Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Entstehen und Abgeltungsbereich

Rz. 3 Die Grundgebühr entsteht mit Auftragserteilung. Sie entsteht neben der jeweiligen Verfahrensgebühr (siehe Rdn 16) für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall (Anm. Abs. 1 zu VV 5100). Sie gilt also lediglich die erste Entgegennahme der Information und Sichtung des Sachverhalts und Verfahrensstoffes – je nach Zeitpunkt auch die Akteneinsicht – ab. Alle weiteren Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Die Gebührenerhöhung nach VV 1008

Rz. 12 In VV 1008 ist die Gebührenerhöhung bei Vertretung mehrerer Auftraggeber geregelt. Tatsächlich handelt sich hierbei gar nicht um eine Gebühr, sondern nur eine Erhöhungsvorschrift, die zur Erhöhung einer Geschäfts- oder Verfahrensgebühr führen kann. Ob sie auch Beratungen erfasst ist strittig (siehe VV 2508 Rdn 13; § 34 Rdn 116). Rz. 13 Auch die Gebührenerhöhung nach VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Höhe des Steuersatzes

Rz. 63 Die Höhe der Umsatzsteuer beläuft sich zurzeit auf 19 %. Bis zum 31.6.2006 belief sie sich noch auf 16 % (zu Übergangsfällen siehe 7. Aufl., Anhang zu § 61). Nur in Ausnahmefällen kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % zum Tragen, etwa dann, wenn der Anwalt eine Leistung erbringt, die ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk darstellt (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 18 Einen Anspruch auf die Zusätzliche Gebühr erwirbt der Anwalt nur, wenn er daran mitgewirkt hat, dass sich das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt hat oder dass die Hauptverhandlung entbehrlich geworden ist, weil:mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / II. Versorgungsausgleich im Verbund

Rz. 182 Zu beachten ist zunächst § 149 FamFG. Danach erstreckt sich die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Folgesache Versorgungsausgleich, sofern nicht eine Erstreckung im Beiordnungsbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Beispiel: Das Gericht hat dem Ehemann im Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe für die Ehesache bewilligt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Berechnung der Erhöhung

Rz. 24 Der Erhöhungsfaktor von 0,3 erhöht jede Gebühr unabhängig von ihrem Gebührensatz um diesen Faktor.[20] Die Erhöhung beträgt also 0,3 und nicht 0,3 von 0,3 (= 0,09).[21] Daher erhöht sich die Gebühr nach VV 3309 bei der Vertretung von zwei Mandanten von 0,3 um 0,3 auf 0,6. Die Gebühr kann jedoch gemäß Anm. Abs. 3 zu VV 1008 maximal um 2,0 erhöht werden, was bei acht und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Derselbe Gegenstand und gemeinschaftliche Beteiligung (Anm. Abs. 1, 2)

Rz. 60 Nach Abs. 1 der Anm. zu VV 1008 ist für die Erhöhung von Wertgebühren erforderlich, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Nach Abs. 2 der Anm. zu VV 1008 wird die Erhöhung dann nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind. Beispiel: Der Anwalt reicht für 4 Auftraggeber wegen eines gemeinschaftlichen Zahlungsanspr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zivil- und berufsrechtliche Hinweispflichten

Rz. 11 Ist für den Anwalt zu erkennen, dass beim Rechtsuchenden die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe gegeben sind, so muss er ihn auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen.[8] Dies ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB. Eine berufsrechtliche Hinweispflicht ergibt sich auch aus § 16 BORA.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensstandschaft bei Unterhalt (§ 1629 BGB)

Rz. 24 Nur ein Auftraggeber liegt dagegen vor, wenn die Ehefrau Ansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend macht (a.A. VV 1008 Rdn 76).[38] Beispiel: Die Ehefrau lässt sich von dem Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe wegen Trennungsunterhaltes sowie wegen Kindesunterhalts außergerichtlich vertreten. Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden, die Scheidungssache ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Tätigkeit im Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen nach dem Dritten Abschnitt des StrRehaG und enthält zwei Gebührentatbestände:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein Wegfall der Verfahrensgebühr nach Zahlung

Rz. 458 Die einmal entstandene Vollstreckungsgebühr entfällt nicht etwa dadurch, dass der Schuldner aufgrund der Aufforderung zahlt oder die Zwangsvollstreckung aus anderen Gründen unterbleibt (§ 15 Abs. 4).[458] Kommt es hingegen anschließend zu einer Vollstreckung, erhält der Anwalt eine zusätzliche Vollstreckungsgebühr nur dann, wenn eine besondere Angelegenheit gemäß § 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 17 Wird die Zahlungsvereinbarung im Rahmen eines Vollstreckungsauftrags geschlossen oder soll sie dort geschlossen werden, ist der Anspruch nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 zu berechnen. Zinsen und Kosten sind der Hauptforderung hinzuzurechnen, da sich der Gegenstandswert einer Forderung in der Vollstreckung nicht allein nach dem Wert der Hauptforderung richtet, sondern bis zur Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Umschreibung der Klausel (§ 727 ZPO)

Rz. 442 Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 733 ZPO ist nicht identisch mit der Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Rechtsnachfolger gemäß §§ 727 ff. ZPO.[434] Hierbei handelt es sich um eine erstmalige Klauselerteilung i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13. Das gilt auch, wenn die erste Klausel zu dem Titel sogleich auf den Rechtsnachfolger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren für Einzeltätigkeiten, VV 3400 ff.

Rz. 19 Ist der Anwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt und beschränkt sich der Auftrag auf eine Einzeltätigkeit in Verfahren vor dem FG, fallen die Verfahrensgebühren nach VV 3400 ff. an. Eine Terminsgebühr kann nach VV Vorb. 3.4 Abs. 1 nur dann entstehen, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist (VV 3402 i.V.m. 3401).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Anrechnung bei Vergabeverfahren

Rz. 254 Wird der Anwalt in Vergabesachen zunächst vor der Vergabekammer tätig, so erhält er dafür eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Ob diese Gebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden Beschwerdeverfahrens (§ 116 GWB) vor dem Vergabesenat anzurechnen ist, war in der Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung war die Anrechnung ausgeschlossen, da das Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abgrenzung zur Angelegenheit

Rz. 52 Während der Gegenstand inhaltlich eine Rechtsposition umschreibt, die von dem Anwalt vertreten wird,[155] steht in Abgrenzung dazu der Begriff der Angelegenheit für den Vorgang, der den äußeren Rahmen bei der Wahrnehmung dieser Rechtsposition abgibt (im Übrigen siehe auch § 7 Rdn 24 f.).[156] Die Angelegenheit ist deshalb nicht identisch mit dem gebührenrechtlichen Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet (VV 3328)

Rz. 10 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. In Verfahren nach VV 3328 hat VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen allerdings kaum Bedeutung, da hier tatbestandlich bereits eine abgesonderte m...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 6. Pauschgebühren

In den Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen, einschließlich der Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG, kann nach § 42 Abs. 1 S. 1, § 51 Abs. 1 S. 1 RVG eine Pauschgebühr bewilligt werden, wenn die Gebühren nach Nrn. 6300–6303 VV wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar sind. Das gilt folglich sowohl für den Wahlanwalt als ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterscheidung zwischen Prozess- und Gebührenrecht

Rz. 34 Unter dem Begriff der Zwangsvollstreckung versteht man grundsätzlich die in einem formalisierten Verfahren geregelte Durchsetzung von titulierten Ansprüchen durch staatliche Vollstreckungsorgane. Hinsichtlich der Anwendung des Unterabschnitts 3 ist allerdings zu beachten, dass der prozessrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung nicht stets mit dem gebührenrechtliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ruhendes Verfahren

Rz. 20 Wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet, so ist es auch dann nicht beendet, wenn es längere Zeit (über sechs Monate hinaus) nicht betrieben wird. Die prozessuale Situation ist keineswegs endgültig, sondern kann durch Aufnahme (§ 250 ZPO) jederzeit wieder in Bewegung geraten mit der Folge, dass eine Veränderung des Kostenanfalls und der Kostenverteilung eintritt.[22] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG (Anm. Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 95 Im Beschlussverfahren nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG kommt es nicht zu einer Hauptverhandlung; als Ausgleich entsteht dafür die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 5, wenn der Anwalt dazu beigetragen hat, dass das schriftliche Verfahren durchgeführt wird.[72] Ausreichend istmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Rz. 23 Die Einigungsgebühr der VV 2508 erhält der Anwalt auch dann, wenn er bei einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) mitwirkt (siehe Anm. Abs. 2).[39]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlender

Rz. 49 Die nach Abs. 3 S. 1 anzurechnenden Zahlungen oder Vorschüsse können von dem Beschuldigten oder einem Dritten geleistet worden sein. Damit werden sämtliche Zahlungen, mit Ausnahme der Zahlungen der Staatskasse, erfasst. Zahlungen und Vorschüsse aus der Staatskasse (§ 47) sind bei der Festsetzung nach § 55 anzurechnen. Dritter i.S.d. Abs. 3 S. 1 kann jeder Beliebige se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wechselseitige Rechtsmittel

Rz. 7 Hat sowohl der Angeklagte Berufung eingelegt als auch die Staatsanwaltschaft, der Privat- oder Nebenkläger, so kann der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2 zweimal verdienen, wenn er sowohl die Berufung des Angeklagten begründet (Nr. 2, 1. Alt.) als auch zur Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft, des Privat- oder Nebenklägers Stellung nimmt (Nr. 2, 2. Alt.). Es liegen zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem GWB (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e)

Rz. 66 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 67 Unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO

Rz. 120 In eigener Sache kann der Anwalt zwar unmittelbar keine Reisekosten abrechnen, da es an einem Auftraggeber fehlt. Gleichwohl kann er gemäß § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO auch seine Reisekosten erstattet verlangen, allerdings auch nur in dem Umfang, in dem eine Partei an seiner Stelle eine Kostenerstattung erhalten hätte.[122] Auch hier gelten allerdings die neuen Grundsätze de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 492 Wird der Anwalt nicht für Gläubiger oder Schuldner, sondern für Dritte (zur Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern, die nicht zur Zwangsvollstreckung gehören vgl. Rdn 151 ff.) im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung tätig, so ist Folgendes zu beachten: Dritter ist jede Person, die nicht Gläubiger oder Schuldner ist; der Dritte ist damit nicht Partei des Vollstreckun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Abhilfe

Rz. 215 Ändert das Gericht auf die Beschwerde hin seinen Festsetzungsbeschluss, wozu es nach § 63 Abs. 3 S. 1 GKG; § 55 Abs. 3 S. 1 FamGKG berechtigt und verpflichtet ist, dann liegt darin eine die Beschwerde erledigende verfahrensrechtliche Überholung. Rz. 216 Soweit das Gericht sich der Auffassung des Beschwerdeführers anschließt, endet damit das Beschwerdeverfahren insgesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmungen

Rz. 4 § 50 kann demnach nur in den Fällen Bedeutung erlangen, in welchen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit einer Zahlungsbestimmung verbunden oder im Abänderungsverfahren nach § 120a ZPO nachträglich eine Zahlungsbestimmung angeordnet ist. Dann ist nicht nur die Staatskasse, sondern auch die bedürftige Partei an der Finanzierung des Verfahrens beteiligt. Die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausschlussfrist und Entscheidung

Rz. 168 Nach Fristablauf kann der Urkundsbeamte den Vorgang sofort abschließen und einen etwaigen Überschuss an die Partei auskehren. Mit Weiterungen braucht er nicht zu rechnen, da im Interesse der Abrechnungsklarheit der Anspruchsverlust des beigeordneten Anwalts endgültig ist. Abs. 6 regelt eine Ausschlussfrist. Die Frist ist keine Notfrist; eine Wiedereinsetzung in den v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 90 Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, das sich nicht am Leitbild des Gebührensystems des RVG orientiert, so sind im Zweifel Auslagen nach VV 7000 abgegolten. Will der Anwalt solche Auslagen zusätzlich abrechnen, muss er dies ausdrücklich klarstellen.[145]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachweispflicht der Staatskasse

Rz. 170 Bestreitet der beigeordnete Anwalt die Überschreitung der Monatsfrist oder ist unklar, ob der Antrag rechtzeitig eingegangen ist, so hat nach allgemeinen Darlegungsgrundsätzen die Staatskasse die Nichteinhaltung nachzuweisen, wenn sie sich auf die Rechtsfolge des Abs. 6 S. 2 berufen will. Die bundeseinheitlichen Verwaltungsbestimmungen schreiben deshalb vor, die Auff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Übergangsrecht

Rz. 164 Die Vergütung des Anwalts richtet sich auch im Falle einer Rückwirkung, unabhängig davon, ob sie kraft Gesetzes (Abs. 6 S. 1 u. 2) greift oder kraft Anordnung (Abs. 6 S. 3), nach der Neufassung des § 60 Abs. 1 nicht (mehr) nach dem zum Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung geltenden Recht, sondern nach dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Recht (§ 60 ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Einstweilige Anordnung vor dem erstinstanzlichen Gericht

Rz. 199 Die Gebühren richten sich auch hier nach VV Teil 3. Im erstinstanzlichen Verfahren gelten also wiederum die VV 3100 ff. Rz. 200 Soweit sich das Anordnungsverfahren für den Anwalt vorzeitig erledigt, also bevor er einen Antrag oder einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht oder einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 0,8...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 4 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nach dem Wortlaut des § 57 gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren nach den Vorschriften "dieses Abschnitts" gegeben. Der Anwalt kann daher gegen sämtliche Entscheidungen der Verwaltungsbehörde, die diese in Verfahren nach Abschnitt 8 des RVG erlässt, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Festsetzung nach § 126 ZPO

Rz. 111 Bei der Kostenfestsetzung des beigeordneten Anwalts im eigenen Namen nach § 126 ZPO kann er von der unterlegenen Partei nicht die Erstattung der Umsatzsteuer fordern. Für die bedürftige, zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Partei ist der ihr von dem Prozessbevollmächtigten in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuerbetrag ein durchlaufender Posten.[67]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrags- oder Beschwerderücknahme

Rz. 9 Werden der Verfügungsantrag oder die Beschwerde im Termin zurückgenommen, entsteht ebenfalls die erhöhte Verfahrensgebühr der VV 3514. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Beschwerdeverfahren beraumt das OLG Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort nimmt der Antragstell...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift der VV 5115 ist aus dem früheren § 105 BRAGO i.V.m. § 84 Abs. 2 BRAGO hervorgegangen. Im Gegensatz zur früheren Regelung wird nicht der Gebührenrahmen als solcher erhöht. Vielmehr erhält der Anwalt stattdessen eine Zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr (str., siehe Rdn 104 ff.). Ungeachtet dessen kann die zu § 84 Abs. 2 BRAGO e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz können vor dem OLG und zur Stabilisierung des Finanzmarktes durch Sanierung oder Reorganisation von Kreditinstituten i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG mit Sitz im Inland eingeleitet werden. Rz. 2 Die Verfahren finden vor dem OLG statt und richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 1 Abs. 2 ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / c) Anrechnung in einer Folgesache

Rz. 119 Möglich ist auch, dass nur aus einer Folgesache anzurechnen ist. Beispiel: Der Anwalt hatte außergerichtlich über Zugewinn verhandelt. Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der Anspruch auf Zugewinnausgleich als Folgesache im Verbund anhängig gemacht. Das FamG setzt die Werte wie folgt fest: Ehesache 9.000 EUR, Versorgungsausgleich 2.700 EUR, Güterrecht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenerstattung

Rz. 39 Soweit bei Tätigwerden für einen ausländischen Auftraggeber Umsatzsteuer anfällt, ist diese auch stets zu erstatten, sofern keine Berechtigung zu einem Vorsteuerabzug besteht. Zu prüfen ist im Kostenfestsetzungsverfahren stets, ob überhaupt eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegt; die Erklärung, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, reicht insoweit nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtliches Verfahren

Rz. 520 Ist über den Gegenstand des Vertrages kein gerichtliches Verfahren und auch kein Prozesskostenhilfeverfahren anhängig, erhält der Anwalt für seine Mitwirkung eine 1,5-Einigungsgebühr. Mit gerichtlichem Verfahren ist hier nicht das Erkenntnisverfahren gemeint, sondern ein Verfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung.[547] Schwebt also wegen der den Gegenstand des Vergl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeitsprüfung

Rz. 111 Nach Nr. 1 Buchst. b erhält der Anwalt Dokumentenpauschalen für Kopien oder Ausdrucke zur Zustellung und Mitteilung an Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte aufgrund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung des Gerichts oder der das Verfahren führenden Behörde. Kopien und Ausdrucke nach Nr. 1 Buchst. b sind somit im Gegensatz zu denjenigen nach Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsmittel der Staatskasse erforderlich

Rz. 186 Der Vertreter der Staatskasse – für die Landeskasse ist das in der Regel der Bezirksrevisor – hat allerdings die Möglichkeit, gegen eine von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommene Festsetzung Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 oder Beschwerde einzulegen mit dem Ziel, eine Verringerung der Vergütung zu erreichen.[369] Dem muss der Urkundsbeamte der Geschäftsstel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kündigung des Anwaltvertrags

Rz. 48 Für die Geltung der öffentlich-rechtlichen Beiordnung ohne Bedeutung ist die Ausgestaltung des privatrechtlichen Verhältnisses Anwalt – Partei (siehe § 45 Rdn 36 ff.). Deshalb vermag eine Kündigung des Anwaltvertrags den Fortbestand der Beiordnung nicht zu hindern.[70]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gemeinschaftliche Beteiligung aller Auftraggeber (Gegenstandsidentität)

Rz. 15 Vertritt der beigeordnete Anwalt mehrere echte Streitgenossen, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für den zweiten und jeden weiteren Auftraggeber um jeweils 0,3 (vgl. VV 1008). Demnach beträgt sie (in der ersten Instanz) beispielsweise im Falle einer gemeinschaftlichen Beteiligung von drei Auftraggebern bei einem Gegenstandswert von 50.000 EUR insgesamt 1.157,10 EUR ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ermäßigte Gebühr

Rz. 28 Die Anm. zu VV 3201 zur vorzeitigen Beendigung (Anm. S. 1 zu VV 3201) und zur Miteinbeziehung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht anhängiger Ansprüche (Anm. S. 1 Nr. 2 zu VV 3201) gilt entsprechend (Anm. zu VV 3507). Auch die Anrechnungsbestimmung in Anm. S. 2 zu VV 3201 gilt entsprechend, wenn also im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erfolglos versucht wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beschwerdeverfahren gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 118 Auch Beschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§§ 83, 84 BPersVG) werden seit dem 1.8.2013[38] nach den Gebühren eines Berufungsverfahrens abgerechnet. Sie sind den entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vergleichbar, zumal nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtliche Anhängigkeit

Rz. 44 Der Anwalt kann darüber hinaus auch die Einigungsgebühr verdienen, wenn er an einer Einigung im Beschwerdeverfahren mitwirkt. Die Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,0, soweit die Parteien sich über gerichtlich anhängige Ansprüche einigen (VV 1000, 1003), wobei die Ansprüche nicht im Beschwerdeverfahren anhängig sein müssen. Auch eine anderweitige gerichtliche Anhängig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Teilvereinbarungen

Rz. 19 Da eine Zahlungsvereinbarung nicht die gesamte Forderung umfassen muss, sondern sich auch auf einen Teil der Forderung beschränken darf, kann sich folglich auch ein geringerer Wert als der der (vollen) Hauptsache ergeben. Beispiel: Der Anwalt droht auftragsgemäß wegen einer Forderung i.H.v. 5.000 EUR die Zwangsvollstreckung an. Der Beklagte zahlt 3.000 EUR. Im Übrigen...mehr