Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Begriff

Rz. 852 Der Begriff der Aktiengattung wird in § 11 AktG definiert. Danach können durch Aktien verschiedene Rechte gewährt werden, so v.a. bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Soweit mehrere Aktiengattungen bestehen, muss die Satzung nach § 23 Abs. 3 Nr. 4 AktG Angaben hierzu enthalten. In den Fällen der §§ 179 Abs. 3, 182 Abs. 2 und 222 Abs. 2 AktG ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 109 Eine bedingte Kapitalerhöhung (§§ 192–201 AktG) ist im Vergleich zu der ordentlichen Kapitalerhöhung einfacher vorzunehmen. Sie dient besonderen, in § 192 Abs. 2 AktG abschließend aufgeführten Zwecken:mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / c) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Veröffentlichungs- oder Angebotspflicht

Rz. 373 Ein Verstoß gegen die Veröffentlichungs- oder Angebotspflicht kann nach § 35 Abs. 1 WpÜG von der BaFin als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 1 Mio. EUR geahndet werden (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 WpÜG). Zudem hat der Verstoß nach § 59 WpÜG den Verlust sämtlicher Rechte aus stimmberechtigten Aktien für den Zeitraum zur Folge, in dem die Veröffentlichungs-...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Sonderprüfung

Rz. 1611 Nach §§ 142 ff. AktG kann die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit eine Sonderprüfung zu Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, insb. auch bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen beschließen. Daneben besteht die Möglichkeit einer Sonderprüfung bestimmter Posten des Jahresabschlusses wegen unzulässiger Unterbewertung (§ 258 Abs. 1 Nr. 1 AktG) und ...mehr

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§ 13 Konzernrecht / 1. Abhängigkeit und wechselseitige Beteiligung

Rz. 3 Von einer Mehrheitsbeteiligung wird gesprochen, wenn einem Unternehmen die Mehrheit der Anteile eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens gehört oder wenn ihm die Mehrheit der Stimmrechte daran zusteht (§ 16 Abs. 1 AktG). Rz. 4 Gem. § 17 Abs. 2 AktG besteht dann eine Abhängigkeitsvermutung.[5] Nach § 56 Abs. 2 AktG darf das abhängige Unternehmen keine Aktien...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Satzungsänderung

Rz. 2305 Ausdrückliche Vorschriften über die Satzungsänderung in der KGaA fehlen. Entsprechend der o.g. Normenhierarchie des § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG findet deshalb teilweise Kommanditgesellschaftsrecht, teilweise Aktienrecht Anwendung. Rz. 2306 Die Änderung aktienrechtlicher Bestandteile der Satzung (§§ 281 Abs. 1, 23 Abs. 3 und Abs. 4 AktG), richtet sich nach den §§ 179...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Inländische Gesellschaft mit ausländischer Börsennotierung

Rz. 256 Denkbar ist auch der umgekehrte Fall, dass die Aktien der AG, KGaA oder SE mit Sitz in Deutschland nicht im Inland, sondern in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. In diesem Fall ist das WpÜG auf Übernahme- und Pflichtangebote zum Erwerb der Aktien dieser Gesellschaft gem. § 1 Abs. 2 WpÜG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 4 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Ob der Arbeitnehmer die Aktien verbilligt erwirbt, ist grundsätzlich anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts zu bestimmen. Maßgebend für die Bewertung des geldwerten Vorteils ist das Datum des Kaufvertrags. Die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien ist unbeachtlich für die Frage, ob und in we...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.2 Weiterbildungsmaßnahmen

Eine vorzeitige Verfügung ist auch dann unschädlich, wenn der Arbeitnehmer den Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf der vermögenswirksamen Anlage, z. B. Aktien, innerhalb der folgenden 3 Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die Weiterbildung seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners einsetzt. Diese Weiterbildungsmaßnahme muss außerhal...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Muster: Satzung einer AG

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.17: Satzung einer AG § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: "_________________________ AG". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in _________________________ (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist ___________________...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Obligatorische Geldleistung

Rz. 340 In bestimmten Fällen ist der Bieter jedoch verpflichtet, (auch) eine Geldleistung in EUR anzubieten. Demgemäß sieht § 31 Abs. 3 WpÜG vor, dass der Bieter zwingend (auch) eine Geldleistung anbieten muss, wenn er, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen in den 6 Monaten vor der Veröffentlichung gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 WpÜG bis zum Ablauf der A...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG)

Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführungen zur Rechtslage können entsprec...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 113 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207–220 AktG) fließt der AG – im Unterschied zu den vorgenannten Kapitalerhöhungen – kein zusätzliches Kapital zu. Es erfolgt lediglich eine Umschichtung des bilanzierten Eigenkapitals, also buchmäßig ein Tausch auf der Passivseite. Es ändert sich die Zusammensetzung des Eigenkapitals hinsichtlich des gezeichneten K...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anfechtungsbefugnis

Rz. 1559 ie Anfechtungsbefugnis richtet sich nach § 245 AktG. Fehlt sie, ist die Klage unbegründet.[4080] Ein Anfechtungsrecht besteht für die Aktionäre nach § 245 Nr. 1–Nr. 3 AktG. Alle Aktionäre sind anfechtungsbefugt, soweit es um einen Beschluss wegen Strebens nach Sondervorteilen geht (§§ 245 Nr. 3, 243 Abs. 2 AktG). Rz. 1560 Anfechtungsbefugt sind die in der Hauptversam...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Erscheinungsformen

Rz. 174 Als Wandelanleihe bezeichnet man eine Schuldverschreibung, die mit einem Wandlungsrecht ausgestattet ist, aufgrund dessen der Gläubiger seinen Anspruch auf Rückzahlung des gewährten Darlehens sowie ggf. der aufgelaufenen Zinsen zu einem vorher festgelegten Wandlungsverhältnis in Aktien bzw. andere Gesellschaftsanteile tauschen kann.[138] Die Rückzahlung des Darlehens...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Anspruchsberechtigter

Rz. 294 Anspruchsberechtigt ist derjenige, der das Angebot angenommen hat oder dessen Aktien dem Bieter nach § 39a WpÜG bei Durchführung des übernahmerechtlichen Squeeze-out übertragen worden sind. Der Erwerber "eingereichter Aktien" erwirbt nicht den Anspruch auf Schadensersatz nach § 12 WpÜG desjenigen, der das Angebot ursprünglich angenommen hat. Dieser Anspruch entsteht ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Sacheinlagen bei Kapitalgesellschaften

Rz. 514 Die Gründungsvorgänge und die Durchführung von Kapitalerhöhungen sind bei Kapitalgesellschaften komplexer als bei Personengesellschaften. Da bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, muss gewährleistet sein, dass der Gesellschaft die von den Gesellschaftern versprochenen Einlagen tatsächlich zufließen. Entsprechend sind zur S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Allgemeines

Rz. 1839 Zum Schutz der Anleger und der Integrität der Kapitalmärkte sieht das Kapitalmarktrecht eine Reihe von Veröffentlichungspflichten vor. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Interessenten ihre Anlageentscheidungen auf Grundlage derselben Informationsbasis treffen können. Geht es um die Ausgabe von Aktien, muss deshalb im Grunde vorab ein Prospekt veröffentlicht ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Rechtsnatur

Rz. 2232 Die KGaA ist eine Mischform aus KG und AG. Geregelt ist sie in den §§ 278 ff. AktG. Nach § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG gilt sowohl das HGB als auch das AktG. Die KGaA ist eine juristische Person. Mit der AG hat sie die Zerlegung eines Teils des Kapitals in Aktien und die Börsenfähigkeit gemeinsam. Eine Parallele zur KG besteht, weil es zwei Gesellschaftergruppen gibt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Intermediär

Rz. 845 § 67a Abs. 4 AktG enthält eine Legaldefinition des Intermediärs. Er umfasst insbesondere Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und Zentralverwahrer. Der Sitz des Intermediärs im In- oder Ausland spielt keine Rolle. Innerhalb des Begriffs des Intermediärs wird differenziert zwischen Intermediären in der Kette, und dem sogenannten Letztintermediär, d.h. Personen, die Aktien...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / c) Umfang der Sicherstellung

Rz. 309 Der Bieter muss nach § 13 Abs. 1 Satz 1 WpÜG sicherstellen, dass ihm die "zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel" zur Verfügung stehen. Dabei ist (vorbehaltlich eines Teilangebots)[695] zu unterstellen, dass sämtliche Adressaten das Angebot annehmen. Übernimmt der Bieter freiwillig[696] – wie dies üblich ist – bestimmte Transaktionskosten der Wer...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Übertragung der Beteiligung

Rz. 2275 Die Satzung kann einem persönlich haftenden Gesellschafter mit Kapitalanteil gestatten, seinen Kapitalanteil gem. §§ 398, 413 BGB an einen neu eintretenden Gesellschafter zu veräußern und aus der Gesellschaft auszuscheiden.[5635] Ohne Satzungsregel ist dafür eine Satzungsänderung nötig. Hinzukommen muss stets noch eine Zustimmung der übrigen Komplementäre sowie die ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Rechtsverlust gem. § 44 WpHG

Rz. 242 Nach § 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 WpHG bestehen keine Rechte aus Aktien, die dem Meldepflichtigen gehören, solange die Mitteilungspflicht nach §§ 33, 38 Abs. 1, 39 Abs. 1 WpHG nicht erfüllt wird. Erfasst sind damit:mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Meldepflichtiger

Rz. 173 Meldepflichtig kann nach § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG jedermann ("Wer …") werden. Die Vorschrift findet damit auf natürliche und auf juristische Personen gleichermaßen Anwendung. Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz bei natürlichen Personen ist dabei ebenso wenig von Belang wie der Sitz bei juristischen Personen. Auch ausländische Privataktionäre mit Wohnsitz im Ausla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 6.1 Zuflusszeitpunkt bei nicht handelbaren Optionen

Weder im Zeitpunkt der Gewährung noch der erstmaligen Ausübbarkeit des nicht handelbaren Aktienoptionsrechts ist ein Lohnzufluss beim Arbeitnehmer zu erfassen. Der Lohnzufluss ist erst beim tatsächlichen verbilligten Aktienbezug durch Optionsausübung als geldwerter Vorteil zu versteuern.[1] Zeitpunkt des Zuflusses ist der Tag der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitn...mehr

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§ 13 Konzernrecht / a) Beherrschungsvertrag

Rz. 11 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als Vereinbarung, mit der die Leitung (i.S.d. § 76 AktG) einer Gesellschaft (Untergesellschaft, beherrschte Gesellschaft) der Leitung einer anderen Gesellschaft (Obergesellschaft, herrschende Gesellschaft) unterstellt wird.[24] Die Leitung der abhängigen Gesellschaft ist dann entgegen § 76 AktG weisung...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / III. Vorbereitungsphase

Rz. 258 Dem eigentlichen Angebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft geht eine Vorbereitungsphase voraus, die letztlich in der Entscheidung des Bieters mündet, den Aktionären der Zielgesellschaft ein öffentliches Angebot zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Wertpapiere zu unterbreiten. Rz. 259 I.d.R. beginnt die Vorbereitungsphase damit, dass der Bieter die Verkaufsbereitsch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Externe Gründungsprüfung

Rz. 614 Gehört ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates zu den Gründern, werden bei der Gründung Aktien für Rechnung dieser Personen übernommen, oder hat sich ein Mitglied des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats einen besonderen Vorteil oder für die Gründung oder ihre Vorbereitung eine Entschädigung oder Belohnung ausbedungen, ist nach § 33 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 ode...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 9. Laufende Veröffentlichungspflichten (§ 23 WpÜG)

Rz. 318 Nach Beginn der Annahmefrist ist der Bieter verpflichtet, die aktuelle Höhe des Wertpapier- und Stimmrechtsbestands an der Zielgesellschaft sowie die Höhe der nach §§ 38 und 39 WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in bestimmten Zeitabständen der BaFin mitzuteilen und zu veröffentlichen (sog. Wasserstandsmeldungen). Durch die zu Beginn der Annahmefrist wöchentlichen...mehr

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§ 13 Konzernrecht / c) Gemeinsame Vertragsbestandteile

Rz. 20 Zum Mindestinhalt sowohl eines Beherrschungs- als auch eines Gewinnabführungsvertrages zählen außerdem Regelungen zur Kompensation der übrigen bzw. außenstehenden Aktionäre für den mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages verbundenen wirtschaftlichen Einschnitt bei der Dividendengewähr (§§ 304, 305 AktG).[58] Als außenstehend werden Aktionäre bezeichnet, d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Gründungsplans

Rz. 2098 Art. 32 Abs. 2 Satz 3 SE-VO verweist für die Mindestangaben des Gründungsplans auf Art. 20 Abs. 1 SE-VO, die Buchst. d) und e) ausgenommen. Der Gründungsplan muss nicht den Zeitpunkt des Beginns der Gewinnberichtigung und den Zeitpunkt des Übergangs der Rechnungslegung vom übertragenden zum aufnehmenden Rechtsträger angeben. Dies ist insoweit folgerichtig, als dass ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VIII. Auflösung

Rz. 2324 Die Auflösung der KGaA richtet sich nach § 289 AktG. Es gelten die Vorschriften über die Auflösung einer KG (§ 289 Abs. 1 AktG). § 289 Abs. 2 AktG enthält spezielle Auflösungsgründe für die KGaA. § 289 Abs. 3 bis Abs. 6 AktG modifizieren wiederum die Auflösungsbestimmungen des HGB und des AktG. Die Abwicklung selbst der KGaA erfolgt nach §§ 264 ff. AktG. Rz. 2325 Auf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Sonstige gesellschaftsrechtliche Formen der Finanzierung

Rz. 1796 Neben Kapitalerhöhungen bestehen noch andere Formen der Kapitalbeschaffung. Rz. 1797 Die AG kann zunächst Fremdkapital generieren. Aktienrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Soweit Darlehensgeber allerdings ein Aktionär oder ein diesem nahestehender Dritter ist, bestehen besondere Risiken im Fall der Insolvenz der Gesellschaft: Ein Aktionärsdarlehen ist als Gese...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Art und Höhe der Abfindung

Rz. 396 Die Art der Abfindung hat nach § 39a Abs. 3 WpÜG der Gegenleistung des Übernahme- oder Pflichtangebots zu entsprechen. Eine Geldleistung ist allerdings stets wahlweise anzubieten, selbst wenn es sich bei dem vorangegangenen Angebot um ein reines Tauschangebot handelte. Wenn das Übernahme- oder Pflichtangebot keine bare Gegenleistung vorsieht, entspricht die Abfindung...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Finanzinstrumente

Rz. 11 Die MMVO ist nach Art. 2 Abs. 1 anwendbar aufmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Aufgeld/Agio

Rz. 801 Nach § 9 Abs. 1 AktG dürfen Aktien nicht für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital ausgegeben werden (geringster Ausgabebetrag). Zulässig ist eine Ausgabe zu einem höheren Betrag, also gegen Aufgeld bzw. Agio. Dies muss in der Satzung angegeben werden (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 AktG). Da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Grundkapital

Rz. 794 Nach § 1 Abs. 2 AktG hat die AG ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Das Grundkapital muss auf einen Nennbetrag lauten (§ 6 AktG). Es ist nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 AktG in der Satzung festzusetzen. Das Grundkapital dient als "Mindestkapitalausstattung" zum Ausgleich der persönlichen Haftung der Aktionäre. Der Mindestnennbetrag beträgt gem. § 7 AktG 50.000,00 EUR.[2492]...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Stimmrecht

Rz. 1380 Wesentlich ist die Ausübung des Stimmrechts. Str. ist, ob das Online-Stimmrecht lediglich für einzelne Gegenstände der Tagesordnung gestattet werden kann, bspw. für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, nicht aber hinsichtlich einer vorgesehenen Satzungsänderung. Dies wird z.T. bejaht.[3870] Ebenso umstritten ist, ob die Ausübung des Stimmrechts davon abhäng...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausscheiden aus der Gesellschaft und Auflösung der Gesellschaft

Rz. 2016 Die Insolvenz eines Aktionärs löst die Gesellschaft nicht auf. Streitig ist wegen § 23 Abs. 5 AktG und der möglicherweise abschließenden Aufzählung der Auflösungsgründe in § 262 AktG, ob eine derartige Bestimmung in der Satzung der AG zulässig ist.[5096] Rz. 2017 Zulässig ist es, in der Satzung im Fall der Insolvenz oder etwa schon bei Stellung des Antrags auf Eröffn...mehr

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§ 13 Konzernrecht / d) Spruchverfahren

Rz. 115 Wie bei einer Verschmelzung (vgl. § 14 Abs. 2 UmwG) kann der Eingliederungsbeschluss nicht deshalb angefochten werden, weil die angebotene Abfindung zu niedrig bemessen ist, § 320b Abs. 2 Satz 1 AktG. In diesem Fall wird die Abfindung gem. § 320b Abs. 2 Satz 2 AktG in einem Spruchverfahren vom Gericht festgelegt.[285] Die Erhebung einer Anfechtungsklage ist aber zulä...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnahmerecht

Rz. 1218 Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Aktionäre, insb. also auch Aktionäre mit stimmrechtslosen Vorzugsaktien (§ 118 Abs. 1 AktG).[3513] Für das Teilnahmerecht kommt es nicht darauf an, ob die Aktien bereits voll einbezahlt sind oder der Aktionär von einem Stimmverbot nach § 136 AktG betroffen ist. Lediglich dann, wenn Rechte aus Aktien überhau...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Kontrollerwerb durch Zurechnung von Stimmrechten

Rz. 365 Für einen Erwerb der Kontrolle ist es jedoch nicht erforderlich, dass der Bieter die stimmberechtigten Aktien selbst erwirbt. Ausreichend ist es, wenn ihm die Stimmrechte aus Aktien Dritter zugerechnet werden. Eine Ausnahme gilt für Stimmrechte, die zu einem von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Sondervermögen gehören, § 29 Abs. 2 Satz 2 WpÜG. Die Zure...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Identifizierung und Information der Aktionäre

Rz. 844 Speziell im grenzüberschreitenden Kontext stellt sich das Problem, dass Aktien börsennotierter Gesellschaften häufig über komplexe Ketten von Intermediären gehalten werden. Die Gesellschaften wissen oft gar nicht, wer ihre Aktionäre sind. Die Aktionärsrechterichtlinie 2017/828/EU sieht daher detaillierte Regelungen zur Identifizierung der Aktionäre sowie zur Informat...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Gründungsbericht von Vorstand, Aufsichtsrat und Gründungsprüfer

Rz. 675 In dem nach § 34 Abs. 2 AktG aufzustellenden Prüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat sind nach § 34 Abs. 1 AktG zusätzlich Angaben darüber zu machen, ob die Festsetzung in der Satzung über die Sacheinlagen oder Sachübernahmen richtig und vollständig ist und ob der Wert der Sacheinlagen den Nennbetrag der dafür zu gewährenden Aktien erreicht bzw. ob der Wert der...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (1) Herkömmliche Aktienoptionsprogramme

Rz. 130 Gem. Art. 10 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/522 sind die Annahme und die Ausübung einer Aktienoption, einschließlich der Führungskräften oder Arbeitnehmern im Rahmen ihres Vergütungspakets gewährten Aktienoptionen meldepflichtige Geschäfte. Hierzu führt die BaFin aus, dass bspw. auch Aktienzuteilungen der Meldepflicht unterfallen, und zwar unabhän...mehr

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Aktienoptionen / 5.2 Zuflusszeitpunkt bei handelbaren Optionen

Nach Rechtsprechung des BFH[1] ist zu unterscheiden zwischen: Regelfall: Der Arbeitgeber ist selbst Optionsgeber (Stillhalter) und überträgt bei Ausübung des Optionsrechts Aktien des eigenen oder eines verbundenen Unternehmens. Die Besteuerung erfolgt dann erst bei Umwandlung des Optionsrechts in Aktien, soweit der Kurswert den Übernahmepreis übersteigt. Anfangsbesteuerung: Be...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Identifizierung der Aktionäre

Rz. 846 Nach § 67d AktG kann eine börsennotierte Aktiengesellschaft von einem Intermediär, der Aktien der Gesellschaft verwahrt, Information über die Identität der Aktionäre und über den nächsten Intermediär verlangen. Der Aktionär soll nicht mehr anonym bleiben können. Nachdem die Ausgabe von Inhaberaktien bereits eingeschränkt worden ist (§ 10 Abs. 1 AktG), wird nun sowohl ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Zeitpunkt der Sicherstellung

Rz. 310 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 WpÜG hat der Bieter die notwendigen Maßnahmen "vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage" zu treffen. Sieht das Angebot als Gegenleistung die Zahlung einer Geldleistung vor, muss die Finanzierungsbestätigung spätestens vorliegen, wenn die Angebotsunterlage der BaFin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 WpÜG zur Prüfung übermittelt wird, da die BaFin in...mehr