Vorteile bei früher und elektronischer Steuererklärung: Schnelle Erstattung und weniger Aufwand
Dadurch verlängert sich die Bearbeitungsdauer. Wie in den vergangenen Jahren kann mit den ersten Steuerbescheiden für das Jahr 2014 ab Ende März 2015 gerechnet werden. So können Sie schnell Ihre Steuererstattung erhalten.
Besondere Vorteile hat es, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. "Elektronische Steuererklärungen beschleunigen das ganze Verfahren. Soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eingereicht werden müssen, sind Belege und Bescheinigungen nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen", betont die Oberfinanzpräsidentin.
Viele Daten liegen den Finanzämtern bereits vor. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, den Finanzämtern die wichtigen Daten des letzten Kalenderjahres bis zum 28.2. elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sobald diese Daten vorliegen und die EDV-Programme einsatzbereit sind, können die Finanzämter mit der Veranlagung beginnen.
"Seit 2014 bieten wir mit der vorausgefüllten Steuererklärung einen zusätzlichen Service an, der den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit erleichtert", so Heck. Die vorausgefüllte Steuererklärung macht es möglich, die dem Finanzamt vorliegenden Daten elektronisch abzurufen und unmittelbar in die Steuererklärung zu übernehmen. Hiermit erspart man sich das mühsame Abtippen der eigenen Lohndaten oder Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, das Risiko von Tippfehlern entfällt. Diesen Service kann man im ElsterOnline-Portal, in ElsterFormular, aber auch in vielen kommerziellen Steuererklärungs-Programmen nutzen.
Unter www.elster.de Belegabruf können Sie die einzelnen Punkte nachlesen.
Für Bürgerinnen und Bürger, die gewerbliche oder selbstständige Einkünfte erzielen, besteht die Verpflichtung, die Erklärungen per ELSTER zu übermitteln. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de .
OFD Karlsruhe, Pressemitteilung v. 3.3.2015
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.2005
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
740
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
650
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
518
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4056
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
363
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
303
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
276
-
Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
220
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026