Rz. 236

Wird nach der durch Nr. 1 Buchst. a bis c gebotenen Erforderlichkeitsprüfung die Entstehung der Dokumentenpauschale bejaht, folgt aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass diese auch vom Erstattungspflichtigen zu erstatten ist.[360] Es kann auf die Erläuterungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a bis c verwiesen werden (vgl. Rdn 45 ff.). Die ständige Rechtsprechung des BGH[361] und der Instanzgerichte[362] zu § 27 BRAGO, die eine Erstattung mangels Anfall der Dokumentenpauschale ablehnte, lässt sich auf das RVG nicht übertragen. Allerdings beginnt die Erstattungspflicht in den Fällen der Nr. 1 Buchst. b und c erst ab der 101. Seite (siehe Rdn 180).

 

Rz. 237

Erstattungsfähig sind Dokumentenpauschalen auch dann, wenn die Beifügung von Kopien der Verfahrensbeschleunigung dient.[363] Gleiches gilt, wenn der Anwalt die Originalurkunde ständig benötigt und nicht aus der Hand geben kann,[364] ebenfalls, wenn es sich um eine nicht ersetzbare Urkunde handelt, die nicht aus der Hand gegeben werden soll.[365] Die Notwendigkeit von Kopiekosten ist auch dann bejaht worden, wenn es auf das Gesamtbild der Urkunde ankommt, wenn also die textliche Wiederholung des Inhalts nicht genügt.[366] Darüber hinaus wird die Erstattungsfähigkeit bejaht, wenn Unterlagen vorgelegt werden, die zur Verdeutlichung und Untermauerung des Sachvortrags dienen (hier Patentrechtsstreit),[367] wobei dies wohl der neueren Rechtsprechung des BGH zur Nichterstattungsfähigkeit von Schriftsatzanlagen widersprechen dürfte.

[360] Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, VV 7000 Rn 223; vgl. zu Nr. 1 Buchst. b OLG Oldenburg JurBüro 2007, 208; LG Memmingen Rpfleger 2007, 288.
[361] BGH 5.12.2002 – I ZB 25/02, AGS 2003, 153 m. Anm. N. Schneider = NJW 2003, 1127; BGH 25.3.2003 – VI ZB 53/02, BRAGOreport 2003, 176 m. Anm. Hansens.
[362] OLG München AGS 2003, 300 m. Anm. N. Schneider; OLG Frankfurt AGS 2003, 396 = BRAGOreport 2003, 184 m. Anm. Hansens.
[363] KG JurBüro 1975, 346.
[364] LG Berlin JurBüro 1982, 230.
[365] OLG Bamberg JurBüro 1981, 1679.
[366] OLG Schleswig JurBüro 1978, 1512; OLG Schleswig JurBüro 1981, 385.
[367] OLG Karlsruhe AGS 2002, 263 = NJW-RR 2002, 1002.

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