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Einkommensteuer

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

Das Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den gängigsten Einkommensteuervordrucken 2025 im Vergleich zum Vorjahr dar. Vordrucke, die aufgrund gesetzlicher Neuregelungen geändert wurden, werden näher erläutert.










BFH Pressemitteilung

Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften

Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, dass die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden (sog. Abfärbewirkung), wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze in Höhe von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 EUR im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.








Neuregelung des Verfahrens zur Anrechnung ausländischer Steuern

Bei der Anrechnung ausländischer Steuern ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten. Die bisherige gesetzliche Formel zu dessen Berechnung verstieß nach einem EuGH-Urteil gegen EU-Recht. Der Gesetzgeber hat hierauf nun reagiert und die Methode zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags geändert. Unser Top-Thema demonstriert dies mithilfe von verschiedenen Beispielen.



BFH Pressemitteilung

Fahrten eines Betriebsinhabers zu seinem einzigen Auftraggeber

Der X. Senat des BFH hat entschieden, dass auch regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte" darstellen. In derartigen Fällen werden die Fahrtkosten einkommensteuerlich in Höhe fester Beträge abgesetzt ("Entfernungspauschale"); auf die Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten kommt es hingegen nicht an.









BFH Pressemitteilung

Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Der VI. Senat des BFH hat entschieden, dass die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung durch einen Handwerker und damit die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung i. S. des § 35a Abs. 3 EStG sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.









BFH Pressemitteilung

Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

Der BFH hat - zum bis einschließlich VZ 2013 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht - entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht allein deshalb ohne regelmäßige Arbeitsstätte tätig ist, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist und deshalb für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale geltend machen kann.


Praxis-Tipp

Betreuungspauschale für den Bedarfsfall als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar

Nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auch um 20 %, höchstens 4.000 EUR, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.








Praxis-Tipp

Steuerermäßigung nach § 35 EStG unternehmerbezogen geltend machen

Nach § 35 EStG wird die gewerbesteuerliche Belastung gewerblicher Einkünfte dadurch kompensiert, dass die tarifliche Einkommensteuer um das 3,8-fache des festgesetzten Steuermessbetrages gemindert wird. Der Abzug ist auf den Ermäßigungshöchstbetrag begrenzt und darf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nicht übersteigen. Offen ist bislang, ob dies bei Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften für jede Beteiligung getrennt (betriebsbezogen) oder zusammengefasst (unternehmerbezogen) zu ermitteln ist.