BMF

Anwendungsfragen zur Insolvenzordnung


BMF: Anwendungsfragen zur Insolvenzordnung

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde § 55 InsO um folgenden Absatz 4 erweitert:

„(4) Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.“

Diese neue Regelung ist auf alle Insolvenzverfahren anzuwenden, deren Eröffnung ab dem 1.1.2011 beantragt wurde.

Dieses 13-seitige Schreiben tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle des BMF-Schreibens vom 17.1.2012.

BMF, Schreiben v. 20.5.2015, IV A 3 - S 0550/10/10020-05


Schlagworte zum Thema:  Insolvenz , Insolvenzverwalter
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion