Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 1 Einleitung

Die variable Vergütung ist begrifflich schwer zu fassen. Sie umfasst prinzipiell sämtliche Formen der nicht fixen Vergütung. Hierzu zählen Tantiemen, Boni, Prämien, Rewards, Benefits, Zulagen, Provisionen, Aufmerksamkeiten, Gratifikationen, Aktien und Aktienoptionen sowie monetäre und nicht-monetäre Incentives, nicht aber kollektiv vereinbarte Lohnzuschläge wie Akkordlohn, Ü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.4 Niedrigerer Wert

Rz. 54 Ein niedrigerer Wert kommt für eine außerplanmäßige Abschreibung in Betracht, wenn er niedriger als der Buchwert ist. Der Buchwert ergibt sich bei abnutzbaren Anlagegegenständen aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen der Vorjahre und den Abschreibungsbetrag aus planmäßiger Abschreibung des laufenden Geschäftsjahrs, bei anderen Anl...mehr

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Kommanditgesellschaft auf Aktien: Rechnungslegungsbesonderheiten

Zusammenfassung Überblick Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie stellt praktisch eine Mischform zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft dar, ist jedoch formalrechtlich den Kapitalgesellschaften zugeordnet. Bei der KGaA bestehen wie bei der Kommanditgesellschaft 2 Gesellschaftergruppen: Erstens die Komplementäre als Vollhafter und z...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.1 Steuerbilanz der Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 29 Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist grundsätzlich die Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich. Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, welche durch das BilMoG[1] deutlich zugenommen haben. Eine Bilanzierungsverpflichtung im Handelsrecht zieht regelmäßig einen ebensolchen Ausweis in der Steuerbilanz nach sich. Regelmäßig führt ein handelsrechtliches Aktivierungs...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2.3 Gliederung des Anhangs

Rz. 11 Der Anhang ist bei Kapitalgesellschaften integraler Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die inhaltlichen Angaben sind in §§ 284 ff. HGB geregelt.[1] Für das Außenverhältnis billigt § 288 HGB kleinsten und kleinen (§ 267a HGB, § 267 Abs. 1 HGB) sowie mittelgroßen (§ 267 Abs. 2 HGB) KGaAs Erleichterungen zu. Aktionäre müssen allerdings gem. § 13...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.2 Körperschaftsteuerliche Besonderheiten

Rz. 30 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien als Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer, sofern sich ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder ihr statuarischer Sitz (§ 11 AO) im Inland befindet (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Die Körperschaft ist sodann unbeschränkt steuerpflichtig und hat alle weltweit erzielten Einkünfte im Inland zu versteuern (Welteinkommensprinzip). ...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2 Jahresabschluss der KGaA

Rz. 2 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien stellt eine Kapitalgesellschaft dar und hat somit die ergänzenden Vorschriften für diese im 2. Abschnitt des 3. Buchs des HGB zu beachten, wobei zudem die Besonderheiten einer Personenhandelsgesellschaft berücksichtigt werden müssen. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet alle Kaufleute zur Aufstellung eines aus Bilanz sowie Gewinn- un...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 31 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt als Kapitalgesellschaft bei einem Betrieb des Gewerbes im Inland der Gewerbesteuer kraft ihrer Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG. Hier stellen sich ebenfalls keine Unterschiede gegenüber der Aktiengesellschaft dar. Anders als bei der Körperschaftsteuer sind bestimmte Vergütungen an den Komplementär einer KGaA nicht...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.2.2 Negatives Komplementärkapital

Rz. 17 Bei einer KGaA betrifft der aktive Sonderposten "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" (§ 268 Abs. 3 HGB) ausschließlich das in Aktien zerlegte Grundkapital, also den Teil der Kommanditaktionäre.[1] Rz. 18 Dahingehend sind bei negativem Kapitalanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters 2 Fälle zu unterscheiden: Ist für den Komplementär keine Einzahlungsv...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5 Besondere Aspekte der steuerlichen Rechnungslegung

Rz. 28 In jedem Fall ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien ein selbstständiges Steuersubjekt. Sie hat eine eigene Steuerbilanz aufzustellen und entsprechende Steuererklärungen abzugeben. Zudem sind die Besonderheiten bei Personengesellschaften zu berücksichtigen, welche steuerlich Mitunternehmerschaften sind. Zunächst sollen Besonderheiten der Steuerbilanz gegenüber der H...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / Zusammenfassung

Überblick Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie stellt praktisch eine Mischform zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft dar, ist jedoch formalrechtlich den Kapitalgesellschaften zugeordnet. Bei der KGaA bestehen wie bei der Kommanditgesellschaft 2 Gesellschaftergruppen: Erstens die Komplementäre als Vollhafter und zweitens die Kom...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.1 Gezeichnetes Kapital

Rz. 15 Das gesamte gezeichnete Kapital ist, wie bei der AG, mit dem Nennwert anzusetzen; sind mehrere Aktiengattungen ausgegeben, sind die Gesamtnennbeträge je Gattung gesondert zu vermerken (§ 152 Abs. 1 Satz 2 AktG). Sofern Mehrstimmrechtsaktien vorhanden sind, ist die Gesamtstimmenzahl sowohl dieser als auch der übrigen Aktien einzeln anzugeben (§ 152 Abs. 1 Satz 4 AktG)....mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.3 Kapitalrücklage

Rz. 19 In die Kapitalrücklage sind in erster Linie Aufgelder, die bei der Ausgabe von Aktien, Optionsrechten und Wandelschuldverschreibungen über den Nennwert hinaus erzielt werden, einzustellen. Weitere Dotierungsverpflichtungen ergeben sich aus § 272 Abs. 2 Nrn. 3, 4 HGB, und beinhalten Zuzahlungen von Gesellschaftern für die Gewährung von Vorzügen für ihre Anteile sowie a...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4 Besondere Eigenkapitalpositionen

Rz. 14 Bei der KGaA teilt sich das Eigenkapital in die Bestandteile Gezeichnetes Kapital, Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG), Rücklagen. 2.4.1 Gezeichnetes Kapital Rz. 15 Das gesamte gezeichnete Kapital ist, wie bei der AG, mit dem Nennwert anzusetzen; sind mehrere Aktiengattungen ausgegeben, sind die Gesamtnennbeträge je Gattung ge...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.2 Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters

2.4.2.1 Einlage des Komplementärs Rz. 16 Der Komplementär einer KGaA kann neben dem Grundkapital eine Einlage leisten.[1] Diese muss dann allerdings in der Satzung nach Art und Höhe festgeschrieben sein (§ 281 Abs. 2 AktG) und sie gehört nicht zum gezeichneten Kapital der KGaA.[2] Sie ist dann in Erweiterung des Gliederungsschemas nach dem gezeichneten Kapital als "Kapitalant...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 4.2 Die Erleichterungen im Einzelnen

4.2.1 Aufstellungserleichterungen Rz. 26 Kleinst-KGaAs dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, die sich auf die mit großen Buchstaben in der Standard-Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2, 3 HGB bezeichneten Posten beschränkt (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB). Von der Aufgliederung des Grundkapitals und der Rücklagen kann abgesehen werden (§ 152 Abs. 4 AktG). Gem. § 275 Abs. 5 HGB können...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 4 Besonderheiten bei Kleinst-KGaAs

4.1 Allgemeines Rz. 25 Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz[1] wurden durch den Gesetzgeber weitere Erleichterungen, die über diejenigen für kleine Kapitalgesellschaften hinausgehen, eingeführt. Solche Gesellschaften sind in § 267a Abs. 1 HGB geregelt. Wie bei der Abgrenzung in § 267 HGB dürfen 2 der 3 der folgenden Kriterien nicht überschritten werden...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 1 Begriff und Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die KGaA ist als Handelsgesellschaft ex lege Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs. Gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss bildet das 3. Buch des HGB sowie einzelne Vorschriften des Aktiengesetzes sowohl für den Jahresabschluss (§ 286 AktG), als auch weitere Berich...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2.1 Gliederung der Bilanz

Rz. 6 Die Bilanz muss in Kontoform aufgestellt werden (§ 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die Bilanz nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB zu gliedern.[1] Die KGaA hat die Gliederung um die Position "Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters" nach dem Posten "gezeichnetes Kapital" zu erweitern (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG i. V....mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.4 Besonderheiten der Besteuerung des Komplementärs

Rz. 32 Bei einer natürlichen Person als Komplementär werden einkommensteuerlich nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStGdie persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA wie Mitunternehmer behandelt. Sie sind aber nicht im Verhältnis zu der KGaA oder den Kommanditaktionären Mitunternehmer; insofern werden sie eben nur wie Mitunternehmer behandelt.[1] Gewinnanteile der Komplementäre gehö...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.3 Lagebericht

Rz. 13 § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert von Kapitalgesellschaften die Aufstellung eines Lageberichts. Dieser muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verhältnisse der Gesellschaft vermitteln (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Erstellungspflicht betrifft nur Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sind (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Die...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.4 Gewinnrücklagen

Rz. 20 In die Gewinnrücklagen dürfen nur Ergebnisanteile des abgeschlossenen oder eines früheren Geschäftsjahres eingestellt werden (§ 272 Abs. 3 Satz 1 HGB). Zunächst ist aus dem Ergebnis eine gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG zu bilden. § 150 Abs. 2 AktG bestimmt eine Dotierung von 5 % des Jahresüberschusses (abzüglich eines eventuellen Verlustvortrags), bis eine ...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.5 Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 23 Abweichend von einer Aktiengesellschaft ist die Feststellung des Jahresabschlusses bei der KGaA verbindlich der Hauptversammlung als Entscheidungsträger zugewiesen (§ 286 Abs. 1 Satz 1 AktG). Allerdings ist darüber hinaus für die Feststellung auch die Zustimmung sämtlicher persönlich haftender Gesellschafter notwendig.[1]mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 4.2.1 Aufstellungserleichterungen

Rz. 26 Kleinst-KGaAs dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, die sich auf die mit großen Buchstaben in der Standard-Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2, 3 HGB bezeichneten Posten beschränkt (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB). Von der Aufgliederung des Grundkapitals und der Rücklagen kann abgesehen werden (§ 152 Abs. 4 AktG). Gem. § 275 Abs. 5 HGB können Kleinstkapitalgesellschaften abw...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 4.1 Allgemeines

Rz. 25 Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz[1] wurden durch den Gesetzgeber weitere Erleichterungen, die über diejenigen für kleine Kapitalgesellschaften hinausgehen, eingeführt. Solche Gesellschaften sind in § 267a Abs. 1 HGB geregelt. Wie bei der Abgrenzung in § 267 HGB dürfen 2 der 3 der folgenden Kriterien nicht überschritten werden, wenn die ents...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2 Gliederung des Jahresabschlusses

Rz. 5 Gem. § 150 Abs. 1 AktG sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Gliederungsvorschriften der §§ 264 ff. HGB zu beachten. Hierbei gelten besondere Regelungen zur Rücklagenbildung (s. Kapitel 2.4.3-2.4.5).[1] 2.2.1 Gliederung der Bilanz Rz. 6 Die Bilanz muss in Kontoform aufgestellt werden (§ 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die Bil...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 8 Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung hat entsprechend dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) zu erfolgen.[1] Gem. § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG ist die Gewinn- und Verlustrechnung um folgende Angaben zu erweitern (Ergebnisverwendung): Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr Entnahmen aus der Kapitalrücklage Entna...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.2.1 Einlage des Komplementärs

Rz. 16 Der Komplementär einer KGaA kann neben dem Grundkapital eine Einlage leisten.[1] Diese muss dann allerdings in der Satzung nach Art und Höhe festgeschrieben sein (§ 281 Abs. 2 AktG) und sie gehört nicht zum gezeichneten Kapital der KGaA.[2] Sie ist dann in Erweiterung des Gliederungsschemas nach dem gezeichneten Kapital als "Kapitalanteile des persönlich haftenden Ges...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.5 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen

Rz. 22 Die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen (§ 272 Abs. 4 HGB) hat den Zweck, eine Ausschüttungssperre einzuführen und die Rückzahlung des Grundkapitals zu verhindern.[1] Die Rücklage ist in der Höhe zu dotieren, wie entsprechende Anteile das Vermögen der KGaA im Umlaufvermögen der Aktivseite erhöht haben (§ 272 Abs. 4 Satz...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 3 Gewinnverwendung der KGaA

Rz. 24 Nach der Feststellung des Jahresabschlusses hat die Hauptversammlung auch über die Gewinnverwendung zu beschließen. § 174 Abs. 2 AktG verpflichtet die KGaA, im Gewinnverwendungsbeschluss folgende Angaben zu machen: den Bilanzgewinn, den an die Kommanditaktionäre auszuschüttenden Betrag, die in die Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge, einen Gewinnvortrag, den zusätzlich...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 4.2.2 Hinterlegung statt Offenlegung

Rz. 27 Eine wesentliche Erleichterung stellt die Regelung des § 326 Abs. 2 HGB dar. Danach können die gesetzlichen Vertreter einer Kleinstkapitalgesellschaft ihren Offenlegungsverpflichtungen auch dadurch Rechnung tragen, indem sie die Bilanz der KGaA lediglich in elektronischer Form beim Betreiber des Bundesanzeigers zur dauerhaften Hinterlegung einreichen und einen entspre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2.1 Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 3 Der Komplementär [1] ist nach §§ 283 Nrn. 9, 10 i. V. m. § 78 Abs. 1 AktG als gesetzlicher Vertreter der KGaA für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts verantwortlich. Er hat diesen gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Kleine KGaAs, die unter § 267 Abs. 1 HGB zu subsumieren sind, dürfen ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Aktienüberlassung

Es ist der Börsenkurs zum Ausgabebetrag anzusetzen, auch bei einem vertraglichen Veräußerungsverbot bzw. einer Sperrfrist. Der Ansatz mit 96 % ist abzulehnen, da der gemeine Wert anzusetzen ist.[1] Aus den gleichen Erwägungen wird ein Rabattfreibetrag nicht gewährt.[2] Die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG findet ebenfalls keine Anwendung.[3] Dem Arbeitnehmer f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Optionen

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Aktienoptionsrechte, ist die steuerliche Behandlung davon abhängig, ob ein handelbares oder ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht vorliegt. Ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht führt weder im Zeitpunkt der Gewährung noch der erstmaligen Ausübbarkeit des Optionsrechts zu einem Lohnzufluss beim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Gesellschaftsanteile

An Arbeitnehmer überlassene Gesellschaftsanteile sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt auch, wenn sie im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis überlassen werden.[1] Als Wert der Vermögensbeteiligung ist bei Gesellschaftsanteilen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und d bis l sowie Abs. 2 bis 5 5. VermBG der gemeine Wert[2] anzusetzen.[3] Die Anwendung der Sa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Körperschaftsteuer-Option -... / 3 Praxisfragen

Mit Wirksamwerden der Option wird die optierende Gesellschaft für die deutsche Besteuerung wie eine juristische Person behandelt. Sie ist daher "Gesellschaft" i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA und nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a OECD-MA auch "Person". Hat sie ihre Geschäftsleitung in Deutschland, ist sie unbeschränkt stpfl. und daher "ansässig" i. S. d. Art. 4 Abs. 1 OEC...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Aufteilung von Aktien

Veräußerung durch Aufteilung: Auch hier gilt der Grundsatz, dass eine Veräußerung insoweit vorliegt, wie der Gesellschafter eine höhere Beteiligung an der Aktie erhält, als ihm zuvor aufgrund der Bruchteilsbetrachtung zustand. Hiervon wird in der Literatur eine Ausnahme gefordert, wenn es sich um Aktien handelt und diese jeweils in gleicher Höhe aufgeteilt werden. Diese Ausnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Übertragung von Aktien i.R.d. Gründung

Gleiche Grundsätze: Hier gelten die gleichen Grundsätze. Die jeweilige Einbringung löst Ertragsteuern aus, AfA-Fragen stellen sich nicht. Ausnahme: Manche Autoren befürworten, dass die Einbringung von Aktien bei gleicher Beteiligungshöhe nicht der Ertragsbesteuerung unterliegen soll.[17] Dies wird mit dem Sinn und Zweck von §§ 17, 20 EStG und der Leistungsfähigkeit begründet....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 6 Überblick rechtsformabhängiger Angaben für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Neben den rechtsformunabhängigen Anhangangaben sind ergänzende rechtsformabhängige Angaben zu beachten: Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des nach § 58 Abs. 2a AktG in den Posten "Andere Gewinnrücklagen" eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.[1] Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des während des Geschäf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 1.1 Unternehmensverträge: Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag

Gem. § 291 Abs. 1 AktG kann eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellen (sog. Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (sog. Gewinnabführungsvertrag). Beide Verträge werden als "Unternehmensverträge" bezeichnet. Achtung Verlustfal...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 1 Zur Aufstellung des Anhangs Verpflichtete

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften i. S. v. § 264 a HGB (sog. KapCo-Gesellschaften) müssen ihren Jahresabschluss um einen Anhang erweitern.[1] Für kleine und mittlere Gesellschaften bestehen Erleichterungen.[2] Diese werden bei der Besprechung der einzelnen Posten mitgeteilt. Kleinstkapitalgesellschaften [3] brauchen keinen Anhang aufzustellen, wenn sie unter der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.6.6 Genussrechte und ähnliche Rechte auf Gewinnbezug

Andere Kapitalgesellschaften als Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien können Genussrechte oder ähnliche Rechte auf Gewinnbezug einräumen. Es sind daher im Anhang anzugeben das Bestehen von Genussscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen.[1] Kleine Kapitalge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.5 Ausstellung der Bescheinigung durch ein Kreditinstitut (Abs. 4)

Rz. 180 Bei Aktien besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Dividende abzutrennen und auf eine rechtlich selbstständige Urkunde zu übertragen (Dividendenschein oder Kupon). Der Dividendenschein kann unabhängig von der Aktie veräußert werden und berechtigt dann eine andere Person als den Anteilseigner zum Bezug der Dividende. In derartigen Fällen kann die AG den Empfänger de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.2 Übertragender Rechtsträger

Rz. 30 Zu den übertragenden Körperschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zählen zunächst die inl. Körperschaften i. S. d. § 3 UmwG . Dies sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eG, eingetragene Vereine nach § 21 BGB und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB. Ebenfalls übertragender Rechtsträger kann die UG (haftungsbeschränkt) sein.[1] Gleiches gilt für genossenschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Zivilrechtliche Rechtsnatur der KGaA

Rz. 489 Eine KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter, der persönlich haftende Gesellschafter, den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter, die Kommanditaktionäre, an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Ges...mehr