Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Obliegenheit des Versicherungsnehmers

Rz. 67 Vor diesem Hintergrund dürfte es eine Obliegenheitsverletzung darstellen, wenn der Versicherungsnehmer zum Schutz seines Versicherers nicht von der Möglichkeit des § 43 Gebrauch macht. Streng genommen könnte daher der Rechtsschutzversicherer Zahlungen an den Versicherungsnehmer oder seinen Anwalt davon abhängig machen, dass eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 236 Wird nach der durch Nr. 1 Buchst. a bis c gebotenen Erforderlichkeitsprüfung die Entstehung der Dokumentenpauschale bejaht, folgt aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass diese auch vom Erstattungspflichtigen zu erstatten ist.[360] Es kann auf die Erläuterungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a bis c verwiesen werden (vgl. Rdn 45 ff.). Die ständige Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 80 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, sollte der Anwalt versuchen, für die geplante Mediation eine Deckungszusage einzuholen. Als Ansatzpunkt bietet sich die Regelung in § 5 Abs. 1d) ARB 94/2000/2008 an. Danach sind die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens erstattungsfähig bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zust...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 VV 2100 gilt grundsätzlich für jeden Anwalt, unabhängig davon, ob er bereits in der Vorinstanz tätig war,[6] und auch unabhängig davon, ob ihm später der Rechtsmittelauftrag erteilt wird oder nicht. In diesem Falle ist lediglich die Prüfungsgebühr nach Anm. zu VV 2100 auf die entsprechende Verfahrensgebühr des Rechtsmittelverfahrens anzurechnen (siehe Rdn 32).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung/Sicherheitsleistung (§ 732 Abs. 2 ZPO)

Rz. 414 Gemäß § 732 Abs. 2 ZPO kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11). Gesonderte Gebühren nach VV 3328, 3332 fallen daher nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und streitiges Verfahren (Nr. 3)

Rz. 18 Die Regelung in Nr. 3 entspricht der in Nr. 2. Das vereinfachte Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger nach den § 249 ff. FamFG und das nachfolgende streitige Verfahren (§ 255 FamFG) sind zwei verschiedene Angelegenheiten, in denen der Anwalt seine Vergütung unbeschadet einer Gebührenanrechnung jeweils gesondert erhält. Rz. 19 Auch hier kann die Auftei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Hauptsacheerledigung

Rz. 7 Wird im Termin die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, so dass es nicht mehr zu einem Urteil kommt, gilt gleichwohl VV 3514. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Beschwerdeverfahren beraumt das OLG Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort wird die Hauptsach...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / ee) Zahlungsforderung und Anspruch auf Übertragung bestimmter Gegenstände

Rz. 34 Wird der Antrag auf Zugewinnausgleich mit einem Antrag auf Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände (§ 1383 BGB) verbunden, so werden die Werte von Zahlungsantrag (§ 35 FamGKG) und Übertragungsantrag (§ 42 Abs. 1 FamGKG) zusammengerechnet. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Übertragungsantrag entschieden wird. Diese Regelun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prüfungsfolge und Ermessensausübung

Rz. 44 Von diesen Fällen abgesehen (vgl. Rdn 41–43), ist Abs. 3 S. 2 in folgender Stufenfolge zu prüfen: Rz. 45 Das Eigenschaftswort "b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Schweigen des Beklagtenvertreters auf Klagerücknahme

Rz. 110 Nimmt der Kläger die Klage im Verhandlungstermin zurück, so ist für beide Anwälte durch die Wahrnehmung des Termins eine 1,2-Terminsgebühr entstanden. Dies gilt auch dann, wenn der Beklagtenvertreter auf die Klagerücknahme schweigt, da die Terminsgebühr weder eine streitige Verhandlung noch eine Erörterung der Sach- und Rechtslage voraussetzt. Es genügt, dass der Bek...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erfolgreiche gütliche Erledigung

Rz. 221 Führt der Versuch der isoliert beauftragten gütlichen Erledigung durch den Gerichtsvollzieher zum Erfolg (z.B. Abschluss einer Zahlungsvereinbarung, § 802b Abs. 2 ZPO), verbleibt es für den Anwalt bei der bereits durch die Stellung des Antrages auf gütliche Erledigung verdienten Verfahrensgebühr VV 3309.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 57 Der Anwalt erhält grundsätzlich eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,1 ermäßigt (VV 3207 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 58 Unter den Voraus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 188 Für Strafsachen stellt § 17 Nr. 10 klar, dass das Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren bzw. ein sich nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens anschließendes Bußgeldverfahren verschiedene Angelegenheiten bilden. Für Bußgeldverfahren enthält § 17 Nr. 11 eine entsprechende Regelung. Für die Berechnung der Dokumentenpauschale bedeutet das,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 41 Voraussetzung dafür, dass der Anwalt Reisekosten abrechnen darf, ist, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Abs. 1 S. 2 vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden und findet sich in Abs. 2. Rz. 42 Für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Tod des Auftraggebers

Rz. 28 Durch den Tod des Auftraggebers erledigt sich der Auftrag im Zweifel nicht (§ 672 S. 1 BGB).[23] Sofern das Mandatsverhältnis jedoch höchstpersönlicher Natur war oder gar materiell-rechtlich sich mit dem Tode des Auftraggebers erledigt, etwa bei einem Scheidungsverfahren oder in einer Strafverteidigung, erledigt sich auch der Auftrag, so dass damit die Fälligkeit eint...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Weitere Gebühren bei Vertretung des Auftraggebers im Rahmen von Beratungshilfe

Rz. 25 Führt die Tätigkeit des Anwalts im Rahmen des VV 2503 zu einer Einigung oder zu einer Erledigung, so kann neben diese Gebühr auch eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach VV 2508 hinzutreten. Ob auch eine Aussöhnungsgebühr anfallen kann, ist umstritten (siehe VV 2508 Rdn 18). Rz. 26 Die Geschäftsgebühr VV 2503 entsteht nicht neben der erhöhten Geschäftsgebühr nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Prozesskostenhilfe kann dem Gläubiger sowohl im gerichtlichen Restrukturierungsverfahren (§§ 31 Abs. 3, 38 StaRUG) als auch im Insolvenzverfahren und im schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren, ggf. unter Beiordnung eines Anwalts, bewilligt werden; es gelten dafür die §§ 45 ff., so dass auf die dortigen Erläuterungen verwiesen wird. Rz. 27 Entsprechendes gilt für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Auslagen

Rz. 13 Neben den jeweiligen Gebühren erhält der Anwalt auch jeweils Ersatz seiner Auslagen nach VV 7000. Da es sich bei dem vorbereitenden Verfahren um eine eigene Angelegenheit handelt (§ 17 Nr. 11), entsteht hier die Postentgeltpauschale nach VV 7002 gesondert. Auch die Dokumentenpauschale (VV 7000) wird neu gezählt.[2]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Beendigung nach VV 3405

Rz. 39 Endet der Auftrag vorzeitig, so reduziert sich die Gebühr der VV 3403 auf 0,5 (VV 3405 i.V.m. Anm.). Eine Reduzierung der 0,3-Gebühr nach VV 3404 findet dagegen nicht statt, da VV 3404 in VV 3405 nicht erwähnt wird. Rz. 40 Eine vorzeitige Beendigung ist dann gegeben, wennmehr

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Anhang III. Selbstständiges... / XV. Beweisverfahren im Berufungsverfahren

Rz. 42 Wird ein selbstständiges Beweisverfahren während eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens durchgeführt, so ist grundsätzlich das Berufungsgericht zuständig.[16] Es entstehen dann auch im Beweisverfahren die höheren Gebühren des Rechtsmittelverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 2 (VV 3200 ff.).[17] Dies ergibt sich letztlich auch aus einem Umkehrschluss zu VV Vorb. 3.2 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Begriff

Rz. 75 In einem weiten und allgemein akzeptierten Sinne ist Mediation als ein strukturiertes[73] außergerichtliches Verfahren anzusehen, in dem ein besonders geschulter neutraler Dritter versucht, ohne eigene Entscheidungskompetenz eine Einigung mit den Konfliktparteien zu erarbeiten.[74] Tritt der Anwalt im Mediationsverfahren als Interessenvertreter einer Partei auf, ist A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Volle Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 40 Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige LG wird mündlich verhandelt. Die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) ist in vollem Umfang auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (VV 3100) anzurechnen (Anm. zu V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 17 Die Verfahrensgebühr der VV 3506 erhöht sich gemäß VV 3508 auf eine 2,3-Verfahrensgebühr, soweit sich die Parteien nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt vertreten lassen können. Dies betrifft derzeit nur die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO (§ 78 Abs. 1 S. 4 ZPO). Einzelheiten sind hier strittig. Rz. 18 Soweit ausnahmsweise im Verfahren nach § 544 ZPO kein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa)1. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 2 OWiG

Rz. 17 Hatte die Staatsanwaltschaft im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen bereits selbst schon wegen der Ordnungswidrigkeit ermittelt, stellt sie das Strafverfahren später aber nur hinsichtlich der Straftat ein und gibt sie die Sache wegen der Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 OWiG an die Verwaltungsbehörde ab, kann im Strafverfahren keine Zusätzliche Gebühr anfallen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 In den VV 2504 ff. ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) vertretend tätig wird. Mit der gegenüber VV 2503 erhöhten Gebühr wird auch der erhöhte anwaltliche Arbeitsaufwand, der mit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anspruch auf Abrechnung

Rz. 97 Mit Eintritt der Fälligkeit entsteht für den Auftraggeber ein vertraglicher Anspruch auf Abrechnung unter Berücksichtigung der Vorschüsse. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers geht das Recht, den Anspruch auf Abrechnung geltend zu machen, auf den Insolvenzverwalter über.[66] Rz. 98 Kommt der Anwalt seiner Verpflichtung zur unverzügl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 3 S. 2

Rz. 11 Nach § 51 Abs. 3 S. 2 ist im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde diese zuständig, über eine beantragte Pauschgebühr zu entscheiden. Sofern die Bewilligung abgelehnt wird oder hinter den Vorstellungen des beigeordneten oder bestellten Anwalts zurückbleibt, kann er hiergegen den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Dies entspricht der Regelung des § 42 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pauschgebühr

Rz. 40 Reichen die Gebühren der VV 4200 ff. nicht aus, um die Tätigkeit des Verteidigers angemessen zu vergüten, kann er die Bewilligung einer Pauschgebühr beantragen. Das gilt sowohl für den Wahlanwalt (§ 42) als auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt (§ 51).[24] Rz. 41 Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs, wobei hiermit nicht das Gericht de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Streitgenosse mit dem höchsten Erstattungsanspruch

Rz. 105 Wird keine ausdrückliche Bestimmung getroffen, gilt auch hier die Vermutung, dass der Streitgenosse mit der höheren Erstattungsforderung an erster Stelle stehen soll. Sie greift selbst dann ein, wenn die Streitgenossen jeweils gleich hohe Nettokosten zur Erstattung anmelden können. Zwar macht es in diesen Fällen – wirtschaftlich betrachtet – letztlich keinen Untersch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Unzulässigkeit nach Stellung eines Festsetzungsantrags über die gesetzlichen Gebühren

Rz. 26 Ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr ist unzulässig, wenn der Verteidiger nach Ausübung seines Ermessens zur Bestimmung der angefallenen Gebühren Kostenfestsetzung beantragt hat. Dann tritt nach §§ 315 ff. BGB Bindungswirkung ein, so dass für eine Pauschgebühr kein Raum mehr ist.[24] Das Verfahren nach § 42 muss vor einem Festsetzungsantrag durchgeführt werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Umsatzsteuer gemäß VV 7008

Rz. 49 Auch auf die Reisekosten ist nach VV 7008 grundsätzlich Umsatzsteuer zu erheben.[54] Siehe dazu auch VV 7008 Rdn 50 ff. Dies gilt insbesondere für die Kilometerentschädigung bei Benutzung des eigenen Kraftwagens wie auch für die Abwesenheitsgelder. Soweit Kosten für die Benutzung anderer Verkehrsmittel abgerechnet werden, in denen Umsatzsteuer enthalten ist, also insb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vergütungsfestsetzung gemäß § 11 Abs. 8

Rz. 99 Nach § 11 Abs. 8 S. 1 können auch Rahmengebühren gegen den Auftraggeber festgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass lediglich die Mindestgebühr angemeldet wird oder der Auftraggeber der Bestimmung des festsetzenden Anwalts ausdrücklich zugestimmt hat. Aus § 11 Abs. 8 S. 2 ergibt sich mittelbar, dass die Zustimmungserklärung durch den Auftraggeber schriftlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 141 Bei Betragsrahmengebühren nach § 3 Abs. 1 S. 1 gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Wertgebühren. Dem Anwalt stehen hier anstelle der Gebührensätze jeweils Betragsrahmen zur Verfügung. So erhält der Verkehrsanwalt auch hier nach Anm. zu VV 3400 eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Gebühr, also eine Gebühr aus dem Rahmen der dem Ver...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 6. Abgeltungsklausel

Rz. 53 Wird im Rahmen einer Einigung vereinbart, dass damit alle sonstigen wechselseitigen Ansprüche der Eheleute abgegolten sein sollen, und ergeben sich keine Anhaltspunkte für diese Ansprüche, ist insoweit gem. § 42 Abs. 3 FamGKG auf den Auffangwert abzustellen.[17] Beispiel: Im Scheidungsverfahren schließen die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte einen umfassenden Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 58 Eine vereinbarte erfolgsbasierte Vergütung ist nicht erstattungsfähig. Im Falle des Obsiegens ist der Gegner oder im Falle des Freispruchs die Staatskasse lediglich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis maximal zur Höhe der fiktiven gesetzlichen Gebühren, die der Anwalt hätte beanspruchen können, zu erstatten. Rz. 59 Im Zuge der Neuregelung des Rechts der anwaltl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen, VV 1010

Rz. 18 Die durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2103 neu eingeführte Vorschrift der VV 1010 soll den Wegfall der nach der BRAGO noch vorgesehenen Beweisgebühr in bestimmten Ausnahmenfällen kompensieren. Der zum Teil erhebliche Arbeitsaufwand des Anwalts soll durch eine Zusatzgebühr honoriert werden. Die Gebühr gilt allerdings nur für Verfahren nach VV Teil 3 und ist damit streng ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 17 Die Zusätzliche Gebühr kann auch nach einer Zurückverweisung anfallen. Wird das erstinstanzliche Urteil vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und dort außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt, so erhält der Anwalt alle Gebühren erneut (§ 21 Abs. 1), so dass auch hier die Zusätzliche Gebühr anfallen kann....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechts (Anm. Abs. 4)

Rz. 137 Nach Anm. Abs. 4 gilt VV 1000 entsprechend bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts, soweit die Parteien hierüber vertraglich verfügen können. Die Vorschrift hat nur eine geringe Bedeutung, da in der Regel in verwaltungs- und finanzgerichtlichen Verfahren Einigungen nicht in Betracht kommen. Stattdessen erhalten die Anwälte die Erledigungsgebühr nach VV 1002. ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / III. Widerantrag in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen

Rz. 183 In Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG erstreckt sich die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf die Rechtsverteidigung gegen einen Widerantrag (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 4), ohne dass es eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedarf. Beispiel: Der Ehefrau ist für das Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe bewil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebühren

Rz. 4 Die Vorschrift enthält keine Regelung hinsichtlich der in dem Ausschlussverfahren entstehenden Rechtsanwaltsgebühren. Diese ergeben sich sowohl für den Anwalt des Antragstellers als auch für den des Antragsgegners aus den allgemeinen Vorschriften, sodass für das erstinstanzliche Verfahren vor dem LG die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 entstehen (VV 3100 ff.; vgl. V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütung im Verfahren auf Bestellung

Rz. 5 Die auf Bestellung des Vertreters gerichtete Tätigkeit des Anwalts zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 zum Rechtszug und begründet für den in der Hauptsache später bestellten Prozesspfleger somit keine besondere Gebühr. Seine Tätigkeit wird durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten. Rz. 6 Kommt es nicht zur Bestellung, liegt ein Auftrag zur Einzeltätigkeit vor, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Keine Rückwirkung für Ersatzpflichtverteidiger

Rz. 130 Eine Rückwirkung soll nicht greifen, wenn während einer laufenden Hauptverhandlung ein Anwalt zum zweiten Pflichtverteidiger bestellt wird, sofern damit allein in der Person eines bereits bestellten, in der Hauptverhandlung ebenfalls durchgehend anwesenden Pflichtverteidigers liegende vorübergehende körperliche Einschränkungen vorliegen.[134] Diese Frage hat aber wen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 6 Die VV 3206 ff. gelten unmittelbar in allen Revisionsverfahren, in denen sich die Gebühren des Anwalts nach dem Gegenstandswert richten. Rz. 7 Sie sind entsprechend anzuwenden in bestimmten Beschwerdeverfahren und den Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2. Rz. 8 Darüber hinaus gelten sie entsprechend in Verfahren nachmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zwei unterschiedliche Verfahren

Rz. 75 Steht der beigeordnete Anwalt vor der Frage, ob er aus besonderen Gründen in das Verfahren (kräftig) investieren muss und ob diese Kosten von der Staatskasse übernommen werden, so eröffnet ihm das Gesetz zwei Wege der Vorabklärung: Einerseits kann er gem. Abs. 2 bei dem Gericht anfragen, ob die beabsichtigten Maßnahmen als erforderlich angesehen werden, und zum andere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdeverfahren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 47 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig, so erhält er die Gebühren nach VV 3500, 3513 neben den Gebühren nach VV 3309, 3310 (siehe VV Vorb. 4 Rdn 99 ff.). Auch in Zwangsvollstreckungssachen stellen Beschwerdeverfahren eigene Angelegenheiten dar. Der Gegenstandswert bemisst sich nach der jeweiligen Beschwer, wobei alle bishe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgrenzungskriterium

Rz. 20 Die für das Gericht geltenden Streitwertvorschriften sind aber nur dann sinngemäß anwendbar, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit auch Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Die Abgrenzung bereitet im Einzelfall erfahrungsgemäß oft Schwierigkeiten. Diese lassen sich mit der richtigen Fragestellung bewältigen. Sie lautet: "Hat der Mandan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Berufung wird ohne Begründung in der Hauptsache für erledigt erklärt

Rz. 63 Anders verhält es sich, wenn ohne Berufungsbegründung das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt wird und der Anwalt des Berufungsbeklagten die Zustimmung zur übereinstimmenden Erledigung verweigert, da hierin ein Sachantrag i.S.v. VV 3200, 3201 Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu sehen ist, der bereits die volle Gebühr auslöst, die dann auch erstattungsfähig ist.[34]mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / D. Selbstständiges Beweisverfahren in Familiensachen

Rz. 47 Auch in Familiensachen ist ein selbstständiges Beweisverfahren möglich, allerdings nur in Ehe- und Familienstreitsachen. Die Vorschriften der §§ 485 ff. ZPO gelten für diese Verfahren entsprechend (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in den zivilgerichtlichen Verfahren. Wird das Beweisverfahren während eines Beschwerdeverfahrens durch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopien/Ausdrucke für Versicherungen

Rz. 65 Aktenauszüge aus Straf- und Bußgeldakten werden häufig auch für Versicherungsgesellschaften erstellt, die aufgrund des Akteninhalts ihre Einstandspflicht oder ihre Aussichten auf Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder Dritte beurteilen. Werden solche Aktenauszüge im Rahmen eines von dem Versicherer erteilten Mandats angefertigt, richtet sich die Vergütung...mehr