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Einkommensteuer

Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

Das Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den gängigsten Einkommensteuervordrucken 2025 im Vergleich zum Vorjahr dar. Vordrucke, die aufgrund gesetzlicher Neuregelungen geändert wurden, werden näher erläutert.















A 05.05.981 HR
A 05.05.981 HR
Praxis-Tipp

Taggenaue Abrechnung für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bei Gewinneinkünften

Für den Bereich der Arbeitnehmer entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass bei einem Dienstwagen der Nutzungsvorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bzw. ab 2014 erster Tätigkeitsstätte ein Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur insoweit anzuwenden ist, als der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat. 





Senior sitzt mit Laptop auf Sofa
Senior sitzt mit Laptop auf Sofa
BFH Pressemitteilung

Arbeitszimmer eines Pensionärs im Keller

Der VIII. Senat des BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Aufwendungen für ein im Keller belegenes häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe als Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit abzuziehen sind, wenn der Kläger neben Einkünften aus dieser Tätigkeit Versorgungsbezüge als Pensionär bezieht. Weiter war streitig, wie der Flächenschlüssel für die auf das Arbeitszimmer entfallenden Gebäudekosten zu berechnen ist.






Silberner Bär und Bulle auf Börsenzeitungen
Silberner Bär und Bulle auf Börsenzeitungen
Praxis-Tipp

Wegfall des Härteausgleichs für Kapitaleinkünfte kann auch vorteilhaft sein

Seit 2014 ist der Anwendungsbereich für den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG i. V. m. § 70 Satz 1 EStDV dahingehend eingeschränkt worden, dass eikommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen müssen, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist (wie bisher) und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG (Günstigerprüfung bei Kapitaleinkünften wenn Steuersatz unter 25 %) der tariflichen Einkommensteuer unterworfen worden sind (neu).











Mann im Buero, steht vor Kollege, von hinten
Mann im Buero, steht vor Kollege, von hinten
BFH Pressemitteilung

Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften

Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, dass die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden (sog. Abfärbewirkung), wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze in Höhe von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 EUR im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.








Flaggen (1)
Flaggen (1)

Neuregelung des Verfahrens zur Anrechnung ausländischer Steuern

Bei der Anrechnung ausländischer Steuern ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten. Die bisherige gesetzliche Formel zu dessen Berechnung verstieß nach einem EuGH-Urteil gegen EU-Recht. Der Gesetzgeber hat hierauf nun reagiert und die Methode zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags geändert. Unser Top-Thema demonstriert dies mithilfe von verschiedenen Beispielen.



Fahrer
Fahrer
BFH Pressemitteilung

Fahrten eines Betriebsinhabers zu seinem einzigen Auftraggeber

Der X. Senat des BFH hat entschieden, dass auch regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte" darstellen. In derartigen Fällen werden die Fahrtkosten einkommensteuerlich in Höhe fester Beträge abgesetzt ("Entfernungspauschale"); auf die Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten kommt es hingegen nicht an.








Abfluss wird mit Rohrzange repariert
Abfluss wird mit Rohrzange repariert
BFH Pressemitteilung

Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Der VI. Senat des BFH hat entschieden, dass die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung durch einen Handwerker und damit die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung i. S. des § 35a Abs. 3 EStG sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.