BMF: Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren

Eine Rückzahlung eines bereits entrichteten Entgelts an den Insolvenzverwalter, welche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung erfolgt, führt zu einer Vorsteuerberichtigung. Das hat laut BMF auch Folgen für die Masseverbindlichkeit.

Mit dem BMF-Schreiben reagiert die Finanzverwaltung auf die jüngste BFH-Rechtsprechung zur Vorsteuerberichtigung in diesen Fällen (Urteile v. 15.12.2016, V R 26/16, und v. 29.3.2017, XI R 5/16, vgl. Kommentierung). Das BMF führt die neuen Grundsätze auf und ändert in der Folge auch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

BMF, Schreiben v. 3.7.2017, III C 2 - S 7330/09/10001 :004, veröffentlicht am 4.7.2017

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