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Insolvenz

steuerklasse_insolvenz_ladenschliessung_schild
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Liquidität

Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität

Die Wirtschaft in Deutschland schwächelt. Die Anzahl der Insolvenzen in Deutschland ist momentan auf dem höchsten Stand seit 2014. Dies kann Auswirkungen auf das eigene Unternehmen haben, wenn zum Beispiel Kunden oder Lieferanten betroffen sind. Fakt ist: Die Sicherheit und damit der langfristige Bestand eines Unternehmens ist nur dann gewährleistet, wenn das Unternehmen jederzeit liquide ist. Wir präsentieren einen umfassenden Maßnahmenkatalog, der verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Liquidität im Rechnungswesen aufzeigt.















Hand zeigt leere Hosentasche
Hand zeigt leere Hosentasche
Praxis-Tipp

Zeitpunkt der Gewinnentstehung bei einer erteilten Restschuldbefreiung

Wird die Restschuldbefreiung erteilt, sind dadurch wegfallende betriebliche Verbindlichkeiten als Ertrag zu erfassen. Dabei stellt sich die Frage, ob bei einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe die steuerliche Gewinnrealisierung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe zurückwirkt oder ob sie erst im Zeitpunkt der wirksamen Erteilung der Restschuldbefreiung stattfindet. 









Hand zeigt leere Hosentasche
Hand zeigt leere Hosentasche
Praxis-Tipp

Haftung des Insolvenzschuldners nach Beendigung des Verfahrens für offene Steuerschulden

Es kann vorkommen, dass nach Beendigung des Insolvenzverfahren noch Steuerschulden offen sind, die der Insolvenzverwalter währende des laufenden Verfahrens durch die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse als Masseverbindlichkeiten begründet hat. Dabei stellt sich die Frage, ob diese nach Beendigung des Verfahrens gegen den ehemaligen Insolvenzschuldner unbeschränkt geltend gemacht werden können.


Leuchtende Glühbirne
Leuchtende Glühbirne
Energieversorgung

Weiterlieferung von Energie nach Insolvenzeröffnung

Die weitere Belieferung mit Energie nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abnehmers, erfolgt grundsätzlich an die Insolvenzmasse, solange der Insolvenzverwalter die Erfüllung nicht ablehnt. Insbesondere entstehen in der Regel keine sog. Neuverbindlichkeiten, die natürliche Personen im Privatinsolvenzverfahren aus ihrem insolvenzfreien Vermögen zu begleichen haben. Die Realofferte durch Bereitstellen der Versorgungsleistungen richtet sich bei vermieteten Gebäuden entweder an den Verwalter oder an die Mieter.



Ausnahmen zur Entgeltfortzahlung
Ausnahmen zur Entgeltfortzahlung
Insolvenzrecht und Auslandsgesellschaften

Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife

Nach § 64 GmbHG haftet der Geschäftsführers einer GmbH persönlich für nach Eintritt der Insolvenzreife geleistete Zahlungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass dieser Haftungstatbestand nicht auf die deutsche GmbH beschränkt ist. Es handelt sich vielmehr um einen Teil des deutschen Insolvenzrechts, der auch auf Organe einer im Ausland gegründeten Gesellschaft angewendet werden darf, wenn über deren Vermögen im Inland das Insolvenzverfahren eröffnet wird.








Leere Taschen
Leere Taschen
Insolvenzrecht

Anfechtbarkeit von Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen setzt keine Krise voraus

Rückzahlungen eines Gesellschafterdarlehens und Zahlungen auf Verbindlichkeiten, für die Gesellschafter persönlich Sicherheiten bestellt haben, sind anfechtbar und von dem Gesellschafter an die Insolvenzmasse zurückzugewähren, wenn sie binnen Jahresfrist vor Insolvenzantragstellung erfolgten. Dies setzt keine Krise der Gesellschaft zur Zeit der angefochtenen Zahlung voraus und trifft den Gesellschafter auch, wenn die Beteiligung innerhalb der Jahresfrist endet.

















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Kanzleipositionierung

Turnaround-Management in der Anwaltskanzlei - Kosten senken

Kosten senken - aber wie? Können den Anwalt ausgebildete Kräfte etwa in den Bereichen Mahn- und Vollstreckungswesen sowie Inkasso entlasten oder ist es sinnvoller, reine Schreibkräfte durch sprachgesteuerte Eingabesysteme für den Computer zu ersetzen? Empfiehlt es sich, nur einen geringen Bestand an eigenen Personal- und Sachmitteln vorzuhalten und im Bedarfsfall Serviceleistungen einzukaufen? Beim Turnaround von in Not geratenen Anwaltskanzleien steckt der Teufel im Detail.