Der Anleger versteuert die ihm zugeflossenen Ausschüttungen (zuzüglich der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge) ggf. unter Abzug der Teilfreistellung. Es wird nicht mehr wie bis 2017 dahingehend unterschieden, aus welchen Erträgen des Fonds die Ausschüttung gespeist wird.

 
Praxis-Beispiel

Ausschüttung eines Aktien-Investmentfonds

Privatanleger A erhält im Jahr 2023 eine (Brutto-)Ausschüttung aus dem XY-Aktien-Investmentfonds i. H. v. 10.000 EUR. Diese unterliegen nach Abzug der Teilfreistellung (30 %) mit 7.000 EUR der Abgeltungsteuer.

Besonderheiten gelten nur für Investmentfonds in der Liquidationsphase.[1] Einzelheiten hierzu sind in einem BMF-Schreiben geregelt.[2]

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