Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 3 Gewinnermittlung

Personen oder Personenvereinigungen, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG erzielen, sind regelmäßig nicht buchführungspflichtig. Sie können damit als Gewinnermittlungsart die Einnahmenüberschussrechnung wählen. Allerdings besteht dieses Wahlrecht nicht mehr, wenn tatsächlich Bücher geführt und Abschlüsse gemacht werden. Eine Personengesellschaft mit frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Wichtig Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. gelegentli...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Form, Absender und Empfänger

Rz. 22 Die Erhöhungserklärung bedarf der Textform (§ 560 Abs. 1 Satz 1). Hinweis Definition Textform Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft mit beschränkt... / 1.1 Begriff der GmbH

Rz. 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, was sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt. Das HGB hingegen enthält für die GmbH keine entsprechende Definition.[1] Die Haftung ist bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine GmbH weist – wie alle Kapitalgesellschaften – eine körperschaftliche Struktur auf und ist in ihrer V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft mit beschränkt... / 4.1 Geschäftsanteil

Rz. 23 Der Geschäftsanteil repräsentiert die Beteiligung des Gesellschafters an der GmbH. Er wird nicht als Bruchteil i. S. e. Beteiligungsquote festgesetzt, sondern ergibt sich aus dem im Rahmen der Gründung oder im Rahmen der Kapitalerhöhung festgesetzten Nennbetrag. Das Beteiligungsverhältnis ergibt sich also aus der Relation des Nennbetrags zur Summe aller bestehenden Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.3 Berichtigungsaktien/Gratisaktien

Rz. 84 Nimmt eine Kapitalgesellschaft eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vor, kommt es zur Ausgabe neuer Aktien. Diese sog. Gratisaktien oder Berichtigungsaktien sind keine Früchte des Stammrechts. Die Gratisaktien haben die Funktion, den bisherigen prozentualen Anteil an der Gesellschaft zu erhalten. Die Ausgabe von Gratisaktien ist also ein nicht steuerbarer Vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.7 Konzerneigene Anteile

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

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Beitrag aus Finance Office Professional
Taxonomien: Änderungen in d... / 2 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Juristische Person als Organgesellschaft

Rz. 214 Als Organgesellschaft kann nach der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG nur eine juristische Person des Zivil- und Handelsrechts infrage kommen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können wegen der notwendigen Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden. Körperschaften des öff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Vorgesellschaft und Kapitalgesellschaft

Rz. 297 Die Vorgesellschaft oder Gründungsgesellschaft (ab notariellem Gesellschaftsvertrag/Satzung bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister) ist grundsätzlich mit der eingetragenen Kapitalgesellschaft identisch. Damit sind alle entstehenden Umsatzsteuerbeträge und alle Vorsteuerbeträge im Rahmen der Veranlagung der Kapitalgesellschaft anzusetzen. Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.2 Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtergebnisrechnung)

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Tod, Liquidation, Umwandlung und Insolvenz

Rz. 208 Ist der Verwalter eine natürliche Person und stirbt dieser, endet seine Organstellung mit seinem Tod; das Amt ist Fall personengebunden, eine Rechtsnachfolge durch den Erben kommt nicht in Betracht (§§ 168 S. 1, 673 BGB analog).[168] Rz. 209 Veräußert ein Einzelkaufmann sein Einzelhandelsgeschäft mit Firma, wird der Erwerber nicht zum Verwalter.[169] Denn der Verwalte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Gelder der Erhaltungsrücklage; zweckgebundene Gelder

Rz. 197 Der Verwalter hat Gelder zur Erhaltungsrücklage (hierzu siehe i.Ü. § 19 WEG Rdn 116 ff.) – soweit möglich und in möglichst risikoarmen, üblichen Rahmen – verzinslich anzulegen.[160] Dies gilt jedenfalls für höhere Summen, die voraussichtlich nicht zeitnah für größere Erhaltungsmaßnahmen benötigt werden. Grundsätzlich ist der Verwalter zwar nicht verpflichtet, für die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / bb) Security Token (Tz. 81–87)

Unter der Voraussetzung, dass es sich bei dem Security Token um ein Wertpapier handelt, sollen nach der Finanzverwaltung in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des Token die folgenden steuerlichen Auswirkungen in Betracht kommen: Laufende Einkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Eigenkapital) bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Fremdkapital) (Tz. 82); Veräußerungsgewinn gem.§ ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Methodenauswahl aus Sicht von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 287 Rechtsprechung[877] und (juristisches) Schrifttum[878] bevorzugen zur Anteilsbewertung die indirekte Methode, bei der der Anteilswert aus dem (Ertrags-)Wert der Gesellschaft (insgesamt) abgeleitet wird. Der BGH führt hierzu aus, dass der Umfang der Beteiligung am Unternehmen und der Unternehmenswert im Regelfall die wesentlichen Grundlagen für die Bemessung des Werts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Nachfolge bei Kapitalgesellschaften

Rz. 269 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien[825] (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[826] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben,[827] ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[828] Dieser freien...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Entsprechende Anwendung von § 752 BGB

Rz. 33 § 752 BGB Teilung in Natur Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Anlage von Geld und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 14 Es besteht keine Pflicht zur mündelsicheren Anlage.[18] Bei der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker kann eine Parallele zur Verwaltung von Stiftungsvermögen gezogen werden, welches gemäß den Stiftungsgesetzen "in seinem Bestand zu erhalten" ist.[19] Aufgrund der Vorgabe des BGH vom dynamischen Geschäftsführer darf sich der Testam...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Als Nutzungen einer Kapitalgesellschaft stehen dem Vorerben für die Dauer der Vorerbschaft grundsätzlich die auf seine Beteiligung entsprechend den Ergebnisverwendungsbeschlüssen entfallenden Gewinnanteile oder Dividenden zu.[52] Dies gilt jedoch nicht, soweit der Gewinn aus der Auflösung von stillen Reserven resultiert, die bereits vor dem Erbfall gebildet worden sin...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 4 Außer Ansatz bleiben nach § 2313 BGB solche Rechte und Verbindlichkeiten, die (am Stichtag noch) aufschiebend bedingt sind. Unter aufschiebender Bedingung sind insoweit zum einen rechtsgeschäftliche, zum anderen aber auch echte Rechtsbedingungen [18] zu verstehen. Letztere sind dadurch gekennzeichnet, dass bis zu ihrem Eintritt ein oder mehrere zur Entstehung des Rechts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Miterbe

Rz. 8 Als Gegner des Erbschaftsanspruchs kommt auch der Miterbe des Anspruchsstellers in Betracht. Wenn der Miterbe für sich die Alleinerbenstellung in Anspruch nimmt und deshalb Alleinbesitz begründet, ist er bzgl. des ihm nicht zustehenden Erbteils Erbschaftsbesitzer. Eine Erbrechtsanmaßung kann z.B. darin liegen, dass der Miterbe Aktien aus dem Nachlass dem eigenen Vermög...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Aktiengesellschaft

Rz. 74 Bzgl. der Aktiengesellschaft gelten die gleichen Grundsätze wie bei der GmbH. Es besteht somit eine Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, der auch die Stimmrechte sowie das Bezugsrecht aus § 186 AktG ausüben kann.[130] Es ist möglich, dass ein Testamentsvollstrecker Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats einer AG ist, deren Aktien sich ganz oder teilweis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Alternativen

Rz. 45 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 125, 135 Abs. 2, 152 S. 1 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 1 Unwirksames Wettbewerbsverbot

Während der bestehenden Geschäftsführerstellung muss ein Wettbewerbsverbot nicht ausdrücklich vereinbart werden. Es ergibt sich bereits aus der Treuepflicht. Insofern stellt sich während der Tätigkeit meist nicht die Frage, ob ein Wettbewerbsverbot unwirksam ist. Hierbei erfolgte eine zweistufige Prüfung. In der ersten Stufe wird geprüft, ob das Wettbewerbsverbot überhaupt b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Stimmberechtigung

Rz. 40 Jeder Miterbe ist stimmberechtigt. Für minderjährige, abwesende oder sonst an der Stimmabgabe verhinderte Erben bedarf es nur dann keines Pflegers, Vertreters u.Ä., wenn auch ohne diese Erben eine Mehrheit zustande kommt und die Stimmen der verhinderten Erben daran nichts ändern würden.[116] Für den Minderjährigen sind im Übrigen dessen gesetzliche Vertreter abstimmun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Steuerliche Fragen

Rz. 9 Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Tod des Erblassers, nicht erst mit dem Zufluss des Erbes oder Vermächtnisses. Im Gegensatz zum Erben wird der Vermächtnisnehmer jedoch nicht unmittelbar Rechtsnachfolger des Erblassers. Er hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Zuwendung. Daher tritt die wirtschaftliche Bereicherung des Vermächtnisnehmers oft lange Zeit na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 10. Kapitalgesellschaften

Rz. 32 Aktien sind nach h.M. frei vererblich.[89] Eine Vererblichkeit kann auch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden (vgl. zur Einzugsmöglichkeit § 237 AktG). Gleiches gilt für Geschäftsanteile an einer GmbH.[90] Diese sind ebenfalls frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Ist ein Minderjähriger Alleinerbe eines Geschäftsanteils, dann kann sein gesetzlicher Vertreter seine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Haftung beim Gattungsvermächtnis

Rz. 2 Der Beschwerte ist bei einem Gattungsvermächtnis verpflichtet, dem Bedachten gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB eine dessen Verhältnissen entsprechende Sache (§ 2155 Abs. 1 BGB) zu übergeben und ihm das Eigentum frei von Rechtsmängeln i.S.d. § 435 BGB zu verschaffen.[4] Fragen der Sachmängelhaftung sind nach § 2183 BGB zu beantworten. Dabei kann sich die der Gattung nach besti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Nicht verbrauchbare Sachen

Rz. 124 Für nicht verbrauchbare Gegenstände,[505] insbesondere Immobilien und Unternehmensbeteiligungen,[506] aber auch Nutzungsrechte (z.B. den Nießbrauch),[507] gilt das sog. Niederstwertprinzip[508] des Abs. 2 S. 2. Dementsprechend sind die Werte des verschenkten Gegenstandes zum Zeitpunkt der Schenkung (bei Grundstücken: Eigentumsumschreibung im Grundbuch)[509] und zum Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Testamentsvollstreckerzeugnis, Grundbuch, Handelsregister

Rz. 15 Der Testamentsvollstrecker wird kraft Anordnung durch die Annahme des Amts gem. § 2202 BGB Testamentsvollstrecker und nicht erst durch die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Damit sich der Testamentsvollstrecker im Rechtsverkehr legitimieren kann, erhält er ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder ebenfalls auf Antrag ein Europäisches Nachlasszeugnis. Das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 349 Dass laufende Einkünfte im Regelfall der Einkommensteuer unterliegen, ist kein Geheimnis und im Grunde auch nichts Neues. Daneben können aber auch (in einer zunehmenden Zahl von Konstellationen) Gewinne im Rahmen der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere solcher, mit deren Hilfe Einkünfte erzielt wurden, einkommensteuerpflichtig sein. Dies gilt nicht nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 3 Formulierung der Wettbewerbsvereinbarung

Es kommt immer auf die exakte Formulierung der Wettbewerbsvereinbarung an, wenn der Geschäftsführer sicherstellen will, dass er für die vereinbarte Zeit nach seinem Ausscheiden tatsächlich Karenzzahlungen erhält. Empfehlenswert ist ein expliziter Hinweis darauf, dass die Vorschriften des § 75ff. HGB analog für den Geschäftsführer gelten sollen. Praxis-Beispiel Musterformulier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Mitgliedschaftsrechte

Rz. 9 Grundsätzlich sind auch Mitgliedschaftsrechte – insbesondere solche an juristischen Personen und Gesamthandsgemeinschaften – einem Vermächtnis zugänglich.[10] Dies setzt jedoch voraus, dass das Mitgliedschaftsrecht überwiegend vermögensbezogen und nicht an eine Person gebunden ist. Rz. 10 Die Vereinsmitgliedschaft ist grundsätzlich nicht vererblich, wie sich aus § 38 S....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Verbrauchbare Sachen

Rz. 122 Für die Bewertung der Leistung, die dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt, kommt es bei verbrauchbaren Sachen i.S.d. § 92 BGB [489] grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zuwendung an.[490] Verbrauchbare Sache i.S.v. Abs. 2 sind z.B. Lebensmittel, Heizmaterialien, Tiere, daneben aber auch solche Gegenstände, die grundsätzlich zur Veräußerung bestimmt sind und die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Forderung

Rz. 3 Vermächtnisgegenstand ist der Anspruch auf Übertragung der vermachten Forderung (§ 398 BGB) des Erblassers nebst Zinsen seit Anfall des Vermächtnisses (§ 2184 BGB) und etwaigen Nebenrechten (§§ 401, 402 BGB).[1] Bei der Forderung kann es sich auch um eine künftige, bedingte oder betagte Forderung handeln. Der Übertragung kann jedoch ein Abtretungsverbot entgegenstehen....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (7) Ausschüttungsannahme

Rz. 206 Aus der Sicht eines gedachten Investors gilt: "A stock is worth only what you can get out of it."[668] Bei der Unternehmensbewertung steht daher der Gedanke im Vordergrund, die an die Anteilseigner auszuschüttenden (bzw. von diesen zu entnehmenden) finanziellen Überschüsse des Unternehmens zu kapitalisieren. Zur Ausschüttung steht aber nur das zur Verfügung, was nach...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.3 Gesetzliche Vertretung bei Gesellschaften des Privatrechts

Rz. 149 Im Privatrecht gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Die wichtigsten Vertretungsregeln zeigt nachstehende Tabelle:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs. 5 S. 1, S. 2)

Rz. 193 § 2 Abs. 5 S. 1 UmwStG erfasst negative Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem bei einer Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung erzielt werden ("infolge der Absätze 1 und 2"). Es handelt sich um die Einkünfte, die von dem übertragenden Rechtsträger im steuerlichen Rückwirkungszeitraum erzielt und dem übernehmenden Rechtsträger steuerlich zugerechn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Von der Rückwirkung erfasste Umwandlungsarten

Rz. 44 Die Rückwirkung nach § 2 UmwStG gilt nur für die Umwandlung i. e. S. nach den §§ 3ff. UmwStG, die Verschmelzung und Vermögensübertragung nach den §§ 11ff. UmwStG, die Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung nach § 15 UmwStG sowie die Aufspaltung und Abspaltung auf eine Personengesellschaft nach § 16 UmwStG.[1] Soweit bei diesen Vorgängen nicht das ganze Vermögen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / b) Muster: Zeichnung der neuen Aktien

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.11: Zeichnung der neuen Aktien Die Hauptversammlung der Gebrüder Meyer & Co. Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft, Mannheim, hat am _________________________ beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von _________________________ EUR gegen Bareinlagen um bis zu _________________________ EUR auf bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / c) Grundkapital und Übernahme der Aktien

Rz. 19 Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals beträgt 50.000 EUR, § 7 AktG. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Die Aktien können entweder Nennbetragsaktien oder Stückaktien sein, § 8 Abs. 1 AktG. Eine Gesellschaft kann entweder nur Nennbetragsaktien oder nur Stückaktien ausgeben. Die Möglichkeit der Begebung von Stückaktien ist mit dem StückAG vom 25.3.1998[19] im Hinb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / b) Übernahme der Aktien

Rz. 18 Die Gründer müssen alle Aktien, also das gesamte Grundkapital, übernehmen; ihre Übernahmeerklärungen unter Angabe des Nennbetrags bei Nennbetragsaktien oder der Anzahl bei Stückaktien, des Ausgabebetrags und der Gattung der übernommenen Aktien müssen zusammen mit der Feststellung der Satzung in der notariellen Errichtungsurkunde enthalten sein, § 23 Abs. 2 AktG. Stell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / 8. Übernahme der Aktien durch die Gründer

a) Gründer Rz. 17 Die Gründer stellen die Satzung fest und übernehmen die Aktien der Gesellschaft, die damit errichtet ist, §§ 2, 29 AktG. Wer keine Aktie zeichnet, ist kein Gründer und kann an der Errichtung der Gesellschaft nicht teilnehmen. Gründer können natürliche und juristische Personen mit Sitz im In- oder Ausland sein, außerdem alle Personenhandelsgesellschaften. Auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / 7. Zeichnung der neuen Aktien

a) Rechtliche Vorgaben Rz. 58 Die Übernahme der neuen Aktien erfolgt durch die Zeichnung, die der Schriftform bedarf. Der Zeichnungsschein ist doppelt auszustellen und hat die in § 185 Abs. 1 S. 1 und 3 AktG genannten Angaben zu enthalten. Mit Annahme der Zeichnung durch die AG kommt der Zeichnungsvertrag und damit die Verpflichtung des Zeichners zur Einlageleistung zustande....mehr