Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / V. Korrelation von Aktien und Anleihen

Rz. 15 Früher brachte ein typisches Portfolio, bestehend aus 50 % Anleihen und 50 % Aktien, eine Rendite von ca. 8,0 % p.a.[13] Die Anleger profitierten von der oben beschriebenen Entwicklung der vergangenen 36 Jahre. Zusätzlich kam seit 1998 ein weiterer begünstigender Faktor hinzu: Im Jahr 1998 wurde Russland zahlungsunfähig und der Hedgefonds Long-Term Capital Management ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 2. Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bzw. Aktien

Rz. 50 Auch bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf Minderjährige ist zu klären, ob die Bestellung eines Ergänzungspflegers und eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sind. a) Ergänzungspfleger erforderlich? Rz. 51 Die schenkweise Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftu...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / IV. Bewertungsmodelle für Anlageklassen

Rz. 11 Es existieren diverse Bewertungsmodelle für die unterschiedlichen Anlageklassen und Anlagen. Dass die Bewertung eine Aussage über die zukünftig zu erwartenden Erträge zulässt, wird am Beispiel des so genannten "realen Shiller-Kurs-Gewinn-Verhältnisses" (Shiller-KGV) für US-Aktien deutlich. Diese Kennzahl wurde von Professor Robert Shiller entwickelt und gibt Auskunft d...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / III. Absolutes und relatives Ertragsziel

Rz. 38 Vermögende Familien formulieren häufig als Minimalziel den realen Kapitalerhalt. Das bedeutet, dass die Kaufkraft in der Zukunft nach Abzug der Inflationsrate genauso hoch sein soll wie heute. Dazu kommen noch Steuern und Entnahmen – durch diese Vorgaben können anspruchsvolle Ertragsziele entstehen. Ein exemplarisches absolutes Ertragsziel für einen realen Kapitalerhal...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / b) Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Rz. 52 Der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft fiel früher nicht unter § 1822 Nr. 3 BGB a.F., da es sich bei dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder Aktien nicht um den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages handelt.[73] Der entgeltliche Erwerb (nahezu) sämtlicher Geschäftsanteile oder Aktien wurde jedoch unter Umständen als wirtschaftlicher Übergang des Erwerbsge...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / II. Strategische Asset Allokation

Rz. 2 Die Beantwortung dieser Frage erfordert die Betrachtung von zwei zentralen Themenfeldern. Der erste Themenkomplex befasst sich mit den Kenntnissen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Kapitalmarktes. Hierfür müssen die Charakteristika der Anlageklassen bekannt sein: Was zeichnet eine Anlageklasse aus? Wo liegen ihre spezifischen Risiken? Wie verhält sich die ...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / VI. Portfoliokonstruktion und Diversifikation

Rz. 18 Trotz der gestiegenen Renditeniveaus bzw. vereinfacht ausgedrückt der Zinsen stehen langfristig denkende Investoren vor der Frage, ob Anleihen vor dem Hintergrund enormer Staatschuldenstände und der Verschuldung anderer Marktteilnehmer diesen "Schutz" im Portfolio noch leisten können. Wie kann ein typisches "klassisches" Portfolio aus Aktien und Anleihen auf die heuti...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Treuhand und Ertragsteuerrecht

Die steuerlich wirksame Zurechnung von Treugütern an den Treugeber hat nach der Rechtsprechung die Konsequenz, dass die aus dem Treugut resultierenden Einkünfte ebenfalls dem Treugeber als zugeflossen gelten und von ihm versteuert werden müssen.[1] Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Eink...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / a) Ergänzungspfleger erforderlich?

Rz. 51 Die schenkweise Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Kapitalrückzahlung des Minderjährigen gem. §§ 16, 24, 31 Abs. 3 GmbHG nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, sodass ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist, wenn der Schenker gleichzeitig gesetzlicher Vertreter ist.[70] Dies gilt auch dann, wenn de...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 37 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Rz. 190 Der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft fiel bis zum 31.12.2022 nicht unter § 1822 Nr. 3 BGB a.F., da es sich bei dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder Aktien nicht um den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages handelte. Seit dem 1.1.2023 besteht jedoch auch bei der Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen gemäß § 1852 BGB n.F. eine Genehmigungspflicht, wenn...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Kapitalanlagen des Testamentsvollstreckers

Rz. 56 Der Testamentsvollstrecker ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet (§ 2216 Abs. 1 BGB). Er muss das ihm anvertraute Vermögen erhalten und sichern, Verluste verhindern und die Nutzung des Vermögens gewährleisten.[41] Rz. 57 Der Erblasser kann dem Testamentsvollstrecker durch letztwillige Verfügung Anordnungen zur Verwaltung des Nachlasses gem. § 2...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / 1. Fundament von Familie und Vermögen

Rz. 34 Für den Zusammenhalt in der Familie ist die Identifikation mit der gemeinsamen Geschichte und dem gemeinsamen Vermögen ein starkes Pfund. Nicht immer ist das gegeben. Entfremdung hat die gemeinsame Basis aufgeweicht oder das Vermögen hat seine identitätsstiftende Kraft verloren, z.B. wenn nach dem Verkauf des Familienunternehmens das Vermögen (über ein Family Office o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.2 Besonderheiten

Die mit der allgemeinen Vermögensverwaltung verbundene Tätigkeit setzt immer eine klare Vereinbarung mit dem Mandanten voraus, bei der schriftlich alle Bedingungen und Einzelheiten (Vorstellungen) des Mandanten festgelegt werden sollten. Neben der grundsätzlichen Festlegung von Anlagestrategien müssen auch die Entgeltgrundsätze festgehalten werden (z. B. Pauschalhonorare, di...mehr

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Online-Beglaubigungen von Registervollmachten – der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht

Zusammenfassung Personengesellschaften mit größerem Gesellschafterkreis stehen regelmäßig vor einer Herausforderung: Veränderungen sind zum Handelsregister anzumelden, und jeder Gesellschafter muss dafür zum Notar. Ein neuer Referentenentwurf stimmt zuversichtlich, dass künftig auch Online-Beglaubigungen für Registervollmachten und weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Aktien mit Sonderrechten (Nr. 4)

Rz. 15 Aktionäre, die Aktien mit Sonderrechten halten, sind in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Sie sind namentlich zu nennen. Sofern Aktien mit unterschiedlichen Sonderrechten ausgestattet sind, können die Inhaber der Aktien sortiert nach Sonderrechten im Konzernlagebericht aufgeführt werden. Rz. 16 Neben der reinen Nennung der Inhaber der Aktien mit Sonderrechten sind di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Hinweis zum Bestand an eigenen Aktien (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 98 Sind im Anhang Angaben zum Bestand an eigenen Aktien der Ges. (nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG) zu machen, ist im Lagebericht darauf zu verweisen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 12 Bei der KGaA sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs die persönlich haftenden Gesellschafter, §§ 278 Abs. 2, 283 AktG.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315a Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

1 Übersicht Rz. 1 Mit Umsetzung der unionsrechtlichen Übernahmerichtlinie[1] haben MU i. S. d. § 290 HGB, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, im Konzernlagebericht über übernahmerelevante Belange zu berichten. Die mit diesem Gesetz eingeführten Berichtspflichten waren erstmals auf Konzernabsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289a Ergänzende Vorgaben für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

1 Übersicht Rz. 1 Der § 289a HGB a. F. war 2009 im Zuge des BilMoG in das Handelsrecht aufgenommen worden und enthielt bis zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] die Erklärung zur Unternehmensführung. Diese wurde in den § 289f HGB verschoben. § 289a HGB n. F. nahm aus den Vorschriften zum Lagebericht ausgegliederte Inhalte auf, und zwar in Abs. 1 die übernahmerelevanten Angaben des f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Übernahmerelevante Angaben

Rz. 3 Durch die Übernahmerichtlinie von 2006 sind börsennotierte KapG verpflichtet, übernahmespezifische Angaben im Lagebericht aufzunehmen. Die Transformation von Art. 10 der Übernahmerichtlinie erfolgte in Deutschland durch das ÜbernRLUG,[1] mit dem ein neuer Abs. 4 in § 289 HGB a. F. eingefügt wurde, wonach im Lagebericht zahlreiche Angaben zur Kapitalstruktur und zu mögl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Anhangbefreiung für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 45 KleinstKapG (§ 267a HGB), für die die monetären Schwellenwerte 2024 deutlich erhöht werden (§ 267a Rz 1), dürfen auf die Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang unter der Voraussetzung von Bewertungseinschränkungen und Angaben unter der Bilanz verzichten. Rz. 46 So ist zunächst auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu verzichten. Relevant ist dabei nur...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Kapitalherabsetzungen

Rz. 47 Die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals ist für die AG/SE und die KGaA in den §§ 222–228 AktG geregelt. Da die Kapitalherabsetzung mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung rechtswirksam wird (§ 224 AktG), ist das gezeichnete Kapital von diesem Zeitpunkt an in um den Nennbetrag der Kapitalherabsetzung verminderter Höhe in der Bilanz zu zeigen. So...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.5 Kapitalmaßnahmen

Rz. 50 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 1. Hs. HGB ist die Regelung auf alle Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unt und nicht nur auf dessen Jahresüberschuss/-fehlbetrag anzuwenden. Die Regelung gilt insbes. auch für Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen. Hierbei ist zwischen verhältniswahrenden und nicht-verhältniswahrenden Kapitalmaßnahmen zu unterscheiden. Bei verhältnisw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ausweis

Rz. 75 Mit § 272 Abs. 1a HGB wird für alle eigenen Anteile – unabhängig davon, ob sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen sollen oder nicht – vorgeschrieben, dass diese auf der Passivseite der Bilanz in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen sind. Diese Bilanzierung knüpft an den Befund an, dass der Erwerb eigener Anteile zwar nicht rechtlich, a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Finanzanlagen

Rz. 259 Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. § 266 Rz 50. Rz. 260 Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten. Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung eröffnet § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Abschreibungswahlrecht. Seine Ausübung unterliegt dem Stetigkeitsgebot ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Ausgabe von Anteilen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 118 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB schreibt vor, dass der Betrag – das Aufgeld oder Agio –, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen ist. Bei der AG, der SE oder der KGaA kann ein als Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB auszuweisender ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Kapitalrücklage

Rz. 10 Die Kapitalrücklage definiert sich im Unterschied zu den Gewinnrücklagen dadurch, dass dem Unt von außen Vermögen zugeführt wird. Die Erfassung der Zuführungen erfolgt dabei ergebnisneutral in dem Bilanzposten "Kapitalrücklage". Welche Beträge bilanzverlängernd i. S. e. Kapitalrücklage wirken, regelt § 272 Abs. 2 HGB (§ 272 Rz 118 ff.). Praxis-Beispiel Eine AG führt ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 196 Die Funktion der Rücklage für eigene Anteile besteht in einer Ausschüttungssperre zum Schutz der Gläubiger. Zwar ist der Erwerb eigener Anteile gesellschaftsrechtlich nur zulässig, soweit er aus dem freien Vermögen erfolgt (§ 71 Abs. 2 Satz 2 AktG, § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Der Gesetzgeber hält dies jedoch nicht für ausreichend, sondern vertritt die Auffassung, dass...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit dem BilRUG wurde als Umsetzung der Vorgabe der Bilanz-RL (Art. 29 Abs. 1 RL 2013/34/EU i. V. m. Art. 20 RL 2013/34/EU) in § 315 HGB ein Abs. 5 angefügt, der mit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz ab dem Gj 2017 in einen neuen § 315d HGB verschoben wurde, der bestimmte MU zu einer Erklärung zur Unternehmensführung für den Konzern verpflichtet. Danach sind die in § 289a HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Befugnisse des Vorstands (Nr. 7)

Rz. 23 Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, sind in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Hier sind die tatsächlichen Befugnisse anzugeben, ein Verweis auf gesetzliche Vorschriften ist nicht notwendig. Rz. 24 Die Befugnisse des Vorstands können sich aus satzungsmäßigen Ermächtigungen sowie aus Ermächtigungen aufgrund ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.10 Strukturierte Finanzinstrumente

Rz. 80 Strukturierte Finanzinstrumente (Compound Instruments) haben in der Praxis weite Verbreitung gefunden. Hierbei handelt es sich um Finanzinstrumente, die aus einem Basisinstrument, i. d. R. eine Forderung oder Schuldverschreibung, und einem oder mehreren Derivaten (insbes. Optionen) vertraglich zu einer Einheit zusammengesetzt sind. Aufgrund des eingebetteten Derivats ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Gezeichnetes Kapital bei Gründung

Rz. 20 Bei der Gründung stellt sich die umstrittene Frage, ob eine werdende KapG eine Eröffnungsbilanz auf den Zeitpunkt ihrer Errichtung (Abschluss und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags), den Zeitpunkt der tatsächlichen Geschäftsaufnahme, den Zeitpunkt ihrer Anmeldung zum Handelsregister oder den Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister aufstellen muss. Nach de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Begriff und Bedeutung

Rz. 74 In handelsbilanzieller Hinsicht ist umstritten, ob die eigenen Anteile als Vermögengegenstände zu klassifizieren sind. Tw. wird dies mit dem Argument bejaht, dass der Erwerb eigener Anteile keine relevanten Unterschiede zu gewöhnlichen Erwerbsfällen erkennen lasse.[1] Eigene Anteile würden sich von anderen VG lediglich dadurch unterscheiden, dass ihr Wert nur im Wege ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Ausgabe von Wertpapieren

Rz. 5 Der Begriff des Wertpapiers ist in § 2 Abs. 1 WpHG geregelt. Im praktischen Umgang sind davon im Wesentlichen folgende Wertpapiere erfasst, deren Existenz im Zusammenhang mit der Feststellung der Voraussetzungen des § 264d HGB geprüft werden muss: Aktien; Hinterlegungsscheine (vor 2018 als Zertifikate bezeichnet) die Aktien vertreten; Schuldverschreibungen; Genussscheine; Op...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Inanspruchnahme eines organisierten Marktes (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 24 Ein befreiender Konzernabschluss eines übergeordneten MU kann nicht aufgestellt werden, wenn das zu befreiende MU einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG am Abschlussstichtag in Anspruch nimmt. Voraussetzung für die Versagung der befreienden Wirkung ist demnach, dass Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.3 Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 125 § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB schreibt vor, dass der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen ist. Die Vorschrift hat nur Bedeutung für die AG, die KGaA und die SE. Wandel- und Optionsanleihen sind bei der GmbH nicht denkbar, da ein für ihre Ausgabe notwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Kapitalerhöhungen

Rz. 29 Für eine AG/SE und KGaA ist die Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) in den §§ 182ff. AktG geregelt. Das AktG unterscheidet dabei den Beschluss über die Kapitalerhöhung einerseits (§§ 182ff. AktG) und die Durchführung der Kapitalerhöhung (§§ 185ff. AktG) andererseits. Erst mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Mutterunternehmen i. S. v. Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002

Rz. 10 Ist ein MU nach §§ 290–293 HGB konzernrechnungslegungspflichtig, ist zu prüfen, ob das MU gem. Art. 4 der IFRS-VO verpflichtet ist, seinen Konzernabschluss nach den in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen.[1] Adressat der Verordnung, die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 297/2008[2] geändert worden ist, sind damit nur MU, di...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Erweiterte Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS (Abs. 2)

Rz. 19 § 315e Abs. 2 HGB trägt dem Informationsbedürfnis potenzieller Anleger Rechnung, das mit der bevorstehenden Börseneinführung zum Tragen kommt, und bestimmt, dass internationale Standards und die in Abs. 1 genannten ergänzenden Vorschriften auch im Fall eines Antrags auf Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einem geregelten Markt anzuwenden sind. Damit wird das Qu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Angaben zum gezeichneten Kapital (Nr. 1)

Rz. 5 Lässt sich das gezeichnete Kapital in unterschiedliche Gattungen unterteilen, ist für jede Gattung gesondert anzugeben: Anteil am Gesellschaftskapital, damit verbundene Pflichten und damit verbundene Rechte. Die Anteile pro Gattung müssen in Summe der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals entsprechen. Rz. 6 Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals ist aufzugliedern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 8. Verlustverrechnung

Ein Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen darf nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden (§ 20 Abs. 6 S. 1 EStG). Der eigene Verlustverrechnungskreis für Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 4 EStG ist bei der Veräußerung eines Geschäftsanteils nicht maßgebend. Ein Geschäftsanteil ist keine Aktie.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Abs. 2 B. III. 1.)

Rz. 91 Analog zum FAV handelt es sich bei Anteilen an verbundenen Unt um verbriefte oder unverbriefte Anteile an verbundenen Unt. Allerdings beschränkt sich hier die Ausweispflicht nur auf Anteile, bei denen es keine dauerhafte Besitzabsicht gibt.[1] Unverbriefte Anteile (z. B. Anteile an einer GmbH) sind zwar der Definition nach keine Wertpapiere, werden dennoch hier ausgew...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Behandlung von eigenen Anteilen (Abs. 4)

Rz. 123 Die Regelung in § 301 Abs. 4 HGB ist das konzernbilanzielle Pendant zu der über § 298 Abs. 1 Satz 1 HGB auch für den Konzernabschluss geltenden Regelung des § 272 Abs. 1a HGB, die die Absetzung eigener Anteile vom EK verpflichtend macht (§ 272 Rz 74 ff.). Für den Konzernabschluss wird sie auf Anteile ausgedehnt, die ein TU am MU hält (Rückbeteiligung). Diese sind im ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr