Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitskampf

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / F. Friedenspflicht

Rz. 17 Das Streikrecht wird eingeschränkt durch die Friedenspflicht. Dies bedeutet, dass aus einem bestehenden und wirksamen Verbands- oder Firmentarifvertrag keine gleichen Forderungen zum Anlass eines weiteren Arbeitskampfes führen können (BAG v. 8.2.1957, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG v. 21.12.1982, AP Nr. 76 zu Art. 9 Arbeitskampf; BAG v. 27.6.1989, DB 1989, 2...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / E. Fairnessgebot

Rz. 11 Auch wenn ein Streik hohe Kosten verursachen darf, so darf er andererseits nicht gerichtet sein auf die Vernichtung des Arbeitgebers (BAG v. 30.3.1982, AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG v. 31.5.1993, DB 1993, 1724; BAG v. 11.5.1993, DB 1993, 1724; BAG v. 24.4.2007, DB 2007, 1924; ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 131). Wenn schon der Arbeitskampf tarifbezogen aus...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / F. Gemeinwohl als Streikgrenze

Rz. 12 Anlässlich der Lokomotivführerstreiks ist es vermehrt zu Diskussionen darüber gekommen, ob das Recht zum Arbeitskampf, insb. das Streikrecht, durch das Gemeinwohl begrenzt wird. Das BAG hat einmal angenommen, dass das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzt werden darf (BAG GS v. 21.4.1971, AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Bayreuther, NZA 2008, 12). Solche Aussag...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / C. Erforderlichkeit und Angemessenheit der Arbeitskampfmittel

Rz. 4 Geeignet ist ein Arbeitskampfmittel, wenn durch seinen Einsatz die Durchsetzung des Kampfzieles gefördert werden kann. Dabei ist von einer Einschätzungsprärogative der den Arbeitskampf führenden Koalitionen auszugehen. Diese haben einen Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage, ob eine Arbeitskampfmaßnahme geeignet ist, Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuü...mehr

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§ 51 Aussperrung / F. Arbeitslosen und Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Der Entgeltverlust und die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte bei mittelbaren Arbeitskampffolgen führten zu der Frage, ob der mittelbar betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Kug oder Alg hat. Dies ist zumindest bei Auswirkungen innerhalb der umkämpften Branche nach der politisch motivierten Neufassung des § 116 AFG a.F. im Jahr 1986, jetzt § 146 SGB III, i.d.R. nic...mehr

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§ 51 Aussperrung / B. Rechtsgrundlagen der Aussperrung

Rz. 3 Die Rspr. hat die Befugnis zu Aussperrungsmaßnahmen wie folgt entwickelt. Zuerst wurde 1955 die lösende Aussperrung dem Streik gleichgestellt (BAG v. 28.1.1955, AuR 1955, 218). Dies wurde mit dem Gedanken der formellen Parität gerechtfertigt. 1971 erkannte dann die Rspr. die sog. suspendierende Aussperrung als Regel an (BAG v. 21.4.1971, AuR 1971, 353). Schließlich wur...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / E. Weitere Kampfmittel

Rz. 9 Unter dieser Überschrift geht es um andere Formen des Arbeitskampfes, dabei insb. um die Kooperationsverweigerung durch die Arbeitnehmer. Es soll dabei auch zu einer Druckausübung auf den Arbeitgeber kommen. Rz. 10 Hierzu gehört etwa die kollektive Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten, wie das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB . Des Weiteren kann es auch zu einer kollek...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / G. Paritätsprinzip

Rz. 14 Als oberster Grundsatz des Arbeitskampfrechtes fungiert das Prinzip der Waffengleichheit oder das Prinzip der Parität. Es wird auch als das maßstabsbildende Strukturprinzip des gesamten Arbeitskampfrechtes bezeichnet (ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 134). Das Paritätsprinzip sei Voraussetzung für ein funktionierendes Tarifvertragssystem (BAG v. 24.4.2007 – 1 AZR 252/0...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / G. Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks

Rz. 23 Ein gewerkschaftlicher Streikaufruf richtet sich an die Mitglieder, jedenfalls nicht an die anders organisierten Arbeitnehmer. Er verpflichtet alle betroffenen Mitglieder, sich am Streik zu beteiligen. Alle nicht oder anders organisierten Beschäftigten haben das Recht, sich dem Streik anzuschließen (BAG v. 29.11.1967 – GS 1/67, DB 1968, 1539; BAG v. 21.4.1971, AuR 197...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / B. Politischer Streik, Proteststreik, Demonstrationsstreik

Rz. 4 Beim politischen Streik ist nicht ein Arbeitgeber, sondern die Regierung, das Parlament oder die Justiz Adressat der Forderungen. Deswegen hält die weitaus überwiegende Auffassung diese Streikform für rechtswidrig. Zu folgern ist dies aus einem Eingriff in die verfassungsmäßige Ordnung gem. Art. 20 GG, zum anderen weil die Forderungen nicht tarifbezogen sind (LAG Münch...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 69. Kurzarbeit

Rz. 1028 Kurzarbeit ist die auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes bezogene Reduzierung bzw. Einstellung der sonst betriebsüblichen Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Umfang und Dauer der Reduzierung können höchst unterschiedlich sein. Überbrückt werden sollen auf diese Weise Zeiten schlechter Auftragslage ohne Entla...mehr

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§ 51 Aussperrung / E. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 14 Das BAG geht von einer Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei mittelbar arbeitskampfbedingten Arbeitszeitregelungen, wie z.B. der Verkürzung der Arbeitszeit, aus. Die Begründung nimmt Bezug auf eine drohende Paritätsstörung, wenn der Betriebsrat hierbei voll mitbestimmen würde. Die Rspr. spaltet dann das Mitbestimmungsrecht auf in ein ob und ein w...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / A. Streikrecht im GG

Rz. 1 Mittlerweile ist es allgemein anerkannt, dass das Streikrecht verfassungsrechtlich garantiert ist. "Das Grundrecht schützt als koalitionsmäßige Betätigung auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Sie werden jedenfalls insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst, als sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomi...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / A. Unterstützungsstreik

Rz. 1 Der Unterstützungsstreik ist zulässig (BAG v. 19.6.2007 – 1 AZR 396/06, NZA 2007, 1055). Bei einem Unterstützungsstreik unterstützen die Arbeitnehmer den Hauptarbeitskampf anderer Arbeitnehmer. Diese Form der Streikausübung fällt unter die Streikgarantie des Art. 9 Abs. 3 GG. Der Unterstützungsstreik ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Formen der Tarifflucht, der ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Vergütung nach dem EFZG

Rz. 620 → Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Rdn 633 ff.). Neben der Vergütung im Krankheitsfall (vgl. Rdn 634) regelt das EFZG auch die Vergütung an gesetzlichen Feiertagen, d.h. an Tagen, an denen keine Arbeitsleistung erbracht wird, § 2 EFZG. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitsvergütung, welche er ohne den Ausfall erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Dies h...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 663 Eine zeitliche Begrenzung des Geltungsbereichs erfährt das Gesetz dadurch, dass es nur für Erfindungen eines Arbeitnehmers gilt, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gemacht, d.h. fertiggestellt werden (§ 4 Abs. 2 ArbnErfG). Hierunter ist die Zeit zwischen dem rechtlichen Beginn und dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses zu verstehen. Rz. 664 Darü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Unterbrechung der Beschäftigung

Rz. 88 Kürzere Unterbrechungen der Tätigkeit (Urlaub, Krankheit, Kur, Freistellung aus persönlichen Gründen, Schöffen- oder Beisitzertätigkeit, Wehrübung, Arbeitskampf) sind nicht in das Zeugnis aufzunehmen (LAG Chemnitz v. 30.1.1996, AiB 1996, 505 m. Anm. Weuster). Durch längere gesetzliche oder vereinbarte Freistellungen von der Arbeitspflicht (Krankheit, unbezahlter Urlau...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.10 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemeinsamer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG): Der Begriff des Arbeitnehmers wird auch hier nach § 5 ArbGG definiert. Auch Entwicklungshelfer und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr werden als Arbeitnehmer im Sinne dieser Vo...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / D. Ultima-Ratio-Grundsatz

Rz. 9 Der Streik soll als letztes Mittel eingesetzt werden. Dies entspricht auch weitgehend der Tarifpraxis in der Bundesrepublik. Als rechtliches Prinzip gesehen bedeutet der Ultima-Ratio-Grundsatz für den Zeitpunkt des Streiks, dass grds. vor einem Streik Forderung erhoben und i.d.R. auch erfolglos Verhandlungen geführt werden müssen (BAG v. 18.2.2003, AuR 2004, 151; BAG v...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / I. Prozessuale Ausgangsbedingungen

Rz. 40 Zahlreich sind die Anträge der Arbeitgeberseite auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt, die Durchführung eines Streiks verbieten zu lassen. Wenn es auf der Grundlage solcher Verbotsanträge zur Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen kommt, so ist die Mobilisierung der Arbeitnehmer infrage gestellt (ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 228). Beachtet man dies...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)

Rz. 956 Das dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zustehende Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit führt häufig zu Streit mit dem Arbeitgeber, der nicht selten im einstweiligen Verfügungsverfahren gerichtlich ausgetragen wird. Es ist deshalb auch für diesen Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dringend anzuraten, losge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren können, dass Kündigungen nicht nur der vorherigen Anhörung, sondern zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. Rz. 190 Für die Wirksamkeit einer solchen Verei...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / H. Folgen des rechtswidrigen Streiks

Rz. 32 Die Gründe für einen rechtswidrigen Streik sind vielfältig. Zu denken ist an eine Verletzung der Friedenspflicht oder daran, dass das Streikziel tariflich nicht regelbar ist, dass es sich um einen politischen Streik oder Proteststreik handelt, dass der Streik nicht von einer Gewerkschaft getragen ist oder dass es zu Exzessen einzelner Streikwilliger kommt. Rz. 33 Bei r...mehr

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§ 46 Streik / B. Streikformen

Rz. 5 Nach dem Umfang und der Beteiligung der Arbeitnehmer können der Vollstreik oder Flächenstreik sowie Teilstreik oder Schwerpunktstreik unterschieden werden. Bezogen auf den Abschluss eines Tarifvertrages wird der Verbandsstreik, der zum Abschluss eines Verbandstarifvertrages führen soll, vom Firmenstreik, der zum Abschluss eines Firmentarifvertrages führen soll, untersc...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Sonderzahlung mit Mischcharakter bzw. ausschließlich für Betriebstreue

Rz. 437 Für Sonderzuwendungen mit Mischcharakter bedarf es hingegen einer ausdrücklichen einzel- oder kollektivvertraglichen Regelung, wenn die Sonderzahlung auch für Zeiten gekürzt werden soll, in denen keine oder nur eine unerhebliche Arbeitsleistung erbracht worden ist. Damit kann auch ein Arbeitnehmer, der während des gesamten Bezugszeitraumes arbeitsunfähig ist, eine So...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Betriebsrisikolehre

Rz. 517 Die Lehre vom Betriebsrisiko findet Anwendung, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit fähig und bereit ist, der Arbeitgeber ihn aber aus Gründen, die in seinem Betrieb liegen, nicht beschäftigen kann und weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer schuldhaft die Ursache für das Unterbleiben der Arbeitsleistung gesetzt haben (vgl. BAG v. 9.3.1983 – 4 AZR 301/80, DB 1983, 14...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / F. Warnstreik

Rz. 15 Verhandlungsbegleitende Warnstreiks dienen dem Vorankommen der Verhandlungen, indem die Arbeitnehmerseite Druck ausübt. Dabei sollen die Verbindungen nicht abgebrochen werden, sondern es soll nur für eine kurze Zeit, oft ein bis drei Stunden, gestreikt werden. Rechtliche Grenzen für die Dauer und/oder Wiederholung gibt es nicht (BAG v. 21.6.1988, DB 1988, 1952). Rz. 1...mehr

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§ 51 Aussperrung / D. Kalte Aussperrung oder mittelbare Arbeitskampffolgen

Rz. 10 In dieser Fallgruppe geht es um die Folgen von Arbeitskämpfen für andere Betriebe oder Betriebsteile und deren Beschäftigten. Es ist mittlerweile zu einer zunehmenden, auch international geprägten Vernetzung der Wirtschaft gekommen. Rz. 11 Nach § 615 S. 3 BGB muss der Arbeitgeber auch dann das Arbeitsentgelt zahlen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsbereit ist, der Arbeitge...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 2. Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien und zwischen diesen und Dritten

Rz. 24 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG ist die Zuständigkeit begründet für Streitigkeiten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen/Nichtbestehen eines Tarifvertrags. Das betrifft Streitigkeiten über das rechtswirksame Zustandekommen oder die Beendigung eines Tarifvertrags, die Auslegung von Tarifvorschriften aber auch die Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen. Unter § 2 Abs. 1...mehr

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§ 45 Allgemeines

Rz. 1 In einer freiheitlichen Gesellschaft wird der Streik für erforderlich angesehen, um die Unterlegenheit der Arbeitnehmer abzumildern. Streiks dienen aus deren Sicht der Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation. Das Streikrecht ist verfassungsrechtlich garantiert, gesetzlich aber nicht geregelt. Die Rspr. hat deshalb eine Reihe von Voraussetzungen und Grenzen entwic...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / E. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für Streiks

Rz. 12 Da der Streik gesetzlich nicht geregelt ist, hat die Rspr. folgende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen angenommen: Der Streik muss für tariflich regelbare Ziele geführt werden. Das BAG stellt dies klar und verknüpft dies sogar mit einem unbeachtlichen Alternativverhalten: Ein Streik, dessen Kampfziel auch die Durchsetzung einer friedenspflichtverletzenden oder tarifwidrige...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) "OT-Mitgliedschaft" des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband

Rz. 14 Tritt der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus, so hat dies nicht das sofortige Ende der Wirkungen des Tarifvertrages zu bedeuten, vielmehr gilt der Tarifvertrag bis zu seinem Ende weiter fort, § 3 Abs. 3 TVG. Weiterhin sind die in der Satzung festgelegten Kündigungsfristen grds. vom Arbeitgeber einzuhalten. Auch kann er mit einer außerordentlichen Kündigung nic...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / f) Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Rz. 41 Rechtliche wie praktische Schwierigkeiten entstehen, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nach ihrem fachlichen und persönlichen Geltungsbereich einschlägig sind. Dies bezeichnet das BAG als Tarifkollision. Dieser Begriff ist die übergreifende Bezeichnung für die Fälle der Tarifkonkurrenz und der Tarifpluralität, welche unterschieden werden müssen. Rz. 42 Tarifk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die zur Arbeit bereiten Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, Lohn und Gehalt weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Es i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.2 Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens (Abs. 3 Nr. 2b) Bewilligungsverfahren und Rechtsschutz

Rz. 37 Zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens kann die Aufsichtsbehörde ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung an bis zu 5 Sonn- und Feiertagen bewilligen. Rz. 38 Auch hier ist auf das Jahr, das der 1. Bewilligung folgt, abzustellen. Rz. 39 Nicht erforderlich ist dabei, dass der Schaden in derselben Betriebsstätte einzutreten droht, ausreichend ist insofern auch ein Scha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 18.1 Suspendierung durch Arbeitnehmer

Das Arbeitsverhältnis kann zeitweise suspendiert werden. Diese Fallgestaltung nimmt die Rechtsprechung an, wenn der Arbeitnehmer an einem Arbeitskampf teilnimmt. Es reicht aber nicht die Ausrufung eines Streiks aus. Die Suspendierung tritt erst durch die Erklärung des Arbeitnehmers, er werde teilnehmen ein.[1] Diese Erklärung kann aber auch konkludent erfolgen. In der Regel wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.9 Verstöße gegen untergesetzliche Vorschriften

Die Versetzung eines Arbeitnehmers verstößt nicht gegen eine gerichtliche Entscheidung i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber verurteilt worden ist, den Arbeitnehmer zu den bestehenden vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen, ohne dass der Inhalt der Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers Streitgegenstand gewesen wäre.[1] In einer Versetzung des Arbeitnehmers l...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.1 Umfang und Dauer der Arbeitszeit

Jugendliche dürfen gemäß § 8 Abs. 1 JArbSchG nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Die Vorschrift (als lex specialis zum allgemeinen Arbeitszeitgesetz – ArbZG) enthält ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverbot, das individualvertraglich nicht abbedungen werden kann[1]. Abweichungen zulasten der Jugendlichen sind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Arbeitskampfmaßnahmen.

Rn 31 Maßnahmen im Arbeitskampf können nur bei Hinzutreten besonderer Umstände sittenwidrig iSd § 826 sein, zB bei Verletzung des Prinzips der fairen Kampfführung (BGHZ 70, 277, 282; BB 79, 1377; NK-BGB/Katzenmeier § 826 Rz 60) oder beabsichtigter wirtschaftlicher Vernichtung des Gegners (BAG NJW 71, 1668). Schwierig kann die Beurteilung bei Sympathiearbeitskämpfen sein; völ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kollektives Arbeitsrecht.

Rn 4 Art 8 gilt nicht für kollektives Arbeitsrecht (Ferrari/Staudinger Art 8 Rom I Rz 11). Zu deliktischen Folgen des Arbeitskampfes s Art 9 ROM II, Rn 1 ff. Keine Regelung hat das Arbeitskampfstatut als solches erfahren. Das gilt auch für die internationalvertragsrechtlichen Anknüpfungsgegenstände im Zusammenhang mit dem Arbeitskampf, wie zB dessen Folgen für die Zahlung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Arbeitskampfmaßnahmen.

Rn 101 Str ist, ob ein rechtswidriger Streik einen unzulässigen Eingriff in das Recht am Unternehmen des Arbeitgebers (so die hM, s insb BAGE 1, 291, 300 [BAG 28.01.1955 - GS 1/54]; NJW 89, 57, 60 f mwN; 10, 631 Rz 19 ff; NZA 12, 1372 [BAG 19.06.2012 - 1 AZR 775/10]; 16, 1543 Rz 21; Soergel/Beater § 823 Anh V Rz 49; Staud/J Hager § 823 Rz D 47 f mwN; Lambrich/Sander NZA 14, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Widerrechtliches Mittel.

Rn 37 Eine Drohung ist widerrechtlich, wenn das angedrohte Mittel (Verhalten) gegen die Rechtsordnung verstößt, weil es strafbar, rechts- oder sittenwidrig ist. Widerrechtlich ist die Drohung mit einem Vertragsbruch (BGH NJW 95, 3053 [BGH 12.07.1995 - XII ZR 95/93]), selbst wenn eine wirksame und fällige Forderung durchgesetzt werden soll (BRHP/Wendtland § 123 Rz 29.1). Dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsmoment.

Rn 3 Maßgeblich ist gem Art 9 und Erw 27 2 das Recht des Ortes, an dem die Arbeitskampfmaßnahme erfolgt ist bzw erfolgen soll (Deinert ZESAR 12, 311; Knöfel EuZA 08, 242 ff; vgl auch Wagner IPRax 08, 10; BeckOKBGB/Spickhoff Art 9 ROM II Rz 6). Umstr ist die Frage nach der Anknüpfung bei einem transnationalen Arbeitskampf, zB wenn Piloten einer Fluggesellschaft in mehreren St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 612a erfasst nicht nur die Ausübung von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis, sondern jede Form der Ausübung von Rechten durch Arbeitnehmer (auch kollektiv über den Betriebsrat, BAG NZA 13, 1104 [BAG 16.05.2012 - 10 AZR 174/11]) und gewährleistet umfassenden Schutz als allg Maßregelungsverbot. Geschützt ist nur die Ausübung tatsächlich bestehender Rechte in zulässiger We...mehr