Rz. 99
Nach § 11 Abs. 8 S. 1 können auch Rahmengebühren gegen den Auftraggeber festgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass lediglich die Mindestgebühr angemeldet wird oder der Auftraggeber der Bestimmung des festsetzenden Anwalts ausdrücklich zugestimmt hat. Aus § 11 Abs. 8 S. 2 ergibt sich mittelbar, dass die Zustimmungserklärung durch den Auftraggeber schriftlich zu erteilen ist (zu Einzelheiten siehe § 11 Rdn 127 ff.).
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