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Insolvenz


Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH Kommentierung

Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene Steuern

Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gem. § 73 AO beschränkt sich nicht notwendig auf solche Steuern, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind. Die Organgesellschaft kann in dem Umfang haften, in dem der Organträger die Umsätze der Organgesellschaft zu versteuern hat und Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über Leistungsbezüge der Organgesellschaft abziehen kann.



Steuerbescheid
Steuerbescheid
BFH Kommentierung

Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“

Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden sind.














Hochwasser
Hochwasser
Flutkatastrophe

Die Insolvenzantragspflicht wird für von der Flut betroffene Unternehmen ausgesetzt

Das Bundeskabinett will eine Pleitewelle von Unternehmen als Folge der Flutkatastrophe verhindern. Unternehmen, die durch die Überschwemmungen in Not geraten sind, sollen jetzt keinen Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Das soll rückwirkend ab 10.7.2021 bis mindestens 31.10.2021 gelten und falls nötig verlängert werden. Das geplante Gesetz orientiert sich an der früheren Corona-Regelung. Hier ein Überblick.





Round life preserver splashing into water
Round life preserver splashing into water
Insolvenz-Anmeldungspflicht gilt seit Mai wieder

Corona-Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Überschuldung endete zum 30.4.2021

Um eine Insolvenzwelle bei Unternehmen zu vermeiden, wurde die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei pandemiebedingter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ausgesetzt und mehrfach verlängert - zuletzt nur bei Überschuldung und letztmals bis zum 30.4. und bei rechtzeitiger, nicht offensichtlich aussichtsloser Beantragung von Unterstützung. Zu einer weiteren Verlängerung konnte sich die Koalition nicht entschließen. Fazit: Die Anmeldungspflicht gilt seit Mai wieder uneingeschränkt.