Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitskampf

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 576 Muster 1b.23: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung Muster 1b.23: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Dieser Vertrag dient der Regelung der Geschäftsbedingungen und zur Auftragsabwicklung zwischen dem Entleiher und dem Verleiher auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (A...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Spezielle Anmerkungen zum materiellen Problem des Tarifsozialplanes

Rz. 732 Spätestens seit der Entscheidung des BAG vom 24.4.2007 [1593] herrscht weitgehend Einigkeit über die Rechtmäßigkeit eines Tarifsozialplanes oder Sozialplantarifvertrages.[1594] Damit hat es folgende Bewandtnis: Liegen die Voraussetzungen der §§ 111 ff. BetrVG vor, stellt sich die Frage, ob parallel ein Tarifvertrag über die Inhalte abgeschlossen und ggf. durch Arbeits...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Einsatz beim Kunden/Versetzung, § 6

Rz. 640 § 6 Abs. 1 des Vertragsmusters trägt der gesetzlichen Regelung nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG Rechnung, wonach auch der Hinweis darauf, dass der Leiharbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden muss. Insoweit wird das Direktionsrecht des Verleihers vertraglich erweitert. Soweit au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Verhandlungssituation beim Interessenausgleich

Rz. 972 Noch eine Bemerkung zur Interessenlage bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen: Meist hat der Unternehmer ein großes Interesse daran, die geplante Betriebsänderung so schnell wie möglich umzusetzen. Deshalb soll aus seiner Sicht das Verfahren hinsichtlich des Interessenausgleichs zügig zum Abschluss gebracht werden. Der Betriebsrat weiß, dass er die Ums...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (4) Einstweilige Verfügung

Rz. 407 In krassen Fällen eines gesetzwidrigen Verhaltens des Arbeitgebers kommt auch im Rahmen des § 101 BetrVG eine einstweilige Verfügung auf Aufhebung einer personellen Maßnahme in Betracht, wenn das reguläre Beschlussverfahren z.B. wegen der kurzen Befristung der vorgesehenen personellen Maßnahme nicht vor dessen Beendigung abgeschlossen sein kann und die einstweilige V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / nn) Sonstige Fälle

Rz. 764 Der vorbehaltene Widerruf einzelner Arbeitsbedingungen und die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind nicht anhörungspflichtig.[1850] Ebenso wenig bedarf es einer BR-Anhörung bei einer Mitteilung an den vorläufig eingestellten Arbeitnehmer nach § 100 Abs. 3 BetrVG, wenn zuvor durch rechtskräftige arbeitsgerichtliche Entscheidung festgestellt wu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplanes

Rz. 733 Muster 3.61: Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplanes Muster 3.61: Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplanes An das Arbeitsgericht K. S...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 819 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[1951] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[1952] Möglich ist auch die B...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 197 Die Revisionsgründe müssen in der Revisionsbegründung enthalten sein. Ein Verweis auf andere Schriftstücke, etwa außergerichtliche Korrespondenz oder Gutachten, reicht regelmäßig nicht aus. Wurde die Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen, genügt die Bezugnahme hierauf (§ 551 Abs. 3 S. 2 ZPO). Hat zunächst beim BAG ein Prozesskostenhilfeverfahren statt...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer

Rz. 616 Muster 1b.24: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer Muster 1b.24: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer § 1 Vertragsgegenstand/Tätigkeit (1) Der Arbeitgeber stellt seinen Kunden zur Erledigung von Aufgaben an verschiedenen Orten vorübergehend Personal zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist in Besitz einer unbefristeten/befristeten Erlaubnis nach Artikel 1 §...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (a) Verfügungsanspruch

Rz. 726 Regelmäßig handelt es sich um eine Unterlassungsverfügung. Es bedarf daher eines korrespondierenden Unterlassungsanspruchs. Dieser folgt entweder aus der tarifvertraglichen Friedenspflicht oder, wenn es sich wie bei Betriebsblockaden oder -besetzungen um Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb handelt, aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB. Da das BAG...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (b) Verfügungsgrund

Rz. 727 Es gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze, insbesondere der §§ 935, 940 ZPO . Die Verfügung muss zur Sicherung eines Rechtes oder zur Abwehr wesentlicher Nachteile erforderlich sein, d.h. ohne die erstrebte Verfügung wird die Durchsetzung des Verfügungsanspruches vereitelt oder wesentlich erschwert und der Erlass der Verfügung ist zur Abwendung wesentlicher Nachte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Erweiterung der Verschwiegenheitspflicht und Grenzen

Rz. 1496 Die Verschwiegenheitspflichten lassen sich grundsätzlich durch einvernehmliche Regelungen im Arbeitsvertrag erweitern. Hierfür gelten jedoch die allgemeinen Grenzen des § 307 BGB (AGB-Kontrolle) und der §§ 134 und 138 BGB.[3363] Die Erweiterung muss in jedem Fall von einem berechtigten wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers gedeckt sein.[3364] Über ein anzuerken...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Arbeit des Betriebsrats ist geprägt durch die in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Kooperationsmaxime, die Arbeitgeber und Betriebsrat zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs verpflichtet. Dies wird in § 74 BetrVG durch Grundsätze der Zusammenarbeit konkretisiert: Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 798 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Tarifvertrag

Rz. 46 Voraussetzung für eine abweichende tarifvertragliche Regelung ist, dass alle Betriebe des Unternehmens von dem Tarifvertrag erfasst werden.[1] Hierzu bedarf es grundsätzlich der Tarifzuständigkeit der vertragsschließenden Gewerkschaft für sämtliche Betriebe. Fallen die Betriebe unter mehrere fachliche tarifliche Geltungsbereiche, für die unterschiedliche Gewerkschafte...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Für Beschäftigungslosigkeit kommt es auf den tatsächlichen faktischen Zustand an (BSG, Urteil v. 11.3.1976, 7 RAr 93/74 ). In einem Beschäftigungsverhältnis (das i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 nach seiner leistungsrechtlichen Komponente und nicht nach seiner versicherungsrechtlichen Komponente zu prüfen ist) steht, wer – in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis als rechtlichem Rahmen...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.2 Allgemeine Meldepflicht

Rz. 3 Die allgemeine Meldepflicht besteht nur für Arbeitslose. Damit wird § 309 eindeutig von § 38 Abs. 1 abgegrenzt. Bei der dort bestehenden Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung liegt Arbeitslosigkeit regelmäßig noch nicht vor. Allerdings kann nach Maßgabe des § 141 bereits eine wirksame Arbeitslosmeldung vorgenommen werden. Das dürfte häufig möglich sein, weil § 141 Abs. 1 S...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 2.1 Friedenspflicht

Die (relative) Friedenspflicht hat zunächst die Verpflichtung der Tarifvertragsparteien zum Gegenstand, während der Laufzeit eines Tarifvertrages wegen seines Tarifinhalts keinen Arbeitskampf zu führen oder ihre Mitglieder zu einem Arbeitskampf aufzurufen. Daneben verpflichtet sie die vertragsschließenden Verbände, mit verbandsrechtlichen Mitteln ihre Mitglieder von unzuläss...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 1 Regelungsgegenstände des Tarifvertrages

Nach § 1 Abs. 1 TVG kommen als Inhalt von Tarifverträgen die Regelung der Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien in Betracht, sowie Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. Ein Tarifvertrag besteht regelmäßig aus zwei Teilen: dem schuldrechtlichen b...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 2.3 Sonstige Vereinbarungen

Neben Regelungen zur Friedens- und Durchführungspflicht kann die Begründung von Verpflichtungen jeder Art Gegenstand des obligatorischen Teils des Tarifvertrages sein, soweit sie mit dem Tarifvertrag in Verbindung stehen. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit bzw. dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der sich auch auf den schuldrechtlichen Teil des Tarifvertra...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.2 Abschlussnormen

Abschlussnormen sind Regelungen im normativen Teil des Tarifvertrages, die das Entstehen neuer, die Wiederaufnahme alter oder die Fortführung unterbrochener Arbeitsverhältnisse zum Gegenstand haben. Abschlussnormen werden regelmäßig nach Abschlussgeboten bzw. -verboten unterschieden. Abschlussgebote räumen einer Arbeitsvertragspartei einen Anspruch auf Abschluss eines Arbeit...mehr

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Arbeitskampf

1 Begriff Scheitern Tarifvertragsverhandlungen, kann es zum Arbeitskampf kommen. Dabei wird seitens der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zielgerichtet kollektiver Druck auf die Gegenseite ausgeübt mittels Zufügung von Nachteilen oder deren Abwehr. Der Streik ist das gängige Mittel, dessen sich die Arbeitnehmer im Arbeitskampf bedienen. Die Arbeitgeber stehen einem Streik nicht...mehr

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Arbeitskampf / 2.5 Arbeitskampf in der Kirche

In den Kirchen und ihren Einrichtungen hat es viele Jahrzehnte keine Streiks gegeben. Nach Ansicht der Kirchen sind Streiks nicht kirchengemäß und damit unzulässig. Dies wird mit dem durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung garantierten Selbstverwaltungsrecht begründet. Bislang wurden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes unter Einschalt...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.11 Sabbatjahr

Bei Beschäftigten, die während eines Sabbatjahres (Sabbatical) an einem Arbeitskampf teilnehmen, verlängert sich das Sabbatjahr um die Tage der Teilnahme am Arbeitskampf, wenn das Entgelt für die Tage des Arbeitskampfs nicht gezahlt wurde.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.14 Sozialversicherung

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs fort (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), während eines rechtswidrigen Arbeitskampfs entfällt hingegen die Versicherungspflicht. Bei Beschäftigten, die freiwillig in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, besteht die Mitgliedschaft unverän...mehr

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Arbeitskampf / 1 Begriff

Scheitern Tarifvertragsverhandlungen, kann es zum Arbeitskampf kommen. Dabei wird seitens der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zielgerichtet kollektiver Druck auf die Gegenseite ausgeübt mittels Zufügung von Nachteilen oder deren Abwehr. Der Streik ist das gängige Mittel, dessen sich die Arbeitnehmer im Arbeitskampf bedienen. Die Arbeitgeber stehen einem Streik nicht wehrlos ...mehr

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Arbeitskampf / 2.10 Verhältnis zum Betriebs- bzw. Personalrat

Im Fall eines Arbeitskampfs haben sich Betriebsrat bzw. Personalrat neutral zu verhalten. Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bzw. § 66 Abs. 2 BPersVG sind Arbeitskampfmaßnahmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, ebenso zwischen Personalrat und Dienststellenleitung untersagt.[1] Die Neutralitätspflicht des Betriebs- bzw. Personalrats verbietet es, die Möglichkeit von Arbeitska...mehr

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Arbeitskampf / 2.3 Einsatz von Beamten im Arbeitskampf

Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes darf im Fall eines rechtmäßigen Streiks nicht den Einsatz der bei ihm beschäftigten Beamten auf den bestreikten Arbeitsplätzen anordnen, um die Auswirkungen des Streiks zu mildern. Durch den Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen würde erheblich in die Koalitionsfreiheit, nämlich in das Streikrecht der Gewerkschaft, einge...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.3  Ersatzkräfte

Der Arbeitgeber kann freiwillige Ersatzkräfte einstellen, um die wirtschaftlichen Folgen eines Streiks zu mindern, er darf auch durch Streik ausgefallene Arbeiten an Dritte vergeben.[1] Wenn ein Arbeitgeber während eines Streiks für die nicht streikenden Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen anordnet, so hat er dies dem Betriebsrat im V...mehr

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Arbeitskampf / 2.1 Voraussetzungen eines Streiks

Art. 9 Abs. 3 GG räumt für jedermann und für alle Berufe ausdrücklich das Recht ein, zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, Vereinigungen zu bilden. Kernbereich dieser Koalitionsfreiheit ist das Recht der Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen), Tarifverträge zu schließen. Zum Abschluss von Tarifverträgen kann es notwendig sein, Arbeitskampfma...mehr

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Arbeitskampf / 3 Arbeitgebermaßnahmen

Ebenso wie seitens der Verfassung (Art. 9 Abs. 3 GG) den Beschäftigten das Recht zum Streik eingeräumt wird, haben auch die Arbeitgeber das Recht, auf einen Streik zu reagieren bzw. selbst als Tarifvertragspartei einen Arbeitskampf einzuleiten, z. B. durch eine Angriffsaussperrung. Für den Arbeitskampf stehen auf Arbeitgeberseite im Wesentlichen die Aussperrung und die suspe...mehr

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Arbeitskampf / 3.4 Anordnung von Sonntagsarbeit

Um streikbedingte Arbeitsrückstände abzuarbeiten, könnte ein Arbeitgeber auf die Idee kommen, während eines Arbeitskampfs Sonntagsarbeit anzuordnen. Grundsätzlich soll sonntags nicht gearbeitet werden; die Aufsichtsbehörde könnte Sonntagsarbeit aber genehmigen, wenn es sonst zu Schäden kommt. Allerdings können drohende Schäden zulasten des bestreikten Arbeitgebers Sonntagsar...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.5  Zugangsrecht

Es ist streitig, ob unmittelbar vor bzw. während eines Arbeitskampfs das betriebsverfassungsrechtliche Zugangsrecht (§ 2 Abs. 2 BetrVG) der Gewerkschaften in vollem Umfang besteht oder eingeschränkt ist. Solange die Gewerkschaften lediglich die Aufgaben und Befugnisse nach dem BetrVG wahrnehmen, ist kein Grund ersichtlich, das Zugangsrecht während eines Arbeitskampfs einzusc...mehr

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Arbeitskampf / 6 Illegale Arbeitskämpfe

Im Falle eines rechtswidrigen Streiks kann ein Arbeitnehmer ggf. nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich gekündigt werden, da sein Verhalten nicht durch einen Streik gerechtfertigt ist und die Hauptleistungspflichten nicht suspendiert sind. Das Verhalten stellt demnach eine Arbeitsverweigerung dar. Es sind aber im Fall einer Kündigung alle vernünftigerweise in Betracht ko...mehr

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Arbeitskampf / 3.1 Aussperrung

Aussperrung bezeichnet die vonseiten der Arbeitgeber planmäßig vorgenommene Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnfortzahlung zur Erreichung eines bestimmten Ziels, welches regelmäßig darin liegt, einen Streik durch Erhöhung des wirtschaftlichen Drucks auf die Gegenseite abzukürzen.[1] Durch eine Aussperrung werden ebenso wie im Fall eines Stre...mehr

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Arbeitskampf / 3.2 Aufrechterhaltung des Betriebs

Der Arbeitgeber kann versuchen, den Betrieb auch ohne die streikenden Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten (Strategie der offenen Tür). Arbeitswilligen hat er nach den Grundsätzen des Beschäftigungs- und Entgeltrisikos im Arbeitskampf die Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Arbeitgeber kann nachweisen, dass die Beschäftigung ihm unmöglich wäre oder zwar möglich, aber wirtschaft...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.15 Betriebliche Altersversorgung

Die Pflichtversicherung in einer betrieblichen Altersversorgung (VBL/Zusatzversorgungskassen) bleibt auch während eines Arbeitskampfs bestehen. Zahlungen sind jedoch nicht zu leisten, damit vermindert sich das zusatzversorgungspflichtige Entgelt und damit auch die spätere Betriebsrente. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 ATV/ATV-K werden volle Kalendermonate, für die keine Umlagen entri...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.3  Jahressonderzahlung

Besteht aufgrund eines Arbeitskampfs für mindestens einen vollen Kalendermonat kein Anspruch auf Entgelt, so ist die Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 TVöD) anteilig zu kürzen.mehr

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Arbeitskampf / 5.3 Kündigung

Die Schlichtungsvereinbarung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich kündbar.mehr

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Arbeitskampf / 2.14 Streikfolgen

Während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten für die Zeit, während der sich die Arbeitnehmer am Streik beteiligen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Im Zuge der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung ist es möglich, dass inländische Arbeitgeber bzw. Beschäftigte durch ausländ...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.2  Urlaub

Arbeitnehmer, deren Urlaub vor einem Streik bewilligt wurde, haben Anspruch auf Urlaubsentgelt auch während der Streiktage, die in die Zeit des Urlaubs fallen. Der Urlaub wird nicht dadurch unterbrochen, dass während des bewilligten Urlaubs der Betrieb bestreikt wird.[1] Arbeitnehmer, die sich zur Zeit des Arbeitskampfs im Urlaub befinden, haben auch Anspruch auf Feiertagslo...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.12 Mitteilungspflichten

Im Fall eines Streiks ist der Arbeitgeberverband, dem der Arbeitgeber angehört, zu unterrichten. Ebenso besteht eine Anzeigepflicht des Arbeitgebers gemäß § 320 Abs. 5 SGB III gegenüber der Agentur für Arbeit. Damit beginnt die Neutralitätspflicht der Agentur für Arbeit, d. h. sie hat grundsätzlich die Vermittlungsbemühungen in dem durch den Arbeitskampf betroffenen Bereich e...mehr

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Arbeitskampf / 2.12 Streikformen

Ein Streik kann in ganz unterschiedlichen Formen auftreten. Man unterscheidet den politischen Streik, den Unterstützungsstreik, den Boykott, die Blockade und die Betriebsbesetzung, den Teilstreik, den Warnstreik, den Erzwingungsstreik, den Bummelstreik, den Wellenstreik, die Arbeitsniederlegung als Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und den Proteststreik. Eine neue Form de...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.4  Boykott

Im Fall von Boykottmaßnahmen rufen die Gewerkschaften dazu auf, mit einem oder mehreren Arbeitgebern keine Verträge abzuschließen. Dies kann sich zum einen darauf richten, keine Arbeitsverträge einzugehen, die der Arbeitgeber eventuell abschließen möchte, um Arbeitnehmer auf bestreikten Arbeitsplätzen einzusetzen, und zum anderen auf den Abschluss von Verträgen, mit denen Le...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.10 Altersteilzeit

Nehmen Beschäftigte, die sich in Altersteilzeit befinden, während der Arbeitsphase des Blockmodells der Altersteilzeit an einem Streik teil, so verlängert sich die Arbeitsphase um die Hälfte der Tage, für die der Entgeltanspruch entfallen ist. § 8 Abs. 3 TV ATZ gilt hier entsprechend. In der Freizeitphase des Blockmodells wirkt sich eine Teilnahme an einem Arbeitskampf nicht...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.6  Flashmob

Zu einer neuen Form des Arbeitskampfs rief die Gewerkschaft ver.di im Jahr 2007 anlässlich der Verhandlungen zum Manteltarifvertrag im Einzelhandel auf: Mittels der Homepage wurden 40 bis 50 Personen gesucht, die in einer bestreikten Filiale Einkaufswagen mit Waren füllten und diese mit der Begründung, das Geld vergessen zu haben, oder ohne Begründung stehen ließen bzw. Cent...mehr

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Arbeitskampf / 2.7 Spartenarbeitskampf

Im Jahr 2010 gab es in der Rechtsprechung des BAG eine Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit.[1] Durch das Tarifeinheitsgesetz vom Juli 2015 wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) geändert, so dass wieder der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gilt. Haben mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Beschäftigtengruppe abgeschlossen, findet i...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.2  Unterstützungsstreik

Mit einem Unterstützungsstreik (zum Teil gleichbedeutend mit Sympathiestreik oder Solidaritätsstreik[1], zum Teil wird hier unterschieden[2]) werden Aktionen in fremden Tarifgebieten gegen Arbeitgeber(verbände), von denen man selbst nichts fordert, unterstützt. Diese waren nach der älteren Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig, da der bestreikte Arbeitgeber dem Arbeitskamp...mehr