Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beschwerdeverfahren gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 118 Auch Beschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§§ 83, 84 BPersVG) werden seit dem 1.8.2013[38] nach den Gebühren eines Berufungsverfahrens abgerechnet. Sie sind den entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vergleichbar, zumal nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtliche Anhängigkeit

Rz. 44 Der Anwalt kann darüber hinaus auch die Einigungsgebühr verdienen, wenn er an einer Einigung im Beschwerdeverfahren mitwirkt. Die Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,0, soweit die Parteien sich über gerichtlich anhängige Ansprüche einigen (VV 1000, 1003), wobei die Ansprüche nicht im Beschwerdeverfahren anhängig sein müssen. Auch eine anderweitige gerichtliche Anhängig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Teilvereinbarungen

Rz. 19 Da eine Zahlungsvereinbarung nicht die gesamte Forderung umfassen muss, sondern sich auch auf einen Teil der Forderung beschränken darf, kann sich folglich auch ein geringerer Wert als der der (vollen) Hauptsache ergeben. Beispiel: Der Anwalt droht auftragsgemäß wegen einer Forderung i.H.v. 5.000 EUR die Zwangsvollstreckung an. Der Beklagte zahlt 3.000 EUR. Im Übrigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berechnung der Dezimalgebühren

Rz. 13 Ausgewiesen sind in Abs. 1 S. 2, 3 i.V.m. Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1 S. 3) die vollen Beträge, also die Beträge, die einem Satz von 1,0 entsprechen. Rz. 14 Soweit dem Anwalt eine 1,0-Gebühr zusteht, braucht er den jeweiligen Betrag nur aus der Gebührentabelle des Abs. 1 S. 2, 3 abzulesen. Rz. 15 Soweit abweichende Dezimalgebühren vorgesehen sind, also Gebühren unterhalb d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vertretung des Schuldners (S. 1, 1. Hs.)

Rz. 6 Für den Gegenstandswert bei der Vertretung des Schuldners (Anm. Nr. 5 zu VV 3311) ist maßgebend die Summe aller Ansprüche (Haupt- und Nebenforderungen), wegen derer das Zwangsverwaltungsverfahren beantragt worden ist. Es kommt nicht darauf an, ob wegen aller dieser Ansprüche das Verfahren auch tatsächlich eröffnet worden ist.[7] Ist der Anwalt aber erst beauftragt word...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Terminsteilnahme nicht erforderlich

Rz. 26 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der VV 1010 ist die Teilnahme am Termin nicht erforderlich.[6] Die Teilnahme an Terminen wird durch die Terminsgebühr abgegolten. Um eine Terminsgebühr handelt es sich aber bei VV 1010 gerade nicht, sondern um eine Zusatzgebühr, die besonderen Aufwand abdecken soll. Dieser Aufwand kann sich aber auch unabhängig von der Teilnahme an den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Übergang zum Strafbefehlsverfahren nach § 408a StPO

Rz. 142 Die analoge Anwendung der VV 4141 wird in der Rechtsprechung des Weiteren befürwortet, wenn der Anwalt nach Anklageerhebung erreicht, dass gemäß § 408a StPO im Strafbefehlsverfahren entschieden wird, sodass sich damit eine Hauptverhandlung erübrigt.[156] Diese Rechtsprechung ist zutreffend. Wird Anklage erhoben, so muss im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Gerichtsgebühren richten sich nach dem Wert, das RVG sieht aber besondere Gegenstandswerte für die anwaltliche Tätigkeit vor

Rz. 30 Es existieren schließlich auch Verfahren, in denen sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, das RVG aber für die anwaltliche Tätigkeit, teilweise unter Durchbrechung der Bindungswirkung des § 32 Abs. 1 vorrangige Gegenstandswertbestimmungen vorgesehen hat, nach denen die anwaltliche Tätigkeit ungeachtet der Wertfestsetzung im gerichtlichen Verfahren zu bemesse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Erneuter Beginn der Hauptverhandlung

Rz. 102 Wird mit der Hauptverhandlung erneut begonnen, findet also wiederum ein neuer erster Hauptverhandlungstermin statt, so kann die Zusätzliche Gebühr entstehen, wenn die erneute Hauptverhandlung vermieden wird. Auch hier gilt wiederum die Zwei-Wochen-Frist nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3. Insoweit ist es unerheblich, ob der Verteidiger bereits an der ersten Hauptverhandlung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 4 schafft den rechtlichen Rahmen für die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung im außergerichtlichen Bereich. Ergänzend sind die allgemeinen Erfordernisse des § 3a zu beachten. Für eine erfolgsabhängige Vereinbarung gelten hingegen die qualifizierten Voraussetzungen des § 4a. Rz. 2 Abs. 1 übernimmt die bis 2008 geltende Altfassung des Abs. 2 S. 1. § 4 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 22 Findet im Verfahren über die Gehörsrüge ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, so erhält der Anwalt eine Terminsgebühr nach VV 3331. Rz. 23 Der Anwendungsbereich richtet sich auch hier nach VV Vorb. 3 Abs. 3. Rz. 24 Eine fiktive Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, Abschluss eines schriftlichen Vergleichs oder Annahme eines Anerkenntnisses ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachnachfolgende Angelegenheit

Rz. 70 Kommt die Anrechnung der ersten Gebühr bei der unmittelbar nachfolgenden Angelegenheit nicht voll zum Tragen, weil der Gegenstandswert der nachfolgenden Angelegenheit geringer ist (siehe Rdn 68 f.), kommt es dann aber zu einer nachnachfolgenden Angelegenheit, auf die auch anzurechnen ist, so wird der bisher nicht angerechnete Restbetrag nunmehr angerechnet.[23] Beispi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Teilweise Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei geringerem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 47 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen geringeren Wert, wird die Mahnverfahrensgebühr VV 3305 gemäß Anm. zu VV 3305 nur so weit angerechnet, als sich seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken, also analog VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 3, sofern die Sache abgegeben und das streitige Verfahren durchgeführt wird. Beispiel: Der Anwalt erhäl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

Rz. 3 Aus dem Umstand einer gesonderten Gebührenregelung ergibt sich, dass es sich bei VV 3321 um eine besondere Angelegenheit handelt. Der Anwalt des Gläubigers, Schuldners oder eines anderen am Restschuldbefreiungsverfahren Beteiligten (z.B. des Treuhänders) erhält die Gebühr also auch dann, wenn er bereits einen anderen Gebührentatbestand des Unterabschnitts 5 verwirklich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Berufungsverfahren

Rz. 58 Die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141 entsteht auch dann, wenn das Verfahren in der Berufungsinstanz eingestellt wird und der Anwalt hierbei fördernd mitgewirkt hat. Auch hier muss es sich um eine nicht nur vorläufige Einstellung handeln. Hinsichtlich der Mitwirkung gelten dieselben Grundsätze wie auch bei der erstinstanzlichen Einstellung (siehe Rdn 48 ff.). Eine Frist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 154 Vergütungsvereinbarungen sind gegenüber dem Rechtsschutzversicherer grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie die gesetzlichen Gebühren übersteigen. Die Versicherer sind allerdings verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren zu übernehmen (§ 2 Abs. 1a ARB 75; § 5 Abs. 1a ARB 1994/2000). Den überschießenden Teil muss der Mandant selbst ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 267 Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; nur Auslagen werden geschuldet. Eine Kostenerstattung ist nach allen Gerichtskostengesetzen ausgeschlossen: Rz. 268 Weder kann der Anwalt nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO noch der Gegner nach § 91 Abs. 1 ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Erneute Vermögensauskunft

Rz. 338 Beantragt der Anwalt die erneute Abnahme der Vermögensauskunft, weil sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners wesentlich verbessert haben, bildet das Verfahren nach § 802d ZPO eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit. Die Gebühren gemäß VV 3309, 3310 entstehen erneut.[331]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Auslagen

Rz. 48 Auslagen müssen konkret bezeichnet und einzeln ausgewiesen werden. Rz. 49 Bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen reicht ein Hinweis auf die Postentgeltpauschale der VV 7002, wenn der Anwalt pauschal abrechnet. Bei konkreter Abrechnung genügt zunächst die Angabe des Gesamtbetrags (Abs. 2 S. 2); eine detaillierte Aufstellung ist nur auf Nachfr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Antrag

Rz. 146 Entgegen dem KG[145] geht das LG Berlin[146] davon aus, dass eine Erstreckung nur dann in Betracht kommt, wenn bereits vor Verbindung ein Antrag auf Bestellung oder Beiordnung gestellt war. Eine Antragstellung nach der Verbindung soll dagegen unerheblich sein. Dies dürfte jedoch zu weit gehen. Die Gesetzesbegründung knüpft nicht an die Antragstellung an, sondern stel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abgeltungsbereich der Hebegebühr

Rz. 48 Die Hebegebühr gilt im Falle der Anm. Abs. 1 alle mit dem Zahlungsverkehr zusammenhängenden Tätigkeiten ab, insbesondere die Überwachung der Einzahlung, Kontrolle der Gutschrift, Berechnung anfallender Bankzinsen, Einlösung von Schecks sowie die Auszahlung selbst.[48] Hierzu zählt auch die Korrespondenz betreffend die Errichtung eines Anderkontos.[49] Rz. 49 Nicht abge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Mindestwert oder Mindestgebühr

Rz. 44 Existiert die zu pfändende Forderung nicht oder ist sie unpfändbar, beträgt der Gegenstandswert allerdings nicht Null, sondern es ist der geringste Gegenstandswert (Mindestgegenstandswert) bzw. der Gegenstandswert der ersten Wertstufe des § 13 (bis 500 EUR) zugrunde zu legen,[62] weil dies der geringere Wert i.S.v. Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. ist. Soweit vielfach stattdessen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorgerichtliche Tätigkeit

Rz. 40 Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 2 GVG können zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden. Die dahingehende Tätigkeit des Anwalts wird dann mit einer Geschäftsgebühr nach VV 2300 abgerechnet (VV Vorb. 2.3 Abs. 2). Die Gebühr erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008, wenn diese gemeinsam einen Ersatzanspruch geltend machen. Rz. 41 Hinzukommen kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Umsatzsteuerpflicht

Rz. 14 Eine Umsatzsteuerpflicht besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Anwalt eine Leistung im Inland ausführt (§ 1 Abs. 1 UStG). § 1 UstG Steuerbare Umsätze (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Das Gericht kann die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Körperschaft, der die Verwaltungsbehörde angehört, auferlegen, wenn ein Antrag der Verwaltungsbehörde abgelehnt oder zurückgenommen wird und das Verfahren ergeben hat, dass ein begründeter Anlass zur Antragstellung nicht vorlag (§ 430 FamFG). Erfasst sind nur die außergerichtlichen Auslagen, also insbesondere Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Nachträgliche Anmeldung eines Streitgenossen bei bereits erfolgter Erstattung an einen anderen Streitgenossen

Rz. 77 Meldet ein weiterer Streitgenosse nachträglich seine Kosten zur Festsetzung an, kann der erstattungspflichtige Gegner ihm sämtliche (Teil-)Leistungen entgegenhalten, die er auf eine frühere Anmeldung hin bereits erbracht hat. Entscheidend ist die Zahlung auf den Nettobetrag der Vergütung. Die darauf entfallende USt. ist damit erledigt, auch wenn der kostentragungspfli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen

Rz. 48 Strittig ist, ob eine Aufrundung auch bei Auslagen vorzunehmen ist. Auch hier sind die Anwendungsfälle eher selten, da sich gewöhnlich immer Auslagenbeträge ergeben, die auf volle Cent lauten. Bei den Pkw-Fahrtkosten behilft man sich bereits im Tatbestand, indem man auf die gefahrene Strecke volle Kilometer aufrundet.[6] Rz. 49 Zu Beträgen, die nicht glatt auf einen Ce...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Hilfsanträge

Rz. 12 Eine Fallgruppe eigener Art ist diejenige, in der neben einem Hauptanspruch oder zur Verteidigung gegen ihn hilfsweise Ansprüche geltend gemacht werden. Beispiel: Geklagt wird primär auf Zahlung von 10.000 EUR, hilfsweise auf Herausgabe eines Pkw im Wert von 20.000 EUR. Entschieden wird nur über den Zahlungsantrag. Dann bestimmt nur dieser den Wert für die Gerichtsgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. IRG und IStGH-Gesetz-Verfahren

Rz. 2 In VV Teil 6 Abschnitt 1 (VV 6100, 6101, 6102) ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der in Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) oder in Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-Gesetz) als Beistand tätig wird. VV 6100 regelt dabei nur die Verfahrensgebühr für die T...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zahlungsaufforderungen mit Vollstreckungsandrohungen/Räumung

Rz. 251 Mehrere Angelegenheiten liegen wiederum vor, wenn der Anwalt, statt einen Vollstreckungsauftrag gegen mehrere Schuldner zu erteilen, mehreren Schuldnern Zahlungsaufforderungen mit Androhung der Zwangsvollstreckung [249] übersendet, allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen der Entstehung einer Gebühr nach VV 3309 insoweit überhaupt vorliegen (vgl. Rdn 455 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Vollstreckung im Ausland/Verkehrsanwalt

Rz. 17 Findet die Zwangsvollstreckung im Ausland statt, können für den als Mittler tätigen deutschen Anwalt eine Verkehrsanwaltsgebühr gemäß VV 3400 für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung sowie eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3309 für die eigentliche Vollstreckung erwachsen.[14] Der in der Zwangsvollstreckung tätige Verkehrsanwalt erhält nach VV 3400 eine Verfahrensgebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschriften der VV 6300 ff. regeln die Vergütung des Anwalts, der in gerichtlichen Verfahren bei Freiheitsentziehungen nach den § 415 ff. FamFG tätig wird. Ebenso sind die VV 6300 ff. anwendbar in Unterbringungsverfahren nach § 312 FamFG und schließlich in Kindschaftssachen, die ihre Grundlage in § 151 Nr. 6 oder 7 FamFG haben. Hierbei handelt es sich um Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Kostenerstattungspflicht des Gegners (§ 123 ZPO)

Rz. 51 Dann gilt die Regelung des § 123 ZPO, wonach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe keinen Einfluss auf die prozessuale Kostenerstattungspflicht dem Gegner gegenüber entfaltet, in beiden Richtungen. Ist der Gegner ganz oder teilweise zur Kostentragung verpflichtet, haftet er ungeachtet seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf die vollen Beträge. Also ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Unterschied zwischen Vorschüssen und Zahlungen

Rz. 14 "Vorschüsse" und "Zahlungen" sind jeweils zweckgerichtete Vermögenszuwendungen, die zur Regulierung einer Schuld dienen. Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass es bei den Vorschüssen um Vorauszahlungen auf eine noch nicht in Rechnung gestellte – womöglich erst künftige – Schuld (§ 9) geht, während mit Zahlungen die Leistungen zur Erfüllung der bereits erhobenen Ford...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / I. Überblick

Rz. 207 In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erhält der Anwalt gesonderte Gebühren, da es sich um eigene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 4). Die Gebühren nach VV 3100 ff. entstehen also gegenüber der Hauptsache gesondert in Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 109 Beispiel: Im Prozess über 10.000 EUR verhandeln die Anwälte zusätzlich über nicht anhängige 8.000 EUR. Mangels Einigung ergeht ein Urteil über die 10.000 EUR. Die weitere Summe von 8.000 EUR wird später gesondert eingeklagt. I. Gebühren des ersten Klageverfahrensmehr

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Vorbemerkung zu VV 4104 f. / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der BRAGO[1] ist das vorbereitende Verfahren jetzt gegenüber dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15. Diese Frage war zwar auch nach dem RVG lange umstritten,[2] ist jetzt aber durch § 17 Nr. 10 eindeutig geregelt. Rz. 3 Wird das Ermittlungsverfahren (vorläufig) eingestellt und nach Ab...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / A. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Im Gegensatz zur früheren Regelung der BRAGO ist die Vergütung des Anwalts in Bußgeldsachen im RVG gesondert geregelt (VV Teil 5). Das RVG beschränkt sich also nicht darauf, pauschal auf die Vergütung in Strafsachen zu verweisen, wie dies nach der BRAGO noch der Fall war (§ 105 BRAGO). Vielmehr enthält das VV gesonderte eigenständige Regelungen, die in zahlreichen Punk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203

Rz. 132 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts – soweit es sich nicht um Besprechungen mit dem Auftragg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) AGB-Prüfung

Rz. 191 Dass eine sofortige Fälligkeit in mehrfach verwendeten Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB) überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB sei, wird man wohl nicht annehmen können. Zwar würde eine solche Vereinbarung dem Grundsatz des § 8 Abs. 1 widersprechen; andererseits entspricht sie dem Grundsatz des BGB in § 271 Abs. 1 BGB.[139] Rz. 192 Zu berücksichtigen sein kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Inhalt des Termins

Rz. 131 Es ist weder eine streitige Verhandlung noch das Stellen von Anträgen im Termin erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn das Gericht mit einer oder beiden Parteien den Rechtsstreit betreffende sachliche oder rechtliche Gesichtspunkte bespricht. Der Gesetzgeber wollte mit dieser weiten Fassung eine erhebliche Vereinfachung bewirken, viele Streitfragen beseitigen und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Kopien und Ausdrucke im sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 109 In sozialgerichtlichen Verfahren wird der Anwalt i.d.R. einen (vollständigen) Aktenauszug benötigen.[184] Dies gilt insbesondere für Kopien von Befundberichten.[185]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anhängigkeit

Rz. 128 Das Verfahren muss anhängig sein bzw. anhängig geblieben sein. Was unter "Anhängigkeit" zu verstehen sein soll, ist unklar. Der Wortlaut erscheint eindeutig und lässt an § 253 ZPO denken. Der Begriff der Anhängigkeit soll nach dem Willen des Gesetzgebers aber nicht im strengen prozessualen Sinne zu verstehen sein. Auch die "Anhängigkeit" von Nebenverfahren, wie Koste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verkehrsanwaltsgebühr nach Anm. zu VV 3400 (Nr. 1)

Rz. 8 Auch hier gilt die Reduzierung nach Nr. 1, wobei hier nur die zweite Alternative denkbar ist. Soweit noch kein Verfahrensbevollmächtigter für das Rechtsmittelverfahren bestellt ist, wird der Anwalt diesem wohl auch schwerlich gutachterliche Äußerungen zukommen lassen können. In Betracht kommt daher nur die zweite Alternative, dass sich der Auftrag erledigt, bevor die g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wirksamkeitsvoraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 zwingt die Parteien, die kalkulatorischen Grundlagen des Erfolgshonorars und die dafür geltenden Bedingungen in der Vergütungsvereinbarung schriftlich zu fixieren. So soll dem Mandanten die Bedeutung der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung unter besonderer Berücksichtigung des Zuschlags im Erfolgsfall verdeutlicht werden.[32] Die Angaben gemäß Abs. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 112 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig, so erhält er neben den Gebühren aus den VV 3309 zusätzlich die Gebühren nach VV 3500. Auch in Zwangsvollstreckungssachen stellen Beschwerdeverfahren eigene Angelegenheiten dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Gegenstandswert bemisst sich nach der jeweiligen Beschwer, wobei alle bisherigen V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Kein gerichtliches Verfahren

Rz. 17 Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wird der Anwalt tätig, wenn er keinen unbedingten Klageauftrag oder sonstigen Verfahrensauftrag hat. Denn schon mit dem Auftrag beginnt die auf den Rechtsstreit bezogene Tätigkeit, die den Anspruch auf die Verfahrensgebühr begründet (z.B. VV 3100, 3101 Nr. 1). Rz. 18 Eine sinngemäße Anwendung der für die Gerichtsgebühren geltend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 42 Der Zuschlag nach Abs. 4 ist keineswegs auf den Verteidiger beschränkt. Er gilt also auch für den Vertreter oder Beistand eines Neben- oder Privatklägers, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten sowie den Vertreter eines sonstigen Beteiligten i.S.d. Abs. 1. Rz. 43 Der Haftzuschlag gilt auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt. Für diesen ist jewei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Grundsatz: Leistungsort ist die Kanzlei

Rz. 21 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Leistung des Anwalts am Sitz seiner Kanzlei ausgeübt wird. Wird eine Kanzlei an mehreren Orten betrieben (überörtliche Sozietät), gilt die Kanzlei, von der aus die Leistung erbracht worden ist. Dies folgt aus § 3a Abs. 1 UStG. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung (1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 b...mehr