
Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags veröffentlicht. Die geringe Anhebung der Beträge wird von SPD und Teilen der CSU kritisiert.
Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Entlastung von Steuerzahlern und Familien werden nicht nur in der SPD für unzureichend gehalten, sondern vereinzelt auch in der CSU. Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sind Anhebungen des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und in geringem Maße des Kindergelds vorgesehen. Damit werden vor allem Vorgaben des aktuellen Existenzminimumberichts umgesetzt.
Die SPD hält das für nicht ausreichend. So verlangt Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) etwa einen zusätzlichen Steuer-Freibetrag für Alleinerziehende. Die Grünen-Abgeordnete Lisa Paus unterstützte die Forderung in der «Welt».
Der Vorsitzende des Familienausschusses, Paul Lehrieder (CSU), kritisierte, die geplante Erhöhung des Kindergeldes um wenige Euro würden viele nicht als «Anerkennung ihrer Familienleistung» empfinden. «Wir werden kämpfen», kündigte Lehrieder in der «Passauer Neuen Presse» an.
Nach dem Gesetzentwurf soll der Grundfreibetrag in zwei Stufen bis 2016 um insgesamt 298 EUR auf 8.652 EUR im Jahr angehoben werden. Der Kinderfreibetrag soll dieses Jahr um 144 EUR und nächstes um 96 EUR steigen. Das Kindergeld soll 2015 um monatlich 4 und 2016 um weitere 2 EUR pro Monat erhöht werden.
Hier nochmal alle Beträge im Überblick:
| 2015 | Veränderung | 2016 | Veränderung |
Grundfreibetrag | 8.472 EUR | + 118 EUR | 8.652 EUR | + 180 EUR |
Kinderfreibetrag Zusammenveranlagung | 2.256 EUR 4.512 EUR | + 72 EUR + 144 EUR | 2.304 EUR 4.608 EUR | + 48 EUR + 96 EUR |
Kindergeld |
| |||
1. und 2. Kind | 188 EUR | + 4 EUR | 190 EUR | + 2 EUR |
3. Kind | 194 EUR | + 4 EUR | 196 EUR | + 2 EUR |
4. – X. Kind | 219 EUR | + 4 EUR | 221 EUR | + 2 EUR |
Kinderzuschlag | 140 EUR | 0 EUR | Ab 1.7.: 160 EUR | + 20 EUR |