Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.9.6 Anteile an einer Aktiengesellschaft

Rz. 37 Die Anteilsrechte an einer AG werden durch die Aktien verbrieft. Diese sind Wertpapiere, die nach § 808 ZPO gepfändet werden.[1] Das Bezugsrecht auf neue Aktien[2] ist hingegen ein übertragbares selbstständiges Recht, das nach § 321 AO gepfändet werden kann.[3]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.4 Veräußerungsfiktion nach § 6 AStG

Ein weiterer relevanter Tatbestand der Wegzugsbesteuerung ist bei Kryptowerten gegeben, wenn ein zuvor unbeschränkt Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt.[1] Deutschland möchte sich damit den Zugriff auf die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen eines Gesellschafters sichern. Neben den persönlichen Vorausse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.6.1 Grundsätze der Besteuerung in der Schweiz

Für die Beurteilung, ob Krypto-Transaktionen einer Steuerpflicht in der Schweiz unterliegen, ist die gewerbliche Verstrickung, die Art des Handels, die gehandelten Krypto-Token sowie der Erwerb der Token wesentlich entscheidend. Insgesamt werden Zahlungs-Token, Anlage-Token und Nutzungs-Token unterschieden. Bei den Einkünften aus Kryptowährungen sind unterschiedliche Steuera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.8.4 Initial Coin Offering (ICO)

Der Begriff des Initial Coin Offering (ICO) bzw. Initial Token Offering (ITO)[1] baut auf dem Begriff des Initial Public Offering (IPO) auf. Während jedoch bei einem IPO Aktien im Rahmen eines Börsengangs am Kapitalmarkt ausgegeben werden, versteht man unter einem ICO die Ausgabe von Token zum Kauf gegen Fiat oder andere Token. Die ausgegebenen Coins oder Token können jeglic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.4 Weitere Token und deren Verwendungsmöglichkeiten

Bei ICO ist nach der Art des jeweiligen Token zu unterscheiden. Currency-Token sind ein umsatzsteuerbefreiter Vorgang. Security-Token dienen der Kapitalgenerierung und sind aufgrund ihrer Beteiligungs- bzw. Partizipationsrechten eher mit Aktien vergleichbar. Sie stellen keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar.[1] Werden die Currency-Token zum Lending eingesetzt, wird es sich hä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.6.2 Steuerliche Einordnung von Token

Für eine steuerliche Bewertung müssen die oben beschriebenen Tokenarten einer der folgenden Tokenkategorien zugeordnet werden. Diese entspringen im Wesentlichen der Definition des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte" vom 6.3.2025.[1] Aus einer steuerlichen Perspektive unterscheidet man sog. Currency oder Payment-Token, U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.2.2 Anrechnung der Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen/Missbrauchsbekämpfung von Cum-Ex

Potenziale zur erleichterten Administrierung von Steuern ergeben sich auch bei Transaktionen im Rahmen des Finanzmarkts. Dies umfasst zum einen die Anrechnung von Quellensteuern bei Kapitalerträgen. Die Blockchain-Technologie soll diesen grenzüberschreitenden Prozess erleichtern und damit zu einer besseren Administrierbarkeit für Finanzverwaltungen sowie Steuerpflichtige füh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.6 Liquidity Mining

Das Liquidity Mining wird im BMF-Schreiben nicht behandelt. Für die steuerliche Einordnung ist zunächst notwendig, die technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten zu erläutern. Beim sog. Liquidity Mining handelt es ich um eine DeFi-Anwendung. Beim Liquidity Mining stellen die sog. Liquidity Provider (LP) dezentralisierten Kryptobörsen (DEXs) oder DeFi-Anwendungen Handels...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.6.2 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bez. der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt.[1] Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn diese ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer

Leitsatz Eine Anrechnung US-amerikanischer Quellensteuern auf die Gewerbesteuer ist möglich, auch wenn es im deutschen Gewerbesteuergesetz keine den § 34c EStG und § 26 KStG entsprechende Vorschrift gibt. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Holding-GmbH. Im November 2020 erwarb die Klägerin 26,09 % der Anteile einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft ("Inc."). Im Dezember 2020 erhielt die Klägerin von Inc. eine Dividende in Höhe von 143.081 EUR. Zu Lasten der GmbH behielt die Inc. 5 % Quellenste...§ 8b Abs. 1 Satz 1 KStG§ 8b Abs. 4 KStG§ 8b Abs. 5 KStG§ 8 Nr. 5 GewStGmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit

Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten.[1] Würden negative Kapitalerträge nur mit künftigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Freistellung aufgrund einer amtlichen Bescheinigung (§ 50c Abs. 2 S. 1)

Rz. 39 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG regelt 2 Tatbestände, die dem Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen die Möglichkeit eröffnen, auf die Einbehaltung und Abführung der KapESt bzw. der Steuer nach § 50a EStG zu verzichten. Die Regelung wurde durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] mWv 9.6.2021 (s. Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG) vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Rz. 102 Bleibt am Ende eines Kj. ein nicht ausgeglichener Verlust aus Kapitalanlagen, wird dieser bei der auszahlenden Stelle auf das Folgejahr vorgetragen (§ 43a Abs. 3 S. 3 EStG).[1] Der vorgetragene Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Kapitalerträgen des Stpfl. verrechnet. Alternativ kann der Kunde bis zum 15. Dezember des laufenden Kj. bei der auszahlenden Stelle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwischenberichterstattung n... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 18 In der Vergangenheit war die Zwischenberichterstattung in Deutschland gesetzlich nur vergleichsweise dürftig geregelt. Lediglich § 44b BörsG a. F. verpflichtete Emittenten von Aktien zu der Veröffentlichung eines damals sogenannten Halbjahresberichts.[1] Die Einzelheiten hierzu waren in den §§ 53 ff. BörsZulV a. F. geregelt. Zur Zwischenberichterstattung war kein Zwis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwischenberichterstattung n... / 6.4 Scale Standard

Rz. 75 Der Scale (ehemalig Entry Standard) ist für alle Unternehmen offen, die einen effizienten Handel ihrer Aktien bei geringen formalen Pflichten anstreben. Besonders attraktiv ist er für junge und etablierte mittelständische Unternehmen. Private Equity- und Venture-Capital-Investoren können ihn als Exit-Kanal nutzen. Es gibt keinen Branchenfokus und keine Mindestanforder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Technische Anlagen und Masc... / 1.1.2 Zum Ausweis verpflichteter Personenkreis

Rz. 8 Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB gilt als Teil des 2. Abschnitts des Dritten Buches des HGB nur für die dort genannten Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschränkter Haftung). In dem für alle Kaufleute geltenden 1. Abschnitt fehlt eine entsprechende Regelung; es gilt dort nur die allgemeine Gliederun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / VI. Zusammenfassung

Hurdle Shares bieten eine flexible Möglichkeit, Mitarbeiter sowohl in Start-ups als auch im Mittelstand steueroptimiert und liquiditätsschonend am künftigen Unternehmenswert zu beteiligen. Bei sachgerechter Ausgestaltung fällt weder bei der Anteilsgewährung noch beim Exit Lohnsteuer an; Wertsteigerungen werden als Kapitaleinkünfte besteuert. Die Kombination aus der aktuellen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.3 Gewinnverwendungspolitik

Rz. 55 Bei der Gewinnverwendungspolitik steht die Art der Verwendung eines gegebenen – selbstverständlich durch andere Instrumente der Bilanzpolitik – entstandenen Gewinns im Vordergrund. Hier geht es konkret um die Frage, ob ein Gewinn ausgeschüttet, thesauriert oder zum Rückkauf eigener Aktien genutzt werden soll. Im Schrifttum dominieren zumeist nur die beiden erstgenannten A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen Die Tabelle enthält nur die geänderten Tz-Bezeichnungen, nicht auch Tz, deren Bezeichnung sich nicht geändert hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 3.3 Bewertung nicht börsennotierter Aktien

Der gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien lässt sich grundsätzlich aus nicht weniger als ein Jahr zurückliegenden und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Verkäufen ableiten.[1] Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn nach den Veräußerungen, aber vor dem Bewertungsstichtag weitere Umstände eintreten, die dafür sprechen, dass die Verkäufe nicht mehr den gemeinen Wert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesellschafter / 5 Kommanditgesellschaft bzw. KG auf Aktien

5.1 Sozialversicherung Bei Kommanditgesellschaften (KG) ist zwischen Komplementären und Kommanditisten zu unterscheiden. Komplementäre sind Vollhafter und stehen in keinem Fall in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft. Die Beschäftigung ist daher niemals versicherungspflichtig. Kommanditisten, die als Angestellte (auch als Geschäftsführer) oder Arbeiter im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufsichtsratsvergütung / 4 Aktienoption für Aufsichtsrat

Nimmt ein Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten AG an einer Maßnahme zum Bezug neuer Aktien teil, die nur Mitarbeitern und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft eröffnet ist, und hat er die Option, die von ihm gezeichneten Aktien innerhalb einer bestimmten Frist zum Ausgabekurs an die Gesellschaft zurückzugeben, so erzielt er Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wenn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitnehmer-Aktienoptionsgeschäft

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Führen bei einem ArbN nicht realisierte Aktienoptionsgeschäfte zu AK-Verlusten, erfolgt ein Abzug erst im VZ der Erzielung der Einnahmen oder des Wegfalls der Einnahmen, vgl BFH v 03.05.2007, VI R 36/05, BStBl II 2007, 647, im Übrigen s § 11 Rn 24 (Pust). Wird dem ArbN durch den ArbG oder durch einen Dritten eine nicht handelbare Option auf de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 3.5 Sparzulagen neben steuerfreien Vermögensbeteiligungen am Unternehmen

Arbeitnehmer können Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu 2.000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei erhalten.[1] Zu den so begünstigten Anlageformen gehören grundsätzlich auch Vermögensbeteiligungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird. Deshalb ist es zulässig, verbilligte direkte Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers mit vermögenswirk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 5.4 Besteuerung nach der Fünftelregelung

Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt im Zeitpunkt der Nachversteuerung der sog. Fünftelregelung, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung mindestens 3 Jahre vergangen sind.[1] Die Fünftelregelung darf seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, sondern wird ausschließlich im Rahmen der Veranlagung geprüft. Grundsätzlich s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Optionsrecht

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Optionsrecht ist das Recht, durch einseitige Erklärung insb einen Kauf- (Ankaufsrecht) oder Mietvertrag zustande zu bringen (BFH v 28.11.1990, X R 197/87, BStBl II 1991, 300; BFH v 17.04.2007, IX R 40/06, BStBl II 2007, 608; BFH v 11.02.2014, IX R 10/12, BFH/NV 2014, 1020). Durch die Ausübung dieses Gestaltungsrechts entsteht mithin ein sc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative (Derivat)

Tz. 29 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A):mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 4.2 Vereinfachungsregelung

Als Tag der Überlassung kann beim einzelnen Arbeitnehmer vom Tag der Ausbuchung beim Überlassenden oder dessen Erfüllungsgehilfen ausgegangen werden. Alternativ kann auch auf den Vortag der Ausbuchung abgestellt werden. Bei sämtlichen begünstigten Arbeitnehmern kann auch der durchschnittliche Wert der Vermögensbeteiligungen angesetzt werden, wenn das Zeitfenster der Überlass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wandelschuldverschreibung

Wird dem ArbN mit einer nicht handelbaren Wandelschuldverschreibung ein Anspruch auf die Verschaffung von Aktien eingeräumt, erfolgt der Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Verschaffung des wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien, BFH v 23.06.2005, VI R 124/99, BStBl II 2005, 766; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05, BStBl II 2009, 282. Ferner s "Optionsrecht".mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Belegschaftsaktie

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Überlässt der ArbG eigene Aktien an ArbN zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis, fließt dem ArbN am Übergabetag ein geldwerter Vorteil der Differenz zwischen dem gezahlten Entgelt und dem Börsenkurs zu, BFH v 16.11.1984, VI R 39/80, BStBl II 1985, 136. Auch wenn ein zeitweiliges obligatorisches Veräußerungsverbot besteht, erfolgt ein Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 3.2 Bewertung börsennotierter Wertpapiere

Bei Wertpapieren (Aktien, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Genussscheinen mit Wertpapiercharakter), die am Tag der Beschlussfassung über die Überlassung an einer deutschen Börse zum regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten an diesem Tag für sie im regulierten Markt notierten Kurswert angesetzt, wenn seither nicht mehr als 9 Monate vergangen sind....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 11.2 Weiterbildungsmaßnahmen

Eine vorzeitige Verfügung ist auch dann unschädlich, wenn der Arbeitnehmer den Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf der vermögenswirksamen Anlage, z. B. Aktien, innerhalb der folgenden 3 Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die Weiterbildung seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners einsetzt. Diese Weiterbildungsmaßnahme muss außerhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 3.5 Bewertung bei fehlgeschlagenen Mitarbeiteraktienprogrammen

Bei einem fehlgeschlagenen Mitarbeiteraktienprogramm, bei dem zuvor vom Arbeitnehmer vergünstigt erworbene Aktien an den Arbeitgeber zurückgegeben werden, liegen negative Einnahmen bzw. Werbungskosten nur i. H. d. bei Ausgabe versteuerten geldwerten Vorteils vor. Zwischenzeitlich eingetretene Wertveränderungen der Aktien sind unbeachtlich und können damit nicht steuermindern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 7 Rückforderungsrecht des Arbeitgebers

Werden Vermögensbeteiligungen mit der Maßgabe überlassen, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die überlassenen Vermögensbeteiligungen vom Arbeitnehmer zurückfordern kann, z. B. bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen, und kommt es tatsächlich zu einer Rückforderung, liegt bei Rückgabe der überlassenen Vermögensbeteiligungen negativer Arbeitslohn in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 4.1 Zufluss bei Erlangen der Verfügungsmacht

Der Zuflusszeitpunkt bestimmt sich nach dem Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung.[1] Bei Aktien ist dies der Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitnehmers.[2] Unbeachtlich sind positive wie negative Wertveränderungen zwischen schuldrechtlichem Veräußerungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erzielt werden, insoweit nicht zulässig, als die negativen Eink auf der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sperrklausel

Dem Zufluss steht nicht der Umstand entgegen, dass der ArbN die ihm zugewendeten Aktien aufgrund einer Sperr- bzw Haltefrist für eine bestimmte Zeit nicht veräußern kann, BFH v 03.06.1975, VIII R 47/70, BStBl II 1975, 696.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 2.3 Begünstigte Beteiligungsformen

Die Steuerbefreiung gilt für Vermögensbeteiligungen am eigenen Unternehmen des Arbeitgebers. Folgende Vermögensbeteiligungen am eigenen Unternehmen des Arbeitgebers sind begünstigt: Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, GmbH-Anteile, stille Beteiligungen, privatrechtlich gesicherte Darlehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 2.1 Virtual Shares und Phantom Shares

Ein in der Praxis sehr weit verbreitetes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm beinhaltet rein schuldrechtliche Zahlungsansprüche gegen die Gesellschaft bei Eintritt einer bestimmten Bedingung, dem Exit. Hierbei handelt es sich um die Gewährung sogenannter "Virtual Shares", auch Phantom Shares oder virtuelle Aktie genannt. Das sind virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen, bei welchen B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einnahmen aus KapVerm (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 286 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG sind sämtliche im Wj zugeflossene Einnahmen aus KapVerm iSv § 20 EStG zu erfassen, die nach § 20 Abs 8 EStG den Einkünften aus LuF zuzurechnen sind. Hierunter fallen auch alle Erträge aus Genossenschaftsanteilen und Wertpapieren (Aktien), die zu betrieblichen Zwecken angeschafft oder nur aus betrieblichen Grün...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH v 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / Zusammenfassung

Begriff Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die vertragliche, i. d. R. dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens. Im Gegensatz zu einer Erfolgsbeteiligung trägt der Arbeitnehmer damit – sofern das Kapital keiner Insolvenzsicherung unterliegt – auch das Risiko des Kapitalverlustes. Die Wahl der jeweiligen Beteiligungsform ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufsichtsratsvergütung / Zusammenfassung

Begriff Die Aufsichtsratsvergütung ist eine Zuwendung für ein Mandat im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Genossenschaft oder einer GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Die Vergütung wird in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt. Sie kann als monatlich gleichbleibender Betrag, als Gewinnanteil oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesellschafter / 5.1 Sozialversicherung

Bei Kommanditgesellschaften (KG) ist zwischen Komplementären und Kommanditisten zu unterscheiden. Komplementäre sind Vollhafter und stehen in keinem Fall in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft. Die Beschäftigung ist daher niemals versicherungspflichtig. Kommanditisten, die als Angestellte (auch als Geschäftsführer) oder Arbeiter im Betrieb einer KG gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / II. Voraussetzungen/Zulässigkeit

Rz. 55 Um einen Urkundenprozess führen zu können, müssen folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen (§ 592 ZPO):mehr