Anrechnung ausländischer Steuer bei ausländischen Investmenterträgen
Hinweis: Die noch nicht angerechnete ausländische Steuer ist nicht auf der Anlage KAP-INV sondern in Zeile 41 einzutragen.
Teilfreistellung bei Investmenterträgen
Seit 01.01.2018 ist die Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) in Kraft getreten ist. Bei einem Fonds, der mindestens 51 Prozent in Aktien anlegt, bekommt der Privatanleger 30 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei. Bei einem Mischfonds mit wenigstens 25 Prozent Aktienanteil sind es 15 Prozent. Besitzer von Immobilienfondsanteilen bekommen eine Freistellung von 60 Prozent. Investiert der Fonds vor allem in ausländische Immobilien (zu mindestens 51 Prozent), sind sogar 80 Prozent steuerfrei. Die Teilfreistellungen gelten für alle inländischen oder ausländischen Erträge (Dividenden und Verkaufsgewinne).
Anrechenbare Quellensteuer
Da aber im Ausland Kapitalerträge regelmäßig einer Quellensteuer unterliegen, stellt sich die Frage, inwieweit die Steuerfreistellung Einfluss auf § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG hat. Hierzu hat sich das BMF in einem ergänzenden Schreiben (BMF, Schreiben v. 3.6.2021, IV C 1 -S 2252/19/10003 :002) zum BMF-Schreiben v. 18.1.2016 (IV C 1 -S 2252/19/10003 :002) geäußert. Nach Rz. 148a ist bei ausländischen Investmenterträgen für die Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrags der nach Berücksichtigung der Teilfreistellung nach § 20 InvStG verbleibende steuerpflichtige Investmentertrag maßgebend.
Beispiel: Ausländischer Auslands-Immobilienfonds
Ausschüttung | 15.000 EUR |
80 % Freistellung | |
Steuerpflichtig | 3.000 EUR |
Quellensteuer 30 % | 4.500 EUR |
DBA-Ermäßigung 15 % | 2.250 EUR |
Höchstbetrag Anrechnung (3.000 EUR x 25 % Abgeltungssteuersatz) | |
| Anrechnung i. H. v. | 750 EUR |
Beispiel: Ausländischer Aktienfonds
Ausschüttung | 12.000 EUR |
30 % Freistellung | |
Steuerpflichtig | 8.400 EUR |
Quellensteuer 30 % | 3.600 EUR |
DBA-Ermäßigung 15 % | 1.800 EUR |
Höchstbetrag Anrechnung (8.400 EUR x 25 % Abgeltungssteuersatz) | 2.100 EUR |
Anrechnung aber nur i. H. v. (aufgrund der Begrenzung auf die nach dem DBA-Ermäßigungsanspruch verbleibende ausländische Steuer) | 1.800 EUR |
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.756
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.452
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.2302
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
673
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
646
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
617
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
60114
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
567
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
542
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
488
-
Wann Soloselbstständige bei Coronahilfen nicht antragsberechtigt sind
18.03.2026
-
Handlungsbedarf bei beSt prüfen
16.03.2026
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
12.03.2026
-
Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?
06.03.2026
-
Verjähren Rückforderungen bei Corona-Überbrückungshilfen?
05.03.2026
-
Steuerberatungskosten für Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus GmbH-Beteiligung
04.03.2026
-
EU-Beihilferecht und Corona-Hilfen: Was Steuerberater jetzt wissen müssen
25.02.2026
-
OVG Münster: Verwaltungspraxis bei Überbrückungshilfen schlägt FAQ
18.02.2026
-
Auswirkungen von KI auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien
16.02.2026
-
FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
11.02.2026