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Insolvenz

steuerklasse_insolvenz_ladenschliessung_schild
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Liquidität

Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität

Die Wirtschaft in Deutschland schwächelt. Die Anzahl der Insolvenzen in Deutschland ist momentan auf dem höchsten Stand seit 2014. Dies kann Auswirkungen auf das eigene Unternehmen haben, wenn zum Beispiel Kunden oder Lieferanten betroffen sind. Fakt ist: Die Sicherheit und damit der langfristige Bestand eines Unternehmens ist nur dann gewährleistet, wenn das Unternehmen jederzeit liquide ist. Wir präsentieren einen umfassenden Maßnahmenkatalog, der verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Liquidität im Rechnungswesen aufzeigt.












Armut
Armut

Neufassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Der neugefasste Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) enthält insbesondere Vorgaben aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts. Darüber hinaus hat das BMF auch die Regelungen zu § 251 AO, wonach die Finanzbehörden nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche während der Dauer des Verfahrens nur nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend machen, erweitert und präzisiert. Das Top-Thema fasst die wichtigsten Fakten zusammen.










Insolvenzantrag
Insolvenzantrag
Insolvenzrecht

Insolvenzanfechtung bei Gesellschafterdarlehen und gesellschafterbesicherten Darlehen

Stellt ein Gesellschafter anfechtbar zurückerhaltene Darlehen der Gesellschaft vor Insolvenzeröffnung wieder zur Verfügung, so entfällt die Gläubigerbenachteiligung. Erfolgt die Erstattung auf ein im Soll geführtes Kontokorrentkonto der Gesellschaft, so kann hierin eine Leistung der Gesellschaft an die Bank liegen. Diese ist ihrerseits gegenüber dem Gesellschafter anfechtbar, soweit er durch die Zahlung von persönlich gestellten Sicherheiten frei wird.













Geld Scheine und Münzen
Geld Scheine und Münzen
Insolvenzanfechtung

Darlehensforderungen eines Konzernunternehmens

Tritt der Gesellschafter oder eine diesem gleich gestellte Person eine gegen die Gesellschaft gerichtete Darlehensforderung binnen eines Jahres vor Stellung des Insolvenzantrags an einen Dritten ab und tilgt die Gesellschaft anschließend das Darlehen gegenüber dem Dritten, kann der Insolvenzverwalter sowohl vom dem Dritten als auch dem Gesellschafter aufgrund Insolvenzanfechtung gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO die Rückzahlung des getilgten Darlehensbetrags verlangen.



Leere Taschen
Leere Taschen

Änderungen des AEAO mit Schwerpunkt Insolvenzverfahren

Mit Schreiben vom 31.1.2013 hat das BMF die Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) veröffentlicht. Den Schwerpunkt der Änderungen bildet dabei die ausführliche Darstellung des Insolvenzverfahrens und der verfahrensrechtlichen Folgen für das Besteuerungsverfahren.


Briefkasten an Finanzamt
Briefkasten an Finanzamt

Änderungen des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 31.1.2013

Mit BMF-Schreiben vom 31.1.2013 hat die Finanzverwaltung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) einmal mehr überarbeitet. Unser Top-Thema gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.