Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.2 Darstellung der bestehenden Altersvorsorge-Situation

Die Grundlagenberatung ist das Fundament jeder vernünftigen strategischen und danach auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse. Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: Die Quantifizierung der Ausgabenseite Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter als konkre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die formelle Prüfung der Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach EPS 351

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf eines neuen Prüfungsstandards (EPS 351) verabschiedet. Danach ist im Rahmen der Abschlussprüfung bei unvollständigen Angaben zur Frauenquote nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk zu erteilen. Die Erklärung zur Unternehmensführung als Teil des Lageberichts Mittelgroße und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / 1. Registereintragung – Risiko bei Anteilsübertragungen?

Die Veräußerung und die Übertragung von GmbH-Anteilen bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar hat hierbei, sobald die Übertragung wirksam geworden ist, eine neue Gesellschafterliste zu erstellen und zum Handelsregister einzureichen. Für die Veräußerung von Aktien ist dagegen keine notarielle Beurkundung erforderlich. Auch muss die Veräußerung von Aktien – anders als b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / a) Implementierungsrisiken bei Installation von Gewinnabführungsverträgen

Gerade vor dem Hintergrund einer Verlustnutzung im Gesamtverbund kann es sinnvoll sein, in Beteiligungsketten ein steuerliches Organschaftsverhältnis zu begründen. Vor diesem Hintergrund kommt dem förmlichen Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags (GAV) [11] maßgebende Bedeutung zu. Auch hier kann es bei verzögerter Registereintragung im Einzelfall zu steuerlichen Gesamtrisik...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden

Leitsatz Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sogenannte Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen. Normenkette § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG, § 39 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert in der Steuerbilanz / 3.4 Zulässigkeit des Teilwertansatzes

Rz. 31a Der Ansatz eines – niedrigeren – Teilwertes bzw. die Abschreibung auf einen niedrigeren Teilwert ist in der Steuerbilanz nicht uneingeschränkt zulässig. Die wesentlichste Einschränkung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG, wonach die dort im Folgenden genannten Bewertungsregeln nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens jener Steuerpflichtigen gelten, die ihren...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert in der Steuerbilanz / 5.2.1 Einheitliche Beurteilung des Werts einer Beteiligung

Rz. 41 Eine Beteiligung kann, auch wenn sie nach und nach erworben worden ist, hinsichtlich ihrer Bewertung nur einheitlich beurteilt werden. Die Beteiligung ist mit der Summe aller Aufwendungen für ihre Anschaffung zu bewerten. Sie kann so lange nicht auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden, als der aus dieser Summe z. B. für die einzelnen Aktien sich ergebende ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert in der Steuerbilanz / 5.6 Teilwert von Schulden

Rz. 46 Obwohl in der Praxis eher seltener anzutreffen, kann auch für Schulden die Notwendigkeit einer Teilwertbewertung entstehen. Dies ergibt sich aus dem Verweis des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sodass die Teilwertregeln für nicht abnutzbares Vermögen analog anzuwenden sind. Aus dem Niederstwertprinzip der Aktivseite wird bei Posten der Passivseite das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 1.1.2 Zum Ausweis verpflichteter Personenkreis

Rz. 8 Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB gilt als Teil des 2. Abschnitts des Dritten Buches des HGB nur für die dort genannten Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschränkter Haftung). In dem für alle Kaufleute geltenden 1. Abschnitt fehlt eine entsprechende Regelung; es gilt dort nur die allgemeine Gliederun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 1. Berücksichtigung der gesetzlichen Einschränkung des Vermögenszugriffs durch die Genossen/Mitglieder

Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der Genossenschaft wird es dabei aber erforderlich sein, nachzuweisen, dass im Einzelfall eine Genossenschaft wegen eindeutiger gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen aller Mitglieder faktisch und wirtschaftlich wie eine (beherrschte) Personen- oder Kapitalgesellschaft zu betrachten ist. Hierzu sei statt aller auf Beuthien...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aktien.

Rn 31 Nach § 8 V AktG sind Aktien vererblich, in der Auseinandersetzung aber nicht teilbar. Die Vererblichkeit des Aktienrechts kann nicht ausgeschlossen werden. Allerdings kann die Satzung der AG das Recht vorbehalten, die betroffenen Aktien beim Erbfall an bestimmte Personen oder beim Eintritt des Erbfalls einzuziehen, § 237 AktG. Die Eintragung des Rechtsübergangs von Nam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aktien, GmbH-Anteile.

Rn 10 Der Gewinnanteil steht dem Nießbraucher zu (MüKo/Pohlmann § 1068 Rz 51). Keine Früchte des Nießbrauchs sind jedoch Bezugsrechte, § 186 AktG, § 55 GmbHG. Sie stehen dem Aktionär bzw Gesellschafter zu (BGHZ 58, 316). Verliert der belastete Anteil durch die Kapitalerhöhung an Wert, so besteht ein Anspruch auf Bestellung des Nießbrauchs auch am neuen Anteil. Bei einer Kapi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aktien.

Rn 19 Inhaberaktien sind gem §§ 1293, 1204 ff verpfändbar (BGHZ 207, 23 Rz 13 ff für Globalaktien; Hambg ZinsO 12, 1781; Hirte/Knof WM 08, 7, 8 u Ch. Berger WM 09, 577 ff; Mitlehner NZI 16, 26 zur Verpfändung von Globalaktien), Namensaktien nach §§ 1292, 68 I AktG (Nodoushani WM 07, 289, 292). Abgesehen davon ist eine Verpfändung der Mitgliedschaft als reine Rechtsverpfändun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen Die Tabelle enthält nur die geänderten Tz-Bezeichnungen, nicht auch Tz, deren Bezeichnung sich nicht geändert hat.mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IX. Ergebnis je Aktie

Tz. 69 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Berechnung und Offenlegung eines Ergebnisses je Aktie nach IAS 33 wird nur von solchen Unternehmen gefordert, deren Stammaktien (ordinary shares) bereits an einer Börse öffentlich gehandelt werden oder die sich gerade im Prozess der Börsenzulassung befinden (IAS 33.2). Liegt nach Abschluss der rechtlichen Umstrukturierung die Zielstruktur...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Bericht zur Übernahmesituation

Tz. 135 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315a HGB müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen übernahmerechtliche Angaben im Konzernlagebericht machen (sog. Übernahmebericht). Berichtspflichtig sind Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen (vgl. § 315a Satz 1 HG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Aktiengesellschaft

Rn. 2698 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die freie Vererblichkeit von Aktien kann durch die Satzung der AG nicht eingeschränkt werden (Weidlich in Grüneberg, § 1922 BGB Rz 23, 82. Aufl; Crezelius, § 10 Rz 380f). Aktien des Erblassers nehmen an der Universalsukzession teil und gehen auf den Erben bzw die Erbengemeinschaft über. Auch wenn die Anzahl der vererbten Aktien ohne Rest a...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa.1 Realistische Bedingung

Tz. 151 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Ist die Leistungsbedingung, von der die Länge des Erdienungszeitraumes abhängt, eine marktunabhängige Bedingung, muss geschätzt werden, wann mit dem Eintritt dieser Bedingung zu rechnen ist. Später sind dann – anders als bei Marktbedingungen (vgl. Tz. 146) – ggf. Anpassungen geboten (IFRS 2.15 (b)). MaW: Die erste Einschätzung bedarf einer f...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bedeutung und Identifizierung der Unverfallbarkeitsbedingungen

Tz. 141 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Frage, ob eine Aufwandsverteilung oder eine sofortige Aufwandsverrechnung geboten ist, richtet sich danach, ob eine bereits erhaltene Leistung vergütet wird oder eine vom Empfänger der anteilsbasierten Vergütung erst noch zu erbringende Leistung. Für diese Beurteilung ist naturgemäß auf den Tag der Gewährung (dazu vgl. Tz. 41 bzw. vgl. T...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Verbesserung der Optionsbedingungen

Tz. 165 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einer Planänderung ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob sich dadurch der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente am Tag der Planänderung erhöht. Dies kann zB bei einer Neufestsetzung (Absenkung) des Ausübungspreises einer Aktienoption der Fall sein (IFRS 2.B43 (a)). Der Unterschiedsbetrag zwischen den beizuleg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Abbildung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich

Tz. 188 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Manche Geschäftsvorfälle sind als eigenkapitalbasierte Vergütungstransaktionen zu qualifizieren, obwohl es nicht zur Übertragung von Aktien bzw. ähnlichen Anteilen, Optionen oder anderen Eigenkapitalinstrumenten kommt. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Vergütungstransaktionen, bei denen eine Barvergütung auf die Wertentwicklung eines Eig...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Anwendungsgebiet der optionspreistheoretischen Bewertung

Tz. 68 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden Dienstleistungen von Dritten erworben und durch die Hingabe von Aktien bzw. ähnlichen Anteilen oder Aktienoptionen vergütet, so erfolgt die Bewertung analog zu den Vorgehensweisen im Falle der Führungskräfte- und Mitarbeitervergütungen (vgl. Tz. 83ff.). Tz. 69 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden Aktien oder ähnliche Anteile vergütungshalbe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. "Matching Share" Pläne

Tz. 164b Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In den letzten Jahren wurden anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen zunehmend in Form sog. Matching Shares getroffen. Diese sehen üblicherweise vor, dass Arbeitnehmer zunächst eigene Aktien des Unternehmens (häufig unterhalb des aktuellen Marktwerts) erwerben (sog. Investment-Aktien) und nach Ablauf einer festgelegten Frist weitere Aktien...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verpfändung.

Rn 2 Die Verpfändung erfolgt durch Einigung u Übergabe nach §§ 1205f (BGH WM 18, 657 Rz 37 f, 50; NJW 97, 2110, 2111 f). Das gilt auch für in einer Sammelurkunde verbriefte Inhaberaktien, bei der die verschiedenen Besitz- u Besitzmittlungsverhältnisse zu beachten sind (BGHZ 207, 23 Rz 13 ff). Indossament u Anzeige nach § 1280 sind entbehrlich, aber ratsam. Gutgläubiger Pfand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Rn. 7 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Begriff "börsennotierte AG" bzw. KGaA oder SE findet in diversen Vorschriften Verwendung (hier speziell: §§ 286 Abs. 4, 289f (passim), 317 Abs. 4 sowie 285 Nr. 16 bzw. 314 Abs. 1 Nr. 8 (jeweils i. V. m. § 161 AktG)). Eine AG/KGaA/SE ist nach § 3 Abs. 2 AktG börsennotiert, wenn deren "Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertpapierbegriff

Rn. 5 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wertpapiere i. S. v. § 2 Abs. 1 WpHG „sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften u...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Erfüllungswahlrecht steht der Gegenseite (dem Mitarbeiter) zu

Tz. 202 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Lässt ein Unternehmen der Gegenpartei die Wahl, ob eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion in bar oder durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten beglichen werden soll, liegt die Gewährung eines zusammengesetzten Finanzinstruments vor. Folglich sind die Schuldkomponente, die das Recht der Gegenpartei auf Barvergütung beinhaltet, und d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Kapitalstruktureffekte

Tz. 128 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im Gegensatz zu herkömmlichen Optionen, die von unternehmensfremden Dritten gehandelt werden, kommt es bei Optionsprogrammen, die vom Unternehmen selbst bedient werden, zu einem Verwässerungseffekt. Dieser wird im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung durch die Ausgabe junger Aktien zu einem Bezugspreis unterhalb des Börsenkurses im Ausübun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Anhangangaben

Tz. 231 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 verlangt umfangreiche Anhangangaben, die dem Bilanzleser erläutern, wie Ermessenspielräume ausgeübt worden sind. Die Angaben betreffen Eigenart und Umfang anteilsbasierter Vergütungen, die in der Berichtsperiode existieren (IFRS 2.44), Methoden, die bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte angewendet wurden (IFRS 2.46 und 2.48) und Aus...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Erwartete Haltedauer

Tz. 109 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Empirische Untersuchungen zeigen, dass Optionsberechtigte ihre Optionen deutlich vor Ende der Laufzeit ausüben (vgl. zB Fu/Ligon, FinMa 2010, S. 1108ff., die tabellarisch den Anteil sofortiger Ausübungen nach Ablauf der Mindesthaltedauer verdeutlichen. Sie finden, dass 36,1 % aller Ausübungen binnen eines Jahres nach Ablauf der Mindesthalted...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 16 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Auf Ebene der IFRS existiert keine entsprechende Legaldefinition. Die IFRS sehen aber bestimmte Berichtspflichten ausschließlich für börsennotierte bzw. kap.-marktorientierte UN vor. So haben lediglich diejenigen UN ein Ergebnis je Aktie anzugeben, deren Aktien an einer Börse öffentlich gehandelt werden oder die für ihre Aktien eine Börsenzul...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Generelle Einschränkungen hinsichtlich der Eignung von (optionspreistheoretischen) Bewertungsmodellen

Tz. 95 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Aussagekraft der optionspreistheoretisch ermittelten beizulegenden Zeitwerte wird dadurch eingeschränkt, dass grundlegende Unterschiede zwischen am Kapitalmarkt gehandelten und zu Vergütungszwecken begebenen Optionen bestehen. Bei der Auswahl des Bewertungsmodells sind daher insb. folgende Eigen­tümlichkeiten zu Vergütungszwecken gewährte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 1 Die Vorschrift des § 884 erklärt § 883 I auch auf die Leistungsvollstreckung in vertretbare Sachen (§ 91 BGB) und in Wertpapiere für anwendbar. In Abgrenzung hierzu erfasst der Anwendungsbereich von § 883 Stück- und Vorratsschulden. Leistung iSd § 884 ist neben der Übereignung auch die Besitzverschaffung (ThoPu/Seiler Rz 1). Rn 2 Unabhängig davon, ob es sich um Inhaber- ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bezug von sonstigen Bezügen

Rn. 41 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Zufluss von sonstigen Bezügen im Sinne eines Beziehens ist zu bejahen, sobald der ArbN über den Arbeitslohn wirtschaftlich verfügen kann (BFH BStBl II 2005, 766; 2009, 382; 2014, 275. Davon ist (erst) auszugehen bei uneingeschränktem, vollem wirtschaftlichem Übergang des Gutes oder dem Erlangen der wirtschaftlichen Dispositionsbefugnis d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 7 Auch die Herstellung ist dem Grundsatz des Totalersatzes (s.o. Rn 5) unterworfen. Sie richtet sich daher nicht, wie oft gesagt wird, auf die Herstellung des Zustandes vor dem Schadensereignis. Vielmehr ist der Zustand herzustellen, der jetzt ohne den zum Ersatz verpflichtenden Umstand bestünde. Dieser hypothetische Zustand braucht real nie bestanden zu haben, was sich e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entspr Anwendung.

Rn 5 § 803 ist analog auf Inhaberrentenscheine anwendbar (MüKo/Habersack Rz 3; Grüneberg/Sprau Rz 3; zur aA Staud/Marburger § 803 Rz 11), die ein auf regelmäßige Geldzahlungen aus einem Grundstück (Rentenschuld) lautendes Forderungsrecht verbriefen (§§ 1199 f). Eine entspr Anwendung auf Gewinnanteilscheine (Dividendenscheine) und Erneuerungsscheine (Talons) kommt dagegen nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2681 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gesellschaften entstehen, wenn sich natürliche oder juristische Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammentun. Die Bezogenheit auf die einzelnen Gesellschafter ist mehr oder weniger eng. Bei AG, die in anderen Rechtsnormen als "anonyme Gesellschaft" bezeichnet werden (frz.: société anonyme, sp.: sociedad anónima), kennen sic...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Tz. 246 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Gemäß § 315d Satz 1HGB müssen seit dem BilRUG (§ 315 Abs. 5 Satz 1 HGB aF) auch bestimmte kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen iSd. § 289f Abs. 1 oder Abs. 3 HGB eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung abgeben. Berichtspflichtig sind sowohl börsennotierte Aktiengesellschaften als auch Aktiengesellschaften, die ausschließlich ander...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kapitalmarkt.

Rn 22 Auch bei falschen Auskünften von Banken über die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Kunden kann eine Haftung aus § 826 in Betracht kommen (zB RG JW 1911, 584, 585; BGH NJW 70, 1737 [BGH 06.07.1970 - II ZR 85/68]; 84, 921, 922 [BGH 06.12.1983 - VI ZR 60/82]), ebenso bei Festsetzung überhöhter Verkehrswerte durch die finanzierende Bank (Celle OLGR 07, 216, 217 f). Weiterh...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vorbemerkung

Tz. 66 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das Anwendungsgebiet des IFRS 2 erstreckt sich auf alle Transaktionen, bei denen Eigenkapitalinstrumente – wie Aktien, GmbH-Anteile oder Optionen auf Anteile des bilanzierenden Unternehmens – als Gegenleistung für zu erwerbende Güter und Dienstleistungen eingesetzt werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk des Standards auf der anteilsbasierten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Aktiengesellschaft.

Rn 34 Aktien sind frei vererblich und werden von den Miterben gesamthänderisch gehalten. Die Satzung kann die Vererblichkeit der Anteile nicht ausschließen. Auch das Aktienbezugsrecht ist idR vererblich (RGZ 65, 21).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 29 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einem Eigenkapitalinstrument handelt es sich um einen Vertrag, der einen (Residual-)Anspruch am Nettovermögen (Vermögenswerte abzüglich aller Schulden) begründet. Mithin handelt es sich um Unternehmensanteile in der Form von (Stamm-)Aktien, GmbH-Anteilen oÄ (ausführlicher vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 27ff.).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Volatilität

Tz. 116 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Als Aktienkursvolatilität bezeichnet man ein Maß für die kurzfristige Abweichung des Börsenkurses von der langfristigen Trendentwicklung. Statistisch entspricht die Volatilität der Standardabweichung der Zufallsvariable Börsenkurs. In Optionspreismodellen misst sie die auf das jährliche Mittel bezogene Abweichung. Tz. 117 Stand: EL 50 – ET: 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Akkreditiv.

Rn 36 Nennwert, bei anwaltlicher Tätigkeit zur Beschaffung eines Akkreditivs Höhe der zu sichernden Forderung (BGH JurBüro 92, 537). Aktien s Besitz, § 6 Rn 4. Aktiengesellschaft s Anfechtungsklagen und Gesellschaftsrecht.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens

Tz. 15 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten, die von Anteilseignern an einem Unternehmen gehalten werden, von diesen an andere Parteien (einschließlich Mitarbeiter), die Güter oder Dienstleistungen an das Unternehmen geliefert haben, stellt grundsätzlich eine anteilsbasierte Vergütung dar, die dem IFRS 2 unterliegt. Für in Deutschland aufgel...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erfüllungswahlrecht steht dem Unternehmen zu

Tz. 209 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Steht dem Unternehmen bei anteilsbasierten Vergütungstransaktionen vertraglich ein Wahlrecht zu, den Ausgleich in bar oder durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten herbeizuführen, so hat es zu prüfen, ob eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich besteht. Eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich ist zu konstatieren, wenn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inländische juristische Personen.

Rn 13 Nur inländische juristische Personen haben Anspruch auf PKH. Den inländischen juristischen Personen stehen solche gleich, die ihren Sitz in der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum haben. Juristische Personen sind: Eingetragene Vereine (§ 21 BGB), wirtschaftliche Vereine mit eingetr. Rechtsfähigkeitsrecht (§ 22 BGB)...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Binomialmodell

Tz. 88 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Eine einfache und populäre Alternative zur Black/Scholes-Formel stellt das Binomialmodell dar, das in einem grundlegenden Aufsatz von Cox, Ross und Rubinstein im Jahr 1979 beschrieben worden ist (vgl. Hull, 2022, S. 288ff., S. 376ff.; Cox et al., JoFE 1979, S. 229ff.). Die zentrale Annahme ist wiederum die eines arbitragefreien Kapitalmarktes...mehr