Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitskampf

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Arbeitskampf / 2.1.6 Keine Existenzvernichtung

Streikmaßnahmen dürfen nicht so weit gehen, dass sie für den Arbeitgeber existenzbedrohend sind. Dies wäre beim Arbeitskampf im Jahr 2006 geschehen, als die zentrale Datenverarbeitung und die Finanzkassen des Saarlands bestreikt wurden und das Saarland kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand. Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat im Wege einer Zwischenverfügung (§ 62 Abs. 2 Satz...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.6 Streikbruchprämie

Ein bestreikter Arbeitgeber kann sich durch Zahlung einer Streikbruchprämie gegen einen Arbeitskampf wehren mit dem Ziel, Beschäftigte mittels einer finanziellen Leistung dazu anzuhalten, sich nicht an einem erwarteten Streik zu beteiligen, also von ihrem Streikrecht keinen Gebrauch zu machen. Dies ist kein generell unzulässiges Kampfmittel. Eine tägliche Streikbruchprämie i...mehr

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Arbeitskampf / 2.11 Schulungsveranstaltungen

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung mit dem Thema "Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf" zu zahlen. Eine solche Schulungsveranstaltung kann nur dann als erforderlich angesehen werden, wenn ein konkreter, aktueller und betriebsbezogener Anlass besteht, wenn also insbesond...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.3 Streik gegen Außenseiter

Es handelt sich nach Ansicht des BAG um keinen unzulässigen Sympathiestreik, wenn ein nicht einem Arbeitgeberverband angehörender Arbeitgeber nach Ablauf eines Verbandstarifvertrags in einen um dessen Neuabschluss geführten Verbandsarbeitskampf einbezogen wird, obwohl der Firmentarifvertrag, den der Arbeitgeber mit der streikenden Gewerkschaft abgeschlossen hat, noch nicht g...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.3 Friedenspflicht

Ein Tarifvertrag hat zum einen die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen kollektivrechtlich zu ordnen (Ordnungsfunktion), und zum anderen, zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern Frieden zu schaffen (Friedensfunktion). Die Friedensfunktion hat zur Rechtsfolge, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags Arbeitskämpfe mit dem Ziel, in diesem Tarifvertrag enthaltene Regelungsb...mehr

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Arbeitskampf / 3.2 Aufrechterhaltung des Betriebs

Der Arbeitgeber kann versuchen, den Betrieb auch ohne die streikenden Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten (Strategie der offenen Tür). Arbeitswilligen hat er nach den Grundsätzen des Beschäftigungs- und Entgeltrisikos im Arbeitskampf die Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Arbeitgeber kann nachweisen, dass die Beschäftigung ihm unmöglich wäre oder zwar möglich, aber wirtschaft...mehr

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Arbeitskampf / 2.13 Durchführung des Streiks

Seitens des Arbeitgebers sollten die Beschäftigten über den Arbeitgeberstandpunkt informiert und über die möglichen Auswirkungen der gewerkschaftlichen Ziele hinsichtlich der Kosten für den Betrieb bzw. für den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse unterrichtet werden. Während eines Arbeitskampfs ist insbesondere für die Arbeitgeber bzw. Verbände eine aktive Öffentlichkeitsarb...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.5 Zugangsrecht

Es ist streitig, ob unmittelbar vor bzw. während eines Arbeitskampfs das betriebsverfassungsrechtliche Zugangsrecht (§ 2 Abs. 2 BetrVG) der Gewerkschaften in vollem Umfang besteht oder eingeschränkt ist. Solange die Gewerkschaften lediglich die Aufgaben und Befugnisse nach dem BetrVG wahrnehmen, ist kein Grund ersichtlich, das Zugangsrecht während eines Arbeitskampfs einzusc...mehr

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Arbeitskampf / 3.4 Anordnung von Sonntagsarbeit

Um streikbedingte Arbeitsrückstände abzuarbeiten, könnte ein Arbeitgeber auf die Idee kommen, während eines Arbeitskampfs Sonntagsarbeit anzuordnen. Grundsätzlich soll sonntags nicht gearbeitet werden; die Aufsichtsbehörde könnte Sonntagsarbeit aber genehmigen, wenn es sonst zu Schäden kommt. Allerdings können drohende Schäden zulasten des bestreikten Arbeitgebers Sonntagsar...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.11 Bummelstreik

Beim Bummelstreik oder dem "Dienst nach Vorschrift" wird gerade nicht kollektiv die Arbeit niedergelegt. Hier handelt jeder Arbeitnehmer verdeckt, indem er einerseits seine Leistung anbietet, sie andererseits aber bewusst nicht in der geschuldeten Weise erbringt.[1] Diese unzulässige Art des Arbeitskampfs verletzt die Regeln eines fairen Arbeitskampfs. Hinsichtlich des Flugl...mehr

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Arbeitskampf / 2.6 Erhaltungs- und Notstandsarbeiten

Erhaltungsarbeiten sind diejenigen Arbeiten, die erforderlich sind, um für die Dauer des Arbeitskampfs die sächlichen Betriebsmittel in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Beginn des Arbeitskampfs befunden haben. Hierzu gehören zum einen die Fortsetzung der Produktion (z. B. bei Hochöfen und chemischen Prozessen) und zum anderen auch Maßnahmen, um den endgültigen Ve...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.7 Gleitzeit

Eine Teilnahme am Streik wirkt sich nicht auf das Gleitzeitkonto eines Beschäftigten aus. Die Suspendierung der Hauptleistungspflichten führt zu einer entsprechenden Minderung des Arbeitszeitsolls. Gleiches gilt für Beschäftigte, die zwar nicht streiken, aufgrund von Streikfolgen jedoch nicht beschäftigt werden. Der Arbeitgeber ist zur Kürzung der Vergütung berechtigt.[1] Da...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.4 Betriebsversammlungen/Personalversammlungen

Auch in bestreikten Betrieben können Betriebsversammlungen stattfinden, dabei behalten die teilnehmenden Arbeitnehmer ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie sich ansonsten am Streik beteiligen.[1] Gleiches gilt bei Personalversammlungen.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.6 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Eine streikende oder ausgesperrte Arbeitnehmerin hat während dieser Zeit keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Die Mutterschutzfrist verlängert sich durch die Teilnahme am Streik nicht.mehr

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Arbeitskampf / 5.2 Verhandlungsgegenstand

Die Schlichtungsvereinbarung gilt für Tarifverhandlungen über den Abschluss von allgemeinen Entgelterhöhungen sowie für andere in diese Tarifverhandlungen einbezogene Verhandlungsgegenstände. Bei sonstigen Tarifverhandlungen findet die Schlichtungsvereinbarung nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.mehr

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Arbeitskampf / 2.12.8 Teilstreik

Im Falle eines Teil- oder Schwerpunktstreiks werden nur wichtige Teilbereiche von Betrieben oder Branchen durch Arbeitsniederlegungen bestreikt. Aufgrund des Arbeitsausfalls in diesem Bereich kommt es dann zu Arbeits- und Produktionsausfällen in anderen, von diesem bestreikten Bereich abhängigen Bereichen. Im Gegensatz dazu steht der Flächenstreik, bei dem im jeweiligen Tari...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.10 Erzwingungsstreik

Der Erzwingungsstreik ist der von der Verfassung geschützte Streik, der von der Arbeitgeberseite mit den entsprechenden Gegenmaßnahmen beantwortet werden kann. Dieser kann in der Form eines Flächenstreiks oder eines Teil- bzw. Schwerpunktstreiks geführt werden.mehr

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Arbeitskampf / 2.12.14 Proteststreik

Kommt es z. B. anlässlich von Betriebsschließungen zu nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitsniederlegungen, so ist es streitig, ob die Organisation eines solchen sog. Proteststreiks einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 BGB darstellt und zur fristlosen Kündigung rechtfertigt.[1]mehr

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Arbeitskampf / 2.1.1 Rechtfertigung

Die Arbeitsniederlegung im Rahmen eines Streiks ist zunächst ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers, der jedoch durch Art. 9 Abs. 3 GG gerechtfertigt ist, sodass Arbeitnehmer, die bei einem rechtmäßigen Streik ohne Kündigung die Arbeit niederlegen, ihren Arbeitsplatz verlassen oder ihn gar nicht aufsuchen, daher rechtmäßig handeln. Das Streikr...mehr

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Arbeitskampf / 2.9 Auszubildende

Auszubildende haben das Recht, sich an Streikaktionen für verbesserte Ausbildungsbedingungen zu beteiligen.[1] Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, haben nicht das Recht, sich an Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen. Auch während interner Schulungsveranstaltungen oder des Berufsschulunterrichts besteht das Streikrecht.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.4 Vermögenswirksame Leistungen

Entfällt für einen vollen Kalendermonat der Anspruch auf Entgelt, besteht in diesem Kalendermonat kein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 4 TVöD.mehr

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Arbeitskampf / 2.1.5 Streikaufruf

Der Streikaufruf einer Gewerkschaft muss dem betroffenen Arbeitgeber bekannt werden. Eine förmliche Mitteilung ist nicht notwendig, es reicht aus, wenn ein Flugblatt verteilt wird, aus dem die Streikmaßnahme sowie der Zeitpunkt des Streikbeginns ersichtlich sind.[1] Hinweis Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn ihm ein entsprechender Streikbeschluss der Gewerkschaft zugrunde li...mehr

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Arbeitskampf / 3.3 Suspendierende Stilllegung

Das BAG hat in seiner "Busfahrer-Entscheidung"[1] erstmals entschieden, dass sich ein Arbeitgeber gegen einen Streik auch mit einer suspendierenden Stilllegung seines Betriebs wehren kann. Mit einer solchen Entscheidung beugt sich der Arbeitgeber einem Streik und legt den Betrieb still. Als Folge dieser Betriebsstilllegung werden auch die Hauptleistungspflichten der nicht st...mehr

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Arbeitskampf / 2.4 Streikrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet die Koalitionsfreiheit auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllen.[1] Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, einen Arbeitsplatz mit einem Angestellten oder einem Beamten zu besetzen. Besetzt er eine Stelle mit einem Arbeitnehmer, so ist er an die Regeln de...mehr

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Arbeitskampf / 4 Verhältnismäßigkeit

Während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs gilt der Grundsatz der Kampfparität und der Freiheit der Wahl der Kampfmittel.[1] Mit den Mitteln des Arbeitskampfrechts soll ein Gleichgewicht der Gewerkschaften einerseits und der Arbeitgeber andererseits erreicht werden. Für alle Arbeitskampfmittel gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Beantwortet ein Arbeitgeberverband einen e...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.7 Kollektive Krankmeldungen (Go sick)

Kein Streik im rechtlichen Sinne sind kollektive Krankmeldungen mit dem Ziel der Beschäftigten, Druck auf den Arbeitgeber aufzubauen. In den 1970er-Jahren meldeten sich die Flugleiter an bestimmten Stichtagen wiederholt arbeitsunfähig (Go sick), wodurch der Flugverkehr gravierend gestört wurde. Ein solches streikähnliches Verhalten verletzt den Grundsatz eines fairen Arbeits...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.5 Arbeitsbefreiung

Ein Mitglied des Betriebsrats, das aufgrund einer Schulungsveranstaltung i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt ist, behält auch während eines Streiks den Anspruch auf Arbeitsentgelt. Es kommt nicht darauf an, ob der Beschäftigte am Streik teilgenommen hätte. Kein Anspruch besteht jedoch, wenn der Arbeitnehmer seine Teilnahme am Streik...mehr

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Arbeitskampf / 5.1 Schlichtungsverfahren

Die Einleitung des Schlichtungsverfahrens setzt voraus, dass die Tarifverhandlungen von mindestens einer Tarifvertragspartei förmlich für gescheitert erklärt worden sindoder die Tarifvertragsparteien gemeinsam die Schlichtung anrufen. Das Schlichtungsverfahren kann innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erklärung des Scheiterns von jeder Tarifvertragspartei eingeleitet we...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.5 Blockade und Betriebsbesetzung

Blockaden (Absperrungen von außen) eines Betriebs, die jeglichen Zutritt verwehren, sind unzulässig[1], z. B. um die Lieferung von im Betrieb benötigtem Material und die Auslieferung von Erzeugnissen eines Betriebs zu verhindern. Das Abstellen sperriger Gegenstände vor Eingängen oder Einfahrten sowie das Verhindern der Zufahrt von Lastkraftwagen durch Personen vor den Fahrze...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.1 Entgelt

Als Folge eines rechtmäßigen Streiks sind die Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrags, nämlich einerseits die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und andererseits zur Zahlung des Entgelts, suspendiert. Ein Entgeltanspruch der Streikenden entfällt somit für diese Zeit.[1] Der Entgeltanspruch besteht so lange nicht, bis die Gewerkschaft dem Arbeitgeber oder dessen Arbeitgeber...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.1 Streikposten

Regelmäßig werden Streikposten vor dem Betrieb aufgestellt. Das Aufstellen dieser Streikposten ist rechtmäßig. Diese dürfen nicht streikenden Arbeitnehmern deutlich machen, dass ihr Verhalten von den Streikenden als unsolidarisch empfunden wird und ihr Verhalten die Arbeitgeberseite stärkt. Die Streikposten dürfen die nicht streikenden Arbeitnehmer jedoch nicht beschimpfen od...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.2 Absperrungen

Werden Fahrzeuge vor einer Arbeits- oder Betriebsstätte abgestellt, die die Zufahrt bzw. den Zugang unmöglich machen, so liegt eine verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) seitens der Streikenden vor, derer sich die Arbeitgeber mit Gewalt erwehren können. Derartig abgestellte Fahrzeuge sollten daher weggeschoben oder abgeschleppt werden. Ist der Zugang mit Ketten oder Schlössern ve...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.7 Einsatz von Arbeitsmitteln durch Streikende

Streikende Arbeitnehmer dürfen sich während eines Streiks nicht der ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel oder Räumlichkeiten des Arbeitgebers bedienen. So handeln z. B. Müllwerker rechtswidrig, die mit den Müllfahrzeugen zu einer Demonstration fahren oder die Fahrzeuge zur Blockade einer Straße oder Zufahrt einsetzen. Diese eigenmächtige Benutzung der ihnen anvertrau...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.2 Von Gewerkschaft getragen

Ein Streik ist nur dann zulässig, wenn er von einer Gewerkschaft organisiert und durchgeführt wird.[1] Jeder Streik und jede Aussperrung in einer Auseinandersetzung um einen Verbandstarifvertrag bedürfen eines Vorstandsbeschlusses der jeweiligen Koalition. Die Gegenseite muss vom Vorstandsbeschluss Kenntnis bekommen, um zu erkennen, ob es sich um eine zulässige oder eine unz...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.8 Wochenfeiertage

Nach § 2 EFZG besteht der Anspruch auf Feiertagslohnzahlung, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertags ausgefallen ist. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Arbeitsausfall auf einem Streik beruht.[1] Falls eine Gewerkschaft bzw. die Beschäftigten das Ende eines Streiks vor einem Feiertag dem Arbeitgeber nicht mitteilen, besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.4 Streikbeschluss

Nach der Entscheidung der Gewerkschaftsführung, einen Streik einzuleiten, ergeht der Beschluss zur Durchführung der Streikurabstimmung, zu der alle Gewerkschaftsmitglieder aufgerufen werden. Nach der Durchführung der Urabstimmung wird der Streikbeschluss der Mitglieder von der Gewerkschaftsführung genehmigt und es ergeht sodann an alle Gewerkschaftsmitglieder der Streikbefeh...mehr

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Arbeitskampf / 2.2 Kein Streikrecht für Beamte

Nach überwiegender Meinung haben Beamte kein Streikrecht, da es sich mit dem Rechtsstatus der Beamten und den ihnen zugewiesenen Funktionen nicht vertragen würde, wenn sie für ihre Belange gegen den Gesetzgeber streiken. Das statusbezogene Streikverbot für Beamte stellt einen tragenden Verfassungsgrundsatz dar.[1] Ein Streik von Beamten würde sich zudem auch nicht für oder ge...mehr

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Arbeitskampf / 2.8 Gefährdung des Gemeinwohls

Streikmaßnahmen sind einzuschränken, wenn durch die Maßnahmen das Gemeinwohl betroffen ist, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Gemeinwohl zu verhindern. Aus diesem Grund sind Streikmaßnahmen z. B. im Blutspendedienst nur eingeschränkt zulässig, da ansonsten die Gefahr des Zusammenbruchs der örtlichen Notfallversorgung bestünde. Sofern die Grenzen der Verhältnismäßigkeit ...mehr

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Arbeitskampf / 7 Rechtsschutz

Bestreikte Arbeitgeber können vor dem zuständigen Arbeitsgericht einen Antrag auf Unterlassung von Streikmaßnahmen stellen. Handelt es sich um ein Unternehmen mit bundesweiten Betrieben, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Es kommt für die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts nicht darauf an, von wo die Streikeinsätze (...mehr

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Arbeitskampf / 5 Schlichtungsvereinbarung

Das Schlichtungsverfahren des öffentlichen Dienstes richtet sich nach der Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren. Die Bundesrepublik Deutschland und die VKA einerseits haben mit ver.di und dbb tarifunion andererseits die gleichlautende Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren vom 25. Oktober 2011 abgeschlossen.[1] Sie findet für Tarifverhandlungen auf Landesebene etw...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.12 Wellenstreik

Bei einem Wellenstreik wird in einem Betrieb in einzelnen Abteilungen und Schichten zu jeweils verschiedenen Zeiten unterschiedlich lange die Arbeit niedergelegt. Abwehrmaßnahmen sind für den Arbeitgeber oft nicht mehr planbar. Sofern Arbeitnehmer für den Rest einer laufenden Schicht nicht mehr beschäftigt werden können, verlieren sie nach den Grundsätzen des Arbeitskampfris...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.9 Urabstimmung

Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Urabstimmung während der Arbeitszeit im Betrieb bzw. am Sitz der Verwaltung zu dulden. Ebenso liegt es in der Entscheidung des Arbeitgebers, wenn eine Urabstimmung während der Arbeitszeit durchgeführt wird, ob er den Arbeitnehmern Arbeitsbefreiung zur Stimmabgabe gewährt; grundsätzlich haben Arbeitnehmer für diese Zeit ke...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.10 Versammlungsgesetz

Streikmaßnahmen, die darauf gerichtet sind, auch Außenstehende (z. B. Kunden oder Passanten) zum Zweck der kollektiven Teilhabe einzubeziehen, können Versammlungen im Sinne des GG und des Versammlungsgesetzes sein. So stellt es rechtlich eine anmeldepflichtige Versammlung dar, wenn Gewerkschaftler von der Geschäftsstelle vor ein Bekleidungsgeschäft ziehen und dort im öffentl...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.1 Politischer Streik

Ein Streik darf nur zur Erreichung einer gesetzlich zulässigen Tarifregelung geführt werden, dabei wird Druck auf den oder die Arbeitgeber ausgeübt, die mit Gegenmaßnahmen oder Nachgeben auf Arbeitsniederlegungen reagieren können. Unzulässig sind in Deutschland daher sog. politische Streiks, z. B. Protestaktionen gegen die Änderung von Gesetzen, auch wenn von ihnen Arbeitneh...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.13 Steuerpflicht

Obwohl Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, gelten Streikgelder nicht als Arbeitslohn und sind damit steuerfrei. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen und der OFD Düsseldorf unterliegt das Streikgeld nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, da es dort nicht aufgezählt ist und auch nicht auf gesetzlicher Grundlage...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.8 Nutzung des Betriebsgeländes

Wenn eine Gewerkschaft das Betriebsgelände eines bestreikten Arbeitgebers nutzen möchte, um mit den vom Streikaufruf erfassten Arbeitnehmern – egal ob in der Gewerkschaft organisiert oder nicht organisiert – persönlich zu kommunizieren und den Versuch zu unternehmen, auf deren Streikbeteiligung einzuwirken, sind die Grundrechte der Gewerkschaft aus Art. 9 Abs. 3 GG und die d...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.13 Arbeitsniederlegung als Ausübung des Zurückbehaltungsrechts

Arbeitsniederlegungen, mit denen die Arbeitnehmer nicht eine Tarifvertragsänderung erreichen wollen, sondern z. B. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bzw. des Gesundheitsschutzes oder den Einbau einer arbeitsschutzrechtlich gebotenen Unfallverhütungseinrichtung, können die zulässige Ausübung ihres Zurückbehaltungsrechts sein. Hierbei handelt es sich nicht um einen Stre...mehr

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Arbeitskampf / 2 Streik

Der Streik wird in der Rechtsprechung als vorübergehende planmäßige Arbeitsniederlegung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Ziels definiert.[1] Es ist die planmäßige und gemeinschaftliche ("kollektive") Verweigerung der einzelvertraglich geschuldeten Arbeit durch eine Gruppe von Arbeitnehmern oder ganzer Belegschaften mit dem Zweck...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.9 Warnstreik

Als Warnstreik werden in der Regel meist unangekündigte, kurzfristige Arbeitsniederlegungen bezeichnet, die während der Tarifverhandlungen zur Bekräftigung der Arbeitnehmerposition stattfinden. Warnstreiks sind – wie andere Streikformen auch – nach dem Ultima-Ratio-Prinzip erst zulässig, wenn die Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Verhandlungsmöglichkeiten sind ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr