Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Definition des Veräußerungsgewinns (§ 8b Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 150 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das sog Korb II-Ges ist in § 8b Abs 2 KStG ein S 2 eingefügt worden, der die Legaldefinition des VG iSd Vorschrift enthält. Danach ist VG iSd (§ 8b Abs 2) S 1 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Bw in dem Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt. Nach ...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.1 Sonstiger Bezug aus Aktien

Rz. 783 Die Nutzungsüberlassung von Ferienwohnungen einer AG an ihre Aktionäre ("Hapimag") ist ein sonstiger Bezug aus Aktien gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, der mit dem Vergleichsmietpreis zu bewerten ist (FG Münster, Urteil v. 2.7.2013, 11 K 4508/11 E, EFG 2013 S. 1659).mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.11 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 823 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 369) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.2 Bezugsrechte

Rz. 811 Bei der Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) erhält der Anteilseigner Ansprüche auf entgeltlichen Erwerb der neuen Anteile in Form von Bezugsrechten. Will der Anteilseigner keine neuen Anteile erwerben, kann er die Bezugsrechte veräußern. Bezugsrechte sind eigenständige Wertpapiere. Ein Verkaufserlös ist damit auch dann in voller Höhe als Einkünf...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 803 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage SO 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 265 Wichtig Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. g...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 757 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Anlage S 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 290 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 8 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 1038 [Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeile 55] Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt wa...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 178 Wichtig Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Wichtig Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapit...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verteilung an die Aktionäre (Satz 2 Nr. 1)

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach der gesetzlichen Reihenfolge ist unter Nr. 1 der vom Vorstand zur Verteilung an die Aktionäre vorgesehene Betrag zu zeigen. Er hat den Gesamtbetrag zu umfassen, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll, also die Dividende. Gemäß § 58 Abs. 4 AktG haben die Aktionäre grds. einen Anspruch auf den Bilanzgewinn, es sei denn, Gesetz, Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berechnung der Anteilsquote (Abs. 1 Satz 4)

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Während in § 152 Abs. 2 AktG 1965 die Berechnung des für die Beteiligungsvermutung relevanten Kap.-Anteils nicht unmittelbar angesprochen wurde, verweist § 271 Abs. 1 Satz 4 zur Ermittlung des Kap.-Anteils auf § 16 Abs. 2 und Abs. 4 AktG. Damit sind einerseits die Anteile, die das bilanzierende UN direkt an einem anderen UN hält (direkter Ant...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der Tax Reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der Offenlegung zu anderen Formen der Publizität

Rn. 171 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 5 stellt klar, dass die Offenlegungsverpflichtung nach § 325 andere Publizitätspflichten nicht etwa ersetzt, sondern zusätzlich zu diesen zu erfüllen ist. Im Gegenzug können aber auch andere Publizitätsformen bzw. -pflichten die Erfüllung der Regelungen des § 325 nicht ersetzen. Rn. 172 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Dies gilt für Publi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Börsennotierte AG (bzw. KGaA und SE) sowie AG (bzw. KGaA und SE), die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 des WpHG ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG gehandelt wer...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verbriefung der Anteile (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 44 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Einstufung von Anteilen als Beteiligung ist es bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind (z. B. Aktien) oder nicht (z. B. GmbH-Anteile oder Anteile an PersG). § 271 Abs. 1 Satz 2 besitzt insofern nur eine deklaratorische Wirkung.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsbereich der Beteiligungsdefinition

Rn. 2 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Obwohl die Beteiligungsdefinition in dem nur für KapG sowie bestimmte PersG (z. B. GmbH & Co. KG), d. h. in dem für KapG i. w. S. geltenden Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs ("Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bedeutung von Anhang und Lagebericht für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Forderung der Generalnorm nach einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild von der Lage des UN macht deutlich, dass mit der für alle KapG geltenden Generalnorm die Rechenschaftsfunktion des JA unter Beachtung der GoB sichergestellt werden soll. Entsprechendes gilt auch für den von großen und mittelgroßen KapG aufzustellenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Faktische Beherrschungsmöglichkeit

Rn. 122 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vergleichbar zu dem in der internationalen Bilanzierungspraxis vorherrschenden Verständnis sind auch die in § 290 Abs. 2 typisierend aufgeführten (Positiv-)Indikatoren keineswegs als abschließend zu begreifen; vielmehr ist § 290 Abs. 1 als eine Art Generalnorm zu verstehen, unter die auch über Abs. 2 hinausgehende – rein faktische – Beherrsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bedeutung des Niederstwertprinzips für die Steuerbilanz

Rn. 330 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Bewertung des UV für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist in § 6 EStG geregelt. Dem UN steht hiernach ein Wahlrecht zu, die WG des UV mit den AHK (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) oder alternativ zum niedrigeren Teilwert anzusetzen, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; zum Teilwer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Aufstellungspflicht für den Jahresabschluss und Lagebericht (§ 264 Abs. 1)

Rn. 3 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 242 Abs. 3 besteht der JA für alle Kaufleute grds. aus der Bilanz und der GuV. § 264 Abs. 1 Satz 1 verlangt für KapG, dass der JA darüber hinaus um einen Anhang gemäß den §§ 284–288 erweitert wird. Der Anhang ist somit Teil des JA der KapG. Bilanz, GuV und Anhang sind als "eine Einheit" (§ 264 Abs. 1 Satz 1) zu sehen. Neben diesem um de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Interpretation der Beteiligungsvermutung

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Vermutung des § 271 Abs. 1 Satz 3 lässt sich wie die des § 152 Abs. 2 AktG 1965 vergleichen mit § 261a Abs. 1 A. III. Satz 2 HGB 1931, eingefügt durch die VO des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und Steueramnestie vom 19.09.1931 (RGBl. I 1931, S. 493ff.), der eine i.W. gleichlautende Formulierung enthielt. Allerdings kan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen (Abs. 1 Satz 3)

Rn. 99 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des AV gemäß § 266 Abs. 2 A.III.5. richtet (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), sind grds. mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere zu passivieren. Dies gilt so lange, wie der beizulegende Zeitwert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbundkonzeptionen des HGB und AktG im Vergleich

Rn. 142 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wie der Übersicht unter HdR-E, HGB § 271, Rn. 145, zu entnehmen ist, führen die beiden Verbundkonzeptionen zu verschiedenen Ergebnissen. Zahlreiche "verbundene UN" des AktG erfüllen den Verbundtatbestand gemäß § 271 Abs. 2 nicht, während nur in wenigen und zudem praktisch bedeutungslosen Fällen ein UN-Verbund nach HGB vorliegt, ohne dass dam...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendungsbereich

Rn. 153 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 328 Abs. 1 Satz 4 sind bestimmte kap.-marktorientierte UN dazu verpflichtet, ihren Jahresfinanzbericht im Extensible Hypertext Markup Language (XHTML-)Format offenzulegen (vgl. Komarek, WPg 2018, S. 693; Obst, WPg 2019, S. 771ff.). Jahresfinanzberichte umfassen gemäß den §§ 114, 117 WpHG den JA nach nationalem Recht und den Lageberic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtliche Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. des FISG sind alle KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.), die UN von öffentlichem Interesse (PIE) i. S. d. § 316a Satz 2 (vgl. HdR-E, HGB § 316a, Rn. 5ff.) sind und neben den kap.-marktorientierten UN i. S. d. § 264d (vgl. hierzu weiterführend HdR-E, HGB § 264...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Rn. 54 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 Mit Inkrafttreten der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom 16.12.2022) zum 19.07.2013 wurde sowohl die 4. als auch 7. EG-R (83/349/EWG) aufgehoben (vgl. Art. 52). Dem deutschen Gesetzgeber v...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 4.3 Ergebnis je Aktie

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gilt als eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Aktien. Ein im Unternehmens- oder Branchenvergleich niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis soll (unter sonst gleichen Bedingungen) indizieren, dass eine Aktie billig ist. Das KGV lässt sich wiederum aus dem Ergebnis je Aktie ( earnings per share – EPS) ableiten. Es besteht folgender Zusammenhang:mehr

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Eigenkapital / 4 Notes

Die Anhangangaben zum Eigenkapital sind geregelt allgemein in IAS 1.106 ff., bezüglich Mitarbeiteroptionen und ähnlichen Kapitalbeteiligungsleistungen in IFRS 2. Bei den Kapitalbeteiligungsleistungen sind Plan- und Ist-Angaben gefordert. Im Fall von Mitarbeiteroptionen beinhaltet die Planbeschreibung Angaben über Anzahl und Bedingungen (Wartezeiten, Ausübungszeitpunkt, Bezugsku...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.5 Bestimmung der Anschaffungskosten sowie des Werts eventuell schon vorhandener Anteile

Zur Ermittlung des goodwill (oder negativen Unterschiedsbetrags) sind die Anschaffungskosten dem Zeitwert des erworbenen Nettovermögens gegenüberzustellen. Anschaffungsnebenkosten (Notargebühren, Grunderwerbsteuern, Beratungskosten für eine dem Kauf vorgeschaltete Due Diligence usw.) sind nicht zu aktivieren, sondern unmittelbar als Aufwand zu buchen (IFRS 3.53). Nicht als A...mehr

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Eigenkapital / 6 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie ist die bilanzielle Mindestuntergliederung des Eigenkapitals für den Fall, dass keine Minderheitenanteile (nicht beherrschende Anteile) bestehen? A.2 U begibt eine Wandelanleihe mit unter dem Marktzins liegender Verzinsung. Im Ausgleich erhalten die Zeichner der Anleihe das Recht, die Anleihe jederzeit während der Laufzeit in Aktien umzuwandeln. Der Ausgabebetra...mehr

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Konzernabschluss / 2.2.2 Kontrolle durch Stimmrechtsmehrheit oder ähnliche Rechte (voting interest entities)

Unternehmen mit einem breiten Spektrum von Aktivitäten können in der Regel nur über Stimmrechte oder ähnliche Rechte beherrscht werden. Folgende Grundfälle führen regelmäßig zur Beherrschung durch den Investor: Der Investor hält selbst oder über einen für ihn Handelnden (agent) die (für die relevanten Entscheidungen notwendige) Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterve...mehr

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Eigenkapital / 3 Stock options – Mitarbeiteroptionen

Mitarbeiteroptionen und andere aktienorientierte Vergütungsformen sind insbesondere bei börsennotierten Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Entlohnung von Führungskräften. Die steuerliche und bilanzielle Behandlung solcher Optionen wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Steuerlich geht es darum, ob der geldwerte Vorteil aus den Optionen nach den Wertverhältnissen de...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.3 Bestimmung des Erwerbers (reverse acquisition)

Formelle und wirtschaftliche Seiten eines Unternehmenserwerbs können auseinanderfallen. Das Unternehmen, das formell erworben wurde, kann in wirtschaftlicher Betrachtung tatsächlich der Erwerber sein. In diesem Fall des umgekehrten Unternehmenserwerbs (reverse acquisition) ist hinsichtlich der Bestimmung des goodwill und der aufzulösenden stillen Reserven dem wirtschaftliche...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 5 Zusammenfassung

IAS 1 sieht verschiedene Angaben zur Eigenkapitalentwicklung vor, deren Zusammenfassung in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung zweckmäßig und üblich ist. Die Veränderungsrechnung zeigt für jede Kategorie des Eigenkapitals die Entwicklung vom Eröffnungsbilanzwert zum Schlussbilanzwert. Neben Kapitaltransaktionen (Änderungen im gezeichneten Kapital und den Kapitalrücklagen)...mehr

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Eigenkapital / 1.2 Abgrenzung zum Fremdkapital

Sowohl die HGB-Bilanzierung als auch die IFRS-Bilanzierung erfolgen nicht nach rechtlich-formellen Verhältnissen, sondern aufgrund wirtschaftlicher Betrachtungsweise (substance over form). In bestimmten Fällen, etwa bei der Bilanzierung von Eigentumsvorbehaltsware, führt diese Betrachtungsweise zu zwingenden und deshalb für HGB und IFRS übereinstimmenden Lösungen. In anderen...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.1 Unterschiedliche Regeln für Leasinggeber und Leasingnehmer

Seit Verabschiedung von IFRS 16 gelten für die Bilanzierung beim Leasingnehmer andere Regeln als beim Leasinggeber. Der Leasinggeber hat (wie schon nach dem Vorgängerstandard IAS 17) dem Prinzip des substance over form folgend zu beurteilen, ob er neben dem rechtlichen auch das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt behält (operating lease) oder das wirtschaftliche Eigentu...mehr