Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerdeverfahren

Rz. 11 Ein Beschwerdeverfahren ist nur im Klagezulassungsverfahren gem. § 148 Abs. 1, 2 AktG zulässig, in dem das LG entscheidet, § 148 Abs. 2 S. 6 AktG. Hier erhält der Anwalt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 die Vergütung nach VV 3500 gesondert. In den Verfahren nach §§ 246a, 319 Abs. 6, § 327e Abs. 2 AktG, § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG sowie § 16 Abs. 3 UmwG, in denen das OLG entscheidet,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 73. Sicherheitsleistung

Rz. 302 Ob Tätigkeiten des Anwalts im Zusammenhang mit der Erbringung einer Sicherheitsleistung – sei es, dass der Gläubiger gemäß §§ 108, 751 Abs. 2 ZPO Sicherheit durch Hinterlegung oder Bankbürgschaft erbringen muss, sei es, dass der Schuldner zur Abwendung der Vollstreckung Sicherheit leistet – eine Vollstreckungsgebühr auslösen, ist sehr streitig. Auch hier wird man wie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Das ursprünglich unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel wird nachträglich beschränkt

Rz. 7 Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000 EUR zu zahlen. Er legt gegen das Urteil Berufung ein und beantragt, das Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen. In der mündlichen Verhandlung nimmt er die Berufung teilweise zurück und wehrt sich nur noch gegen seine Verurteilung, soweit diese über 6.000 EUR hinausgeht. Der Kläger beantragt, die Berufung zurückz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine besondere Gebühr für Einzeltätigkeit

Rz. 15 Zum anderen ergibt sich daraus aber auch, dass ein Anwalt, der nur mit einer Einzeltätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung beauftragt worden ist, ebenfalls die Gebühr nach VV 3309 mit einem Gebührensatz von 0,3 erhält, also weder eine anteilig gekürzte noch eine solche gemäß VV 3402 (§ 15 Abs. 6).[12] Dies gilt auch für Verkehrs- und Beweisanwälte (VV 3400, 3401, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sonstige Erinnerungen

Rz. 6 Sonstige Erinnerungen gehören zur Hauptsache (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5), siehe Rdn 66 ff.[1] Sofern der Anwalt allerdings ausschließlich mit der Erinnerung beauftragt ist, gelten auch für ihn die VV 3500, 3513.mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / a) Verfahren

Rz. 81 Voraussetzung für die Rechtsbeschwerde ist, dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das Erreichen einer bestimmten Beschwerdesumme ist im Gegensatz zur sofortigen Beschwerde nicht erforderlich.[48] Die Rechtsbeschwerde ist allerdings unzulässig, wenn bereits der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR nicht übersteigt und die Beschwerde auch nic...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 3. Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 22 Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag. Das Gericht setzt die Kosten nicht von Amts wegen fest. Erforderlich ist daher stets ein Antrag einer Partei oder eines sonstigen Beteiligten, der einen Kostenerstattungsanspruch hat (etwa ein Streithelfer). Der Festsetzungsantrag unterliegt nicht dem Anwaltszwang. Auch ist keine Frist für den Antrag vorgesehen. Rz. 23 Antr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Nachträgliche Änderung der Abrechnungsmethode

Rz. 49 Ein nachträglicher Wechsel der Abrechnungsmethode ist zulässig. Hat der Anwalt zunächst pauschal nach VV 7002 abgerechnet, ist er nicht gehindert, seine Abrechnung zu ändern und statt der Pauschale doch die tatsächlich entstandenen Auslagen nach VV 7001 zu fordern oder umgekehrt. Die zunächst getroffene Wahl betrifft nur die Abrechnungsmethode und ist nicht bindend.[7...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erhöhung

Rz. 7 VV 1004 enthält – vorbehaltlich der Anm. Abs. 2 – keinen eigenen Gebührentatbestand, sondern nur eine Vorschrift, die die Höhe der Gebühren VV 1000, 1001, 1002 regelt. Zum Entstehen der jeweiligen Gebühr wird auf die Ausführungen zu VV 1000 bis 1002 verwiesen. Rz. 8 Für sozialgerichtliche Verfahren, in denen sich die Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 nicht nach dem Wert richten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Die Parteien beziehen Gegenstände in die Einigung mit ein, über die kein gerichtliches Verfahren anhängig ist

Rz. 196 Werden im Berufungsverfahren in eine Einigung Gegenstände einbezogen, die bislang nicht anhängig sind, so erhält der Anwalt unstreitig aus dem Wert dieser Gegenstände eine Verfahrensgebühr (zur Berechnung der Höhe siehe Rdn 179 ff.) sowie eine Einigungsgebühr nach VV 1000 und VV 1000, 1004. Beispiel: Gegen die Verurteilung i.H.v. 20.000 EUR legt der Beklagte Berufung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Sonderfall: Scheidungsverbund

Rz. 157 Die Frage der kostensparenden Prozess- bzw. Verfahrensführung stellt sich häufig auch dann, wenn eine Familiensache außerhalb und nicht als Folgesache innerhalb des Scheidungsverbunds anhängig gemacht worden ist. Der BGH hatte insoweit entschieden, dass die Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache (bis 1.9.2009) außerhalb des Verbundverfahrens gru...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / VIII. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 143 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den VV 3200 ff., im Arrest- oder Verfügungsverfahren ble...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ehesache erstinstanzlich anhängig, VV 1001, 1003

Rz. 13 Die Gebühr nach VV 1001, 1003 i.H.v. 1,0 verdient der Anwalt, wenn das Verfahren auf Ehescheidung oder auf Aufhebung der Ehe zumindest anhängig ist, sei es als isoliertes Verfahren oder als Verbundsache. Der Scheidungsantrag darf für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr auch nicht vorher zurückgenommen oder schon rechtskräftig darüber entschieden worden sein. Es reicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Höhe

Rz. 19 Die Terminsgebühr entsteht als Wertgebühr mit einem Gebührensatz von 0,3. Die Höhe der Gebühr ist aus der Tabelle zu § 13 abzulesen und beträgt gem. § 13 Abs. 2 mindestens 15 EUR.[11] Ist der Anwalt in den in VV Vorb. 3.3.3 aufgeführten Fällen im Wege der VKH beigeordnet (vgl. auch § 48 Abs. 2, 5), gilt § 49. Eine Ermäßigung der Terminsgebühr (vgl. z.B. VV 3105) ist n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) "Geplatzte" Termine

Rz. 28 Auch in den von VV 6102 erfassten gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt die Terminsgebühr, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet. Dies gilt nicht, wenn er rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Termins in Kenntnis gesetzt worden ist. (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 3). Insoweit kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Arrest und Arrestpfändung

Rz. 80 Für die Vertretung des Schuldners im Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen die Vollstreckungsgebühren gemäß VV 3309 und 3310. Gleiches gilt auch bei der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung. Bemüht sich der Prozessbevollmächtigte des Arrestklägers um die Pfändung oder der Anwalt des Arrestbeklagten um eine Aufhebung der Arrestpfändung, falle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Einigungsgebühr in Kindschaftssachen (Abs. 2)

Rz. 12 Die frühere Streitfrage, ob eine Einigung über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht möglich ist, hat der Gesetzgeber auch für das gerichtliche Verfahren entschieden (zur außergerichtlichen Einigung siehe VV 1000 Abs. 5 S. 3). In Anm. Abs. 2 ist jetzt ausdrücklich geregelt, dass der Anwalt in Kindschaftssachen auch dann eine Einigungsgebühr erhält, wenn ermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 27 enthält eine von § 23 und § 55 GKG abweichende und ihnen vorgehende, eigenständige Regelung. Sie betrifft nur eine Zwangsverwaltung i.S.v. VV 3311, 3312 (siehe VV 3311–3312 Rdn 1 ff.). Sie umfasst nicht einen Streit über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung, die sich nicht nach dem RVG, sondern nach der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) bestimmt; der Wert eines s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 4 Erscheint der Revisionskläger nicht oder ist er nicht ordnungsgemäß vertreten und stellt der Anwalt des Revisionsbeklagten daraufhin lediglich entsteht für ihn die Terminsgebühr lediglich in Höhe von 0,8 (VV 3211; Anm. zu VV 3211). Das Gleiche gilt, wenn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Rechtsschutzversicherung

Rz. 64 Die Tätigkeit des Anwalts im Adhäsionsverfahren ist, jedenfalls auf Seiten des Anspruchstellers grundsätzlich vom Versicherungsschutz in einer Rechtsschutzversicherung umfasst.[33] Auf Seiten des Antragsgegners kommt die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers dagegen in der Regel nicht in Betracht. Hier kann Versicherungsschutz allerdings aufgrund einer Haftpfl...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 2. Die Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung

Rz. 13 Die Vergütung des Anwalts wird im Gegensatz zu § 271 BGB nicht sofort fällig, sondern erst unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 RVG. Diese Vorschrift enthält insgesamt fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Es können selbstverständlich auch kumulativ mehrere Fälligkeitstatbestände ausgelös...mehr

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AGS 06/2021, Pauschgebühr f... / II. Sinn und Zweck des § 51 RVG

Nach Auffassung des OLG liegen die Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG weder in der beantragten Gesamtsumme noch für jeden einzelnen Verfahrensabschnitt vor. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger sei eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken. Sinn der Pflichtverteidigung sei es nicht, dem Anwalt zu seinem eigenen Nutzen u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebühren im zweiten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1

Rz. 19 Im schiedsrichterlichen Verfahren kann es dann zu einem zweiten Rechtszug kommen, wenn die Parteien durch Schiedsabrede oder Schiedsklausel eine zweite Instanz vereinbart haben. Rz. 20 Im zweiten Rechtszug sind ausgehend von dem Verweis auf VV Teil 3 Abschnitt 2 die VV 3200, 3201, 3202 anwendbar. Im zweiten Rechtszug kann der Anwalt dann zunächst eine Verfahrensgebühr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nur Zustellung der Hinterlegungs- oder Bürgschaftsurkunde

Rz. 308 Dem Anwalt, der nur mit der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung oder der Zustellung der Bankbürgschaft (ohne Vollstreckungsauftrag) bzw. "nur" mit der Beschaffung einer Sicherheit beauftragt ist, steht eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 zu.[299] Ein solcher Fall dürfte in der Praxis allerdings selten vorkommen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kein Vergleich mit Kosten eines Terminsvertreters oder Verkehrsanwalts

Rz. 83 Greift der vorgenannte Grundsatz, sind die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn die Kosten bei Einschaltung eines Terminsvertreters (VV 3401) oder eines Verkehrsanwalts (VV 3400) günstiger gewesen wären und die Partei dies hätte erkennen können. Die Kostenerstattung wird dann nicht auf diejenigen Kosten beschränkt, di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahren nach Art. 19 der VO (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen

Rz. 75 Wird die Nachprüfung einer Unterhaltsentscheidung, die in einem anderen Staat ergangen ist, beantragt, zählt dies mit zum vorangegangenen Unterhaltsverfahren, sofern der Anwalt dort bereits beauftragt gewesen ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Inanspruchnahme des Rechtsuchenden (S. 2)

Rz. 10 Den Rechtsuchenden kann der Anwalt oder eine andere Beratungsperson bei bewilligter Beratungshilfe nicht in Anspruch nehmen (S. 1; vgl. § 8 Abs. 2 BerHG). Von dem Rechtsuchenden kann lediglich die Beratungshilfegebühr nach VV 2500 verlangt werden (S. 2). Diese Gebühr kann auch erlassen werden (Anm. S. 2 zu VV 2500). Eine Vereinbarung einer Vergütung für eine beratungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zwangsvollstreckung

Rz. 26 Wird vor einer der in Nr. 1 genannten Stellen eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den VV 3309 f. ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung.[33] Rz. 27 Die Beschaffung der vollstreckbaren Ausfer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Scheidungs- und Folgesachen (Nr. 4)

Rz. 20 Das Verbundverfahren, also die Scheidungssache (§ 121 Nr. 1 FamFG) und die Folgesachen (§ 137 Abs. 1, 2, 3 FamFG), gelten nach Nr. 4 als eine Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1. Entsprechend regelt § 44 FamGKG, dass die Werte für die Scheidungssache und die Folgesachen zusammengerechnet werden. Die Gebühren fallen daher für den Anwalt gem. § 23 Abs. 1 S. 1 nur einmal au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestätigt die Anwendung des § 15 Abs. 1 für die Gebühren der VV 4100 ff. Die dort genannten Pauschgebühren entgelten die gesamte Tätigkeit des Verteidigers, sofern nichts anderes angeordnet ist. Rz. 2 Ergänzend hierzu ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Abweichung zu § 17 Nr. 1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels für den Verteidiger der Vorinstanz no...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verschiedene Gegenstände

Rz. 217 Anders verhält es sich, wenn gleichartige Gebühren mit unterschiedlichen Gebührensätzen nach verschiedenen Teilgegenständen anfallen. In diesem Fall gilt nicht automatisch der höchste Gebührensatz. Vielmehr greift jetzt Abs. 3. Danach erhält der Anwalt ausnahmsweise mehrere Gebühren, und zwar aus den Werten der jeweiligen Teilgegenstände. Beispiel: In einem Rechtsstr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 156 Im Gegensatz zum bisherigen Recht wird nicht der Gebührenrahmen als solcher erhöht mit der Möglichkeit, nach § 14 Abs. 1 die angemessene Gebühr zu bestimmen. Vielmehr erhält der Anwalt zukünftig eine Zusätzliche Gebühr, die neben den sonstigen Gebühren anfällt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Ehesache im Rechtsmittelverfahren anhängig, VV 1001, 1004

Rz. 14 Die Gebühr nach VV 1001, 1004 verdient der Anwalt, wenn das Verfahren auf Ehescheidung oder auf Aufhebung der Ehe im Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren [9] anhängig ist (Anm. zu VV 1004). Auch hier reicht es aus, wenn für das Rechtsmittelverfahren von einem der Ehepartner Verfahrenskostenhilfe beantragt worden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prüfungsumfang

Rz. 71 Liegen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 vor, kann der Verteidiger nach § 46 Abs. 1 die Auslagen, die zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich waren, aus der Staatskasse erhalten. Die Erstattung der Auslagen, die durch Nachforschungen zur Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens entstanden sind, darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Höhe

Rz. 175 In den Fällen der Nr. 1 Buchst. a bis d steht dem Anwalt als Dokumentenpauschale für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken eine Vergütung i.H.v. 0,50 EUR, bei Farbkopien i.H.v. 1 EUR je Seite zu (ebenso GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000, GNotKG-KostVerz. 31000). Bei mehr als 50 Kopien bzw. Ausdrucken in derselben Angelegenheit und für denselben Auftraggeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Inanspruchnahme des Beschuldigten unter den Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1

Rz. 11 Die Anspruchsgrundlage nach Abs. 1 S. 1 greift nur für solche Gebühren, die während der Zeit der Bestellung zum Pflichtverteidiger ausgelöst worden sind. Sämtliche Gebühren, die der Anwalt während seiner Pflichtverteidigerbestellung nach den VV 4100 ff. erworben hat, kann er danach gegen den Beschuldigten in Höhe der (weiter gehenden) Wahlgebühren geltend machen, sowe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrvergleich

Rz. 46 Soweit nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden, entsteht eine 1,5-Einigungsgebühr (VV 1000). Insgesamt erhält der Anwalt jedoch gem. § 15 Abs. 3 nicht mehr als eine 1,5-Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert (§ 22 Abs. 1). Übersteigt der Wert des Vergleichsgegenstandes den des Beschwerdeverfahrens, so erhöht sich der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr nach VV 3500...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rückwirkung auf bewilligungsreifen Antrag

Rz. 35 Diese Auslegung bedeutet für den beigeordneten Anwalt, dass alle Gebührentatbestände unter die Beiordnung fallen, die er nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen zwecks Vertretung der Partei im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erstmalig oder wiederholt verwirklicht hat.[57] Das gilt selbst dann, wenn diese Tätigkeiten im Zeitpunkt des Bewillig...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Anwendung von § 55

Rz. 74 Die aus der Staatskasse auszuzahlende Beratungshilfevergütung wird im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 festgesetzt. Antragsteller ist hier der die Beratungshilfe gewährende Anwalt. Die Entstehung der Vergütung ist glaubhaft zu machen (siehe dazu ausf. § 55 Rdn 40 ff.).[107] Hierzu kann im Einzelfall eine Versicherung an Eides statt, eine anwaltliche Versicher...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / G. Prozesskostenhilfe

Rz. 66 Den Beteiligten, also sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner, kann Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt beigeordnet werden. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Rz. 67 Allerdings kann die Bewilligung abzulehnen sein, wenn der Miteigentumsanteil als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann und es dem Beteiligten zuzumuten ist, die Gerichts- und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verlängerung und Aufhebung

Rz. 8 In VV 6300, 6301 ist die Vergütung im Verfahren über die Anordnung einer (erstmaligen) Freiheitsentziehung nach den §§ 425, 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329, 330 FamFG geregelt. Die Vergütung im Verfahren über die Verlängerung oder Aufhebung der Freiheitsentziehung oder der Unterbringungsmaßnahme regeln die VV 6302, 6303. VV 6302 erfasst in s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratungshilfe

Rz. 235 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn der Anwalt außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig wurde, ist zwar nach dem neuen Wortlaut, der nicht mehr auf VV 2300–2303 a.F., sondern generell auf die Gebühren nach Teil 2 verweist, nicht mehr ausgeschlossen.[274] Jedoch enthält VV 2503 Abs. 2 insofern eine speziellere Anrechnungsregel.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigungsgebühr

Rz. 33 Werden nach dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Verhandlungen über den Umfang der Vollstreckung sowie Ratenzahlungen geführt und kommt es zu einer Einigung zwischen den Parteien, so dass der Vollstreckungsbescheid zurückgenommen wird, entstehen neben einer 0,8-Verfahrensgebühr auch eine 1,2-Terminsgebühr und eine 1,0-Einigungsgebühr. Voraussetzung ist neben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Übergangsrecht anlässlich des KostRÄG 2021

Rz. 88 Auch infolge der Änderungen des KostRÄG 2021 kann es für Verkehrsanwalt und Hauptbevollmächtigten zu unterschiedlichem Gebührenrecht kommen (§ 60). Es muss nicht für beide Anwälte gleiches Recht gelten. Es sind beide Varianten möglich, nämlich, dass der Prozessbevollmächtigte noch nach den alten Beträgen abrechnet, der Verkehrsanwalt dagegen nach den neuen oder umgeke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erinnerung und Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung oder den Kostenansatz (Abs. 4 Nr. 1, 1. Alt.)

Rz. 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 bestimmt, dass die Vorschriften des VV Teil 3 gelten für Verfahren über: Rz. 6 Anzuwenden sind die VV 3500, 3513. Die jeweiligen Verfahren gelten nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 als gesonderte Angelegenheiten, wobei gegebenenfalls mehrere Verfahren na...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / (1) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 45 Wird in einem Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht keine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104. Für Arrestverfahren folgt dies bereits aus § 922 Abs. 1 ZPO wonach das Gericht wahlweise durch Urteil oder durch Beschluss – und damit ohne mündliche Verhandlung (§ 128 Abs. 4 ZPO) – entscheiden kann. In e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Vollziehung und Vollstreckung in der Hauptsache

Rz. 73 Ist hinsichtlich des Gegenstandes, über den ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung ergangen ist, ein entsprechender Titel (Urteil, Vergleich) in der Hauptsache ergangen, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, nunmehr aus diesem Titel in der Hauptsache bis einschließlich der Verwertung zu vollstrecken. Er kann aber auch die aufgrund des Arrestes bzw. der einst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Höhe der Gebühren

Rz. 69 Die Gebühren nach VV 6302, 6303 sind geringer als die nach VV 6300, 6301. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 22 EUR bis 330 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 176 EUR. Rz. 70 Der gerichtlich beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. jeweils 141 EUR, wobei auch hier die Erhöhung bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008 zu beachten ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 86 Für gerichtliche Verfahren war bislang von der Bestimmung des Abs. 2 S. 2 a.F. auszugehen. Diese Regelung findet sich jetzt in § 17 Nr. 1, ohne, dass sich inhaltlich etwas geändert hätte. Danach gilt jeder Rechtszug als eine besondere Angelegenheit. Gemeint ist damit der prozessuale Rechtszug. Jede gesonderte gerichtliche Instanz ist grundsätzlich auch eine eigene geb...mehr