21.2.2017 vereinbarten verbindlichen Maßnahmen stützen sich auf die umfassende Arbeit der letzten zwei Jahre zur Bekämpfung von Steuervermeidung auf Unternehmensebene und zur Gewährleistung fairer und effizienter Besteuerung in der EU.

Die von der Juncker-Kommission vorgelegten wichtigen Initiativen zur Förderung der Steuertransparenz und zur Reform der Unternehmensbesteuerung haben bereits Früchte getragen. Die Mitgliedstaaten einigten sich im letzten Juli auf die ehrgeizige Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung, sodass Anti-Missbrauchsmaßnahmen EU-weit ab 2019 gelten werden. Auch die Kommissionsvorschläge für mehr Transparenz bei Steuervorbescheiden und der Besteuerung multinationaler Unternehmen wurden von den Mitgliedstaaten in Rekordzeit angenommen. Der Vorschlag für die länderbezogene Berichterstattung multinationaler Unternehmen sowie ein Vorschlag zur Stärkung der Geldwäscherichtlinie werden derzeit im Rat und im Europäischen Parlament verhandelt.

Darüber hinaus wurden einige weitere bedeutende Unternehmensteuerreformen vorgeschlagen, insbesondere die Neuauflage der konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) im Oktober 2016. Die Mitgliedstaaten arbeiten zudem an einer gemeinsamen EU-Liste von Steuergebieten außerhalb der EU, die nicht die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich erfüllen. Diese Liste sollte bis Ende des Jahres fertiggestellt sein.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.2.2017