BFH

Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen


Bundesfinanzhof Schild

Am 21.5.2026 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Dienstag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten

Entstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind diese als Kosten der Nachlassverteilung abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen war.

Urteil v. 11.3.2026, II R 10/23

Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt

Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten, entsteht dieser Nießbrauch erst mit Kündigung des Versicherungsvertrags. Soweit zum Bewertungsstichtag keine Kündigung erfolgt ist, handelt es sich bei dem Nießbrauch um eine bedingte Last, die nicht vom Wert des Erwerbs abziehbar ist.

Urteil v. 28.1.2026, II R 27/22

Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft – Abgrenzung zwischen Veräußerungspreis und Arbeitslohn

Ob ein gezahlter (Teil-)Betrag für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit den Einkünften aus § 17 EStG oder aus § 19 EStG zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, zu welcher Einkunftsart der engere Zusammenhang besteht. Entscheidend ist hierbei, ob der im Kaufvertrag zusätzlich vereinbarten Leistung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich bei dem hierfür gezahlten Betrag um einen unselbständigen Teil des Veräußerungspreises i.S. von § 17 Abs. 2 EStG.

Urteil v. 3.3.2026, IX R 1/25

Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen


Schlagworte zum Thema:  Bundesfinanzhof (BFH) , BFH-Urteile
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