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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.4 Verrechnung von Verlusten verschiedener Institute

Dipl.-Finw. (FH) Roland Ronig
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Unterhält der Anleger Geschäftsbeziehungen zu mehreren inländischen Kreditinstituten und erzielt er bei einem dieser Institute Verluste aus Kapitalvermögen, kann er die Bescheinigung dieser Verluste beantragen und anschließend im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung diese Verluste mit positiven anderen Kapitalerträgen ausgleichen. Hinsichtlich der Verlustverrechnung und des Antrags auf Verlustbescheinigung gelten Besonderheiten.[1]

 
Praxis-Beispiel

Verrechnung von positiven und negativen Erträgen bei mehreren Kreditinstituten

A hat von der X-Bank für das Jahr 2025 folgende Steuerbescheinigung erhalten:

Steuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 (Auszug)

 
Bescheinigung für alle Privatkonten und/oder -depots  
Höhe der Kapitalerträge 6.000 EUR
Zeile 7 Anlage KAP  
Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags 1.000 EUR
Zeile 16 oder 17 Anlage KAP  
Kapitalertragsteuer 1.250 EUR
Zeile 37 Anlage KAP  
Solidaritätszuschlag 68,75 EUR
Zeile 38 Anlage KAP  

Bei der Y-Bank musste A leider in 2025 Veräußerungsverluste realisieren. Da er diese mit den Erträgen der X-Bank verrechnen wollte, hat er bis zum 15.12.2025 die Ausstellung einer Verlustbescheinigung beantragt, welche mit folgenden Inhalten ausgestellt wurde:

Bescheinigung für das Kalenderjahr 2025 (Auszug)

 
Verlustbescheinigung i. S. d. § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG für alle Privatkonten und/oder -depots  
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien 2.000 EUR
Zeile 12 Anlage KAP  
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG 1.000 EUR
Zeile 13 Anlage KAP  

A überträgt die Angaben der Steuerbescheinigungen entsprechend der Hinweise auf die Anlage KAP in Zeile 7-13 (mittlere Spalte):

  • Zeile 7: 6.000 EUR
  • Zeile 12: 2.000 EUR
  • Zeile 13:...

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