BAG-Urteil












Richter Hammer Justitia Waagschale
Richter Hammer Justitia Waagschale
Bundesarbeitsgericht

Befristung auch ohne Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wirksam

Ein Vertretungslehrer klagte gegen das Land NRW auf Entfristung seines Arbeitsvertrags. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die Befristung zur Vertretung einer erkrankten Kollegin gerechtfertigt war. Dabei handelt es sich bei der Befristung eines Arbeitsvertrags nicht um eine personelle Maßnahme im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes, die der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten unterliegt.








Aushilfe Bier Kellner Bar
Aushilfe Bier Kellner Bar
BAG-Urteil

Für Beschäftigte in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums gilt der TVöD

Auf „Beschäftigte in Gaststätten“ ist der TVöD nicht anwendbar. Dies gilt aber nur dann, wenn die Beschäftigten in einem Betrieb tätig sind, dessen Zweck darauf gerichtet ist, Gästen Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort gegen Entgelt anzubieten. Dies war bei einem „Mitarbeiter Service“, der in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums eingesetzt war, nicht der Fall. Somit ist der TVöD auf den Beschäftigten anzuwenden.











Richterhammer, Waage und Paragraphensymbol
Richterhammer, Waage und Paragraphensymbol
BAG-Urteil

Regelmäßiger Beschäftigungsort maßgeblich für Feiertagszuschläge im TV-L

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 1.8.2024 über die Voraussetzungen des Anspruchs auf Feiertagszuschläge im Bereich des TV-L entschieden. Danach ist bei regionalen Feiertagen maßgeblich, ob es sich am regelmäßigen Beschäftigungsort um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Der Anspruch auf Feiertagszuschläge entsteht also selbst dann, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag in einem anderen Bundesland ohne Feiertag tätig ist.












Präsentation vor Kollegen
Präsentation vor Kollegen
BAG-Urteil

Eingruppierung in die EG 3 TVöD nur bei mindestens 6 Wochen Einarbeitungszeit

Die Tätigkeit nach Entgeltgruppe 3 TVöD/VKA kennzeichnet sich durch das Erfordernis einer "eingehenden fachlichen Einarbeitung". Wie das BAG nun entschieden hat, ist damit in der Regel ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen gemeint. Maßgebend ist eine objektive Betrachtung, unabhängig von der tatsächlichen Einarbeitung. Kenntnisse und Fertigkeiten, die üblicherweise bereits im Rahmen der Vollzeitschulpflicht vermittelt werden, sind dabei außer Acht zu lassen.






Statue Justitia
Statue Justitia
Bundesarbeitsgericht

Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD ist wirksam

Ein Beschäftigter eines Krankenhauses arbeitete nach der Ausgliederung seiner Aufgaben im Rahmen einer Personalgestellung bei einer Service GmbH. Nachdem der EuGH bereits mit Urteil vom 22.6.2023 entschieden hatte, dass die Regelung zur Personalgestellung in § 4 Abs. 3 TVöD und TV-L mit dem Unionsrecht vereinbar ist, hat nun auch das BAG geurteilt, dass die Personalgestellung wirksam war. Ein Verstoß gegen das AÜG oder den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor.