Das Zusammenwachsen der internationalen Kapitalmärkte macht einen Vergleich verschiedener Unternehmen anhand Kennzahlen immer wichtiger. Eine Kennzahl, die gerne zur Bewertung der Ertragskraft, des Werts des Eigenkapitals, und komparativen Erfolgsanalyse von Unternehmen herangezogen wird, ist das Ergebnis je Aktie und stellt so ein wichtiges Bindeglied zwischen der Rechnungslegung und der Unternehmensbewertung dar. Um allerdings eine internationale Vergleichbarkeit dieser Kennzahl zu gewährleisten, müssen grundlegende Regeln bei der Berechnung zwingend befolgt werden. Die Kennzahl Ergebnis je Aktie eignet sich sowohl für eine intertemporale Analyse ein- und desselben Unternehmens als auch für den Vergleich verschiedener Unternehmen innerhalb einer Berichtsperiode.

Sowohl nach IAS/IFRS als auch nach US-GAAP haben bestimmte Unternehmen zwingend das Ergebnis je Aktie im Jahresabschluss offenzulegen. Der Anwendungsbereich ergibt sich für die Rechnungslegung nach IFRS aus IAS 33.2: Unternehmen, deren Stammaktien oder potenzielle Stammaktien öffentlich gehandelt werden, oder die ihren Abschluss zwecks Emission von Stammaktien auf einem öffentlichen Markt bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde einreicht. Nach IAS 33 erfolgt die Festlegung von Leitlinien für die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie (IAS 33.1).

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