Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.2 An- und Verkauf von Wertpapieren

Rz. 197 Der An- und Verkauf von Wertpapieren auf eigene Rechnung erfüllt regelmäßig die Merkmale einer selbstständigen und nachhaltigen Betätigung in Gewinnerzielungsabsicht und ihrer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.[1] Selbstständigkeit ist zu bejahen, denn das Handeln auf eigene Rechnung bedeutet das Tragen des Erfolgsrisikos (Unternehmerrisiko); Untern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.3 Anlage der Mittel (Abs. 3, aufgehoben zum 1.1.2023)

Rz. 17a Das Deckungskapital ist nach den Regeln der §§ 80 bis 86 SGB IV anzulegen (Satz 1). Die Regelung entspricht den Vorschriften, die in § 15 Satz 2 bis 4 des Versorgungsrücklagegesetzes für den Bund und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen getroffen wurden. Dabei ist auch eine Anlage in Euro-denominierten Aktien im Rahmen eines passiven, inde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tausch und tauschähnliche U... / 8.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Tausch ist auch die Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert zu bemessen.[1] Die Veräußerung führt grundsätzlich zur Aufdeckung der in den hingegebenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellscha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Krankenkassen werden verpflichtet, ein Deckungskapital für diejenigen Versorgungszusagen aufzubauen, die eine direkte Einstandspflicht der Krankenkasse als Arbeitgeber vorsehen (Ausnahmen: Landwirtschaftliche Krankenkasse, Knappschaft). Dies muss im Zeitraum vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2049 geschehen. Ein früherer Aufbau des Deckungskapitals vor diesem Zeitpunkt ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidität: Maßnahmen zur V... / 5.1 Liquiditätstipps: Tipps für die Praxis

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität des Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Maßnahmen sollten in jedem Unternehmen ergriffen werden. Sie sind allerdings nicht alle in jedem Unternehmen nicht immer auch sofort umsetzbar. Einige der Maßnahmen erhöhen sofort die Liquid...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 3 Voraussetzungen für die Übertragung von stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut

Verkauft oder entnimmt der Unternehmer ein Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens, muss er grundsätzlich die dabei aufgedeckten stillen Reserven versteuern. Scheidet das abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens aber infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus, brauchen die aufgedeckten stillen Reserven nicht sofort...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 1.1.2.4 Verpfändung von Wertpapieren

Da die Mietvertragsparteien nach der Bestimmung des § 551 BGB vielfältige Möglichkeiten im Hinblick auf die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung des Mieters haben, kann auch eine Verpfändung von Wertpapieren in Betracht kommen, die allerdings in der Praxis keine große Rolle spielt. Werden etwa Aktien verpfändet, setzt die Entstehung des Pfandrechts nach §§ 1293, 1205 BGB v...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 2.2.2 Andere Anlageform

Es besteht keine Verpflichtung zur Anlage der Kaution auf einem Sparkonto. Nach der Bestimmung des § 551 Abs. 3 Satz 2 BGB können die Mietvertragsparteien auch eine andere Anlageform vereinbaren. Wichtig ist hier zunächst einmal, dass eine entsprechende Vereinbarung auch tatsächlich getroffen wurde. Eigenmächtig kann der Vermieter die Kaution nicht anderweitig anlegen. Andere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Verkäufe

Rz. 272 § 11 Abs. 2 BewG spricht von "Verkäufen", also einer Mehrzahl von Veräußerungsvorgängen. Daraus hatte der BFH zunächst den Schluss gezogen, dass die Ableitung des gemeinen Werts aus einem einzigen Verkauf nicht möglich sei.[1] In seinem Urteil vom 5.3.1986 hat er diese Auffassung jedoch aufgegeben.[2] Hiernach kann auch ein einziger Verkauf die Grundlage für die Ermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.3 Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr

Rz. 277 Die Einschränkung, dass nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Verkäufe als Grundlage für die Ableitung des gemeinen Werts in Betracht kommen, bleibt durch die Änderung des § 11 Abs. 2 BewG unberührt. Denn sie folgt unmittelbar aus der gesetzlichen Begriffsbestimmung des gemeinen Werts.[1] Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel zu verstehen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8 Investmentzertifikate (§ 11 Abs. 4 BewG)

Rz. 97 Anteile oder Aktien, die Rechte an einem Investmentvermögen i. S.d. Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) verbriefen, sind nach § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis anzusetzen. Unter einem Investmentvermögen ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 KAGB jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.6 Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstattungsmerkmale der veräußerten und der zu bewertenden Anteile

Rz. 283 Unter dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht war anerkannt, dass bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkaufspreisen auch unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen der veräußerten und der zu bewertenden Anteile Rechnung getragen werden konnte. Auf diese Weise konnte durch entsprechende Zu- oder Abschläge der gemeine Wert von Vorzugsaktien aus Verkäu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.1 Ertragswertverfahren als maßgebliche Bewertungsmethode

Rz. 322 Die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist davon abhängig, dass der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu ermitteln ist. Dies setzt voraus, dass zu bewertende Anteile an Aktiengesellschaften und an Kommanditgesellschaften auf Aktien nicht an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, weil sie in diesem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Überblick

Rz. 250 Durch das ErbStRG ist die Bewertung von nicht börsennotierten Unternehmen grundsätzlich rechtsformunabhängig auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 BewG geregelt worden. Unternehmen i. d. S. sind: gewerbliche Einzelunternehmen [1], gewerblich tätige Personengesellschaften [2], freiberuflich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften[3] sowie Kapitalgesellschaften [4], d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten. Ein anderer Betrag steht fest, wenn dem Berechtigten die Nutzungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Paketzuschlag (§ 11 Abs. 3 BewG)

Rz. 90 Ist der gemeine Wert einer Anzahl von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die einer Person gehören, infolge besonderer Umstände höher als der Wert, der sich aufgrund der Kurswerte[1] bzw. der gemeinen Werte[2] für die einzelnen Anteile insgesamt ergibt, so ist nach § 11 Abs. 3 BewG der gemeine Wert der Beteiligung maßgeblich. Dies kommt nach dem Gesetz insbesondere...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Steuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern (hier: Aktien) im Rahmen eines Schneeballsystems

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Rückzahlung von Auszahlungen aus einem Schneeballsystem an den Insolvenzverwalter über das Vermögen des Betreibers dieses Systems der außerbilanziellen Hinzurechnung unterliegt. Das FG entschied dazu: Rückzahlung an den Insolvenzverwalter: Wurde einer GmbH von einem betrügerischen Schneeballsystembetreiber der Erwerb von Aktien in ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 4.3 Erfassung und Nachweis der Wertpapiere

Rz. 38 Wertpapiere des Umlaufvermögens können nur insoweit körperlich erfasst werden, als sie verbrieft sind und im Unternehmen selbst oder an einem zugänglichen Ort – Bankschließfach – aufbewahrt werden. Sind keine entsprechenden Urkunden, z. B. Aktien oder Schuldverschreibungen, vorhanden, muss auf andere Dokumente zurückgegriffen werden. Dies können beispielsweise Depotau...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 86 Der in früheren Versionen noch enthaltene Posten eigene Anteile ist inzwischen aus der Taxonomie entfernt worden, da dieser nach § 272 Abs. 1a HGB unabhängig von der Absicht des Bilanzierenden in Höhe des Nennbetrags offen vom gezeichneten Kapital sowie der Restbetrag offen von den Rücklagen abzusetzen ist.[1] Die seit dem BilMoG mit § 272 Abs. 4 HGB zumindest indirek...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.2 Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 43 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem "an deren Stelle tretenden Wert" anzusetzen. Hierunter wird der Einlagewert, der Wert anlässlich einer Betriebseröffnung oder anlässlich einer Neubewertung, etwa infolge der Währungsreform 1948 oder der Wiedervereinigung 1990, verstanden. ...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 2 Shareholder- versus Stakeholder-Ansatz

Im Kern geht es bei der wertorientierten Unternehmensführung um die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes für die Anteilseigner. Die Steigerung des Marktwertes des Eigenkapitals wird somit zur zentralen Zielfunktion im Rahmen der Unternehmensführung erhoben. Die wertorientierte Unternehmensführung setzt voraus, dass die Maximierung des Marktwertes des Eigenkapitals d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertorientierte Unternehmen... / 1 Fokussierung auf den Shareholder Value

Die Idee einer wertorientierten Unternehmensführung (engl. Shareholder Value Management) lässt sich bis auf den Anfang des 20. Jahrhunderts zurückverfolgen. Bereits damals gab es so große Aktiengesellschaften, dass eine zunehmende Divergenz der Interessen von Management und Eigentümer befürchtet wurde. Zu dieser Zeit wurden bereits Anreizsysteme diskutiert, welche die Intere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertorientierte Unternehmen... / 3 Aufgabenkomplexe wertorientierter Unternehmensführung

Die konsequente Ausrichtung der Unternehmensführung auf die Steigerung des Shareholder Value beeinflusst nahezu alle Bereiche einer Unternehmung. So nimmt die wertorientierte Unternehmenssteuerung Einfluss auf die strategische Planung, die Steuerung, die Kontrolle und das Reporting eines Unternehmens. Die wertorientierte strategische Planung bezieht sich auf die Gesamtuntern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes gem. § 22 InvStG aufgrund Einlage von Investmentanteilen in ein Betriebsvermögen

Die Einlage von Investmentanteilen in ein Betriebsvermögen führt grundsätzlich nicht zu einer Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Die Zugangsbewertung im Betriebsvermögen erfolgt i.d.R. mit den Anschaffungskosten, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 lit. c EStG m.w. Besonderheiten. Seit VZ 2021 sehen die Regelungen in § 22 Abs. 2 Satz 3 InvStG (vgl. § 57 Abs. 2 Nr. 3 InvStG) hiervo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Teilfreistellungsverfahren

Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens: Seit 2018 gilt für Investmentfonds das Trennungsprinzip. Das heißt, sowohl die Ebene des Investmentfonds als auch auf Ebene des Anlegers sind (bestimmte) Erträge/Einkünfte einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig. Aufgrund dieser Systematik ist ein Teil der vom Anleger erzielten Investmenterträge bereits steuerlich vorbelastet. U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 5.2 Societas Europaea und Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 44 Da Erwerb und Ausweis eigener Aktien in der SE-Verordnung nicht geregelt sind, findet sich dementsprechend auch keine Reglung zur Veräußerung eigener Aktien. Folglich gelten für die SE die Ausführungen zur AG entsprechend. Für die Veräußerung von eigenen Aktien durch die Kommanditaktionäre einer KGaA gelten ebenfalls die Ausführungen zur AG.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 2.2 Societas Europaea und Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 12 Die SE-Verordnung beinhaltet keine eigenständigen Vorschriften, die den Erwerb eigener Aktien regeln. Vor diesem Hintergrund gelten für die SE die Ausführungen zur AG entsprechend. Für den Erwerb von eigenen Aktien durch die Kommanditaktionäre bei der KGaA gelten ebenfalls die Ausführungen zur AG.mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.2 Societas Europaea und Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 26 Erwerb und Ausweis eigener Aktien sind in der SE-Verordnung nicht geregelt, sodass für die SE die Ausführungen zur AG entsprechend gelten. Auch beim Erwerb von eigenen Aktien durch die Kommanditaktionäre einer KGaA gelten die Ausführungen zur AG.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 5.1 Aktiengesellschaft

Rz. 38 Gem. § 272 Abs. 1b HGB entfällt nach der Veräußerung der eigenen Anteile der nach § 272 Abs. 1a Satz 1 HGB erforderliche offene Ausweis in einer Vorspalte vom gezeichneten Kapital. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile handelt es sich wirtschaftlich um eine Kapitalerhöhung und nicht um einen Veräußerungsvorgang (entsprechend der Regelung beim Erwerb eigener Anteile;...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 3.1 Aktiengesellschaft

Rz. 16 Der Nennbetrag von eigenen Anteilen ist gem. § 272 Abs. 1a HGB grundsätzlich auf der Passivseite offen – und zwar in der Vorspalte – vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die eigenen Anteile sind dabei mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen. Wenn kein Nennbetrag vorliegt, tritt an dessen Stelle der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile.[1] Die Regelungen de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 4.2 Ebene des veräußernden Gesellschafters

Rz. 35 Die bilanzielle Behandlung von – nicht zur Einziehung vorgesehenen – eigenen Anteilen ist mit der handelsrechtlichen und steuerlichen Behandlung des Erwerbs eigener Aktien zur Einziehung vergleichbar. In diesem Fall erfolgt weder handelsrechtlich noch steuerlich eine Bilanzierung. Auf Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der Erwerb von eigenen Anteilen durch ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 84 [Autor/Zitation] Gemäß § 7 RechVersV sind unter diesem Posten insbes. Aktien, soweit sie nicht den Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" oder "Beteiligungen" zuzuordnen sind, Zwischenscheine, Investmentanteile, Optionsscheine, Gewinnanteilsscheine, als Inhaber- oder Orderpapiere ausgestaltete börsenfähige Genussscheine, andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, soweit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / j) Werbung für, Handel mit oder Zeichnung von Aktien des geprüften Unternehmens

Rz. 251 [Autor/Zitation] Nach Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. j APrVO sind dem Abschlussprüfer die Werbung für, der Handel mit und die Zeichnung von Aktien des geprüften Unternehmens untersagt. Gemeint sind entgegen dem Wortlaut nicht nur Aktien, sondern sämtliche Arten von Gesellschaftsanteilen, nicht nur bei direktem, sondern auch bei indirektem Erwerb, zB in Form von Bezugsr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 115 [Autor/Zitation] Bei der KGaA obliegt die Wahl des Abschlussprüfers ebenfalls zwingend der Hauptversammlung (§ 318 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 iVm. § 119 Abs. 1 Nr. 5, § 278 Abs. 3 AktG). Allerdings haben die persönlich haftenden Gesellschafter bei der Wahl der Abschlussprüfer kein Stimmrecht (§ 285 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG). Das dient dazu, einen Einfluss der Komplementär...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 115 [Autor/Zitation] Für die KGaA sind mangels abweichender einschlägiger Sonderregelungen ua. die aktienrechtlichen Vorschriften über den AR (§§ 95–116 AktG) sinngemäß anzuwenden (§ 278 Abs. 3 AktG; für viele Perlitt in MünchKomm. AktG6, § 287 AktG Rz. 34). Jedes Unternehmen von öffentlichem Interesse in dieser Rechtsform hat demzufolge wie die AG (Rz. 113) einen AR und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übergreifende Bewertungsregeln

Rz. 71 [Autor/Zitation] Gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 sind Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere entsprechend den für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 und § 256 nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten, sofern sie nicht dazu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 56 [Autor/Zitation] Zur voraussichtlich dauernden Wertminderung von Wertpapieren hat sich der Versicherungsfachausschuss des IDW mit IDW RS VFA 2 (vgl. VFA, FN-IDW 2002, 667; VFA, FN-IDW 2006, 96 f.) zur Bewertung von Kapitalanlagen (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 111 ff.) geäußert. Ergänzend hat sich der VFA in Sitzungen (149., 159. und 176.) sowie einem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niemeyer, Ausweisfragen beim Optionsgeschäft, BB 1990, 1022; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Bergen/Klotz, Steuerliche Behandlung der Emittenten von Optionsanleihen bei Nichtausübung der Option, DB 1993, 953; Häuselmann, Wandelanleihen in der HB u StB des Emittenten, BB 2000, 139; Brüggemann/Lühn/Siegel, Bilanzierung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Übrige Anwender des § 161 AktG

Rz. 80 [Autor/Zitation] Der börsennotierten Gesellschaft in Bezug auf die Anforderungen nach § 161 AktG und § 289f bzw. § 315d gleichgestellt sind AG und KGaA sowie hier über Art. 61 SE-VO auch SE, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 341b wurde im Rahmen der Umsetzung der EG Versicherungsbilanzrichtlinie (VersRiLiG v. 24.6.1994) in das Handelsrecht aufgenommen. Damaliges Ziel der Versicherungsbilanzrichtlinie und der dadurch in das HGB aufgenommenen §§ 341 ff. war die Verbesserung der Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmen. Wichti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Kapitalmarktnotierte Unternehmen

Rz. 82 [Autor/Zitation] Auch der Code of Ethics des International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) enthält eine Definition des Begriffs "Public Interest Entities" (vgl. IESBA, Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants, 2023, Glossary). Eine Bindungswirkung für in Deutschland geltende handels- und berufsrechtliche Vorschriften oder ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2

Rz. 87 [Autor/Zitation] § 324 gilt unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen nur für Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 betreiben (Abs. 1 Halbs. 1). Die in Bezug genommene Vorschrift unterscheidet drei Arten der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Rz. 41 ff.): Unternehmen, die kapitalmarktorientiert iSd. § 264d si...mehr