Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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§ 1 Aktienrecht / 3. Vor- und Nachteile

Rz. 8 Die AG teilt mit der GmbH die Vorteile der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter, steuerlich die Nachteile der Kapitalgesellschaft gegenüber der Personengesellschaft.[6] Die AG ist neben der KGaA (siehe hierzu Rdn 146 ff.) und der vom europäischen Recht zur Verfügung gestellten europäischen (Aktien-)Gesellschaft (SE) die einzige Rechtsform, die den Gang an die Bö...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / Literaturtipps

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§ 1 Aktienrecht / 1. Bedeutung der Rechtsform

Rz. 142 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) hat in der Vergangenheit ein Schattendasein geführt.[161] Dies hatte seinen Grund vor allen Dingen in der unverzichtbaren Notwendigkeit, als persönlich haftenden Gesellschafter eine natürliche Person zu beteiligen, in der sich der Wille und die Kompetenz zur Unternehmensführung mit der Bereitschaft zur Übernahme der unbesch...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Erscheinungsformen

Rz. 144 Der historische Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die Komplementär-Stellung in der KGaA von natürlichen Personen übernommen wird. In der gesetzestypischen KGaA, die als Leitbild den aktienrechtlichen Regelungen der §§ 278 ff. AktG zugrunde liegt, wird die Komplementär-Rolle von natürlichen Personen übernommen. Als solche begegnet sie einerseits in der Ausprägun...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / b) Praxishinweise

Rz. 76 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war vor den grundlegenden Reformen des Stiftungsrechts in den letzten Jahrzehnten noch in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[93] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. E...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gesellschaftsvertraglicher Minderheitenschutz

Rz. 82 Es gibt viele Möglichkeiten, die Interessen einzelner Minderheitsgesellschafter oder diese insgesamt zu schützen. Einige Beispiele:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 25 Kapitalanlagerecht / C. Haftung des Vermögensverwalters

Rz. 35 Im Gegensatz zu den vorstehend skizzierten Aufklärungs- und Beratungspflichten bei der Vermittlung von Anlagegeschäften liegt die vertragstypische Leistung des Vermögensverwalters darin, dass er die Entscheidungen anstelle des Kunden trifft.[134] Der Erfolg, also die Vermögensmehrung, schuldet der Vermögensverwalter nicht, sondern vielmehr nur die sachgerechte Durchfü...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Weitere Änderungen des Aktiengesetzes

Rz. 10 Im Anschluss an das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts ist das Aktiengesetz in den letzten 25 Jahren Gegenstand einer ganzen Reihe von weiteren Änderungsgesetzen gewesen; zu nennen sind insbesondere:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Nießbrauch an Geschäftsanteilen

Rz. 196 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB ist Nießbrauch am Anteil[863] zulässig; dieser hat oft auch steuerliche Gründe.[864] Die Bestellung des Nießbrauchs am Anteil entspricht dessen Übertragung, § 1069 Abs. 1 BGB, ist also formbedürftig gem. § 15 Abs. 3 GmbHG (vgl. Rdn 172); die Beschränkungen nach § 15 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 188) gelten auch für die Nießbrauchbestellung.[865] Die ...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 9. Ersatzformen

Rz. 130 Nicht jedem potentiellen Stifter liegt tatsächlich die selbstständige Stiftung als Rechtsform.[154] In der Praxis wird die Bezeichnung "Stiftung" in der Tat nicht nur für Stiftungen im eigentlichen Sinne verwandt, sondern auch für Vereine oder die GmbH.[155]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss – Ausfallhaftung

Rz. 237 Alle Gesellschafter der GmbH haben nach heute h.M. analog § 186 AktG ein gesetzliches Bezugsrecht auf das erhöhte Stammkapital.[966] Die ursprüngliche Satzung kann das Bezugsrecht einschränken oder ausschließen.[967] Auch der Kapitalerhöhungsbeschluss soll nach h.M. unter besonderen Voraussetzungen (vgl. dazu sogleich) das Bezugsrecht ausschließen können. Das ist m.E....mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Teilnehmer, Aktionärsrechte

Rz. 107 Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sollen an der Hauptversammlung teilnehmen, § 118 Abs. 3 AktG, auch bei virtuellen Hauptversammlungen sollen sie am Ort der Hauptversammlung teilnehmen, § 118a Abs. 2 S. 1. Die Satzung kann bestimmte Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _________________________, _________________________ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_________________________, _________________________ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertrete...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Rz. 90 Der Aufsichtsrat hat mindestens drei Mitglieder, § 95 Abs. 1 S. 1 AktG. Die Satzung kann eine höhere Zahl bestimmen, die seit der Aktienrechtsnovelle 2016 (siehe Rdn 10) nicht mehr generell durch drei teilbar sein muss, sondern nur noch dann, wenn dies zur Erfüllung der mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben erforderlich ist, § 95 Abs. 1 S. 2 und 3 AktG. Am Grundkapital o...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung / Weitere Literatur zu den Neuerungen

Rz. 2 Im Zusammenhang mit den o.g. Änderungen sind einige Beiträge zu beachten: Denga Digitale Beurkundungen im Gesellschaftsrecht, RDi 2024, 123; Baschnagel/Hilser Grenzüberschreitende Umwandlungen von Personengesellschaften nach dem MoPeG und dem UmRUG – aktuelle Entwicklungen sowie rechtspolitische und rechtsdogmatische Perspektiven ZPG 2024, 87; Schwacha Registrierungser...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Veräußerlichkeit und Vererblichkeit

Rz. 2 Übertragbarkeit: Der Geschäftsanteil ist verkehrsfähig. Anders als die Aktie ist er jedoch kein für den öffentlichen Kapitalmarkt vorgesehenes Finanzierungsmittel. Die Übertragbarkeit kann nach § 15 Abs. 5 (s.u. Rz. 4) beschränkt oder ausgeschlossen werden (vgl. Lange GmbHR 2012, 986). Rz. 3 Vererblichkeit und Schranken: Die Vererblichkeit kann nicht kraft Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Wertpapierleihe über den Dividendenstichtag als § 42 AO

Streitig ist die steuerliche Behandlung von Wertpapierdarlehensgeschäften über Aktien und der in diesem Zusammenhang erzielten Dividenden und geleisteten Zahlungen. Bei der Prüfung der steuerlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) ist zu untersuchen, wem die wesentlichen mit dem Vollrecht an Aktien verbundenen Rechte objektiv und in tatsächlicher Hinsicht zustehen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 246 Annahmewerte

Rz. 1 Die Bestimmung der Annahmewerte liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Nach Satz 2 darf der Annahmewert höchstens dem voraussichtlichen Verwertungserlös abzüglich der zu erwartenden Verwertungskosten entsprechen. Satz 3 bestimmt, dass bei Wertpapieren, Schuldbuchforderungen und beweglichen Sachen die im BGB vorgesehenen Mindestwerte nicht unterschritten werden dürfen. Für...mehr

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§ 9 Gesellschaften / D. Gründung einer AG

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Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9.1 Vorteile

Wie bei allen Kapitalgesellschaften ist auch bei der AG die beschränkte Haftung ein Vorteil. Zudem schlägt sich die einfache Möglichkeit der Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von weiteren Aktien (Kapitalerhöhung) vorteilhaft nieder. Ist eine AG börsennotiert, können die Aktien zudem jederzeit zum jeweiligen Börsenkurs verkauft werden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG beruht[1] auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht der Verwahrung und der Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9 Aktiengesellschaft

Auch eine AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die AG kommt als Gesellschaftsform meist nur für größere Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf in Betracht. Das Kapital – eingeteilt in Aktien – wird häufig durch Fremdaktionäre aufgebracht. Die dadurch bestehenden Fremdeinflüsse können durch die Ausgabe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG setzt im Wesentlichen voraus, dass überhaupt ein Gesellschafts- oder Vereinigungsanteil als solcher Gegenstand des Umsatzes ist. Die Steuerbefreiung kommt also nur in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft oder sonstigen Vereinigung erhält. Rz. 9 Erwirbt jemand treuhänderisch Gesellschaftsanteil...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Kryptowerte einer neuen Blockchain aufgrund einer Hard Fork stellen neue unterschiedliche Wirtschaftsgüter dar (Tz. 66), Aufteilung der ursprünglichen Anschaffungskosten der vor der Hard Fork existierenden Kryptowerte auf die neu entstandenen Wirtschaftsgüter (Tz. 67), Ausrichtung des Aufteilungsmaßstabes nach dem Verhältnis der Mark...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Der Gesellschaftsanteil des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 17 Der Verweis in § 95 Abs. 1 BewG auf § 15 Abs. 1 EStG führt dazu, dass der Anteil des persönlich haftenden Gesellschafters an einer KGaA, soweit er nicht auf Anteile am Grundkapital entfällt, begünstigungsfähiges BV darstellt (vgl. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 30). Dieser Verweis in § 95 Abs. 1 BewG auf § 15 Abs. 1 EStG umfasst auch § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wonach die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aktien (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a 5. VermBG)

Rn. 69 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der ArbN kann vom inländischen oder ausländischen ArbG ausgegebene Aktien erwerben. Eine Begrenzung hinsichtlich der Aktienausgestaltung (Nennbetrags- oder Stückaktien, Namens- oder Inhaberaktien; Stamm- oder Vorzugsaktien) besteht nicht, Treiber in Brandis/Heuermann, 5. VermBG § 2 Rz 37 (05/2022). Aktienoptionen sind nicht begünstigt, wobei ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Bewertung von börsennotierten Aktien

Rz. 6 Wie aus der Überschrift zu § 11 BewG zu erkennen ist, befasst sich die Vorschrift (auch) mit der Anteilsbewertung, insb. der Anteile an KapG (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BewG). § 11 BewG unterscheidet in seinen Absätzen 1 und 2 Vorgänge innerhalb und außerhalb des Börsenverkehrs. Sofern Anteile verbrieft und börsennotiert sind (z. B. Aktien), ist vorrangig der Kurswert anzusetz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18. Schenkungen durch Leistungen an Kommanditgesellschaften auf Aktien (§ 7 Abs. 9 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Kaufmann/Weber, Gestaltungsinstrumente zur Vermeidung von schenkungsteuerbaren Zuwendungen zwischen Gesellschaftern bei disquotalen Einlagen, ZEV 2024, 586; Kleinert/Krogoll/Asnissimov, Die disquotale Einlage im Schenkungsteuerrecht, DStR 2024, 785. 18.1 Regelungsgegenstand, Entstehungsgeschichte Rz. 782a Gemäß § 8 Abs. 9 Satz 1 gilt des Weiteren ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.5 Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 46 Der Komplementär einer KGaA wird gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG als Mitunternehmer behandelt mit der Konsequenz, dass die Übertragung seines Anteils gem. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG begünstigt ist (Jülicher in T/G/J/G, ErbStG, § 13b Rz. 119). Der Übergang der Kommanditaktien wird dagegen – als Anteile an einer Kapitalgesellschaft – nur unter den Voraussetzungen des ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung der Aktienanzahl

Tz. 24 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Für die Ermittlung der verwässernden potenziellen Aktien sind alle potenziellen Aktien zu berücksichtigen, sofern ihre Berücksichtigung zu einer Verwässerung der EPS führt (IAS 33.31). Als Umwandlungszeitpunkt wird gem. IAS 33.36 entweder der Beginn des Berichtszeitraums oder der Emissionszeitpunkt der potenziellen Aktien, falls dieser später...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung der Aktienanzahl

Tz. 15 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Um die EPS zu ermitteln, müssen alle während des Berichtszeitraums ausstehenden Aktien berücksichtigt werden. Wird die Aktienanzahl in der Berichtsperiode verändert, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die EPS-Berechnung. Zusätzlich ausgegebene Aktien sind vom Ausgabezeitpunkt an zu berücksichtigen. Vom Unternehmen zurückgekaufte Aktien we...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 33 Ergebnis je Aktie (Earnings Per Share)

Schrifttum Beine/Schütte, in: Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Weber (Hrsg.), Handbuch IFRS 2011, 7. Aufl., Weinheim ua. 2011; Bonse/Jannett, Gewinn je Aktie – Earnings per Share, DBW 2007, S. 739–743; Buschhüter, Der Standardentwurf "Simplifying Earnings per Share", IRZ 2008, S. 401–406; Busse von Colbe/Becker/Berndt/Geiger/Haase/Schellmoser/Schmitt/Seeberg/v. Wysocki (H...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ermittlung des Ergebnisses

Tz. 21 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Werden Finanzierungsmischformen, wie zB Wandelschuldverschreibungen, von einem Unternehmen in Anspruch genommen, kann sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien durch einseitige Willenserklärungen einzelner Gläubiger verändern. So verbriefen zB Wandelschuldverschreibungen dem Gläubiger das Recht, innerhalb einer vorgegebenen Frist und einem vora...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bei der Veranlagung erfasste bzw. außer Ansatz bleibende Einkünfte

Rz. 1758 [Autor/Stand] Zentral ist die Frage, wem die Anrechnung der von dem Emittenten der Aktie erhobenen Kapitalertragsteuer zusteht. Maßgeblich ist dafür, wer die Einkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt hat. Nach § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG (= § 20 Abs. 2a EStG a.F.) ist dies der Anteilseigner als derjenige, dem die Anteile im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Terminologische Grundlagen

Tz. 5 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Der Informationsgewinn aus Sicht des Adressaten entsteht bei der EPS-Größe durch das Herunterbrechen des den Aktionären des Mutterunternehmens zustehenden GuV-Ergebnisses (im Folgenden als Periodenergebnis bezeichnet) auf die einzelne Aktie (vgl. Bonse/Jannett, DBW 2007, S. 739). Vor diesem Hintergrund ist zunächst der Aktienbegriff zu definie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Darstellung und Angabepflichten

Tz. 34 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Nach IAS 33.66 sind die unverwässerten und die verwässerten EPS-Rechnungen in dem gleichen Erscheinungsbild für sämtliche Kategorien von Stammaktien innerhalb der Gesamtergebnisrechnung zu publizieren. Diese sind zum einen für das gesamte Periodenergebnis und zum anderen für das Periodenergebnis aus fortzuführenden Geschäften auszuweisen. Sof...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3 Rechtsfolgen

Rz. 88 Die Weitergabe der erworbenen Vermögensgegenstände führt zum Erlöschen der ursprünglichen Steuer. Es liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, sodass der ursprüngliche Steuerbescheid ungeachtet einer evtl. bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist. Zu den Rechtsfolgen s. auch Rn. 34. Rz. 89 Zu beachten ist, dass in der Pra...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Besteuerungsregeln

Rz. 24 Art. 5 bis 8 des DBA Deutschland/Frankreich enthalten die Verteilungsartikel zur Zuteilung des Besteuerungsrechts. Art. 5 DBA Deutschland/Frankreich regelt die Zuteilung des Besteuerungsrechts für unbewegliches Vermögen. Unbewegliches Vermögen kann im Belegenheitsstaat besteuert werden. Der Begriff des unbeweglichen Vermögens ist sehr weit gefasst und umfasst: Aktien, An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übertragung der Vermögensbeteiligung (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 19a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG führt zunächst die (ganz oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Vermögensbeteiligung zur nachträglichen Besteuerung, wobei der Gesetzgeber hierbei beispielhaft ausdrücklich auch die Fälle der §§ 17 Abs 4 und 20 Abs 2 S 2 EStG (s § 17 Rn 330 ff (Karrenbrock) und s § 20 Rn 1393 ff (Möll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Kapitalertragsteuer erhoben

Rz. 1763 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer setzen weiter voraus, dass diese "erhoben wurde". Insoweit ist geklärt, dass "erhoben"nur den Einbehalt der Steuer durch die verpflichtete Stelle, nicht jedoch auch die Abführung an das FA voraussetzt[2]. Rz. 1764 [Autor/Stand] Mit Schreiben vom 5.5.2009 [4] hat das BMF dazu Ste...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.5 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen (§ 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 201 Gem. § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG stellen Wertpapiere und vergleichbare Forderungen Verwaltungsvermögen dar, wenn sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes im Sinne des § 1 Abs. 1 und 1a KWG oder eines Wertpapierinstituts im Sinne des § 2 Abs. 1 des WpIG oder eines Versicherungsunternehmens, das der Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b 5. VermBG)

Rn. 73 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Vom ArbG ausgegebene Wandelschuldverschreibungen sind gem § 221 Abs 1 S 1 AktG Schuldverschreibungen, bei denen dem Gläubiger ein Umtauschrecht (sog Wandelanleihe) oder Bezugsrecht (sog Optionsanleihe) auf Aktien eingeräumt wird, zur Begrifflichkeit ua Koch, AktG, § 221 Rz 3 ff (19. Aufl 2025). Hinsichtlich der weiteren Alternative der Börse...mehr