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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG §§ 4, ... / Schrifttum:

Prof. Dr. Simone Briesemeister, Prof. Dr. Alois Nacke
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Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217;

Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1;

Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff;

Lange, Rückstellungen für Stock Options, StuW 2001, 137;

Siegel, Ersparter (fiktiver) Aufwand als tatsächlicher Aufwand, BB 2001, 1995;

Herzig/Lochmann, StB u BA-Abzug bei Stock Options, WPg 2002, 325;

Lange, Bilanzierung von Stock Options, WPg 2002, 354;

Freiberg/Lüdenbach in Lüdenbach/Hoffmann, Haufe IFRS-Kommentar, 9. Aufl 2011, § 23;

Hoffmann, Aktienoptionen an Mitarbeiter, PiR 2011, 30.

 

Rn. 1300

Stand: EL 91 – ET: 05/2011

Die bilanzmäßige Behandlung von Aktien-Optionsplänen ist heftig umstritten. Andererseits ist die praktische Bedeutung im Hinblick auf die weithin propagierte unternehmenswertorientierte Entlohnung von Führungskräften außergewöhnlich groß. Rspr sowie Verwaltungsanweisungen zur Bilanzierung bestehen nicht, wohl aber das BFH-Urt v 25.08.2010, I R 103/09, DStR 2010, 2453 (s Rn 1301a).

Zur Durchführung von Aktien-Optionsplänen können verschiedene Rechtstechniken herangezogen werden. Im Wesentlichen bieten sich drei Gestaltungswege an:

(1) Aktienrückkauf zur effektiven Andienung eigener Aktien,
(2) Barausgleich (Cash-Settlement) im Rahmen von sog Stock-Appreciation-Rights,
(3) bedingte Kapitalerhöhung zur effektiven Andienung junger Aktien.

Man kann die beiden erstgenannten Durchführungswege von Aktien-Optionsplänen als auf betrieblicher Ebene veranlasst charakterisieren (Vater, DB 2000, 2181), weil hier die Stillhalterverpflichtung der Gesellschaft aus dem Gesellschaftsvermögen bedient wird; umgekehrt erfolgt die Bedien...

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