Rückforderung von an die Insolvenzmasse erstatteten Beträgen

Nach Ansicht des FG Düsseldorf muss die Rückforderung von an die Insolvenzmasse erstatteten Beträgen durch das Finanzamt auf dem Zivilrechtsweg erfolgen.

Im Streitfall hatte das Finanzamt Lohnsteuerbeträge im Wege der Lastschrift eingezogen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte der Insolvenzverwalter die Zahlungen jedoch angefochten, so dass das Finanzamt sie an die Insolvenzmasse erstattete. Nach erneuter Prüfung forderte das Finanzamt die Beträge nach den Vorschriften der Abgabenordnung mittels Rückforderungsbescheid vom Insolvenzverwalter zurück.

Das FG Düsseldorf hat der dagegen gerichteten Klage stattgegeben und das Finanzamt auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Da die Erstattung aufgrund einer (vermeintlichen) bürgerlich-rechtlichen Verpflichtung erfolgt sei, müsse auch die Rückforderung vor den Zivilgerichten verfolgt werden.

Das FG Düsseldorf hat auch hier die Revision zum BFH zugelassen.

FG Düsseldorf, Urteil v. 22.1.2013, 12 K 3560/12 AO

FG Düsseldorf, Pressemitteilung v. 4.2.2013
Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung, Insolvenz, Lohnsteuer