Aufrechnung im Insolvenzverfahren (Änderung der Rechtsprechung)
Gerät ein Steuerpflichtiger in Insolvenz, besteht für das Finanzamt oftmals nur dann eine aussichtsreiche Möglichkeit, offene Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu realisieren, wenn es seine Forderungen gegen Zahlungsansprüche des betreffenden Unternehmens (etwa aus Vorsteuerüberhängen in anderen Veranlagungszeiträumen) aufrechnen kann. Die Insolvenzordnung lässt eine solche Aufrechnung im Insolvenzverfahren (und damit eine abgesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers) zwar grundsätzlich zu; sie verbietet sie jedoch, soweit der Insolvenzgläubiger dem Schuldner erst nach Eröffnung des Verfahrens etwas schuldig geworden ist (§96 Abs. 1 Nr. 1InsO).
Das war nach der bisherigen, langjährigen Rechtsprechung des BFH dann nicht der Fall - eine Aufrechnung also zulässig -, wenn der Anspruch des Steuerpflichtigen zwar steuerrechtlich erst während des Insolvenzverfahrens entstanden war, jedoch auf dem Ausgleich einer vor Verfahrenseröffnung erfolgten Steuerfestsetzung beruhte, insbesondere etwa einer Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichwerden des Entgelts.
Der BFH hat jetzt mit Urteil vom 25.07.2012 - VIIR 29/11, diese bisher durch die dem Steuerrecht eigentümliche besondere Verknüpfung von Umsatzsteuerfestsetzung und Umsatzsteuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 UStG) gerechtfertigte Rechtsprechung aufgegeben: Eine Aufrechnung sei nur dann zulässig, wenn der Berichtigungstatbestand schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist, wie es bei der Berichtigung von Vorsteuerbeträgen zu Lasten des Insolvenzschuldners häufig der Fall sein wird.
Im Streitfall wurde jedoch eine Berichtigung der Umsatzsteuer zu Gunsten des insolventen Unternehmers deshalb erforderlich, weil dessen Geschäftspartner (nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Unternehmers) ebenfalls in Insolvenz geraten, das von diesem geschuldete Leistungsentgelt also uneinbringlich geworden war. Gegen den dadurch ausgelösten Umsatzsteuererstattungsanspruch des Unternehmers darf das Finanzamt Insolvenzforderungen nicht verrechnen.
In einem weiteren Urteil vom gleichen Tag (VII R44/10) hat der BFH erkannt, einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer während des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung bedürfe es dann nicht, wenn Forderung und Gegenforderung im selben Besteuerungszeitraum entstanden und deshalb nach der Rechtsprechung des V. Senats des BFH Urteil vom 24.11.2011 - V R13/11, gegeneinander zu verrechnen seien (sog. Saldierung gemäß §16 UStG). Hier seien die Aufrechnungsverbote des § 96 InsO nicht zu beachten. Da diese Saldierung in einem Steuerfestsetzungsbescheid nicht mehr vorgenommen werden könne, wenn vor Ablauf des betreffenden Steuerjahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, greife jene Verrechnung gleichsam automatisch; ein Streit über die Zulässigkeit einer zuvor vom Finanzamt erklärten Aufrechnung sei damit erledigt.
BFH Urteil vom 25.07.2012 - VII R 29/11 (veröffentlicht am 31.10.2012)
BFH Urteil vom 25.07.2012 - VII R 44/10 (veröffentlicht am 31.10.2012)
BFH Urteil vom 24.11.2011 - V R 13/11 (veröffentlicht am 14.12.2011)
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
372
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
281
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
222
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
153
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
145
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
131
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
120
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
108
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
105
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
101
-
Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
21.05.2026
-
Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
21.05.2026
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
20.05.2026
-
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften
20.05.2026
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026