Einheitlicher Gewerbebetrieb trotz unterschiedlicher Tätigkeiten
Sachverhalt:
Ein Handelsvertreter, der für eine Zeitung Anzeigenkunden warb, betätigte sich wegen zu niedriger Einkünfte zusätzlich für andere Auftraggeber als Versicherungsvermittler bzw. Werbeberater. Für die Tätigkeit als Handelsvertreter und als Werbeberater stand ihm jeweils ein Büroarbeitsplatz bei den Auftraggebern zur Verfügung. Zumeist war er jedoch im Außendienst tätig. Für alle drei Tätigkeiten nutzte er seinen Pkw sowie ein häusliches Büro. Einzige Arbeitnehmerin war die geringfügig beschäftigte Ehefrau.
Entscheidung:
Das FG führte aus, die vom BFH für maßgeblich erklärte finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Verflechtung seien gegeben: Die finanzielle wegen des einheitlichen Bankkontos für sämtliche Einnahmen, die organisatorische und wirtschaftliche wegen der einheitlichen Aufzeichnung der Einnahmen, die erst nachträglich getrennt wurden, außerdem wegen der einheitlichen (privaten) Adresse, der Beschäftigung der Ehefrau und der gemeinsam genutzten Betriebsmittel (Pkw und Büro). Schließlich habe die Tätigkeit in jedem Bereich in der Vermittlung und Beratung von Kunden bestanden.
Praxishinweis:
Die Entscheidung vermag nicht zu überzeugen. Die Vermittlung von Kunden ist keine gleichartige Tätigkeit, wenn es um unterschiedliche Aufträge verschiedener Kundenkreise für verschiedenartige Auftraggeber geht. Das gemeinsame Bankkonto begründet allein keine finanzielle Verflechtung. Der Pkw und das Büro können unterschiedliche Tätigkeiten im Außendienst nicht organisatorisch und wirtschaftlich verflechten. Der BFH (Urteil v. 20.3.2013, X R 38/11, BFH/NV 2013 S. 1125) hat die Gleichartigkeit der Betätigungen als das entscheidende Merkmal angesehen. Für Grenzfälle ist zu empfehlen, insbesondere die organisatorische und wirtschaftliche Verflechtung entweder zu betonen, falls das im Einzelfall wegen der Gewerbesteuer günstiger ist, oder sie im Rahmen des Möglichen zu beseitigen.
Sächsisches FG, Urteil v. 14.11.2014, 4 K 363/12, Haufe Index 7465010
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
311
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
279
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
275
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
247
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
168
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
162
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
140
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
-
Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026