BAG-Urteil




Mann schaut auf Uhr
Mann schaut auf Uhr
Betriebsratswahl

Ein Tag ist um 24 Uhr zu Ende – das gilt auch für Wahlvorschläge

Ist im Wahlausschreiben für eine Betriebsratswahl keine Uhrzeit angegeben, bis zu der am letzten Tag der zweiwöchigen Frist Wahlvorschläge eingereicht werden können, ist davon auszugehen, dass der Wahlvorstand Vorkehrungen dafür trifft, bis 24 Uhr von eingereichten Vorschlagslisten Kenntnis nehmen zu können. Ein vor 24 Uhr in den Briefkasten des Wahlvorstands eingeworfener Wahlvorschlag ist dann noch rechtzeitig eingereicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.






Philipp Byers Rechtsanwalt Watson Farley & Williams
Philipp Byers Rechtsanwalt Watson Farley & Williams
Interview zu BAG-Urteil

Auskunftsanspruch kann nicht uneingeschränkt geltend gemacht werden

Die Datenschutz-Grundverordnung sieht einen Auskunftsanspruch vor, der den Arbeitnehmer berechtigt, Kopien aller personenbezogenen Daten anzufordern, die Gegenstand einer Datenverarbeitung beim Arbeitgeber sind. Über Umfang und Inhalt dieses Anspruchs gibt es immer wieder Streit. Am 27. April 2021 hatte das Bundesarbeitsgericht erstmals über einen solchen Fall zu entscheiden. Was die Entscheidung bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Dr. Philipp Byers im Interview.













Zeitarbeit
Zeitarbeit
Arbeitsorganisation durch Anreize der Plattform

BAG stuft Crowdworker bei arbeitnehmertypischer Steuerung als Arbeitnehmer ein

Bietet ein Crowdworking-Unternehmen über eine Auftragsplattform Auftragnehmern Aufträge zur Durchführung an, so besteht in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis, wenn die Betreffenden weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leisten. Hierfür war insbesondere die Steuerung der Arbeit durch das Anreizsystem der Plattform ausschlaggebend.


















Pflegerinnen betreuen älteren Mann im Krankenhaus
Pflegerinnen betreuen älteren Mann im Krankenhaus
Bundesarbeitsgericht

Tätigkeitsmerkmal "große Station" bei mehr als 12 Vollzeitkräften

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Eingruppierungsmerkmal "große Station". Ein solches Tätigkeitsmerkmal des TVöD/VKA liegt regelmäßig vor, wenn der Stationsleitung in einem Krankenhaus mehr als 12 Vollzeitkräfte fachlich unterstellt sind. Bei weniger Beschäftigten kann das Merkmal "groß" aber aufgrund anderer Bedingungen erfüllt sein.