Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gesellschaftsrechtlich vermittelte Beherrschung

... mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital unmittelbar oder mittelbar zuzurechnen sind ... Rz. 193 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (vgl. Rz. 181)...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Mittelstands-AG

Rz. 549 Zunehmend interessanter ist heute die Rechtsform der AG auch für mittelständische Unternehmen, die traditionell an sich die Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG bevorzugen. Mit dem Gesetz für die kleine AG und zur Deregulierung des Aktienrechtes v. 2.8.1994 (BGBl I, 1961 ff.) hat der Gesetzgeber i.V.m. dem UmwG und UmwStG sowie dem 2. Finanzmarktförderungsgesetz Ma...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nahestehen aufgrund Zusammenwirkens durch abgestimmtes Verhalten (Satz 1)

(4) 1 Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Personen als dem Steuerpflichtigen nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. ... Rz. 249 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 1. Das (vertikale) Nahestehen von Personen untereinander bzw. gegenüber dem Steuerpflichtigen i.S.d. § 7 Abs. 2 richtet sich gem. § 7 A...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anteilserwerb

Die Kapitalgesellschaft kann Anteile (Aktien) dritter Gesellschaften von ihren Gesellschaftern zu einem angemessenen Preis (Kurswert) erwerben. Es obliegt allein der unternehmerischen Entscheidung der Kapitalgesellschaft, ob sie Aktien zur Verstärkung des Betriebskapitals oder zur Erzielung von Kursgewinnen erwerben will. Die Entscheidung, Anteile zu kaufen oder nicht zu kau...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / KGaA

Literatur: Mahlow, DB 2003, 1540; Kollruss, INF 2003, 347; Hageböke/Koetz, DStR 2006, 293 Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft und kann als solche grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vornehmen. Allerdings ist zu unterscheiden zwischen der mitunternehmerähnlichen Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und der aktionärsähnlichen Stellung der Kommanditakt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2 Begriff des beherrschenden Gesellschafters

Eine beherrschende Stellung liegt vor, wenn der Gesellschafter über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, also über mehr als 50 %.[1] Ist nach der Satzung für das fragliche Geschäft eine 3/4-Mehrheit erforderlich, liegt eine Beherrschung nur vor, wenn der Gesellschafter über diese 3/4-Mehrheit verfügt.[2] Bei Vorliegen besonderer Umstände kann auch eine Mehrheit von weniger ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ausländisches Recht

Literatur: Behrenz, IStR 2022, 865 Ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist nach deutschem Steuerrecht zu beurteilen. Das gilt auch, wenn die auskehrende Gesellschaft im Ausland ansässig ist und nach ausl. Recht errichtet wurde. Allerdings richtet sich die Frage, ob die Körperschaft eine Vermögensminderung erlitten oder eine Vermögensmehrung unterlassen hat, bei Ver...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaft

Jede Kapitalgesellschaft kann Leistende einer verdeckten Gewinnausschüttung sein. Ohne Bedeutung ist, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Die inl. Regeln für verdeckte Gewinnausschüttungen gelten daher auch für ausl. Gesellschaften, die ihrer Rechtsform nach einer deutschen Körperschaft, die Gewinnausschüttungen vornehmen kann, entsprechen und die im Inte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.8 Verdeckte Gewinnausschüttung und Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Mutter-Tochter-Richtlinie und Zins- und Lizenzrichtlinie

Rz. 262a Bei einer grenzüberschreitenden verdeckten Gewinnausschüttung richtet es sich nach dem jeweils anwendbaren DBA, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Ist die Körperschaft im Inland ansässig, der begünstigte Gesellschafter im Ausland, fällt die verdeckte Gewinnausschüttung unter Art. 10 Abs. 3 Fallgruppe 3 OECD-MA. Danach sind aus Gesellschaftsanteilen stammen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Risikogeschäfte

Literatur: Schäfer, DStZ 1996, 330; Wassermeyer, FR 1997, 563; Paus, FR 1997, 565; Frotscher, GmbHR 1998, 23; Pezzer, FR 1998, 1093; Hoffmann, DStR 1999, 269 Nimmt der Geschäftsführer Risikogeschäfte (Devisentermingeschäfte, Warentermingeschäfte, Geschäfte mit innovativen Finanzinstrumenten) im Namen der Kapitalgesellschaft vor, führen daraus resultierende Verluste allein noc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2023)

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Auslandskapitalgesellschaft... / 1.2 Qualifikation als Auslandskapitalgesellschaft

Rz. 3 Die Entscheidung über die niederlassungs- bzw. gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer (auf Dauer ausgelegten) Präsenz im Ausland wird i. d. R. nicht vorrangig aus steuerlichen Gründen (laufende Steuerbelastung, Besteuerung der Gründung, Umwandlung oder Beendigung) getroffen, sondern berücksichtigt auch andere wichtige betriebswirtschaftliche Kriterien wie Haftungs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.2 Leistungen der Gesellschaft bei Gründung

Rz. 269 Ob die Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter bei der Ausgabe der Anteile eine Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ausführt, war lange umstritten. Der BFH[1] war früher regelmäßig – zuerst bei der Ausgabe von Anteilen an einer Publikumsgesellschaft[2] – davon ausgegangen, dass die Gesellschaft mit der Ausgabe der Anteile eine steuerbare Leistung (unter den w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 20 Der schädliche Beteiligungserwerb erfasst den Erwerb eines Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft. Das Gesetz dehnt damit den Begriff der "Beteiligung" für Zwecke des § 8c Abs. 1 KStG denkbar weit aus. Erfasst werden Beteiligungen am Kapital von Kapitalgesellschaften (Aktien...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen

Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und Anteilsübertragungen nach dem 3...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.1 Offene Gewinnausschüttung

Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr (offene Ausschüttung) ist der Regelfall der Gewinnausschüttung. Die Standardfälle sind Dividenden aus Aktien und die i. d. R. im Rahmen der Gesellschafterversammlung beschlossene Gewinnausschüttung einer GmbH.mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 2.3 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 23 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der mineralgewinnenden Industrie oder des Holzeinschlags in Primärwäldern zu verstehen, sofern sich diese auf 100.000 EUR oder mehr belaufen. Ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist entsprechend unerheblic...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Weitere Regelungsgegenstände im Ehevertrag

Rz. 134 Vermögensrechtliche Beziehungen zu Dritten sind von § 100 GNotKG nicht umfasst.[89] Rz. 135 Sehr häufig finden sich Regelungen bzgl. konkreter Immobilien, Gewerbebetrieb, Kunstsammlung, Wertpapiere oder Beteiligungen an Gesellschaften. Nach Ansicht des LG Düsseldorf betrifft ein Ehevertrag nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 172c Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Altersrückstellungen gemäß Abs. 1 dienen der Versorgung von Arbeitern und Angestellten sowie Beschäftigten, bei denen einzelvertraglich eine Anwartschaft auf Versorgung analog beamtenrechtlicher Vorschriften und Grundsätzen begründet wird (Dienstordnungsangestellte). Beamte bei einem Unfallversicherungsträger fallen nicht unter die Vorschrift. Für diese gelten die ents...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 9 Verschmelzung einer GmbH auf eine AG

Hinsichtlich der Besonderheiten kann zunächst auf die Ausführungen zur Verschmelzung der AG auf die GmbH verwiesen werden. Auch hier besteht hinsichtlich des Verschmelzungsvertrags bzw. seines Entwurfs eine Prüfungspflicht. Gleichfalls ist bereits vor der Einberufung der Hauptversammlung der Verschmelzungsvertrag bzw. dessen Entwurf zum Handelsregister einzureichen und dies ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.4 Niedrigerer Wert

Rz. 54 Ein niedrigerer Wert kommt für eine außerplanmäßige Abschreibung in Betracht, wenn er niedriger als der Buchwert ist. Der Buchwert ergibt sich bei abnutzbaren Anlagegegenständen aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen der Vorjahre und den Abschreibungsbetrag aus planmäßiger Abschreibung des laufenden Geschäftsjahrs, bei anderen Anl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.3 Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 22 Die KGaA ist eine Mischform aus einer AG und einer KG. Sie beruht auf den Bestimmungen in den §§ 278 bis 290 AktG. Nach § 278 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital bete...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.2 Aktiengesellschaften

Rz. 21 Die AG ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht. Ihre gesetzliche Grundlage ist das AktG v. 6.9.1965.[1] Die AG war ursprünglich die zweckmäßigste Unternehmensform für Großbetriebe, die auf die kapitalmäßige Beteiligung aus der Bevölkerung angewiesen waren. Heute spannt sic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.1 Interessengegensatz zwischen Groß- und Kleinaktionären

Rz. 54 Anteilseigner mit niedrig besteuertem Einkommen, meist Kleinaktionäre, haben im Allgemeinen nur eine verhältnismäßig lockere Bindung an das Unternehmen, in das sie ihr Kapital investiert haben. Vor die Wahl gestellt, höhere Ausschüttungen zu verlangen oder einer Rücklagenbildung zuzustimmen, werden sie sich im Zweifel für die Ausschüttung entscheiden. Die Ausschüttung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 17 Unter Kapitalgesellschaften verstand das KStG ursprünglich nur die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Aufzählung war eine Legaldefinition des Begriffs der Kapitalgesellschaft, die nicht nur für das KStG, sondern für das gesamte Steuerrecht gilt. Durch Gesetz v. 7.12.2006[1] w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.3 Notwendigkeit der Milderung der Doppelbelastung

Rz. 50 Die Doppelbelastung der von der Körperschaft erzielten Gewinne ist betriebs- und volkswirtschaftlich kaum zu rechtfertigen (vgl. Rz. 45ff.) und aus rechtssystematischen Erwägungen sowie rechtspolitisch unerwünscht. Verfassungsrechtlich kann der Gesetzgeber ohne Beanstandung des BVerfG eine drohende Doppelbelastung "im Wege einer Anrechnung der KSt auf die ESt – wie be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.1.3 Milderung der Doppelbelastung auf der Ebene des Anteilseigners

Rz. 72 Wird die Doppelbesteuerung in einem klassischen System auf der Ebene der Anteilseigner vermindert, kann dies durch eine Reduzierung des für die Dividendeneinkünfte geltenden Steuersatzes bei unveränderter Bemessungsgrundlage (Halbsatzverfahren, z. B. in Österreich) oder durch Verminderung der Bemessungsgrundlage bei unverändert geltendem Steuersatz (Halbeinkünfteverfa...mehr

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Güterrecht / 3.6.2 Befürchtung von Gefährdungshandlungen

Rz. 237 Nach Nr. 2 des § 1385 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 BGB oder § 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Die vermögensmindernde Verfügung des ausgleichspflichtigen Ehegatten muss dementsprechend nicht mehr ...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.4 Anteil am Kapital der Gesellschaft

Anteile der Gesellschaft sind bei Kapitalgesellschaften die Beteiligungen am Gesellschaftskapital, z. B. bei einer GmbH die Geschäftsanteile.[1] und bei einer AG die Aktien [2] Der übergehende Anteil entspricht bei einer GmbH dem Anteil, den die übertragenden Geschäftsanteile am Stammkapital darstellen. Bei einer AG entspricht er dem Anteil, den die übertragenden Aktien am Gru...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / V. Nichtgebrauch der Vollmacht

Rz. 43 Neben dem eigennützigen Vertreterhandeln, das meistens unter anwaltlicher Hilfe auf den Prüfstand gestellt wird, kann auch die Untätigkeit eines Bevollmächtigten zum Schaden des Vertretenen sein. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird man oft die Frage stellen, ob die Passivität des Bevollmächtigten, die zum Vermögensverlust führte, eine Haftung wegen Vertragsv...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.2.2 Unmittelbare Anteilsvereinigung

Eine unmittelbare Anteilsvereinigung i. S. d. § 1 Abs. 3 GrEStG liegt vor, wenn sich in der Hand eines Erwerbers unmittelbar mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft vereinigen. Der Erwerber erwirbt einen Anteil an der grundbesitzenden Gesellschaft dann unmittelbar, wenn er zivilrechtlich Gesellschafter dieser Gesellschaft wird.[1] Anteile der Gesell...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 2b GrEStG sind insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Europäische Gesellschaft (SE). Hinweis Ausländische Kapitalgesellschaften Ausländische Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Struktur den inländischen Kapitalgesellscha...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Bankgeschäfte

Rz. 88 Die Bankgeschäfte des Vertreters sind ab Beginn seiner Bevollmächtigung nachvollziehbar darzustellen. Idealerweise legt der Bevollmächtigte die gesammelten Kontoauszüge vor und markiert dort die von ihm veranlassten Verfügungen. In einer separaten Aufstellung wird dann der Rechtsgrund der jeweiligen Verfügung dargelegt, jeweils unter Beifügung der Originalbelege. Rz. 8...mehr

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Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.5 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Im investiven Bereich der Kapitalflussrechnung wird die Verwendung von Zahlungsmitteln für Investitionen sowie die Vereinnahmung aus Anlagenverkäufen dargestellt, wobei hierzu auch Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises gehören (DRS 21.43). Zum Cashflow aus Investitionstätigkeit gehören auch Aktivitäten, die zu einer Erhöhung des Buchwe...mehr

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Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.2 Finanzmittelfonds

Zur Abgrenzung des Finanzmittelfonds werden in der Cashflow-Rechnung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen.[1] Als solche gelten nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegende Finanzmittel mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als 3 Monaten, z. B. Geldmarktpapiere. Dem Zahlungsmittelbereich zugeordnet werden müssen ebenfalls (als Negativposten) Kon...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / h) Indexierungsalternativen der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 187 In Rdn 182 wurde die Frage angesprochen, auf welchen Endzeitpunkt die Indexierung der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge zu erfolgen hat. Der BGH vertritt die Meinung, Endzeitpunkt sei der Erbfall, eine davon abweichende Literaturmeinung stellt auf den Zeitpunkt der Erbteilung bzw. im Falle des Prozesses auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandl...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Berechnung bei Indexierung auf den Stichtag der Erbteilung

Rz. 191 Nach der BGH-Rechtsprechung müsste der Nachlass auf den Zeitpunkt des Erbfalls bewertet und der Vorempfang auf diesen Zeitpunkt indexiert werden, obwohl die Miterben den Nachlass nicht per Erbfall aufteilen, sondern zum (heutigen) Tag der Erbteilung, und somit jeder Miterbe Nachlassgegenstände erhält, deren Geldwert sich nicht nach einem zurückliegenden Zeitpunkt bem...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren

Rz. 162 Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau ___...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück)

Rz. 289 Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück) Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen F...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 247 Der Umfang der Herausgabepflicht richtet sich danach, ob eine befreite oder eine nicht befreite Vorerbschaft vorliegt: Rz. 248mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Praxishinweise zur unternehmensverbundenen Stiftung

Rz. 87 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war früher in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[123] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. Es hatte sich ob der geringen Zahl unternehmensverbundener Stiftungen in der...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / g) Berechnungsbeispiele

Rz. 185 Die Ausgangszahlen sind gerundet. (1) Der Erblasser stirbt unter Hinterlassung der Witwe W, des Sohnes S und der Tochter T. Der reine Nachlasswert beträgt 200.000 EUR. Als ausgleichungspflichtige Vorempfänge haben erhalten: S 20 Jahre vor dem Erbfall Aktien im Kurswert von 130.000 DM = 65.000 EUR, indexierter Wert: 136.000 EUR; T zehn Jahre vor dem Erbfall ein Grundst...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Muster: Anfechtung der Ausschlagung

Rz. 166 Muster 7.30: Anfechtung der Ausschlagung Muster 7.30: Anfechtung der Ausschlagung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Am _________________________ ist der am _________________________ in _________________________ geborene, zuletzt in _________________________ wohnhafte _________________________, mein Vat...mehr