Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitskampf

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Rz. 9 Die betriebsverfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Wirtschaftsausschuss, Einigungsstelle und Vertretungen nach § 3 BetrVG) werden vom Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit in besonderem Maße geprägt.[1] Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit bildet ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Sonstige politische Gefahren (Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 61 Nach Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 sind die Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen ausgeschlossen. In der Praxis werden die danach ausgeschlossenen Gefahren aber über die DTV-Streik- und Aufruhrklausel regelmäßig wi...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.2 Zeitpunkt

Rz. 58 Der Betriebsrat entscheidet im Einberufungsbeschluss grundsätzlich frei über den Zeitpunkt der Betriebsversammlung. Er hat dabei die Vorgaben der §§ 43, 44 BetrVG und das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG zu beachten. Er ist daher verpflichtet, auf die betrieblichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.[1] Die Zustimmung des Arbeitgebers ist ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.1 Rechtsnatur und Dauer des Vergütungsanspruchs

Rz. 26 § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG sind keine bloßen Lohnerhaltungsnormen; denn sie bewirken nicht lediglich, dass der Arbeitnehmer, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, vergütet wird, als hätte er seine normale Arbeitsleistung erbracht. Vielmehr stellen diese Bestimmungen eine eigene materielle Anspruchsgrundlage dar.[1] § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG regelt allein ver...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Versammlungen während der Arbeitszeit

Rz. 2 Auszugehen ist von dem Grundsatz des § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wonach die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nach § 17 BetrVG und § 14a BetrVG während der Arbeitszeit stattfinden.[1] Dadurch soll erreicht werden, dass möglichst viele Arbeitnehmer an der Betriebsversammlung teilnehme...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.2 Gesetz zur Tarifeinheit

Um diese Entwicklung einzugrenzen, wurde 2015 das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Seitdem regelt § 4a TVG die Folgen einer Tarifpluralität. In § 4a Abs. 2 TVG ist der Ausgangspunkt eine Tarifkollision, die gesetzlich als eine Überschneidung der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften definiert ist. Eine solche Tarifkollision s...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 3 Koalitionsfreiheit

Durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG wird das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, für ‹jedermann und für alle Berufe› gewährleistet. Das Grundrecht gewährleistet zunächst die individuelle Koalitionsfreiheit, d. h. das Recht eines jeden – auch eines Ausländers – einen Verband zu gründen, einem solchen beizutreten und in i...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 380 geht davon aus, dass die Entscheidung über eine nach Art und Umfang gleiche Hauptforderung und der Partizipation mittelbar betroffener Arbeitnehmer am Arbeitskampfergebnis für den Arbeitskampf selbst von besonderer Bedeutung ist und i. d. R. mehrere Tarifbezirke im fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages betrifft. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass d...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert mit § 160 Abs. 5. Danach hat der Neutralitätsausschuss bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Arbeitskämpfen wie auch bei Kurzarbeit als Folge eines inländischen Arbeitskampfes (§ 100 Abs. 1) darüber zu entscheiden, ob in dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, dem der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, ...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.2 Vorschlagsberechtigung für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber

Rz. 9 Abs. 1 bestimmt die Gewerkschaften mit ihren Verbänden und die Arbeitgeberverbände mit ihren Vereinigungen zu den vorschlagsberechtigten Stellen für die Mitglieder der Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Damit wird den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden per Gesetz die Aufgabe zugeschrieben, unabhängig von ihren Mitgliedern die Interessen der Arbeitnehmer...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.1 Überwachung des Vorstands und der Verwaltung

Rz. 10 Der Verwaltungsrat hat den Vorstand und die Verwaltung zu überwachen (Abs. 1 Satz 1). In großer Übereinstimmung mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in der Privatwirtschaft hat der Verwaltungsrat nach seinem Aufgabenzuschnitt insbesondere Kontrollfunktionen. Die Aufgaben des Vorstands in diesem Zusammenhang enthält § 381. Der Verwaltungsrat w...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Arbeitskampf

Rz. 44 Besonderheiten für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte bestehen, wenn der Betrieb vom Arbeitskampf erfasst wird. Der Grundsatz lautet allerdings, dass die Mitbestimmungsrechte auch im Arbeitskampf gelten, egal ob die Mitglieder des Betriebsrats mitstreiken oder ausgesperrt sind.[1] Allerdings darf durch die Ausübung der Mitbestimmung nicht in die laufende Konfrontat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 73 Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. Es enthält darüber hinaus ausnahmsweise auch die Komponente der Dauer der Arbeitszeit, die vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Ab...mehr

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Arbeitskampf

1 Begriff und rechtliche Einordnung Bei der kollektiven Gestaltung der Arbeitsbedingungen stehen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkoalitionen als Parteien mit gegenläufigen Interessen gegenüber. Der Weg, zu einem Ausgleich dieser Positionen zu kommen, besteht zunächst in der Aushandlung von Tarifverträgen. Werden sich die Tarifparteien nicht einig, scheitern also die Verhand...mehr

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Arbeitskampf / 2.5 Arbeitskampf in der Kirche

In den Kirchen und ihren Einrichtungen hat es viele Jahrzehnte keine Streiks gegeben. Nach Ansicht der Kirchen sind Streiks nicht kirchengemäß und damit unzulässig. Dies wird mit dem durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung garantierten Selbstverwaltungsrecht begründet. Bislang wurden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes unter Einschalt...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.11 Sabbatjahr

Bei Beschäftigten, die während eines Sabbatjahres (Sabbatical) an einem Arbeitskampf teilnehmen, verlängert sich das Sabbatjahr um die Tage der Teilnahme am Arbeitskampf, wenn das Entgelt für die Tage des Arbeitskampfs nicht gezahlt wurde.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.14 Sozialversicherung

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs fort (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), während eines rechtswidrigen Arbeitskampfs entfällt hingegen die Versicherungspflicht. Bei Beschäftigten, die freiwillig in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, besteht die Mitgliedschaft unverän...mehr

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Arbeitskampf / 2.10 Verhältnis zum Betriebs- bzw. Personalrat

Im Fall eines Arbeitskampfs haben sich Betriebsrat bzw. Personalrat neutral zu verhalten. Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bzw. § 66 Abs. 2 BPersVG sind Arbeitskampfmaßnahmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, ebenso zwischen Personalrat und Dienststellenleitung untersagt.[1] Die Neutralitätspflicht des Betriebs- bzw. Personalrats verbietet es, die Möglichkeit von Arbeitska...mehr

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Arbeitskampf / 2.3 Einsatz von Beamten im Arbeitskampf

Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes darf im Fall eines rechtmäßigen Streiks nicht den Einsatz der bei ihm beschäftigten Beamten auf den bestreikten Arbeitsplätzen anordnen, um die Auswirkungen des Streiks zu mildern. Durch den Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen würde erheblich in die Koalitionsfreiheit in Gestalt des Streikrechts der Gewerkschaft eingeg...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.3 Ersatzkräfte

Der Arbeitgeber kann freiwillige Ersatzkräfte einstellen, um die wirtschaftlichen Folgen eines Streiks zu mindern, er darf auch durch Streik ausgefallene Arbeiten an Dritte vergeben.[1] Wenn ein Arbeitgeber während eines Streiks für die nicht streikenden Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen anordnet, so hat er dies dem Betriebsrat im V...mehr

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Arbeitskampf / 3 Arbeitgebermaßnahmen

Ebenso wie seitens der Verfassung (Art. 9 Abs. 3 GG) den Beschäftigten das Recht zum Streik eingeräumt wird, haben auch die Arbeitgeber das Recht, auf einen Streik zu reagieren bzw. selbst als Tarifvertragspartei einen Arbeitskampf einzuleiten, z. B. durch eine Angriffsaussperrung. Für den Arbeitskampf stehen auf Arbeitgeberseite im Wesentlichen die Aussperrung und die suspe...mehr

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Arbeitskampf / 3.4 Anordnung von Sonntagsarbeit

Um streikbedingte Arbeitsrückstände abzuarbeiten, könnte ein Arbeitgeber auf die Idee kommen, während eines Arbeitskampfs Sonntagsarbeit anzuordnen. Grundsätzlich soll sonntags nicht gearbeitet werden; die Aufsichtsbehörde könnte Sonntagsarbeit aber genehmigen, wenn es sonst zu Schäden kommt. Allerdings können drohende Schäden zulasten des bestreikten Arbeitgebers Sonntagsar...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.5 Zugangsrecht

Es ist streitig, ob unmittelbar vor bzw. während eines Arbeitskampfs das betriebsverfassungsrechtliche Zugangsrecht (§ 2 Abs. 2 BetrVG) der Gewerkschaften in vollem Umfang besteht oder eingeschränkt ist. Solange die Gewerkschaften lediglich die Aufgaben und Befugnisse nach dem BetrVG wahrnehmen, ist kein Grund ersichtlich, das Zugangsrecht während eines Arbeitskampfs einzusc...mehr

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Arbeitskampf / 6 Illegale Arbeitskämpfe

Im Falle eines rechtswidrigen Streiks kann ein Arbeitnehmer ggf. nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich gekündigt werden, da sein Verhalten nicht durch einen Streik gerechtfertigt ist und die Hauptleistungspflichten nicht suspendiert sind. Das Verhalten stellt demnach eine ungerechtfertigte Arbeitsverweigerung dar. Es sind aber im Fall einer Kündigung alle vernünftigerwe...mehr

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Arbeitskampf / 2.1 Voraussetzungen eines Streiks

Art. 9 Abs. 3 GG räumt für jedermann und für alle Berufe das Recht ein, zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, Vereinigungen zu bilden. Kernbereich dieser Koalitionsfreiheit ist das Recht der Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen), Tarifverträge zu schließen. Zum Abschluss von Tarifverträgen kann es aus Sicht einer oder beider Tarifparteien n...mehr

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Arbeitskampf / 3.1 Aussperrung

Aussperrung bezeichnet die von den Arbeitgebern planmäßig vorgenommene Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnfortzahlung zur Erreichung eines bestimmten Ziels, welches regelmäßig darin liegt, einen Streik durch Erhöhung des wirtschaftlichen Drucks auf die Gegenseite abzukürzen.[1] Durch eine Aussperrung werden ebenso wie im Fall eines Streiks d...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.3 Jahressonderzahlung

Besteht aufgrund eines Arbeitskampfs für mindestens einen vollen Kalendermonat kein Anspruch auf Entgelt, so ist die Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 TVöD) anteilig zu kürzen.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.15 Betriebliche Altersversorgung

Die Pflichtversicherung in einer betrieblichen Altersversorgung (VBL/Zusatzversorgungskassen) bleibt auch während eines Arbeitskampfs bestehen. Zahlungen sind jedoch nicht zu leisten, damit vermindert sich das zusatzversorgungspflichtige Entgelt und damit auch die spätere Betriebsrente. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 ATV/ATV-K werden volle Kalendermonate, für die keine Umlagen entri...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.6 Flashmob

Zu einer neuen Form des Arbeitskampfs rief die Gewerkschaft ver.di im Jahr 2007 anlässlich der Verhandlungen zum Manteltarifvertrag im Einzelhandel auf: Über die Homepage wurden 40 bis 50 Personen gesucht, die in einer bestreikten Filiale Einkaufswagen mit Waren füllten und diese stehen ließen zum Teil mit der Begründung, das Geld vergessen zu haben. Eine Störungsvariante be...mehr

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Arbeitskampf / 2.14 Streikfolgen

Während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten für die Zeit, während der sich die Arbeitnehmer am Streik beteiligen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Im Zuge der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung ist es möglich, dass inländische Arbeitgeber bzw. Beschäftigte durch ausländ...mehr

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Arbeitskampf / 2.12 Streikformen

Ein Streik kann in ganz unterschiedlichen Formen auftreten. Man unterscheidet den politischen Streik, den Unterstützungsstreik, den Boykott, die Blockade und die Betriebsbesetzung, den Teilstreik, den Warnstreik, den Erzwingungsstreik, den Bummelstreik, den Wellenstreik, die Arbeitsniederlegung als Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und den Proteststreik. Eine neue Form de...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.2 Urlaub

Arbeitnehmer, deren Urlaub vor einem Streik bewilligt wurde, haben Anspruch auf Urlaubsentgelt auch während der Streiktage, die in die Zeit des Urlaubs fallen. Der Urlaub wird nicht dadurch unterbrochen, dass während des bewilligten Urlaubs der Betrieb bestreikt wird.[1] Arbeitnehmer, die sich zur Zeit des Arbeitskampfs im Urlaub befinden, haben auch Anspruch auf Feiertagslo...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.12 Mitteilungspflichten

Im Fall eines Streiks ist der Arbeitgeberverband, dem der Arbeitgeber angehört, zu unterrichten. Ebenso besteht eine Anzeigepflicht des Arbeitgebers gemäß § 320 Abs. 5 SGB III gegenüber der Agentur für Arbeit. Damit beginnt die Neutralitätspflicht der Agentur für Arbeit, d. h. sie hat grundsätzlich die Vermittlungsbemühungen in dem durch den Arbeitskampf betroffenen Bereich e...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.4 Boykott

Im Fall von Boykottmaßnahmen rufen die Gewerkschaften dazu auf, mit einem oder mehreren Arbeitgebern keine Verträge abzuschließen. Dies kann sich zum einen darauf richten, keine Arbeitsverträge einzugehen, die der Arbeitgeber eventuell abschließen möchte, um Arbeitnehmer auf bestreikten Arbeitsplätzen einzusetzen, und zum anderen auf den Abschluss von Verträgen, mit denen Le...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.10 Altersteilzeit

Nehmen Beschäftigte, die sich in Altersteilzeit befinden, während der Arbeitsphase des Blockmodells der Altersteilzeit an einem Streik teil, so verlängert sich die Arbeitsphase um die Hälfte der Tage, für die der Entgeltanspruch entfallen ist. § 8 Abs. 3 TV ATZ gilt hier entsprechend. In der Freizeitphase des Blockmodells wirkt sich eine Teilnahme an einem Arbeitskampf nicht...mehr

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Arbeitskampf / 5.3 Kündigung

Die Schlichtungsvereinbarung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich kündbar.mehr

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Arbeitskampf / 1 Begriff und rechtliche Einordnung

Bei der kollektiven Gestaltung der Arbeitsbedingungen stehen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkoalitionen als Parteien mit gegenläufigen Interessen gegenüber. Der Weg, zu einem Ausgleich dieser Positionen zu kommen, besteht zunächst in der Aushandlung von Tarifverträgen. Werden sich die Tarifparteien nicht einig, scheitern also die Verhandlungen, kann es zu einem Arbeitskam...mehr

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Arbeitskampf / 2.7 Spartenarbeitskampf

Im Jahr 2010 gab es in der Rechtsprechung des BAG eine Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit.[1] Durch das Tarifeinheitsgesetz vom Juli 2015 wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) geändert, so dass wieder der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gilt. Haben mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Beschäftigtengruppe abgeschlossen, findet i...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.2 Unterstützungsstreik

Mit einem Unterstützungsstreik (zum Teil gleichbedeutend mit Sympathiestreik oder Solidaritätsstreik[1], zum Teil wird hier unterschieden[2]) werden Aktionen in fremden Tarifgebieten gegen Arbeitgeber(verbände), von denen man selbst nichts fordert, unterstützt. Diese waren nach der älteren Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig, da der bestreikte Arbeitgeber dem Arbeitskamp...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.9 Entgelt im Krankheitsfall

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer, der sich nicht am Streik beteiligt, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern seine Beschäftigung trotz des Streiks möglich wäre.[1] Erkrankte Beschäftigte haben keine Ansprüche auf Entgelt im Krankheitsfall, wenn in der Verwaltung bzw. dem Betrieb, dem der Beschäftigte angehört, aufgrund des Arbeitskampfs nicht gearbeitet wird u...mehr

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Arbeitskampf / 2.11 Schulungsveranstaltungen

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung mit dem Thema "Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf" zu zahlen. Eine solche Schulungsveranstaltung kann nur dann als erforderlich angesehen werden, wenn ein konkreter, aktueller und betriebsbezogener Anlass besteht, wenn also insbesond...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.6 Keine Existenzvernichtung

Streikmaßnahmen dürfen nicht so weit gehen, dass sie für den Arbeitgeber existenzbedrohend sind. Dies wäre beim Arbeitskampf im Jahr 2006 geschehen, als die zentrale Datenverarbeitung und die Finanzkassen des Saarlands bestreikt wurden und das Saarland kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand. Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat im Wege einer Zwischenverfügung (§ 62 Abs. 2 Satz...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.3 Streik gegen Außenseiter

Es handelt sich nach Ansicht des BAG um keinen unzulässigen Sympathiestreik, wenn ein nicht einem Arbeitgeberverband angehörender Arbeitgeber nach Ablauf eines Verbandstarifvertrags in einen um dessen Neuabschluss geführten Verbandsarbeitskampf einbezogen wird, obwohl der Firmentarifvertrag, den der Arbeitgeber mit der streikenden Gewerkschaft abgeschlossen hat, noch nicht g...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.6 Streikbruchprämie

Ein bestreikter Arbeitgeber kann sich durch Zahlung einer Streikbruchprämie gegen einen Arbeitskampf wehren mit dem Ziel, Beschäftigte mittels einer finanziellen Leistung dazu anzuhalten, sich nicht an einem erwarteten Streik zu beteiligen, also von ihrem Streikrecht keinen Gebrauch zu machen. Dies ist kein generell unzulässiges Kampfmittel. Eine tägliche Streikbruchprämie i...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.3 Friedenspflicht

Ein Tarifvertrag hat zum einen die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen kollektivrechtlich zu ordnen (Ordnungsfunktion), und zum anderen, zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern Frieden zu schaffen (Friedensfunktion). Die Friedensfunktion hat zur Rechtsfolge, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags Arbeitskämpfe mit dem Ziel, in diesem Tarifvertrag enthaltene Regelungsb...mehr

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Arbeitskampf / 3.2 Aufrechterhaltung des Betriebs

Der Arbeitgeber kann versuchen, den Betrieb auch ohne die streikenden Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten (Strategie der offenen Tür). Arbeitswilligen hat er nach den Grundsätzen des Beschäftigungs- und Entgeltrisikos im Arbeitskampf die Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Arbeitgeber kann nachweisen, dass die Beschäftigung ihm unmöglich wäre oder zwar möglich, aber wirtschaft...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.11 Bummelstreik

Beim Bummelstreik oder dem "Dienst nach Vorschrift" wird gerade nicht kollektiv die Arbeit niedergelegt. Hier handelt jeder Arbeitnehmer verdeckt, indem er einerseits seine Leistung anbietet, sie andererseits aber bewusst nicht in der geschuldeten Weise erbringt.[1] Diese unzulässige Art des Arbeitskampfs verletzt die Regeln eines fairen Arbeitskampfs. Hinsichtlich des Flugl...mehr

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Arbeitskampf / 2.13 Durchführung des Streiks

Seitens des Arbeitgebers sollten die Beschäftigten über den Arbeitgeberstandpunkt informiert und über die möglichen Auswirkungen der gewerkschaftlichen Ziele hinsichtlich der Kosten für den Betrieb bzw. für den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse unterrichtet werden. Während eines Arbeitskampfs ist insbesondere für die Arbeitgeber bzw. Verbände eine aktive Öffentlichkeitsarb...mehr

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Arbeitskampf / 2.6 Erhaltungs- und Notstandsarbeiten

Erhaltungsarbeiten sind diejenigen Arbeiten, die erforderlich sind, um für die Dauer des Arbeitskampfs die sächlichen Betriebsmittel in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Beginn des Arbeitskampfs befunden haben. Hierzu gehören zum einen die Fortsetzung der Produktion (z. B. bei Hochöfen und chemischen Prozessen) und zum anderen auch Maßnahmen, um den endgültigen Ve...mehr