Wirksame Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin
Die Eigenart der Arbeitsleistung kann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) eine Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertigen. Besonders bei künstlerisch tätigen Arbeitnehmern wird eine solche Befristung von den Gerichten regelmäßig als sachlich gerechtfertigt angesehen. Erst kürzlich bestätigte das BAG, die Befristung von Arbeitsverträgen langjähriger Seriendarsteller im Fernsehen. Vorliegend bestritt die Maskenbildnerin überwiegend künstlerisch tätig zu sein. Ob ein Arbeitnehmer dem künstlerischen Personal zuzuordnen ist, sei maßgeblich dem Arbeitsvertrag zu entnehmen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun in seinem aktuellen Urteil festgestellt.
Der Fall: Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin
Die Arbeitnehmerin war über einen längeren Zeitraum mit jeweils befristeten Verträgen am Theater als Maskenbildnerin beschäftigt. In ihrem Arbeitsvertrag war vereinbart, dass sie als Maskenbildnerin „überwiegend künstlerisch tätig“ wird und dass die tariflichen Bestimmungen des Normalvertrags Bühne (NV Bühne) auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Weiter sah der Vertrag wie üblich eine Befristung des Arbeitsverhältnisses am Ende der Spielzeit vor und eine automatische Verlängerung des Vertrags um ein weiteres Jahr, es sei denn der Arbeitgeber werde eine Nichtverlängerungsmitteilung entsprechend § 69 NV Bühne erklären.
Künstlerische Tätigkeit als Voraussetzung für Befristung
Genau dies war jedoch der Fall. Die Arbeitgeberin teilte der Bühnenbeschäftigten mit, dass ihr Vertrag nicht verlängert werde. Die Maskenbildnerin wollte daraufhin gerichtlich feststellen lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch Befristung geendet habe. Sie war der Auffassung, dass die Befristung nicht wirksam erfolgt sei, da sie eher technisch zugearbeitet, als überwiegend künstlerisch gearbeitet habe. Die Maskenbildnerin blieb jedoch - wie schon zuvor bei den Vorinstanzen - auch vor dem Bundesarbeitsgericht damit ohne Erfolg.
Formulierung im Arbeitsvertrag ist entscheidend
Die Erfurter Arbeitsrichter hielten die Befristung ihres Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG für gerechtfertigt. Die Befristungen von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals, die auf der Grundlage des NV Bühne vereinbart werden, seien im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt, lautete die Begründung des Gerichts. Dabei gehören Maskenbildner nach der Überzeugung des Gerichts zum künstlerisch tätigen Bühnenpersonal, wenn sie nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen überwiegend künstlerisch tätig sind.
Hinweis: BAG, Urteil vom 13. 12. 2017; Az: 7 AZR 369/16; Vorinstanz: LAG Köln, Urteil vom 17. 05. 2016, Az: 12 Sa 991/15
Lesen Sie auch:
Urteil zu befristeten Verträgen: Profifußballer sind keine "normalen" Arbeitnehmer
Kettenbefristung an Uni kann zulässig sein
Befristete Beschäftigungen nehmen stark zu
Sachgrundlose Befristung: Vorbeschäftigung des Arbeitnehmers im Blick haben
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.906
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.61516
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.279
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.1196
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
8891
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
840
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
823
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
8142
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
809
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
7652
-
Reformpläne beim Elterngeld
17.07.2026
-
Vergütung von Betriebsräten: Was das Gesetz vorgibt
15.07.2026
-
Was bei der Befristung von Arbeitsverträgen gilt
10.07.20262
-
Fehler bei der Massenentlassungsanzeige bleiben ohne Folgen
08.07.2026
-
Arbeitsrechtliche Reformpläne sind nicht der große Wurf
07.07.2026
-
Sozialversicherung: Kurzfristige Beschäftigung ist attraktiv für Arbeitgeber und Ferienjobber
03.07.2026
-
Lohnsteuer: Ferienjobs für Schüler und Studenten bleiben meist von der Steuer verschont
03.07.2026
-
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Ferienjobbern
03.07.2026
-
Entschädigungsanspruch bei unzulässiger Benachteiligung
02.07.2026
-
Keine Entschädigung für AGG-Hopper
01.07.2026