Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitskampf

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Kurzarbeit und Arbeitskampf

Rz. 288 Bei einem Arbeitskampf kollidiert das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit dessen Neutralitätspflicht. Daher ist die Frage der Mitbestimmung bei der Einführung von Kurzarbeit differenziert zu betrachten. Hinsichtlich der Frage der Mitbestimmung ist zu unterscheiden, ob der Betrieb unmittelbar oder mittelbar vom Streik betroffen ist. Rz. 289 Ist der Betrieb unmitte...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / aa) Generelle Vorbemerkungen

Rz. 714 Ein geschriebenes Arbeitskampfrecht existiert nicht. Alleinige nationale normative Grundlage ist Art. 9 Abs. 3 GG. Große Bedeutung kommt daher den Entscheidungen des BAG sowie jedenfalls in einstweiligen Verfügungsverfahren den LAGs zu. Denn bei EV-Verfahren findet eine Revision zum BAG gemäß § 72 Abs. 4 ArbGG nicht statt. Daneben gewährleisten die EGMR sowie das Uni...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Checkliste

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§ 3 Prozessrecht / (1) Zulässigkeit

Rz. 718 Erste Schwierigkeiten treten häufig bereits bei Bestimmung des Antragsgegners auf. Dies können grundsätzlich die streikführende Gewerkschaft selbst, deren Untergliederungen oder Individuen (lokale Streikleiter) sein. Die streikführende Gewerkschaft ist parteifähig gemäß § 10 ArbGG, sodass nur die Einzelheiten (ladungsfähige Anschriften der vertretungsberechtigten Per...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung, § 6

Rz. 584 Nach § 6 Abs. 1 des Vertrages hat der Entleiher dem Verleiher die besonderen Merkmale der vom Leiharbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit sowie die dafür erforderliche berufliche Qualifikation mitzuteilen; diese Verpflichtung folgt bereits aus § 12 Abs. 1 S. 4 AÜG. Gem. § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG ist ferner die jeweilige Person des Leiharbeitnehmers vor der Überlassung mit Bezu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / rr) Besonderheiten

Rz. 801 Das Anhörungsrecht gilt auch in Tendenzbetrieben. Insoweit muss der Arbeitgeber dem BR auch tendenzbezogene Gründe mitteilen, allerdings besteht im Fall des Widerspruchs des BR dann kein Weiterbeschäftigungsanspruch,[2089] denn der Widerspruch des BR darf keine Rechtsfolgen auslösen, von denen § 118 BetrVG gerade befreien will. Rz. 802 Liegt ein Entlassungsverlangen d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Einstweilige Verfügung auf Untersagung einzelner Arbeitskampfmaßnahmen

Rz. 726 Praxistipp Das Muster geht davon aus, dass andauernde Blockade und Behinderungsmaßnahmen der Gewerkschaft, wie sie im Beispielsfall dargestellt werden, trotz der Flashmob-Entscheidungen des BAG und des BVerfG als rechtswidrig anzusehen sind. Diesbezüglich besteht jedoch Rechtsunsicherheit. Ein Unterlassungsantrag, der allgemein darauf gerichtet ist, Aufrufe der Gewer...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 571 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.46: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung § 1 Gegenstand des Vertrags (1) Dieser Vertrag dient der Regelung der Geschäftsbedingungen und zur Auftragsabwicklung zwischen dem Entleiher und dem Verleiher auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (A...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Einsatz beim Kunden/Versetzung, § 6

Rz. 636 § 6 Abs. 1 des Vertragsmusters trägt der gesetzlichen Regelung nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG Rechnung, wonach auch der Hinweis darauf, dass der Leiharbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden muss. Insoweit wird das Direktionsrecht des Verleihers vertraglich erweitert. Soweit au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / nn) Sonstige Fälle

Rz. 776 Der vorbehaltene Widerruf einzelner Arbeitsbedingungen und die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind nicht anhörungspflichtig.[2038] Ebenso wenig bedarf es einer BR-Anhörung bei einer Mitteilung an den vorläufig eingestellten Arbeitnehmer nach § 100 Abs. 3 BetrVG, wenn zuvor durch rechtskräftige arbeitsgerichtliche Entscheidung festgestellt wu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (4) Einstweilige Verfügung

Rz. 406 In krassen Fällen eines gesetzwidrigen Verhaltens des Arbeitgebers kommt auch im Rahmen des § 101 BetrVG eine einstweilige Verfügung auf Aufhebung einer personellen Maßnahme in Betracht, wenn das reguläre Beschlussverfahren z.B. wegen der kurzen Befristung der vorgesehenen personellen Maßnahme nicht vor dessen Beendigung abgeschlossen sein kann und die einstweilige V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Verhandlungssituation beim Interessenausgleich

Rz. 984 Noch eine Bemerkung zur Interessenlage bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen: Meist hat der Unternehmer ein großes Interesse daran, die geplante Betriebsänderung so schnell wie möglich umzusetzen. Deshalb soll aus seiner Sicht das Verfahren hinsichtlich des Interessenausgleichs zügig zum Abschluss gebracht werden. Der Betriebsrat weiß, dass er die Ums...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplans

Rz. 730 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.61: Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplans An das Arbeitsgericht K. Schutzschrift gegen einen möglichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in dem möglichen einstweiligen Verfügungsv...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 197 Die Revisionsgründe müssen in der Revisionsbegründung enthalten sein. Ein Verweis auf andere Schriftstücke, etwa außergerichtliche Korrespondenz oder Gutachten, reicht regelmäßig nicht aus. Wurde die Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen, genügt die Bezugnahme hierauf (§ 551 Abs. 3 S. 2 ZPO). Hat zunächst beim BAG ein Prozesskostenhilfeverfahren statt...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer

Rz. 611 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.47: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer § 1 Vertragsgegenstand/Tätigkeit (1) Der Arbeitgeber stellt seinen Kunden zur Erledigung von Aufgaben an verschiedenen Orten vorübergehend Personal zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist in Besitz einer unbefristeten/befristeten Erlaubnis nach § 1 AÜG, die am ____...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Spezielle Anmerkungen zum materiellen Problem des Tarifsozialplans

Rz. 729 Spätestens seit der Entscheidung des BAG vom 24.4.2007 [1689] herrscht weitgehend Einigkeit über die Rechtmäßigkeit eines Tarifsozialplans oder Sozialplantarifvertrags.[1690] Damit hat es folgende Bewandtnis: Liegen die Voraussetzungen der §§ 111 ff. BetrVG vor, stellt sich die Frage, ob parallel ein Tarifvertrag über die Inhalte abgeschlossen und ggf. durch Arbeitska...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 831 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[2140] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[2141] Möglich ist auch die B...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (a) Verfügungsanspruch

Rz. 723 Regelmäßig handelt es sich um eine Unterlassungsverfügung. Es bedarf daher eines korrespondierenden Unterlassungsanspruchs. Dieser folgt entweder aus der tarifvertraglichen Friedenspflicht oder, wenn es sich wie bei Betriebsblockaden oder -besetzungen um Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb handelt, aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB. Da das BAG...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (b) Verfügungsgrund

Rz. 724 Es gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze, insbesondere der §§ 935, 940 ZPO . Die Verfügung muss zur Sicherung eines Rechtes oder zur Abwehr wesentlicher Nachteile erforderlich sein, d.h. ohne die erstrebte Verfügung wird die Durchsetzung des Verfügungsanspruches vereitelt oder wesentlich erschwert und der Erlass der Verfügung ist zur Abwendung wesentlicher Nachte...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 810 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Arbeit des Betriebsrats ist geprägt durch die in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Kooperationsmaxime, die Arbeitgeber und Betriebsrat zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs verpflichtet. Dies wird in § 74 BetrVG durch Grundsätze der Zusammenarbeit konkretisiert: Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.8 Kein Einsatz als Streikbrecher

Leiharbeitnehmer sind nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. Mit der Regelung in § 11 Abs. 5 AÜG wird das Leistungsverweigerungsrecht durch das Verbot ergänzt, Leiharbeitskräfte als Streikbrecher tätig werden zu lassen. Entsprechende Regelungen gab und gibt es bereits bisher in den Tarifverträg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.4 Zusammenarbeit von Betriebsrat und Gewerkschaft

Rz. 17 Die Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Betriebsrat ist weiter durch die rechtliche Selbstständigkeit gekennzeichnet. Der Betriebsrat ist das demokratisch legitimierte Organ der gesamten Belegschaft und nicht nur der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer. Der Betriebsrat ist in seinen Entscheidungen frei, in die gewerkschaftliche Organisation nicht eingegliede...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Koalitionsaufgaben von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden

Rz. 20 § 2 Abs. 3 BetrVG stellt klar, dass die Aufgaben und Befugnisse der Koalitionen durch das BetrVG nicht berührt werden. Zu diesen Aufgaben und Befugnissen zählen die typischen, durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsaufgaben, wie etwa der Abschluss von Tarifverträgen, die Durchführung des Arbeitskampfes, die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen sowie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Rz. 9 Die betriebsverfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Wirtschaftsausschuss, Einigungsstelle und Vertretungen nach § 3 BetrVG) werden vom Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit in besonderem Maße geprägt.[1] Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit bildet ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.3 Sonderfälle

In den folgenden Sonderfällen gelten teilweise Sonderregelungen wie folgt: Altersteilzeit: Wird die Arbeitszeit unter gleichzeitiger Absenkung des Entgelts auf Teilzeit reduziert, so hat der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nach § 3 EFZG Anspruch auf das der ausfallenden Teilzeit entsprechende Entgelt. Bei Verblockung hat der Arbeitnehmer während der Vollzeitarbeitsphase...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.5 Dauer der Entgeltfortzahlung

§ 3 Abs. 1 EFZG beschränkt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die Dauer von 6 Wochen (= 42 Kalendertage), sofern nicht eine günstigere Regelung, z. B. in einem Tarifvertrag geregelt, gilt. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann, dann als einzelvertragliche Abrede, eine günstigere Regelung enthalten.[1] Die Rechtsprechung wendet bei der Berechnung dieser Zeitspanne di...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Sonstige politische Gefahren (Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 61 Nach Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 sind die Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen ausgeschlossen. In der Praxis werden die danach ausgeschlossenen Gefahren aber über die DTV-Streik- und Aufruhrklausel regelmäßig wi...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.2 Zeitpunkt

Rz. 58 Der Betriebsrat entscheidet im Einberufungsbeschluss grundsätzlich frei über den Zeitpunkt der Betriebsversammlung. Er hat dabei die Vorgaben der §§ 43, 44 BetrVG und das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG zu beachten. Er ist daher verpflichtet, auf die betrieblichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.[1] Die Zustimmung des Arbeitgebers ist ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.1 Rechtsnatur und Dauer des Vergütungsanspruchs

Rz. 26 § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG sind keine bloßen Lohnerhaltungsnormen; denn sie bewirken nicht lediglich, dass der Arbeitnehmer, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, vergütet wird, als hätte er seine normale Arbeitsleistung erbracht. Vielmehr stellen diese Bestimmungen eine eigene materielle Anspruchsgrundlage dar.[1] § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG regelt allein ver...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Versammlungen während der Arbeitszeit

Rz. 2 Auszugehen ist von dem Grundsatz des § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wonach die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nach § 17 BetrVG und § 14a BetrVG während der Arbeitszeit stattfinden.[1] Dadurch soll erreicht werden, dass möglichst viele Arbeitnehmer an der Betriebsversammlung teilnehme...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.2 Gesetz zur Tarifeinheit

Um diese Entwicklung einzugrenzen, wurde 2015 das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Seitdem regelt § 4a TVG die Folgen einer Tarifpluralität. In § 4a Abs. 2 TVG ist der Ausgangspunkt eine Tarifkollision, die gesetzlich als eine Überschneidung der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften definiert ist. Eine solche Tarifkollision s...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Behn, Die Neuregelung des Internationalen Privatrechts und das Sozialrecht, RV 1986, 213. Eichenhofer, Die Stellung polygamer Ehen im deutschen Sozialrecht, SGb 1986, 136. ders., Ausländische Vaterschaftsfeststellung und inländische Kindergeldberechtigung, IPRax 1998, 352. ders., Sozialrechtliche Folgen ausländischer Arbeitskämpfe, NZA-BEilage 2006, 67. ders., Neue intern...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 3 Koalitionsfreiheit

Durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG wird das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, für ‹jedermann und für alle Berufe› gewährleistet. Das Grundrecht gewährleistet zunächst die individuelle Koalitionsfreiheit, d. h. das Recht eines jeden – auch eines Ausländers – einen Verband zu gründen, einem solchen beizutreten und in i...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 380 geht davon aus, dass die Entscheidung über eine nach Art und Umfang gleiche Hauptforderung und der Partizipation mittelbar betroffener Arbeitnehmer am Arbeitskampfergebnis für den Arbeitskampf selbst von besonderer Bedeutung ist und i. d. R. mehrere Tarifbezirke im fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages betrifft. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass d...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert mit § 160 Abs. 5. Danach hat der Neutralitätsausschuss bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Arbeitskämpfen wie auch bei Kurzarbeit als Folge eines inländischen Arbeitskampfes (§ 100 Abs. 1) darüber zu entscheiden, ob in dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, dem der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, ...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.2 Vorschlagsberechtigung für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber

Rz. 9 Abs. 1 bestimmt die Gewerkschaften mit ihren Verbänden und die Arbeitgeberverbände mit ihren Vereinigungen zu den vorschlagsberechtigten Stellen für die Mitglieder der Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Damit wird den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden per Gesetz die Aufgabe zugeschrieben, unabhängig von ihren Mitgliedern die Interessen der Arbeitnehmer...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.1 Überwachung des Vorstands und der Verwaltung

Rz. 10 Der Verwaltungsrat hat den Vorstand und die Verwaltung zu überwachen (Abs. 1 Satz 1). In großer Übereinstimmung mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in der Privatwirtschaft hat der Verwaltungsrat nach seinem Aufgabenzuschnitt insbesondere Kontrollfunktionen. Die Aufgaben des Vorstands in diesem Zusammenhang enthält § 381. Der Verwaltungsrat w...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Arbeitskampf

Rz. 44 Besonderheiten für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte bestehen, wenn der Betrieb vom Arbeitskampf erfasst wird. Der Grundsatz lautet allerdings, dass die Mitbestimmungsrechte auch im Arbeitskampf gelten, egal ob die Mitglieder des Betriebsrats mitstreiken oder ausgesperrt sind.[1] Allerdings darf durch die Ausübung der Mitbestimmung nicht in die laufende Konfrontat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 73 Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. Es enthält darüber hinaus ausnahmsweise auch die Komponente der Dauer der Arbeitszeit, die vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Ab...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.6 Urlaub und Arbeitskampf

Rz. 39 Die Teilnahme an einem – rechtmäßigen – Arbeitskampf führt zur Suspendierung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer sind nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet, verlieren aber gleichzeitig den Lohnanspruch.[1] Für den Urlaubsanspruch hat dies folgende Konsequenzen: Rz. 40 Während der Streikteilnahme kann der Arbeitnehmer nicht zur Gewä...mehr

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Arbeitskampf

1 Begriff und rechtliche Einordnung Bei der kollektiven Gestaltung der Arbeitsbedingungen stehen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkoalitionen als Parteien mit gegenläufigen Interessen gegenüber. Der Weg, zu einem Ausgleich dieser Positionen zu kommen, besteht zunächst in der Aushandlung von Tarifverträgen. Werden sich die Tarifparteien nicht einig, scheitern also die Verhand...mehr

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Arbeitskampf / 2.5 Arbeitskampf in der Kirche

In den Kirchen und ihren Einrichtungen hat es viele Jahrzehnte keine Streiks gegeben. Nach Ansicht der Kirchen sind Streiks nicht kirchengemäß und damit unzulässig. Dies wird mit dem durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung garantierten Selbstverwaltungsrecht begründet. Bislang wurden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes unter Einschalt...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.11 Sabbatjahr

Bei Beschäftigten, die während eines Sabbatjahres (Sabbatical) an einem Arbeitskampf teilnehmen, verlängert sich das Sabbatjahr um die Tage der Teilnahme am Arbeitskampf, wenn das Entgelt für die Tage des Arbeitskampfs nicht gezahlt wurde.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.14 Sozialversicherung

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs fort (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), während eines rechtswidrigen Arbeitskampfs entfällt hingegen die Versicherungspflicht. Bei Beschäftigten, die freiwillig in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, besteht die Mitgliedschaft unverän...mehr

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Arbeitskampf / 2.10 Verhältnis zum Betriebs- bzw. Personalrat

Im Fall eines Arbeitskampfs haben sich Betriebsrat bzw. Personalrat neutral zu verhalten. Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bzw. § 66 Abs. 2 BPersVG sind Arbeitskampfmaßnahmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, ebenso zwischen Personalrat und Dienststellenleitung untersagt.[1] Die Neutralitätspflicht des Betriebs- bzw. Personalrats verbietet es, die Möglichkeit von Arbeitska...mehr